Produktion und Lieferung von ärztlichen Vordrucken inkl. der Vordrucke für das Krankenhaus-Entlassmanagement bzw. die Belieferung der KVB-Vordrucke
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse · München, Bayern
Aktenzeichen 26-039veröffentlicht 24.04.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 17 Mio. €
- Laufzeit
- 2 Jahre
- bis zu 2 Verlängerungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Bereits vergeben. Das läuft gerade
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Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Bayern (434 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 17 Mio. €
- Laufzeit
- 2 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (21 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 13 Angebote je Los (95 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 7 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 6 Monatenan AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
- Angebotsfrist 09:00 Uhrvor 5 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Bindefrist endetvor 2 Monaten3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
siehe Beschreibung der Beschaffung
Beschreibung des Loses
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung der bundesweit einheitlichen und bayernspezifischen Vordrucke für die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Psychotherapeuten und Krankenhausärzte, für an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärzte und für das Krankenhaus- und Reha-Entlassmanagement bzw. die Belieferung der Vordrucke der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns im Vertragsgebiet Bayern durch die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse im Auf-trag der Krankenkassen/-verbände und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) (im Folgenden Auftraggeberinnen). Das Auftragsvolumen wird auf ca. 160 Millionen Vor-drucke pro Jahr geschätzt. Die Schätzung beruht auf den Werten des Vorjahres. In Bay-ern nehmen an der vertragsärztlichen Versorgung ca. 31.000 Ärzte und Psychotherapeu-ten, derzeit ca. 130 Teams an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV), ca. 58 Teams an der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV), an der ver-tragszahnärztlichen Versorgung ca. 9.350 Zahnärzte, am Krankenhaus-Entlassmanagement ca. 400 Krankenhäuser und am Reha-Entlassmanagement ca. 400 Rehabilitationseinrichtungen teil. Die Auftraggeberinnen beabsichtigen eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen abzuschließen. Der Vertrag beginnt am 01.01.2027 und endet zum Ablauf des 31.12.2028. Die Vertragsdauer verlängert sich höchstens zweimal um jeweils 12 Monate automatisch, soweit der Vertrag nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich von den Auftraggeberinnen gemeinsam gekündigt wird. Der Vertrag endet ohne besondere Kündigung spätestens zum 31.12.2030 (nach 48 Monaten). Ziel der zu schließenden Rahmenvereinbarungen ist es, eine wirtschaftliche, zeitnahe, zu-verlässige, unkomplizierte und übergreifende Versorgung mit Vordrucken in Bayern si-cherzustellen. Auftraggeberinnen sind: - die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Straße 28, 81739 München, vertreten durch Frau Dr. Irmgard Stippler, Vorsitzende des Vorstandes, - der BKK Landesverband Bayern, Züricher Str. 25, 81476 München vertreten durch Herrn Dr. Ralf Langejürgen, Vorstand - die IKK classic, Tannenstr. 4b, 01099 Dresden vertreten durch Herrn Frank Hippler, Vorstandsvorsitzender - die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Landwirtschaftliche Krankenkasse Weißensteinstr. 70-72, 34131 Kassel vertreten durch Frau Claudia Lex, Geschäftsführerin - die KNAPPSCHAFT - Regionaldirektion München - Putzbrunner Str. 73, 81739 München vertreten durch Herrn Markus Rademacher, kommissarischer Leiter der Regionaldirek-tion - die Ersatzkassen Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse - KKH, Handelskrankenkasse (hkk), HEK - Hanseatische Krankenkasse, gemeinsamer Bevollmächtigter mit Abschlussbefugnis: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), Arnulfstr. 201a, 80634 München vertreten durch Herrn Thomas Hackenberg, Leiter der vdek-Landesvertretung Bayern - die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) Elsenheimerstr. 39 80687 München vertreten durch Herrn Dr. med. Christian Pfeiffer, Vorsitzender des Vorstandes Die bundesweit einheitlichen und die bayernspezifischen Vordrucke für die vertragsärztli-che Versorgung und für das Krankenhaus- und Reha-Entlassmanagement werden von der AOK Bayern im Auftrag der Krankenkassen/-verbände in Bayern beschafft. Die KVB-Vordrucke werden von der KVB beschafft und dem Auftragnehmer zur gemeinsamen Be-lieferung mit den vorgenannten Vordrucken zur Verfügung gestellt. Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberinnen von der Vergabestelle der AOK Bayern durchgeführt. Die Bieter sind verpflichtet, alle erhaltenen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Alle Informationen und Unterlagen dürfen nur zur Teilnahme an dieser Ausschreibung verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig.
Gegenstand nach CPV
- 22000000Drucksachen und zugehörige ErzeugnisseHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung6 von 6 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
Die Auftraggeberinnen überprüfen das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Die Auftraggeberinnen haben zudem die Einhaltung der Anfor-derungen des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßn … ganz lesenkürzer
Die Auftraggeberinnen überprüfen das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Die Auftraggeberinnen haben zudem die Einhaltung der Anfor-derungen des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen an-gesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, si-cherzustellen. Die Bieter haben hierzu eine ausgefüllte und in Textform mit dem Namen des Erklärenden versehene Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 7) einzu-reichen. Bei Bietergemeinschaften muss die Eigenerklärung zur Eignung für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bieter Drittunternehmen benennt, muss die Eigen-erklärung zur Eignung auch für die Drittunternehmen eingereicht werden. Eine Aus-nahme gilt für Post- bzw. Paketdienstleister, die ausschließlich den Versand der Vordrucke durchführen werden. Für diese muss keine Eigenerklärung zur Eignung eingereicht werden.- Eintragung in das Handelsregister
Da die Auftraggeberinnen ab einem Auftragswert von 30.000 EUR dazu verpflichtet sind, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Ab-frage beim Wettbewerbsregister nach dem WRegG vorzunehmen, wird darauf hin-gewiesen, dass die Bieter auf Anforderung durch die Auftragg … ganz lesenkürzer
Da die Auftraggeberinnen ab einem Auftragswert von 30.000 EUR dazu verpflichtet sind, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Ab-frage beim Wettbewerbsregister nach dem WRegG vorzunehmen, wird darauf hin-gewiesen, dass die Bieter auf Anforderung durch die Auftraggeberinnen einen ak-tuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) einreichen müssen, aus dem hervorgeht, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Eine Zuschlagser-teilung kann in der Regel nur erfolgen, wenn keine Eintragungen im Wettbewerbs-register vorliegen.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Die Bieter belegen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch den Nachweis einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung (an-gemessen für den Versicherungsfall sind: Personen- und/oder Sachschäden ein-schließlich Umweltschäden und Feuerhaftungsschäden sowie Daten … ganz lesenkürzer
Die Bieter belegen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch den Nachweis einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung (an-gemessen für den Versicherungsfall sind: Personen- und/oder Sachschäden ein-schließlich Umweltschäden und Feuerhaftungsschäden sowie Datenschutzverlet-zungen: Versicherungssumme 5 Mio. EUR, reine Vermögensschäden: Versiche-rungssumme 1 Mio. EUR, Allmählichkeitsschäden durch allmähliche Einwirkung von z.B. Dämpfen, Feuchtigkeit: Versicherungssumme 1 Mio. EUR, Tätigkeits-/Bearbeitungsschäden: Versicherungssumme 1 Mio. EUR), nicht älter als 12 Mo-nate bei Angebotsfristende, in Kopie. Durch die Haftpflichtversicherung sind auch solche Schäden abzudecken, die dadurch entstehen, dass infolge einer Daten-schutzverletzung durch den Auftragnehmer oder seines Personals Schadenser-satzansprüche nach § 82 SGB X in Verbindung mit § 7 BDSG gegenüber den Auf-traggeberinnen geltend gemacht werden. Sofern der Bieter keine aktuell beste-hende entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, genügt eine Eigenerklä-rung, in welcher er bestätigt, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechen-de Versicherung abgeschlossen wird. Dies hat er den Auftraggeberinnen spätes-tens eine Woche nach Mitteilung, dass sein Angebot zur Zuschlagserteilung vor-gesehen ist, nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis über ei-ne gültige Betriebshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied einzureichen.- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Die Bieter belegen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch den Nachweis über ausreichende Erfahrung mit der vertragsgegenständlichen Leistung durch Nennung von mindestens zwei vergleichbaren Referenzaufträgen aus den vergangenen 3 Jahren. Referenzprojekte müssen vergleichbar sein im … ganz lesenkürzer
Die Bieter belegen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch den Nachweis über ausreichende Erfahrung mit der vertragsgegenständlichen Leistung durch Nennung von mindestens zwei vergleichbaren Referenzaufträgen aus den vergangenen 3 Jahren. Referenzprojekte müssen vergleichbar sein im Hinblick auf die jährliche Liefermenge, Art des Druckauftrags (mit und ohne Wasserzeichen, Durchschlägen etc.), Anzahl der zu beliefernde Standorte, Menge der Bevorra-tung/Lagerkapazität. Die Bieter haben dafür das Referenzblatt (Anlage 5) vollstän-dig ausgefüllt und mit dem Namen des Erklärenden versehen einzureichen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 2 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Bundeskanzlerplatz 2-10, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevor-schriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber den Auftraggeberin-nen (unter Pkt. I. genannte Vergabestelle - Kontaktstelle) innerhalb einer Frist von 10 Ka-lendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergab … ganz lesenkürzer
Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevor-schriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber den Auftraggeberin-nen (unter Pkt. I. genannte Vergabestelle - Kontaktstelle) innerhalb einer Frist von 10 Ka-lendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Be-kanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung ge-nannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggeberinnen gerügt werden. Au-ßerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst aus den Vergabeunterla-gen erkennbar sind, ebenfalls bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggeberinnen gerügt werden. Verstößt ein Unternehmen gegen diese Obliegen-heiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Unternehmers mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Die für die Auftraggeberinnen zuständige Vergabekammer ist unter Pkt. III. benannt. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung der Auftraggeberinnen, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4. GWB). § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Dies bedeutet, dass die Auftraggeberinnen den Zuschlag nach Ablauf der Wartefrist gemäß § 134 Abs. 2 GWB auch dann erteilen wird, wenn noch keine 15 Kalen-dertage nach einer eventuellen Mitteilung, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, abgelaufen sind. Es obliegt den Bietern, in jedem Fall vor Ablauf der Wartefrist gemäß § 134 Abs. 2 GWB Rechtsschutz zu suchen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Bietergemeinschaften werden wie Einzelbieter behandelt (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Bieter-gemeinschaften haben unter Verwendung des Formblattes "Erklärung der Bietergemein-schaft" (Anlage 2) eine von allen ihren Mitgliedern rechtsverbindlich mit dem Namen des Erklärenden versehene Erklärung abzugeben, d … ganz lesenkürzer
Bietergemeinschaften werden wie Einzelbieter behandelt (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Bieter-gemeinschaften haben unter Verwendung des Formblattes "Erklärung der Bietergemein-schaft" (Anlage 2) eine von allen ihren Mitgliedern rechtsverbindlich mit dem Namen des Erklärenden versehene Erklärung abzugeben, die die einzelnen Mitglieder der Bieterge-meinschaft benennt sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Ab-schluss und die Durchführung des hiesigen Vertrages sowie für die Durchführung des Vergabeverfahrens bezeichnet. Bietergemeinschaften müssen für den Fall der Auftragser-teilung erklären, dass alle ihre Mitglieder gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der ver-traglichen Pflichten haften (Anlage 2). Will der Bieter Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer als Drittunternehmen vergeben, so muss er diesen Umstand, das vorgesehene Drittunternehmen (falls zumutbar) sowie Art und Umfang der an das Drittunternehmen zu vergebenden Leistungen durch eine ent-sprechende Erklärung "Drittunternehmerverzeichnis/Unterauftragnehmerverzeichnis" (An-lage 3) mitteilen. Sofern der Bieter für den Versand der Vordrucke Post- bzw. Paketdienstleister wie z.B. DHL oder DPD als Drittunternehmen einzusetzen beabsichtigt, müssen auch diese in der Anlage 3 mitgeteilt werden. Der Bieter muss den Auftraggeberinnen nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erfor-derlichen Mittel des Drittunternehmens zur Verfügung stehen, indem er die mit dem Na-men des Erklärenden versehene und mit Datum und Firmenstempel versehene Erklärung zur Art und Umfang der durch Drittunternehmen zu erbringenden Leistungen inklusive der unterzeichneten und mit Datum und Firmenstempel versehenen Verpflichtungserklärung dieser Drittunternehmen vorlegt (Anlage 4 - vgl. § 36 Abs. 1 VgV). Eine Ausnahme gilt für Post- bzw. Paketdienstleister, die ausschließlich den Versand der Vordrucke durchführen werden. Für diese muss keine Verpflichtungserklärung eingereicht werden. Verbindliche Verpflichtungserklärungen der Drittunternehmer (Anlage 4) können bereits bei Abgabe des Angebots, müssen aber spätestens 1 Woche nach Mitteilung, dass das Angebot des betreffenden Bieters zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist (maßgeblich ist der Eingang bei der Vergabestelle der AOK Bayern), eingereicht werden. Das Drittunternehmerver-zeichnis/Unterauftragnehmer-verzeichnis (Anlage 3) muss jedoch bereits mit dem Ange-bot eingereicht werden. Der letztmögliche Termin für das Einreichen von Bieterfragen ist der 15.05.2026, 09:00 Uhr. Nach diesem Zeitpunkt eingereichte Bieterfragen können leider nicht mehr beantwortet werden. Der Grund hierfür ist, dass die Bieterfragen und Antworten allen Bietern so recht-zeitig zur Verfügung gestellt werden müssen, dass sie bei der Erstellung des Angebots berücksichtigt werden können.- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6YMA2C#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Carl-Wery-Str. 28, 81379 München
- Kontakt
- vergabestelle1@
by.aok.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 220 (Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Bayern (434 offen)
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 26.05.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 302997b7-dc77-40af-9d1a-b4f2ef58ee98.