Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitDienstleistungenmögliche Doppelmeldung

Produktion (Layout, Satz, Druck) und Verteilung des Amtsblattes des Landkreises Wittenberg

Landkreis Wittenberg · Lutherstadt Wittenberg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen O 40/25 Lveröffentlicht 19.05.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 506 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 19.05.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
303 Tsd. €
Laufzeit
2 Jahre01.01.2026 – 31.12.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Nicht zulässigevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (60 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Papierqualität20 %
  • Sättigung der Farben20 %
  • Lesbarkeit20 %
  • Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. Angebotsfrist 11:30 Uhr
    über evergabe.de
    vor 17 Monaten
  3. Bindefrist endet
    49 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 15 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 10 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Der Landkreis Wittenberg schreibt die Produktion sowie die Verteilung des Amtsblattes an alle Haushalte im Kreisgebiet neu aus. Dabei ist die Rede von 67.750 Exemplaren pro Ausgabe. Das Amtsblatt erscheint 14-täglich, d.h. mit 25 Ausgaben pro Jahr. Bei der Laufzeit von 2 Jahren somit insgesamt mit 50 Ausgaben.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Papierqualität20 %
Sättigung der Farben20 %
Lesbarkeit20 %
Preis40 %
Qualität
Papierqualitätin Bezug auf Griffigkeit und Reißfestigkeit
Qualität
Sättigung der Farbenin Bezug auf klare Farben und Farbechtheit
Qualität
Lesbarkeitin Bezug auf Schriftschärfe

Eignung2 von 3 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Option der Vertragsverlängerung: Nach Ablauf der festen Laufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, sofern nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Nicht zulässig
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
49 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: 1) Geforderte Sicherheiten: keine 2) Wesentliche Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: - gem. VOL/B sowie Muster-Vertrag 3) Rechtsform der Anforderung an Bietergemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften … ganz lesenGemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Ein Rechtsbehelf (Nachprüfungsantrag) ist nur zulässig, soweit: 1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat; 3. der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat; und 4. der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer gestellt hat (siehe insoweit auch § 160 Abs. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe.de/unterlagen abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet.
Hinweis
1. Mit dem Angebot sind vom Bieter folgende Unterlagen und Erklärungen, welche zum Vertragsbestandteil werden, vollständig vorzulegen: - Angebotsschreiben und verpreistes Leistungsverzeichnis - 2 Stück Muster-Druckexemplare - Erklärungen nach Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) … ganz lesen1. Mit dem Angebot sind vom Bieter folgende Unterlagen und Erklärungen, welche zum Vertragsbestandteil werden, vollständig vorzulegen: - Angebotsschreiben und verpreistes Leistungsverzeichnis - 2 Stück Muster-Druckexemplare - Erklärungen nach Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) - Erklärung EU-Sanktionspaket - Erklärung nach Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - Nachunternehmerverzeichnis mit Angabe der Teilleistungen Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung zur Bietergemeinschaft vorzulegen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind von den Bietern/Bietergemeinschaften sowie Nachunternehmern der engeren Wahl folgende Unterlagen und Erklärungen, welche zum Vertragsgegenstand werden, vollständig vorzulegen: - Eigenerklärung - Informationen zum Bieter bei Bietergemeinschaften: - Erklärungen nach TVergG LSA - Erklärung EU-Sanktionspaket - Erklärung nach GWB bei beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz je Nachunternehmer: - Verpflichtungserklärung Nachunternehmen - Erklärungen nach TVergG LSA - Erklärung EU-Sanktionspaket - Erklärung nach GWB. Weiterhin wird auf die ergänzenden Vertragsbedingungen zu den §§ 11, 12, 13, 14, 17 und 18 des TVergG LSA hingewiesen. 2. Anfragen sind grundsätzlich über die Vergabeplattform eVergabe.de zu stellen. Für die Beantwortung der Fragen behält sich die ausschreibende Stelle 4 Werktage vor. Die ausschreibende Stelle ist verpflichtet, zusätzlich angeforderte Informationen zu den Vergabeunterlagen und zum Anschreiben bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu erteilen. Damit können zusätzliche Informationen (Bieteranfragen) bis spätestens 06.06.2025, 11:00 Uhr angefordert werden. Die Antworten auf Bieterfragen werden allen registrierten Unternehmen über die Bieterkommunikation des Vergabeportals www.evergabe.de bereitgestellt. 3. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Landkreis Wittenberg

Alle 1 offenen Ausschreibungen von Landkreis Wittenberg, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 798 (Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes) in Sachsen-Anhalt gibt es in den letzten 24 Monaten nur 5 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 19.06.2025 auf 24.06.2025 verschoben
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 19.06.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 82a0f785-1a74-4e1e-9a9b-0b0f0c4f5578.