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vergebenEU-weitSoftwareIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Produkte zur Schnittstellenkontrolle des Herstellers DriveLock

Auftraggeber nicht angegeben · Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen ZIB 12.06 - 9966/23/VV : 1veröffentlicht 09.10.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 725 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.

Alle Ausschreibungen: Software in Nordrhein-Westfalen (60 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
5,3 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 5,3 Mio. €
Laufzeit
24 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Angebotsfrist 11:30 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 24 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 11:31 Uhr
    vor 24 Monaten
  4. Bindefrist endet
    4 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 20 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Produkte zur Schnittstellenkontrolle des Herstellers DriveLock (SW + Pflege + DL)

Beschreibung des Loses

Leistungsgegenständlich sind die Erbringung von Pre-Sales-Beratung, die Bereitstellung von Software-Subscriptions sowie die Erbringung produktnaher Dienstleistung für die Software Device Control des Herstellers DriveLock.

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 44 VgV Es werden keine Nachweise gefordert
Kriterium
2 Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gem. § 45 VgV 2.1 Mindestumsatz (Ausschlusskriterium) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtjahresumsatzes für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Jahresumsatz muss mindestens 5 Mio. Eur … ganz lesen2 Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gem. § 45 VgV 2.1 Mindestumsatz (Ausschlusskriterium) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtjahresumsatzes für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Jahresumsatz muss mindestens 5 Mio. Euro netto pro abgeschlossenes Geschäftsjahr betragen. Zusätzlich geben Sie bitte die Höhe des Jahresumsatzes im Leistungsbereich (Überlassung von Softwarelizenzen und Subscriptions) des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren an. Der Jahresumsatz im geforderten Leistungsbereich muss mindestens 1,5 Mio. Euro netto pro abgeschlossenem Geschäftsjahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte das vollständig ausgefüllte Dokument "Unternehmenszahlen". Bitte reichen Sie das Formular "Unternehmenszahlen" für Ihr Unternehmen, Mitglieder von Bietergemeinschaften sowie eignungsleihende Unternehmen jeweils separat ein. Sofern Sie für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen, werden konzernangehörige Unternehmen ebenfalls als Drittunternehmen angesehen. Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Umsätze der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Die Mindestanforderungen beziehen sich auf die addierten Zahlen.
Kriterium
3 Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. § 46 VgV 3.1 Mindestanzahl der Beschäftigten (Ausschlusskriterium) Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte die durchschnittliche Anzahl an Beschäftigten pro Jahr in den letzten drei Geschäftsjahren in Vollzeitäquivalente … ganz lesen3 Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. § 46 VgV 3.1 Mindestanzahl der Beschäftigten (Ausschlusskriterium) Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte die durchschnittliche Anzahl an Beschäftigten pro Jahr in den letzten drei Geschäftsjahren in Vollzeitäquivalenten an. Es wird eine Anzahl von mindestens 15 Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten pro Jahr im Jahresdurchschnitt im einschlägigen Geschäftsbereich gefordert. Übersenden Sie hierzu bitte das vollständig ausgefüllte Dokument "Formblatt Unternehmenszahlen. Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Zahlen der Beschäftigten der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. 3.2 Partnerstatus (Ausschlusskriterium) Sie besitzen entweder den DriveLock Partnerstatus "Professional Partner" oder "Expert Partner" oder gleichwertig. Legen Sie bitte einen geeigneten Nachweis vor (Kopie/Scan). Ihr Unternehmen ist entweder Hersteller der vertragsgegenständlichen Leistungen oder offizieller Vertragspartner des Herstellers.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
Sofern der Höchstwert durch die Bestellungen nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleichbleibenden Konditionen um ein Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt aber maximal vier Jahre.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
5.300.000 €

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
4 Monate
Angebotsöffnung
12.11.2024, 11:31 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Abrufberechtigt sind die unmittelbare Bundesverwaltung sowie folgende Behörden, Einrichtungen und Organe: Bundesanstalt für Wasserbau Deutsches Patent- und Markenamt Bundessozialgericht Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschun … ganz lesenAbrufberechtigt sind die unmittelbare Bundesverwaltung sowie folgende Behörden, Einrichtungen und Organe: Bundesanstalt für Wasserbau Deutsches Patent- und Markenamt Bundessozialgericht Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Informationstechnik Zentrum Bund Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Hinweis
1. Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist. 2. Die Leistung ist in der Regel deutschlandweit zu erbringen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Anschrift
Brühler Straße 3, 53119 Bonn
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

652vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (437 Lose mit Angabe)
422.737 €Zuschlagswert im Median
261.575 € – 1,15 Mio. €mittlere Hälfte, 91 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 12.11.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4240292a-6ad7-4b68-9105-2270e05541f5.