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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Präventionsprogramm zur Förderung einer gesunden und nachhaltigen Ernährung mit einem Schulbeet

AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 2026-04-30-SYS-DRAveröffentlicht 30.04.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 157 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (135 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
8,19 Mio. €
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Berlin10178, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 112 Tage (19 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (40 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Konzept zum Präventionsprogramm60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 6 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 5 Monaten
  3. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 2 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die AOK - Die Gesundheitskasse führt seit mehreren Jahren gemäß § 20a SGB V Programme zur Prävention und Gesundheitsförderung im Setting Schule durch. Ein wichtiger Schwerpunkt der Prävention und Gesundheitsförderung liegt in der Förderung einer gesunden Ernährung von Kindern und Jugendlichen. Das Präventionsprogramm verfolgt den Ansatz, dass die Kinder und Jugendlichen durch den eigenen Anbau von Gemüseunverarbeitete Lebensmittel in ihrer Ursprünglichkeit kennenlernen, wertschätzen und dadurch der Konsum gesunder und nachhaltiger Lebensmittel gesteigert wird. Das Ziel des Programms ist die Verbesserung der Ernährungskompetenz von Kindern und Jugendlichen und die Förderung von Wissen zu dem Themenkomplex Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit mit Hilfe eines Gemüsebeetes und didaktischen Begleitmaterialien. Die Maßnahme wird im Rahmen eines Gesundheitsförderungsprozesses an der Schule implementiert. Primäre Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche an Grund- und weiterführenden Schulen. Lehrkräften und Eltern sollen ebenfalls in dem Programm adressiert und für die Themen sensibilisiert werden.

Beschreibung des Loses

Die Leistungen des Dienstleisters erfolgen auf Basis entgeltlicher Verträge. Es wird dafür ein Rahmenvertrag im Sinne von § 21 VgV geschlossen. Zweck des Rahmenvertrags ist die Sicherstellung der nachhaltigen Umsetzung des vom Dienstleister entwickelten Präventionsprogramms in verschiedenen Schulen auf Basis von Abrufen der jeweiligen beauftragenden AOK. Die Abrufe erfolgen je Schule nach Bedarf. Jeder Abruf stellt einen Einzelvertrag dar. Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt vier Jahre, beginnend zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Einzelaufträge je Schule in Gestalt von Abrufen aus diesem Vertrag können in Abhängigkeit der Programmlaufzeit eine abweichende Vertragslaufzeit über das Ende der des Rahmenvertrages hinaus haben.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 40Die im Preisblatt angegebenen Preise werden je Preisposition bewertet. Dabei können je Position (pauschale einmalige Kosten und Kosten für die Implementierung des Programms je Schule) maximal 20 Punkte erreicht werden. Die erreichten Punktzahlen aus beiden Positionen werden addiert, sodass im Ergebnis insgesamt maximal 40 Punkte im Rahmen der Preisbewertung erreicht werden können. Dabei erhält das Angebot mit dem niedrigsten Nettopreis je Position die Höchstpunktzahl. Alle weiteren Angebotspreise werden je Position rechnerisch in ein prozentuales Verhältnis zueinander gestellt und mit Punkten entsprechend bewertet. Die Punkte werden auf zwei Nachkommastellen vergeben, wobei kaufmännisch gerundet wird.
Qualität
Konzept zum PräventionsprogrammGewichtung (Punkte, genau) 60Bewertet wird die inhaltliche konzeptionelle Ausgestaltung des Programms, wobei insbesondere folgende Aspekte relevant sind: a) Wissenschaftlicher Hintergrund und Wirksamkeitsnachweis des Programms b) Berücksichtigung und Einbeziehung der unterschiedlichen Zielgruppen (Schülerinnen und Schüler/Lehrkräfte/Eltern) c) Art und Umfang der Betreuung der teilnehmenden Schulen d) Zusammenarbeit zwischen dem Auftragnehmer und den teilnehmenden Schulen und den AOKs bei der Umsetzung e) Bereitstellung von Bildungsmaterialien im Hinblick auf Methodik/ Materialien/ Formate f) Sicherstellung der Verstetigung des Programms nach der Programmlaufzeit g) Ökologische und/oder soziale Aspekte des Programms h) Evaluationskonzepte für die fortlaufende Evaluation

Eignung5 von 5 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin/-innen ist nach Abgabe des Angebotes/Teilnahmeantrags ein aktueller Handelsregisterauszug des Niederlassungsstaats des Bieters/Bewerbers/der Mitglieder der Bietergemeinschaft/Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Unternehmen mit Firmensitz außerhalb Deutschlan … ganz lesenAuf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin/-innen ist nach Abgabe des Angebotes/Teilnahmeantrags ein aktueller Handelsregisterauszug des Niederlassungsstaats des Bieters/Bewerbers/der Mitglieder der Bietergemeinschaft/Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Unternehmen mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Die Anforderungen der Anbieterqualifikation des GKV-Leitfaden Prävention in der jeweils aktuellen Version (vgl. Kapitel Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten nach § 20a SGB V, Anbieterqualifikationen) müssen erfüllt sein. Für die Projektleitung ist ein fester Ansprechpartner namentlic … ganz lesenDie Anforderungen der Anbieterqualifikation des GKV-Leitfaden Prävention in der jeweils aktuellen Version (vgl. Kapitel Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten nach § 20a SGB V, Anbieterqualifikationen) müssen erfüllt sein. Für die Projektleitung ist ein fester Ansprechpartner namentlich zu benennen und Angaben zu deren Projekterfahrungen zu tätigen. Geforderte Nachweise/ Zertifikate sind zwingend einzureichen. Wir behalten uns vor, ggf. weitere Nachweise der Qualifikationen nachzufordern. Die weiteren Profile (Fachkräfte auf Landesebene, Multiplikatoren in den Schulen) sind nicht zwingend namentlich zu benennen, allerdings muss sichergestellt und durch Eigenerklärungen bestätigt werden, dass Mitarbeitende mit entsprechender Qualifikation zur Verfügung stehen werden. 1. Qualifikation der Projektleitung, die für die Konzeption und Entwicklung des Programms verantwortlich ist (Zeugnis oder vergleichbarer Nachweis ist einzureichen): - Fachkraft mit staatlich anerkanntem Berufs- und Studienabschluss mit dadurch belegten Kenntnissen und Fähigkeiten in Prävention/Gesundheitsförderung/Public Health, Ernährungswissenschaften, Umwelt/Nachhaltigkeit, Agrarwissenschaften sowie Kenntnissen in den Bereichen Prozess- und Projektmanagement und Organisationsentwicklung. ODER - Fachkraft mit einem staatlich anerkanntem Berufs- und Studienabschluss, die eine einschlägige Weiterbildung mit dadurch belegten Kenntnissen und Fähigkeiten in Prävention/Gesundheitsförderung/Public Health, Umwelt/Nachhaltigkeit, Ernährungswissenschaften oder Agrarwissenschaften sowie Kenntnissen in den Bereichen Prozess- und Projektmanagement und Organisationsentwicklung. 2. Qualifikation der Fachkräfte auf Landesebene, die für die Beratung und Unterstützung der Lebenswelt-Verantwortlichen zu allen Schritten des Gesundheitsförderungsprozess verantwortlich ist (Eigenerklärung) - Fachkraft mit staatlich anerkanntem Berufs- und Studienabschluss mit dadurch belegten Kenntnissen und Fähigkeiten in Prävention/Gesundheitsförderung/Public Health, Ernährungswissenschaften, Umwelt/Nachhaltigkeit oder Agrarwissenschaften sowie Kenntnissen in den Bereichen Prozess- und Projektmanagement und Organisationsentwicklung. ODER - Fachkraft mit einem staatlich anerkanntem Berufs- und Studienabschluss, die eine einschlägige Weiterbildung mit dadurch belegten Kenntnissen und Fähigkeiten in Prävention/Gesundheitsförderung/Public Health, Ernährungswissenschaften, Umwelt/Nachhaltigkeit oder Agrarwissenschaften sowie Kenntnissen in den Bereichen Prozess- und Projektmanagement und Organisationsentwicklung. 3. Qualifikationen für Multiplikatoren in den Schulen, die mit der konkreten Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Gesundheitsförderungsprozess betraut sind (Eigenerklärung): - Fachkraft mit staatlich anerkanntem Berufs- und Studienabschluss mit dadurch belegten Kenntnissen und Fähigkeiten in Prävention/Gesundheitsförderung/Public Health, Ernährungswissenschaften, Umwelt/Nachhaltigkeit oder Agrarwissenschaften. ODER - Fachkraft mit einem staatlich anerkanntem Berufs- und Studienabschluss, die eine einschlägige Weiterbildung mit dadurch belegten Kenntnissen und Fähigkeiten in Prävention/Gesundheitsförderung/Public Health, Ernährungswissenschaften, Umwelt/Nachhaltigkeit oder Agrarwissenschaften. ODER - Multiplikatoren mit projektbezogener Qualifizierung. Für projektbezogene Qualifizierungen von Fachkräften ist immer ein spezifisches zielgruppenadäquates Schulungskonzept durch ausgewiesene Fachkräfte notwendig. Das Schulungskonzept ist vorzulegen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Es ist mindestens eine Referenz einzureichen, die innerhalb der letzten drei Kalenderjahre (Stichtag: Datum der Angebotsfrist) erbracht wurde und die nach Art und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist. Vergleichbar sind Referenzen über ähnliche Präventionsprogramme nach § 20a SGB V, die Gesundheitsförderung/Prävention zum Gegenstand haben.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: (1) Es gilt die Pflicht zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit geltenden Fassung (Nichtvorliegen von Russland-Sanktionen), siehe hierzu die Eigenerklärung in den Auftragsunterlagen. (2) Die Anforderungen der Anbieterqualifikation des GKV-Leit … ganz lesenLeistung: (1) Es gilt die Pflicht zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit geltenden Fassung (Nichtvorliegen von Russland-Sanktionen), siehe hierzu die Eigenerklärung in den Auftragsunterlagen. (2) Die Anforderungen der Anbieterqualifikation des GKV-Leitfaden Prävention in der jeweils aktuellen Version (vgl. Kapitel Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten nach § 20a SGB V, Anbieterqualifikationen) müssen erfüllt sein.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den früh … ganz lesen§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Hinweis: Ein gänzlich fehlendes Konzept führt zum Ausschluss des Angebots. Ebenso werden Angebote nicht berücksichtigt, deren Konzepte nicht den Kriterien des Leitfadens Prävention vom GKV-Spitzenverband entsprechen.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKMADG# (I.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin/-innen vom AOK-Bundesverband durchgeführt. (II.) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet/-n die Auftraggeberin/-innen die E-Vergabelösung DTVP. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwend … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKMADG# (I.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin/-innen vom AOK-Bundesverband durchgeführt. (II.) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet/-n die Auftraggeberin/-innen die E-Vergabelösung DTVP. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Auftragsunterlagen sind dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Auftragsunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten. Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Auftragsunterlagen (Bewerbungsbedingungen). (III.) a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine entsprechende Erklärung zur Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft einzureichen und es sind Erklärung zur Haftpflichtversicherung, Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen und zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft der/den Auftraggeberin/-innen vorzulegen. (III.) b) Hinweis Eignungsleihe oder Unterauftragnehmer: Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern und/oder der Eignungsleihe ist dies im Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer anzugeben. Zusätzlich sind folgende Unterlagen von jedem Unterauftragnehmer und/oder Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber/Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Teilnahmeantrag/Angebot einzureichen: Eigenerklärung zu den Ausschlussgründe und Verpflichtungserklärung zur Erbringung der Leistungen/Kapazitäten gegenüber dem Bewerber/Bieter. (III.) c) Im Weiteren, insbesondere zur Eignungsleihe, wird auf die Konkretisierung in den Auftragsunterlagen verwiesen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Gesundheit
Anschrift
Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin
Website
aok.de
Kontakt
vergabestelle@bv.aok.de

Bei uns erfasst

93Bekanntmachungen
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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 800 (Allgemeine und berufliche Bildung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

33vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (40 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 03.06.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 018b3f81-ac74-4718-b970-cfce3d63e89c.