PPK Übergabestelle und Vermarktung
Landkreis Kelheim · Kelheim, Bayern
Aktenzeichen KH12veröffentlicht 01.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 3 Jahre
- 01.01.2026 – 31.12.2028
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.
- Verwertung von Klärschlamm der Kläranlage OberschleißheimGemeinde Oberschleißheim · OberschleißheimFrist 30.11.2026
- 62-2026-710-EA Transport, Annahme und Verwertung von Altpapier im Stadtgebiet RegensburgStadt Regensburg · RegensburgFrist 30.11.2026
- Entsorgung datenschutzw SchriftgutBundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus · NürnbergFrist 18.11.2026
- Erfassung und Verwertung von Altholz im Landkreis Weilheim-SchongauEVA - Erbenschwanger Verwertungs- und Abfallentsorgungsges. mbH · IngenriedFrist 30.11.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahre01.01.2026 – 31.12.2028
- Lose
- 3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Kelheim93309, Landkreis Kelheim, Bayern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichstaatsanzeiger-eservices.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtja
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 202 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (36 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 16 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 15 Monatenan Landkreis Kelheim
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 15 Monatennur elektronisch über staatsanzeiger-eservices.de
- Öffnung der Angebote 10:05 Uhrvor 15 Monaten
- Bindefrist endetvor 14 Monaten6 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 10 MonatenLaufzeit bis 31.12.2028
- Heute
Beschreibung
Der Landkreis Kelheim ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) u. a. für die gesamte Abfallwirtschaft im Landkreisgebiet zuständig. Der Landkreis Kelheim hat zur Erfassung von Altpapier ein Holsystem über die Papiertonne und ein Bringsystem auf Wertstoffhöfen/-zentren eingeführt und beabsichtigt Dritte gemäß § 22 KrWG mit der Übernahme und der Vermarktung von Altpapier aus dem Erfassungssystem über das Hol- und Bringsystem des Landkreises zu beauftragen. Der Landkreis Kelheim hat zur Erfassung von Altholz ein Bringsystem auf Wertstoffhöfen/-zentren eingeführt und beabsichtigt Dritte gemäß § 22 KrWG mit dem Transport und der Entsorgung von Altholz zu beauftragen. Altpapier im Sinne der Leistungsbeschreibung ist dabei Papier, Pappe und Kartonagen (PPK). Altholz im Sinne der Leistungsbeschreibung ist dabei Altholz der Klassen I – III. Der Landkreis Kelheim hat derzeit 126.027 Einwohner (Stand: 30.09.2024). Weitere Informationen zum Landkreis Kelheim und der abfallwirtschaftlichen Situation sind unter www.landkreis-kelheim.de zu finden. Die Abfallwirtschaftssatzung kann auf der Internetseite des Landkreises eingesehen werden.
Der Landkreis Kelheim beabsichtigt die Vergabe folgender Leistungen: Los 1: Altpapiervermarktung • Abholung des Altpapiers an Umladestation des Auftragnehmers von Los 2 • Vermarktung des übernommenen Altpapiers zur ordnungsgemäßen Verwertung (ggf. mit Vorbehandlung – z. B. Sortierung) • Ggf. Entsorgung von Störstoffen und/oder Sortierresten
Los 2: Betrieb einer Übergabestelle • Übernahme des Altpapiers aus der Sammlung des Landkreises Kelheim im Hol- und Bringsystem • Verwiegung des Altpapiers • Ggf. Trennung der Massen für eine körperliche Übergabe des Verpackungsanteils • Optional: Durchführung des Meldewesens (WME-FAKT)
Los 3: Altholz – Bringsystem • Gestellung von 12 Abrollcontainern an 9 Sammelstellen • Leerung / Abholung / Tausch der Container für Altholz aus dem Bringsystem • Transport und Verwertung von Altholz aus dem Bringsystem
Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Altpapiervermarktung • Abholung des Altpapiers an Umladestation des Auftragnehmers von Los 2 • Vermarktung des übernommenen Altpapiers zur ordnungsgemäßen Verwertung (ggf. mit Vorbehandlung – z. B. Sortierung) • Ggf. Entsorgung von Störstoffen und/oder Sortierresten Genauere Angaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. | 3 Jahre | – |
| 2 | Betrieb einer Umladestation für PPK EINRICHTUNG UND BETRIEB DER ÜBERGABESTELLE (1) Der Auftragnehmer von Los 2 hat eine Übergabestelle, die im Gebiet des Landkreises Kelheim oder maximal 25 km (einfache Wegstrecke) von der Landkreisgrenze entfernt liegt, zu stellen, an der die beauftragten Dritten das eingesammelte Altpapier aus dem Hol- und Bringsystem entladen. (2) Zum Betrieb der Übergabestelle gehört auch die Verwiegung der Anlieferfahrzeuge der beauftragten Dritten des Auftraggebers (Input) sowie der Abholfahrzeuge (Output) direkt an der Übergabestelle. Die Verwiegung muss in jedem Fall auf einer geeichten Fahrzeugwaage vor und nach dem Ent- bzw. Beladen der Fahrzeuge stattfinden. Der zu erstellende Wiegeschein hat den Vorgaben gem. § 11 des Vertrags zu entsprechen. (3) Sofern duale Systeme während der Vertragslaufzeit eine körperliche Überlassung des Altpapiers verlangen, sind die Abholfahrzeuge der dualen Systeme nach den Vorgaben des Auftrag- gebers zu beladen und zu verwiegen. Für die den dualen Systemen zu überlassenden Altpapiermengen des Auftraggebers ist der Auftragnehmer von Los 2 verpflichtet, die für eine reine Herausgabe für den Verpackungsanteil anfallenden Kosten getrennt nach den einzelnen dualen Systemen auszuweisen und abzurechnen. (4) Die Übergabestelle muss baulich so ausgestattet sein, dass die gängigen Anlieferfahrzeuge (z.B. Heck-, Seiten- und Überkopfladerfahrzeuge, Abroll- und Absetzcontainerfahrzeuge) sowie Transportfahrzeuge bzw. Containersysteme zur Abholung (z.B. Abrollcontainersystem, Walking-Floor-Fahrzeuge) bedient werden können. (5) Die Übergabestelle muss über ausreichend Kapazität für das aus dem Landkreis angelieferte Altpapier verfügen. Darüber hinaus ist eine gewisse Kapazitätsreserve für eventuelle Verzögerungen bzw. Störungen bei der Abholung durch die vom Auftraggeber beauftragten Dritten oder den Dualen Systemen vorzuhalten. (6) Die Qualität des Altpapiers darf durch den Umschlag nicht negativ beeinflusst werden. Das im Landkreis Kelheim vom Auftraggeber oder den von ihm beauftragten Dritten gesammelte und beim Auftragnehmer von Los 2 angelieferte Altpapier muss separat von anderen Abfällen gelagert und vor witterungsbedingten Einflüssen geschützt werden. Nähere und weitere Angaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. | 3 Jahre | – |
| 3 | Altholz CONTAINERGESTELLUNG (1) Der Auftragnehmer stattet die jeweiligen Sammelstellen mit Abrollcontainern für Altholz mit 40 m³ Fassungsvermögen in der angegebenen Anzahl aus. Die Container müssen technisch und optisch einwandfrei sein. Der Auftragnehmer hat für ein stets gepflegtes äußeres Erscheinungsbild der Behälter Sorge zu tragen. Wertstoffzentrum (WSZ) WSZ Arnhofen 1 ARC 40 m³ WSZ Bad Abbach 1 ARC 40 m³ WSZ Langquaid 1 ARC 40 m³ WSZ Kelheim 2 ARC 40 m³ WSZ Neustadt 2 ARC 40 m³ Wertstoffhof (WSH) WSH Painten 1 ARC 40 m³ WSZ Riedenburg 1 ARC 40 m³ WSH Wildenberg 1 ARC 40 m³ WSZ Haunsbach 2 ARC 40 m³ (2) Der Auftraggeber behält sich eine Änderung der Anzahl der Sammelstellen, der Behälteranzahl oder Behälterausstattung über die Vertragslaufzeit vor. Hierdurch entstehende Mehrkosten werden auf Grundlage der angebotenen Einheitspreise vereinbart. Änderungen bei der Behältergestellung sind vom Auftragnehmer innerhalb einer Woche nach Aufforderung durchzuführen. (3) Der Auftragnehmer hat eine ausreichende Anzahl an Containern für Containertausch und als Ersatz bereit zu halten und in das Gestellungsentgelt Pos. 3.I einzurechnen. (4) Die verwendeten Behälter müssen den geltenden Normen, Regelungen und Sicherheitsbestimmungen entsprechen. Der Auftragnehmer hat bei den verwendeten Abrollcontainern einmal jährlich eine Sicherheitsprüfung gemäß der DGUV Regel 114-010 “Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter” des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (bisher BGR 186) durchzuführen und die Dokumentation (Behälterblatt) auf Anforderung dem Auftraggeber vorzulegen. Die jährliche Prüfung ist zusätzlich durch dauerhaften Aufkleber oder dauerhafte Plakette (Datum der letzten und / oder Datum der nächsten Prüfung) an den Behältern zu dokumentieren. Behälter ohne Prüfplakette werden nicht angenommen und sind unverzüglich zu tauschen. (5) Der Auftragnehmer tauscht defekte Behälter unverzüglich selbstständig aus bzw. repariert diese selbstständig auf seine Kosten. Ersatzteile bzw. Ersatzbehälter hält der Auftragnehmer in ausreichendem Maße bereit und setzt sie im Bedarfsfall ein. CONTAINERTAUSCH und TRANSPORT Nähere und weitere Angaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. | 5 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Lose 1, 2
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Zuschlagskriterium ist der Preis. Nachlässe (mit oder ohne Bedingung, Skonti etc.) werden nicht gewertet.
Eignung10 von 10 angegeben
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung, Fuhrpark der vorgesehenen Niederlassung bzw. Betriebsstätte etc. (Formblatt: ausgefüllt).
- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
- Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung, Fuhrpark der vorgesehenen Niederlassung bzw. Betriebsstätte etc. (Formblatt: ausgefüllt).
- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre (Formblatt: ausgefüllt).
- Finanzkennzahlen
- Jahresabschluss (Kopie der Zusammenstellung, mindestens des letzten abgeschlossenen Jahres). Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen.
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Liste der Referenzprojekte (mindestens ein Referenzprojekt) über ausgeführte vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren, jeweils mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), des Leistungszeitraums sowie der Auftraggeber. Vergleichbare Leistungen im Los 1 muss PPK-Vermarktung aus gemischter Erfassung aus der Papiertonne umfassen. (Formblatt: ausgefüllt).
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, das … ganz lesenkürzer
Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes .- Anteil der Unterauftragsvergabe
- Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen, Verpflichtungserklärung für Teilleistungen von Unterauftragnehmern, Verpflichtungserklärung zur Verfügbarkeit von Mitteln anderer Unternehmen -> falls zutreffend
- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
- - Ggf. Benennung der vorgesehenen Sortieranlage(n) für Altpapier sowie der Entsorgungswege für Störstoffe und / oder Sortierreste. - Benennung der vorgesehenen Vermarktungswege für Altpapier.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 31.12.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- staatsanzeiger-eservices.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 6 Wochen
- Angebotsöffnung
- 31.07.2025, 10:05 Uhr
- Sicherheiten
verlangt: § 5 SICHERHEITSLEISTUNG (1) Der Auftragnehmer hat für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung Sicherheit zu leisten. Die Sicherheit hat sämtliche Ansprüche des Auftraggebers auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung abzusichern, ferner auf Mängelrechte und alle sonstigen Ansprüche, die dem Auftra … ganz lesenkürzer
verlangt: § 5 SICHERHEITSLEISTUNG (1) Der Auftragnehmer hat für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung Sicherheit zu leisten. Die Sicherheit hat sämtliche Ansprüche des Auftraggebers auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung abzusichern, ferner auf Mängelrechte und alle sonstigen Ansprüche, die dem Auftraggeber aufgrund von Pflichtverletzungen des Auftragnehmers zustehen, sowie auf Ansprüche wegen Überzahlungen einschließlich Zinsen. (2) Die Sicherheit ist zu leisten durch Übergabe einer unbedingten, unwiderruflichen, unbefristeten und selbstschuldnerischen Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers. Der Bürge muss auf die Einrede der Aufrechenbarkeit nach § 770 BGB verzichten. Jedoch darf sich der Bürge vorbehalten, die Einrede der Aufrechenbarkeit gemäß § 770 Absatz 2 BGB dann zu erheben, wenn eine fällige Gegenforderung des Auftragnehmers, durch die sich der Auftraggeber befriedigen kann, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Das Recht zur Hinterlegung muss ausgeschlossen sein. Der Bürgschaftsvertrag muss deutschem Recht (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts) unterliegen. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Bürgschaftsvertrag ist der Sitz des Auftraggebers anzugeben. (3) Die Sicherheit für Los 1 muss sich auf einen Betrag in Höhe von 5 % des dem erteilten Auftrag entsprechenden jährlichen Wertes der Leistung aus der Summe des rechnerischen Betrags aller Kostenpositionen gem. Bieter LV zuzüglich des rechnerischen Betrags aller Erlöspositionen (gem. Bieter LV) multipliziert mit 3 (Vertragslaufzeit bis 31.12.2028) belaufen. (4) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Sicherheit bis spätestens einen Monat vor Leistungsbeginn zu übergeben. Stellt der Auftragnehmer die Bürgschaft nicht zu diesem Zeitpunkt, so kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Stellung der Bürgschaft eine angemessene Nachfrist mit Kündigungsandrohung setzen und unverzüglich nach deren erfolglosem Ablauf den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen sowie Schadensersatz statt der Leistung verlangen, dies gilt jedoch nicht, wenn der Auftragnehmer die Nicht-Stellung der Bürgschaft nicht zu vertreten hat. Alternativ ist der Auftraggeber – wenn er den Vertrag trotz erfolglosen Ablaufs der angemessenen Nachfrist nicht unverzüglich gekündigt hat – dazu berechtigt, zugunsten des Auftragnehmers fällig werdende Zahlungen so lange (notfalls je in voller Höhe) einzubehalten, bis die vereinbarte Sicherheitssumme erreicht ist. Im Übrigen hat der Auftragnehmer jederzeit das Recht, vom Auftraggeber die Auszahlung dieses Sicherheitseinbehalts Zug um Zug gegen Stellung einer vertragsgemäßen Bürgschaft in (voller) Höhe (gemäß Absatz (3)) zu verlangen.
Ausführung8 von 8 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- keine Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Rechtsbehelfsbelehrung: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablau … ganz lesenkürzer
Rechtsbehelfsbelehrung: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Los 3
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Zuschlagskriterium ist der Preis. Nachlässe (mit oder ohne Bedingung, Skonti etc.) werden nicht gewertet.
Eignung10 von 10 angegeben
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung, Fuhrpark der vorgesehenen Niederlassung bzw. Betriebsstätte etc. (Formblatt: ausgefüllt).
- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
- Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung, Fuhrpark der vorgesehenen Niederlassung bzw. Betriebsstätte etc. (Formblatt: ausgefüllt).
- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre (Formblatt: ausgefüllt).
- Finanzkennzahlen
- Jahresabschluss (Kopie der Zusammenstellung, mindestens des letzten abgeschlossenen Jahres). Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen.
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Liste der Referenzprojekte (mindestens ein Referenzprojekt) über ausgeführte vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren, jeweils mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), des Leistungszeitraums sowie der Auftraggeber. Vergleichbare Leistungen im Los 1 muss PPK-Vermarktung aus gemischter Erfassung aus der Papiertonne umfassen. (Formblatt: ausgefüllt).
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, das … ganz lesenkürzer
Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes .- Anteil der Unterauftragsvergabe
- Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen, Verpflichtungserklärung für Teilleistungen von Unterauftragnehmern, Verpflichtungserklärung zur Verfügbarkeit von Mitteln anderer Unternehmen -> falls zutreffend
- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
- Benennung und Beschreibung der Verwertungswege für Altholz mit Angabe der Aufbereitungs- und Verwertungsanlagen inkl. Genehmigungsnachweis .
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 31.12.2030
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
In Los 3 ist läuft der Vertrag mindestens bis zum 31.12.2030. Der Vertrag verlängert sich automatisch um einmalig zwei weitere Jahre, sofern nicht der Auftraggeber oder der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 18 Monaten zum jeweiligen Vertragsende kündigt. Die Kündigung muss schriftlich p … ganz lesenkürzer
In Los 3 ist läuft der Vertrag mindestens bis zum 31.12.2030. Der Vertrag verlängert sich automatisch um einmalig zwei weitere Jahre, sofern nicht der Auftraggeber oder der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 18 Monaten zum jeweiligen Vertragsende kündigt. Die Kündigung muss schriftlich per Einschreiben erfolgen. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2032, ohne dass es hierzu einer gesonderten Kündigung bedarf. Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund (gem. Ziff. § 7) bleibt unberührt.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- staatsanzeiger-eservices.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 6 Wochen
- Angebotsöffnung
- 31.07.2025, 10:05 Uhr
- Sicherheiten
verlangt: § 5 SICHERHEITSLEISTUNG (1) Der Auftragnehmer hat für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung Sicherheit zu leisten. Die Sicherheit hat sämtliche Ansprüche des Auftraggebers auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung abzusichern, ferner auf Mängelrechte und alle sonstigen Ansprüche, die dem Auftra … ganz lesenkürzer
verlangt: § 5 SICHERHEITSLEISTUNG (1) Der Auftragnehmer hat für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung Sicherheit zu leisten. Die Sicherheit hat sämtliche Ansprüche des Auftraggebers auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung abzusichern, ferner auf Mängelrechte und alle sonstigen Ansprüche, die dem Auftraggeber aufgrund von Pflichtverletzungen des Auftragnehmers zustehen, sowie auf Ansprüche wegen Überzahlungen einschließlich Zinsen. (2) Die Sicherheit ist zu leisten durch Übergabe einer unbedingten, unwiderruflichen, unbefristeten und selbstschuldnerischen Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditver-sicherers. Der Bürge muss auf die Einrede der Aufrechenbarkeit nach § 770 BGB verzichten. Jedoch darf sich der Bürge vorbehalten, die Einrede der Aufrechenbarkeit gemäß § 770 Ab-satz 2 BGB dann zu erheben, wenn eine fällige Gegenforderung des Auftragnehmers, durch die sich der Auftraggeber befriedigen kann, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Das Recht zur Hinterlegung muss ausgeschlossen sein. Der Bürgschaftsvertrag muss deutschem Recht (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts) unterliegen. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Bürgschaftsvertrag ist der Sitz des Auftraggebers anzugeben. (3) Die Sicherheit für Los 1 muss sich auf einen Betrag in Höhe von 5 % des dem erteilten Auftrag entsprechenden jährlichen Wertes der Leistung aus der Summe des rechnerischen Betrags al-ler Kostenpositionen gem. Bieter LV zuzüglich des rechnerischen Betrags aller Erlöspositionen (gem. Bieter LV) multipliziert mit 3 (Vertragslaufzeit bis 31.12.2028) belaufen. (4) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Sicherheit bis spätestens einen Monat vor Leis-tungsbeginn zu übergeben. Stellt der Auftragnehmer die Bürgschaft nicht zu diesem Zeitpunkt, so kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Stellung der Bürgschaft eine angemessene Nachfrist mit Kündigungsandrohung setzen und unverzüglich nach deren erfolglosem Ablauf den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen sowie Schadensersatz statt der Leistung verlan-gen, dies gilt jedoch nicht, wenn der Auftragnehmer die Nicht-Stellung der Bürgschaft nicht zu vertreten hat. Alternativ ist der Auftraggeber – wenn er den Vertrag trotz erfolglosen Ablaufs der angemessenen Nachfrist nicht unverzüglich gekündigt hat – dazu berechtigt, zugunsten des Auftragnehmers fällig werdende Zahlungen so lange (notfalls je in voller Höhe) einzubehal-ten, bis die vereinbarte Sicherheitssumme erreicht ist. Im Übrigen hat der Auftragnehmer je-derzeit das Recht, vom Auftraggeber die Auszahlung dieses Sicherheitseinbehalts Zug um Zug gegen Stellung einer vertragsgemäßen Bürgschaft in (voller) Höhe (gemäß Absatz (3)) zu ver-langen.
Ausführung8 von 8 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- keine Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Rechtsbehelfsbelehrung: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablau … ganz lesenkürzer
Rechtsbehelfsbelehrung: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 93309 Kelheim
- Website
- landkreis-kelheim.de
- Kontakt
- vergabe@
landkreis-kelheim.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Bayern (22 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG10 Zuschläge
- Wurzer Umwelt GmbH9 Zuschläge
- ALFA Recycling München GmbH & Co. KG8 Zuschläge
- HEINZ Entsorgung GmbH & Co. KG8 Zuschläge
- ROHPROG GmbH8 Zuschläge
- Hubert Schmid Recycling und Umweltschutz GmbH7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- 1. Berichtigung · Aktualisierte Informationen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 31.07.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 58d5bca3-33ca-4114-9a07-313af99ad093.