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PPK Übergabestelle und Vermarktung

Landkreis Kelheim · Kelheim, Bayern

Aktenzeichen KH12veröffentlicht 01.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 464 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Bayern (22 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.01.2026 – 31.12.2028
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Kelheim93309, Landkreis Kelheim, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichstaatsanzeiger-eservices.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 202 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (36 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Landkreis Kelheim
    vor 15 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über staatsanzeiger-eservices.de
    vor 15 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:05 Uhr
    vor 15 Monaten
  5. Bindefrist endet
    6 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 14 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    vor 10 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Der Landkreis Kelheim ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) u. a. für die gesamte Abfallwirtschaft im Landkreisgebiet zuständig. Der Landkreis Kelheim hat zur Erfassung von Altpapier ein Holsystem über die Papiertonne und ein Bringsystem auf Wertstoffhöfen/-zentren eingeführt und beabsichtigt Dritte gemäß § 22 KrWG mit der Übernahme und der Vermarktung von Altpapier aus dem Erfassungssystem über das Hol- und Bringsystem des Landkreises zu beauftragen. Der Landkreis Kelheim hat zur Erfassung von Altholz ein Bringsystem auf Wertstoffhöfen/-zentren eingeführt und beabsichtigt Dritte gemäß § 22 KrWG mit dem Transport und der Entsorgung von Altholz zu beauftragen. Altpapier im Sinne der Leistungsbeschreibung ist dabei Papier, Pappe und Kartonagen (PPK). Altholz im Sinne der Leistungsbeschreibung ist dabei Altholz der Klassen I – III. Der Landkreis Kelheim hat derzeit 126.027 Einwohner (Stand: 30.09.2024). Weitere Informationen zum Landkreis Kelheim und der abfallwirtschaftlichen Situation sind unter www.landkreis-kelheim.de zu finden. Die Abfallwirtschaftssatzung kann auf der Internetseite des Landkreises eingesehen werden.

Der Landkreis Kelheim beabsichtigt die Vergabe folgender Leistungen: Los 1: Altpapiervermarktung • Abholung des Altpapiers an Umladestation des Auftragnehmers von Los 2 • Vermarktung des übernommenen Altpapiers zur ordnungsgemäßen Verwertung (ggf. mit Vorbehandlung – z. B. Sortierung) • Ggf. Entsorgung von Störstoffen und/oder Sortierresten

Los 2: Betrieb einer Übergabestelle • Übernahme des Altpapiers aus der Sammlung des Landkreises Kelheim im Hol- und Bringsystem • Verwiegung des Altpapiers • Ggf. Trennung der Massen für eine körperliche Übergabe des Verpackungsanteils • Optional: Durchführung des Meldewesens (WME-FAKT)

Los 3: Altholz – Bringsystem • Gestellung von 12 Abrollcontainern an 9 Sammelstellen • Leerung / Abholung / Tausch der Container für Altholz aus dem Bringsystem • Transport und Verwertung von Altholz aus dem Bringsystem

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Altpapiervermarktung

• Abholung des Altpapiers an Umladestation des Auftragnehmers von Los 2 • Vermarktung des übernommenen Altpapiers zur ordnungsgemäßen Verwertung (ggf. mit Vorbehandlung – z. B. Sortierung) • Ggf. Entsorgung von Störstoffen und/oder Sortierresten Genauere Angaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

3 Jahre–
2
Betrieb einer Umladestation für PPK

EINRICHTUNG UND BETRIEB DER ÜBERGABESTELLE (1) Der Auftragnehmer von Los 2 hat eine Übergabestelle, die im Gebiet des Landkreises Kelheim oder maximal 25 km (einfache Wegstrecke) von der Landkreisgrenze entfernt liegt, zu stellen, an der die beauftragten Dritten das eingesammelte Altpapier aus dem Hol- und Bringsystem entladen. (2) Zum Betrieb der Übergabestelle gehört auch die Verwiegung der Anlieferfahrzeuge der beauftragten Dritten des Auftraggebers (Input) sowie der Abholfahrzeuge (Output) direkt an der Übergabestelle. Die Verwiegung muss in jedem Fall auf einer geeichten Fahrzeugwaage vor und nach dem Ent- bzw. Beladen der Fahrzeuge stattfinden. Der zu erstellende Wiegeschein hat den Vorgaben gem. § 11 des Vertrags zu entsprechen. (3) Sofern duale Systeme während der Vertragslaufzeit eine körperliche Überlassung des Altpapiers verlangen, sind die Abholfahrzeuge der dualen Systeme nach den Vorgaben des Auftrag- gebers zu beladen und zu verwiegen. Für die den dualen Systemen zu überlassenden Altpapiermengen des Auftraggebers ist der Auftragnehmer von Los 2 verpflichtet, die für eine reine Herausgabe für den Verpackungsanteil anfallenden Kosten getrennt nach den einzelnen dualen Systemen auszuweisen und abzurechnen. (4) Die Übergabestelle muss baulich so ausgestattet sein, dass die gängigen Anlieferfahrzeuge (z.B. Heck-, Seiten- und Überkopfladerfahrzeuge, Abroll- und Absetzcontainerfahrzeuge) sowie Transportfahrzeuge bzw. Containersysteme zur Abholung (z.B. Abrollcontainersystem, Walking-Floor-Fahrzeuge) bedient werden können. (5) Die Übergabestelle muss über ausreichend Kapazität für das aus dem Landkreis angelieferte Altpapier verfügen. Darüber hinaus ist eine gewisse Kapazitätsreserve für eventuelle Verzögerungen bzw. Störungen bei der Abholung durch die vom Auftraggeber beauftragten Dritten oder den Dualen Systemen vorzuhalten. (6) Die Qualität des Altpapiers darf durch den Umschlag nicht negativ beeinflusst werden. Das im Landkreis Kelheim vom Auftraggeber oder den von ihm beauftragten Dritten gesammelte und beim Auftragnehmer von Los 2 angelieferte Altpapier muss separat von anderen Abfällen gelagert und vor witterungsbedingten Einflüssen geschützt werden. Nähere und weitere Angaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

3 Jahre–
3
Altholz

CONTAINERGESTELLUNG (1) Der Auftragnehmer stattet die jeweiligen Sammelstellen mit Abrollcontainern für Altholz mit 40 m³ Fassungsvermögen in der angegebenen Anzahl aus. Die Container müssen technisch und optisch einwandfrei sein. Der Auftragnehmer hat für ein stets gepflegtes äußeres Erscheinungsbild der Behälter Sorge zu tragen. Wertstoffzentrum (WSZ) WSZ Arnhofen 1 ARC 40 m³ WSZ Bad Abbach 1 ARC 40 m³ WSZ Langquaid 1 ARC 40 m³ WSZ Kelheim 2 ARC 40 m³ WSZ Neustadt 2 ARC 40 m³ Wertstoffhof (WSH) WSH Painten 1 ARC 40 m³ WSZ Riedenburg 1 ARC 40 m³ WSH Wildenberg 1 ARC 40 m³ WSZ Haunsbach 2 ARC 40 m³ (2) Der Auftraggeber behält sich eine Änderung der Anzahl der Sammelstellen, der Behälteranzahl oder Behälterausstattung über die Vertragslaufzeit vor. Hierdurch entstehende Mehrkosten werden auf Grundlage der angebotenen Einheitspreise vereinbart. Änderungen bei der Behältergestellung sind vom Auftragnehmer innerhalb einer Woche nach Aufforderung durchzuführen. (3) Der Auftragnehmer hat eine ausreichende Anzahl an Containern für Containertausch und als Ersatz bereit zu halten und in das Gestellungsentgelt Pos. 3.I einzurechnen. (4) Die verwendeten Behälter müssen den geltenden Normen, Regelungen und Sicherheitsbestimmungen entsprechen. Der Auftragnehmer hat bei den verwendeten Abrollcontainern einmal jährlich eine Sicherheitsprüfung gemäß der DGUV Regel 114-010 “Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter” des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (bisher BGR 186) durchzuführen und die Dokumentation (Behälterblatt) auf Anforderung dem Auftraggeber vorzulegen. Die jährliche Prüfung ist zusätzlich durch dauerhaften Aufkleber oder dauerhafte Plakette (Datum der letzten und / oder Datum der nächsten Prüfung) an den Behältern zu dokumentieren. Behälter ohne Prüfplakette werden nicht angenommen und sind unverzüglich zu tauschen. (5) Der Auftragnehmer tauscht defekte Behälter unverzüglich selbstständig aus bzw. repariert diese selbstständig auf seine Kosten. Ersatzteile bzw. Ersatzbehälter hält der Auftragnehmer in ausreichendem Maße bereit und setzt sie im Bedarfsfall ein. CONTAINERTAUSCH und TRANSPORT Nähere und weitere Angaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

5 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Zuschlagskriterium ist der Preis. Nachlässe (mit oder ohne Bedingung, Skonti etc.) werden nicht gewertet.

Eignung10 von 10 angegeben

Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung, Fuhrpark der vorgesehenen Niederlassung bzw. Betriebsstätte etc. (Formblatt: ausgefüllt).
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung, Fuhrpark der vorgesehenen Niederlassung bzw. Betriebsstätte etc. (Formblatt: ausgefüllt).
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre (Formblatt: ausgefüllt).
Finanzkennzahlen
Jahresabschluss (Kopie der Zusammenstellung, mindestens des letzten abgeschlossenen Jahres). Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste der Referenzprojekte (mindestens ein Referenzprojekt) über ausgeführte vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren, jeweils mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), des Leistungszeitraums sowie der Auftraggeber. Vergleichbare Leistungen im Los 1 muss PPK-Vermarktung aus gemischter Erfassung aus der Papiertonne umfassen. (Formblatt: ausgefüllt).
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, das … ganz lesenZertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes .
Anteil der Unterauftragsvergabe
Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen, Verpflichtungserklärung für Teilleistungen von Unterauftragnehmern, Verpflichtungserklärung zur Verfügbarkeit von Mitteln anderer Unternehmen -> falls zutreffend
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
- Ggf. Benennung der vorgesehenen Sortieranlage(n) für Altpapier sowie der Entsorgungswege für Störstoffe und / oder Sortierreste. - Benennung der vorgesehenen Vermarktungswege für Altpapier.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
6 Wochen
Angebotsöffnung
31.07.2025, 10:05 Uhr
Sicherheiten
verlangt: § 5 SICHERHEITSLEISTUNG (1) Der Auftragnehmer hat für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung Sicherheit zu leisten. Die Sicherheit hat sämtliche Ansprüche des Auftraggebers auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung abzusichern, ferner auf Mängelrechte und alle sonstigen Ansprüche, die dem Auftra … ganz lesenverlangt: § 5 SICHERHEITSLEISTUNG (1) Der Auftragnehmer hat für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung Sicherheit zu leisten. Die Sicherheit hat sämtliche Ansprüche des Auftraggebers auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung abzusichern, ferner auf Mängelrechte und alle sonstigen Ansprüche, die dem Auftraggeber aufgrund von Pflichtverletzungen des Auftragnehmers zustehen, sowie auf Ansprüche wegen Überzahlungen einschließlich Zinsen. (2) Die Sicherheit ist zu leisten durch Übergabe einer unbedingten, unwiderruflichen, unbefristeten und selbstschuldnerischen Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers. Der Bürge muss auf die Einrede der Aufrechenbarkeit nach § 770 BGB verzichten. Jedoch darf sich der Bürge vorbehalten, die Einrede der Aufrechenbarkeit gemäß § 770 Absatz 2 BGB dann zu erheben, wenn eine fällige Gegenforderung des Auftragnehmers, durch die sich der Auftraggeber befriedigen kann, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Das Recht zur Hinterlegung muss ausgeschlossen sein. Der Bürgschaftsvertrag muss deutschem Recht (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts) unterliegen. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Bürgschaftsvertrag ist der Sitz des Auftraggebers anzugeben. (3) Die Sicherheit für Los 1 muss sich auf einen Betrag in Höhe von 5 % des dem erteilten Auftrag entsprechenden jährlichen Wertes der Leistung aus der Summe des rechnerischen Betrags aller Kostenpositionen gem. Bieter LV zuzüglich des rechnerischen Betrags aller Erlöspositionen (gem. Bieter LV) multipliziert mit 3 (Vertragslaufzeit bis 31.12.2028) belaufen. (4) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Sicherheit bis spätestens einen Monat vor Leistungsbeginn zu übergeben. Stellt der Auftragnehmer die Bürgschaft nicht zu diesem Zeitpunkt, so kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Stellung der Bürgschaft eine angemessene Nachfrist mit Kündigungsandrohung setzen und unverzüglich nach deren erfolglosem Ablauf den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen sowie Schadensersatz statt der Leistung verlangen, dies gilt jedoch nicht, wenn der Auftragnehmer die Nicht-Stellung der Bürgschaft nicht zu vertreten hat. Alternativ ist der Auftraggeber – wenn er den Vertrag trotz erfolglosen Ablaufs der angemessenen Nachfrist nicht unverzüglich gekündigt hat – dazu berechtigt, zugunsten des Auftragnehmers fällig werdende Zahlungen so lange (notfalls je in voller Höhe) einzubehalten, bis die vereinbarte Sicherheitssumme erreicht ist. Im Übrigen hat der Auftragnehmer jederzeit das Recht, vom Auftraggeber die Auszahlung dieses Sicherheitseinbehalts Zug um Zug gegen Stellung einer vertragsgemäßen Bürgschaft in (voller) Höhe (gemäß Absatz (3)) zu verlangen.

Ausführung8 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Rechtsbehelfsbelehrung: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablau … ganz lesenRechtsbehelfsbelehrung: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Los 3

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Zuschlagskriterium ist der Preis. Nachlässe (mit oder ohne Bedingung, Skonti etc.) werden nicht gewertet.

Eignung10 von 10 angegeben

Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung, Fuhrpark der vorgesehenen Niederlassung bzw. Betriebsstätte etc. (Formblatt: ausgefüllt).
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung, Fuhrpark der vorgesehenen Niederlassung bzw. Betriebsstätte etc. (Formblatt: ausgefüllt).
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre (Formblatt: ausgefüllt).
Finanzkennzahlen
Jahresabschluss (Kopie der Zusammenstellung, mindestens des letzten abgeschlossenen Jahres). Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste der Referenzprojekte (mindestens ein Referenzprojekt) über ausgeführte vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren, jeweils mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), des Leistungszeitraums sowie der Auftraggeber. Vergleichbare Leistungen im Los 1 muss PPK-Vermarktung aus gemischter Erfassung aus der Papiertonne umfassen. (Formblatt: ausgefüllt).
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, das … ganz lesenZertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes .
Anteil der Unterauftragsvergabe
Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen, Verpflichtungserklärung für Teilleistungen von Unterauftragnehmern, Verpflichtungserklärung zur Verfügbarkeit von Mitteln anderer Unternehmen -> falls zutreffend
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Benennung und Beschreibung der Verwertungswege für Altholz mit Angabe der Aufbereitungs- und Verwertungsanlagen inkl. Genehmigungsnachweis .
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2030
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
In Los 3 ist läuft der Vertrag mindestens bis zum 31.12.2030. Der Vertrag verlängert sich automatisch um einmalig zwei weitere Jahre, sofern nicht der Auftraggeber oder der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 18 Monaten zum jeweiligen Vertragsende kündigt. Die Kündigung muss schriftlich p … ganz lesenIn Los 3 ist läuft der Vertrag mindestens bis zum 31.12.2030. Der Vertrag verlängert sich automatisch um einmalig zwei weitere Jahre, sofern nicht der Auftraggeber oder der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 18 Monaten zum jeweiligen Vertragsende kündigt. Die Kündigung muss schriftlich per Einschreiben erfolgen. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2032, ohne dass es hierzu einer gesonderten Kündigung bedarf. Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund (gem. Ziff. § 7) bleibt unberührt.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
6 Wochen
Angebotsöffnung
31.07.2025, 10:05 Uhr
Sicherheiten
verlangt: § 5 SICHERHEITSLEISTUNG (1) Der Auftragnehmer hat für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung Sicherheit zu leisten. Die Sicherheit hat sämtliche Ansprüche des Auftraggebers auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung abzusichern, ferner auf Mängelrechte und alle sonstigen Ansprüche, die dem Auftra … ganz lesenverlangt: § 5 SICHERHEITSLEISTUNG (1) Der Auftragnehmer hat für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung Sicherheit zu leisten. Die Sicherheit hat sämtliche Ansprüche des Auftraggebers auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung abzusichern, ferner auf Mängelrechte und alle sonstigen Ansprüche, die dem Auftraggeber aufgrund von Pflichtverletzungen des Auftragnehmers zustehen, sowie auf Ansprüche wegen Überzahlungen einschließlich Zinsen. (2) Die Sicherheit ist zu leisten durch Übergabe einer unbedingten, unwiderruflichen, unbefristeten und selbstschuldnerischen Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditver-sicherers. Der Bürge muss auf die Einrede der Aufrechenbarkeit nach § 770 BGB verzichten. Jedoch darf sich der Bürge vorbehalten, die Einrede der Aufrechenbarkeit gemäß § 770 Ab-satz 2 BGB dann zu erheben, wenn eine fällige Gegenforderung des Auftragnehmers, durch die sich der Auftraggeber befriedigen kann, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Das Recht zur Hinterlegung muss ausgeschlossen sein. Der Bürgschaftsvertrag muss deutschem Recht (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts) unterliegen. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Bürgschaftsvertrag ist der Sitz des Auftraggebers anzugeben. (3) Die Sicherheit für Los 1 muss sich auf einen Betrag in Höhe von 5 % des dem erteilten Auftrag entsprechenden jährlichen Wertes der Leistung aus der Summe des rechnerischen Betrags al-ler Kostenpositionen gem. Bieter LV zuzüglich des rechnerischen Betrags aller Erlöspositionen (gem. Bieter LV) multipliziert mit 3 (Vertragslaufzeit bis 31.12.2028) belaufen. (4) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Sicherheit bis spätestens einen Monat vor Leis-tungsbeginn zu übergeben. Stellt der Auftragnehmer die Bürgschaft nicht zu diesem Zeitpunkt, so kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Stellung der Bürgschaft eine angemessene Nachfrist mit Kündigungsandrohung setzen und unverzüglich nach deren erfolglosem Ablauf den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen sowie Schadensersatz statt der Leistung verlan-gen, dies gilt jedoch nicht, wenn der Auftragnehmer die Nicht-Stellung der Bürgschaft nicht zu vertreten hat. Alternativ ist der Auftraggeber – wenn er den Vertrag trotz erfolglosen Ablaufs der angemessenen Nachfrist nicht unverzüglich gekündigt hat – dazu berechtigt, zugunsten des Auftragnehmers fällig werdende Zahlungen so lange (notfalls je in voller Höhe) einzubehal-ten, bis die vereinbarte Sicherheitssumme erreicht ist. Im Übrigen hat der Auftragnehmer je-derzeit das Recht, vom Auftraggeber die Auszahlung dieses Sicherheitseinbehalts Zug um Zug gegen Stellung einer vertragsgemäßen Bürgschaft in (voller) Höhe (gemäß Absatz (3)) zu ver-langen.

Ausführung8 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Rechtsbehelfsbelehrung: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablau … ganz lesenRechtsbehelfsbelehrung: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

327vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (447 Lose mit Angabe)
444.960 €Zuschlagswert im Median
188.048 € – 950.809 €mittlere Hälfte, 63 Werte

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Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. 1. Berichtigung · Aktualisierte Informationen
  2. Vergabebekanntmachung
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 31.07.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 58d5bca3-33ca-4114-9a07-313af99ad093.