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PPK-Abfuhrlogistik mit Behältergestellung, Behältermanagement, Umschlag und Vermarktung/Verwertung

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis · Ludwigshafen, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen D-EBA-2026-11veröffentlicht 22.07.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 75 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Rheinland-Pfalz.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Rheinland-Pfalz (8 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
8 Jahre01.01.2027 – 31.12.2034, bis zu 1 Verlängerung
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigauftragsboerse.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 80 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (16 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    über auftragsboerse.de
    vor 2 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    vor 2 Monaten
  4. Bindefrist endet
    56 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 19 Tagen
  5. Heute
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2034
    in 55 Tagen

Beschreibung

Abfuhrlogistik von PPK mit Behältergestellung und -management der PPK-Gefäße des AG und Umschlag des PPK, Vermarktung/Verwertung des PPK

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Abfuhrlogistik von PPK mit Behältergestellung und -management der PPK-Gefäße des AG und Umschlag des PPK
8 Jahre–
2
Vermarktung/Verwertung des PPK
8 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Auszug aus den mitveröffentlichten Bewerbungsbedingungen: 14 Wirtschaftlichstes Angebot, Wertung der Alternative (Los 1) Es werden nur Angebote gewertet, die den Anforderungen nach BB Los 1+2 Nr. 13 genügen. Grundsätzlich erfolgt die Vergabe nach Losen oder Loskombinationen/-varianten gemäß dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit = Wertungspreis. Es wird darauf hingewiesen, dass eine qualitativ hochwertige Dienstleistung mit detaillierten Anforderungen an die Leistungserbringung ausgeschrieben ist. Unter der Prämisse einer bestimmungsgemäßen Leistungserbringung nach den Regeln der jeweiligen Verträge (= Vertragsunterlagen) sind somit keine qualitativen oder wertbaren Unterschiede gegeben. Daher sind die abgegebenen Preise allein für die (mögliche) Vergabe entscheidend, sofern das Angebot nach diesen BB Nr. 13 gewertet werden kann. 14.1 Wertungspreisermittlung für Los 1a und 1b Für diese beiden Losvarianten ist der niedrigste Wertungspreis (grün in den LV Los 1 hervorgehoben) für die Vergabe dieser Varianten maßgeblich. Aufgrund der Tatsache, dass der Invest für Gestellung und Verteilung der neuen Gefäße nach erfolgter Gestellung gemäß Vertrag vergütet werden, fließt dieser Investitionsbetrag aufgrund der Abschreibungszeiten von 8 Jahren zu 1/8 in die Wertung ein. In gleicher Weise erfolgt die Berücksichtigung mögli-cher Erlöse bezogen auf den Kauf der Gefäße des AG (Los 1a). Für die Varianten von Los 1a (Abfuhr des PPK im 4wöchentlichen Rhythmus) und Los 1b (Abfuhr des PPK im 2wöchentlichen Rhythmus) darf die Variante Los 1b im Wertungspreis max. 325.000 €/a brutto teurer sein im Vergleich zur Variante Los 1a (4wöchentliche Abfuhr). Eine Abgabe für ein Angebot einer Alternative (Los 1a oder Los 1b), welches aufgrund des Preisabstandes nicht zuschlagsfähig ist, ist vorliegend nicht zwingend. D.h. dass wenn der Bieter aus seiner kalkulatorischen Sicht die 4wöchentliche Abfuhr (Los 1a) auch unter Berücksichtigung des max. zulässigen Preisabstands deutlich günstiger anbieten kann - also sein Preis dieser Variante unter 325.000 €/a brutto (Wertungspreis) liegt - ist eine Angebots-legung für die 2wöchentliche Variante (Los 1b) nicht zwingend, wird jedoch begrüßt. Bezüglich der Entscheidung, welche Variante einen Zuschlag erhält, wird auf diese BB Nr. 14.3 verwiesen. Die Preise der Bedarfspos. bleiben bei der Wertung unberücksichtigt. Bezogen auf die Preise der Pos. 1 (LV Los 1a/b) darf der Fixkostenanteil nicht mehr als 50% betragen. Siehe LV Los 1a/b, Hervorhebung in hellblauer Farbe. 14.2 Wertung von Los 2 Für die Vergabe maßgeblich ist der höchste (Kauf-) Preis als Summe von Pos. 1 und 2 unter Berücksichtigung möglicher Zulagen im Fall der Vergabe der Leistungen zu Los 1. Insofern ist es möglich, dass aufgrund der Zulage das Unternehmen den Zuschlag erhält, welches aufgrund der eingeräumten Zulage preislich den höchsten Kaufpreis (als Summe von Pos. 1 und 2 des LV Los 2) vorsieht. 14.3 Wertung über beide Lose bzw. Losvarianten unter Berücksichtigung der Rabattierung (Los 1) bzw. Zulage (Los 2) Die Ermittlung des Gesamtwertungspreises über alle Lose bzw. Losvarianten (a/b) erfolgt als Summe über alle Wertungspreise = wirtschaftlichste Loskombination über beide Lose bzw. Losvarianten unter Berücksichtigung des max. möglichen Preisabstands (Los 1b darf max. 325.000 €/a im Wertungspreis im Vergleich zum Wertungspreis Los 1a höher liegen). Die Entscheidung, welche Variante der Lose 1 - a) oder b) den Zuschlag erhält, entscheidet somit die wirtschaftlichste Loskombination. Von einer Einzellosvergabe wird dann abgesehen, wenn in der Summe der Wertungspreise eines Bieters über den Rabatt bzw. über die Preiszulage sich die Angebotskombination als die wirtschaftlichste (= niedrigster Wertungspreis über beide Lose, wobei bezogen auf den Brutto-Erlös bei Los 2 dieser vom Preis zu Los 1a/b abgezogen wird) errechnet. Vorrangig vor der Einzellosvergabe ist damit der niedrigste Wertungspreis über beide Lose betrachtet. Sollten d …

Eignung8 von 8 angegeben

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Los 1: Logistikkonzept: Als Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot darzulegen, wie sich die durchschnittliche Sammelleistung eines Fahrzeugs (durchschnittliche Anzahl an Behälterentleerungen bzw. gebündelte Bereitstellungen pro Tag und Sammelfahrzeug) darstellt und mit wie v … ganz lesenLos 1: Logistikkonzept: Als Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot darzulegen, wie sich die durchschnittliche Sammelleistung eines Fahrzeugs (durchschnittliche Anzahl an Behälterentleerungen bzw. gebündelte Bereitstellungen pro Tag und Sammelfahrzeug) darstellt und mit wie vielen Fahrzeugen der Bieter und mit welchen Einsatz- und Sammelzeiten kalkuliert hat. Ebenfalls ist die Anzahl an Mitarbeitern pro Sammelfahrzeug anzugeben. Dazu ist das beigefügte Formular "Anlage 1.5 Formular Logistikkonzept Los 1.docx" (steht per Download zur Verfügung) zu verwenden. Los 1: Erklärung gemäß Formular "Anlage 1.6 Formular Erklärung bezüglich Verfügbarkeit Umschlagstelle.docx" (steht per Download zur Verfügung). (berufliche Leistungsfähigkeit)
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss grundsätzlich jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlus … ganz lesenAbgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss grundsätzlich jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters ist mit seiner Unterschrift unter dem Formular Anlage 1.4 abgegeben. Wenn der Bevollmächtigte der BG das Formular Anlage 1.4 unterschreibt, gilt die Eigenerklärung nach Anlage 1.4 für alle Mitglieder der BG als abgegeben. Erklärung zur Einhaltung der Bedingungen des Landestariftreuegesetz LTTG (Datei "Anlage 2.1 Mustererklaerung_1_Mindestentgelt.pdf", steht per Download zur Verfügung): Die Erklärung muss mit Ort, Datum und lesbarer Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, versehen sein und mit dem Angebot eingereicht werden. Eigenerklärung nach Anlage 2.2 zur Einhaltung der Regelungen und Anforderungen gemäß dem 5. EU-Sanktionspakets.
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Aktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG) oder ein Zertifikat bezüglich eines Qualitätsmanagementsystems (z.B. DIN ISO 9001) oder ein gleichwertiger Nachweis (berufliche Leistungsfähigkeit). Die Gleichwertigkeit muss bieterseits nachgewiesen werden.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Los 1: Vorlage von mindestens einer Referenz nach dem Formular "Anlage 1.3.1 Formular Referenzen Abfuhrlogistik.docx" der zurückliegenden 3 Jahre bezüglich der Leistungen der Einsammlung von Abfällen mittels marktüblicher Abfallsammelfahrzeuge (Pressplatten- und/oder Drehtrommelfahrzeuge) mit Benenn … ganz lesenLos 1: Vorlage von mindestens einer Referenz nach dem Formular "Anlage 1.3.1 Formular Referenzen Abfuhrlogistik.docx" der zurückliegenden 3 Jahre bezüglich der Leistungen der Einsammlung von Abfällen mittels marktüblicher Abfallsammelfahrzeuge (Pressplatten- und/oder Drehtrommelfahrzeuge) mit Benennung der jeweiligen Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer. Der Bieter muss nachweisen, dass er mindestens ein Sammelgebiet mit 100.000 angeschlossenen Einwohnern logistisch beherrscht und diese Leistung über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren erbracht hat. Das heißt, dass in den vergangenen 3 Jahren die Abfuhrleistung selbst in dem benannten Gebiet durchgeführt haben muss, wobei das Sammelgebiet von einem Standort des Bieters (z.B. Niederlassung) aus logistisch überplant und der Fahrzeugeinsatz von dort aus disponiert wird. Kann der Bieter das Kriterium mit einer Referenz nicht erfüllen, so können mehrere Referenzen angegeben werden, bei denen in der Summe die angegebene Min-destgröße des Entsorgungsgebiets von 100.000 Einwohnern erreicht oder überschritten wird. Die Sammelgebiete müssen hierbei nicht räumlich unmittelbar aneinandergrenzen. Dem AG kommt es bei den Referenznachweisen darauf an, dass der Bieter über die erforderliche Erfahrung in der logistischen Überplanung und Durchführung der Abfallabfuhr in entsprechenden Sammelgebiete verfügt, wobei das Sammelgebiet, welches vom Bieter abgefahren wird, ebenfalls die bestimmte Mindestgröße - hier gemessen an der Anzahl der Einwohner im Sammelgebiet - haben muss. Es gelten die Erläuterungen im Formblatt Anlage 1.3.1 "Formular Referenzen Abfuhrlogistik MGB Los 1". (berufliche Leistungsfähigkeit). Los 2: Vorlage von mindestens einem aktuellen Referenzprojekt nach dem Formular "Anlage 1.3.2 Formular Referenzen PPK.docx" über die vergangenen 3 Jahre - zurück-gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe - mit einer Verwertungsmenge von mindestens 7.000 Mg/a bezüglich der Vermarktung / Verwertung von Altpapier aus der kommu-nalen und/oder gewerblichen Sammlung". (berufliche Leistungsfähigkeit)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Mindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2 Monate - gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Die Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen. Al … ganz lesenMindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2 Monate - gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Die Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen. Alternativ zu Satz 1 dieser BB Los 1+2 Nr. 13.6 Buchstabe c) kann der Bieter ein extern oder bankinternes Rating des Unternehmens vorlegen, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf gesonderte Anforderung des AG ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder vergleichbare Einrichtung (s.o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen wird, vorzulegen. Bezogen auf Los 2 kann der AG einen Nachweis verlangen, dass die angebotenen Preise über Vereinbarungen mit z.B. Papierfabriken abgesichert sind.
Spezifischer Jahresumsatz
Los 1: Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Durchführung von Leistungen der Abfuhrlogistik bezogen auf die jeweils letzten drei Geschäftsjahre. Los 2: Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Um-satzes bezüglich der Verwertung/Vermarktung von PPK bezo … ganz lesenLos 1: Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Durchführung von Leistungen der Abfuhrlogistik bezogen auf die jeweils letzten drei Geschäftsjahre. Los 2: Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Um-satzes bezüglich der Verwertung/Vermarktung von PPK bezogen auf die jeweils letzten drei Geschäftsjahre. Für beide Angaben steht jeweils ein Formular per Download zur Verfügung, das zu verwenden ist (Anlage 1.2.1 und 1.2.2). Die jeweiligen Angaben können gerundet angegeben werden. Basis der Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter der entsprechende Umsatz bekannt ist.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2034
Verlängerung
bis zu 1-mal: Nach der Vertragsverlängerung gemäß diesen BVB Nr. 18.2 endet der Vertrag endgültig am 31.12.2036, ohne dass es hierzu einer (schriftlichen) Kündigung bedarf.
Optionen
Der Vertrag verlängert sich automatisch um zwei Jahre, wenn er nicht 1 Jahr vor Vertragsende vom AG gekündigt wird.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
auftragsboerse.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
56 Tage
Angebotsöffnung
24.08.2026, 09:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Nicht zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima, - Vergabekammer -, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. "§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlich … ganz lesenNachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. "§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Die Kontaktdaten der Vergabekammer sind dieser Bekanntmachung und dem Aufforderungsschreiben zur Abgabe eines Angebotes zu entnehmen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

65vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (92 Lose mit Angabe)
452.184 €Zuschlagswert im Median
359.894 € – 855.860 €mittlere Hälfte, 13 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 24.08.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e894b3fe-97de-4352-853b-d58972746d44.