Potenzialanalyse und Bedarfsstudie für eine wettbewerbsfähige Außenwirtschaft
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen IC4-23305/008#030 FA 30/24veröffentlicht 30.12.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 12 Monate
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 12 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bonn53123, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 112 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (5 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Preis30 %
- Qualität - Personaleinsatzkonzept und Zeitplan10 %
- Qualität - Inhalte und Methodik der Leistungserbringung60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 22 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 21 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 10:01 Uhrvor 21 Monaten
- Bindefrist endetvor 18 Monaten3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Die deutsche Wirtschaft befindet sich unter erheblichem Anpassungsdruck und damit in intensivem Wettbewerb um die Technologien der Zukunft. Für den Wirtschaftsstandort Deutschland geht es darum, diese Wettbewerbsfähigkeit zu befördern und zu erhalten. Auch die Außenwirtschaftsförderung (AWF) soll sich daher verstärkt an den Bedarfen in diesem intensivierten Wettbewerbsumfeld ausrichten. Dabei steht im Fokus, die deutsche Außenwirtschaft im Außenhandel, beim Abschluss von Exportgeschäften sowie insb. auch bei der Erschließung neuer Märkte zu unterstützen, innovative deutsche Technologien international zu bewerben und den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. Die deutsche AWF kann mit ihren Instrumenten dabei nicht nur wichtige Impulse für eine wettbewerbsfähige Außenwirtschaft und Industrie und die weltweite Transformation setzen, sondern darüber hinaus auch Geschäftsmöglichkeiten für exportorientierte deutsche Unternehmen identifizieren und ihre fortdauernde Wettbewerbsfähigkeit auf den Leitmärkten der Zukunft nachhaltig unterstützen. Zu den bewährten Instrumenten der AWF in der Federführung des BMWK zählen insbesondere die staatlichen Garantieinstrumente (Investitions- und Exportkreditgarantien sowie Garantien für Ungebundene Finanzkredite), das durch den Bund mit-finanzierte weit verzweigte Netz der deutschen Auslandshandelskammern (AHK-Netz), Germany Trade and Invest (GTAI) als zentrale Außenwirtschaftsagentur des Bundes, das Markterschließungsprogramm (MEP), die Exportinitiativen des BMWK (Energie, Gesundheitswirtschaft, Sicherheitstechnologien, Umwelttechnologien), das Auslandsmesseprogramm (AMP), das Wirtschaftsnetzwerk Afrika (WNA), das Programm für internationale Unternehmenskooperation Partnering in Business with Germany (PG), die Rohstoffkompetenzzentren, das Skills Experts Programm sowie die außenwirtschaftliche Komponente der Klima- und Energiepartnerschaften. Um diese Instrumente auch auf den Leitmärkten der Zukunft zielführend zum Einsatz bringen zu können, ist ein vertieftes Verständnis der angebots- wie nachfrage-seitigen Marktumstände und der damit verbundenen Chancen und Herausforderungen für exportorientierte deutsche Unternehmen erforderlich. Wo erforderlich muss zudem ergebnisoffen über den etwaigen Anpassungs- und Erweiterungsbedarf des AWF-Instrumentariums diskutiert werden. Ziel des Vorhabens ist eine wissenschaftlich fundierte Analyse der industriellen (oder industrienahen) Leitmärkte der Zukunft und der Gewinn von Erkenntnissen zu resultierenden Chancen für deutsche Unternehmen auf diesen Märkten. Die Studie soll dazu Geschäftsmöglichkeiten für exportorientierte deutsche Unternehmen aufzeigen und identifizieren, wie diese Unternehmen auf den Leitmärkten der Zukunft mit Mitteln der AWF-Instrumente noch besser unterstützt werden können. Neben regulativen Rahmenbedingungen, vergleichender Betrachtung von AWF Instrumenten anderer OECD-Länder und lokaler Nachfrage und Finanzierungsbedingungen sind auch die Klimaziele der Zielländer und die jeweiligen Dekarbonisierungspläne von Interesse. Darauf aufbauend sollen die Stärken der deutschen Außenwirtschaft auch mit Blick auf für die Transformation wichtige Produkte und Technologien betrachtet und mit der Nachfrage in den Zielländern abgeglichen werden. Zielführend wären außerdem die Identifikation von Hindernissen und ggf. resultierenden Ansatzpunkten für die Förderung sowie das Beleuchten von Kooperationspotenzialen mit internationalen oder europäischen Partnern. Zur Beleuchtung von Potenzialen auch in Technologiesprüngen sollte eine extrapolierende Betrachtung benötigter Technologien zur Bewältigung der Transformation und ihrer Anbieter geprüft werden.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Qualität - Personaleinsatzkonzept und ZeitplanPersonaleinsatzkonzept und Zeitplan
- Qualität
- Qualität - Inhalte und Methodik der LeistungserbringungInhalte und Methodik der Leistungserbringung für die einzelnen Themenkomplexe bzw. Arbeitspakete gemäß der Leistungsbeschreibung,
Eignung4 von 4 angegeben
- Kriterium
• Angaben zum Unternehmen bzw. der Einrichtung (Leistungsspektrum, Kerngeschäft). • Auskunft aus dem Wettbewerbsregister bzw. Gewerbezentralregister nach § 150 der Gewerbeordnung. • Vorlage von mindestens drei, höchstens sechs geeigneten Referenzaufträgen zum Beleg der für den vorliegenden Auftrag e … ganz lesenkürzer
• Angaben zum Unternehmen bzw. der Einrichtung (Leistungsspektrum, Kerngeschäft). • Auskunft aus dem Wettbewerbsregister bzw. Gewerbezentralregister nach § 150 der Gewerbeordnung. • Vorlage von mindestens drei, höchstens sechs geeigneten Referenzaufträgen zum Beleg der für den vorliegenden Auftrag erforderlichen einschlägigen Erfahrung und Fachkunde der letzten drei Jahre Weitere Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (S. 16 ff.)- Kriterium
• Erklärung über den Gesamtumsatz des Auftragnehmers bzw. das Budget der Einrichtung für die letzten drei Geschäftsjahre. • Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB. • Eigenerklärung – bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied – … ganz lesenkürzer
• Erklärung über den Gesamtumsatz des Auftragnehmers bzw. das Budget der Einrichtung für die letzten drei Geschäftsjahre. • Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB. • Eigenerklärung – bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied –, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG sowie nach § 21 Abs. 3 AEntG nicht vorliegen. Das Fehlen dieser Erklärung kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. • Formfreie Eigenerklärung zum beabsichtigten Einsatz von Unterauftragnehmern, sofern zutreffend, unter genauer Bezeichnung des vom Unterauftragnehmer zu übernehmenden Leistungsteils, sowie unter Vorlage einer rechtsverbindlich unterzeichneten Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers, in der dieser sich verpflichtet, die bezeichneten Leistungsteile im Falle der Auftragserteilung als Unterauftragnehmer zu übernehmen. Sofern die Bietenden Unterauftragnehmer einsetzen wollen, handelt es sich bei Nichtvorlage der Eigenerklärung und der Verpflichtungserklärung um ein Ausschlusskriterium. • Formfreie Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft, sofern zutreffend. Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet wird, handelt es sich bei Nichtvorlage der Ei-generklärung um ein Ausschlusskriterium. • Eigenerklärung gem. Art. 5k EU-VO 833/2014 zur Einhaltung der Russland-Sanktionen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 12 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- 04.02.2025, 10:01 Uhr. Bieterfragen richten Sie bitte bis zum 24.01.2025 um 10:00 Uhr auch an die folgende E-Mailadresse: buero-ic4@bmwk.bund.de. Fragen die zu einem späteren Zeitpunkt eingehen, können ggf. nicht mehr beantwortet werden.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Kl … ganz lesenkürzer
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß binnen 10 Tagen beim BMWK zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWK geltend gemacht werden. Teilt das BMWK dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 (1) GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWK geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWK. Der Verzicht auf eine Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
- Website
- bmwk.de
- Kontakt
- buero-ic4@
bmwk.bund.de
Bei uns erfasst
- Evaluation der beiden Förderrichtlinien „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb (FRL EEW FW)“ und „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit (FRL EEW Z/K)12.11.2025
- Konzeption, Organisation und Durchführung von konventionellen und digitalen Veranstaltungen für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz14.10.2025
- Serviceleistungen für die IT-Fachanwendung "WSD-SQL-Server-Datenbank"22.08.2025
- Evaluation des Förderprogramms INVEST – Zuschuss für Wagniskapital13.08.2025
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 730 (Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Bundesinsitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)15 Zuschläge
- Bergische Universität Wuppertal7 Zuschläge
- Ruhr-Universität Bochum7 Zuschläge
- DTV Verkehrsconsult GmbH5 Zuschläge
- Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.5 Zuschläge
- Karlsruher Institut für Technologie5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- Allgemeine Ressortforschung (ReFo) - Rahmenvertrag des BMWSB für Kurzexpertisen zu ökonomischen Fragen des Wohnens, Bauens und der StadtentwicklungBundesinstitut für Bau-, Stadt- und RaumforschungFrist 17.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5c204a12-0308-4aab-8956-cbe4b1a7bc67.