PolBln 302_25 EU ballistische Schutzwesten
Polizei Berlin · Berlin, Berlin
Aktenzeichen PolBln 302_25 EUveröffentlicht 19.08.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 300 Tsd. €
- Laufzeit
- 2 Monate
- 24.10.2025 – 12.12.2025
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 300 Tsd. €
- Laufzeit
- 2 Monate24.10.2025 – 12.12.2025
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 69 Tage (80 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 0 Angebote je Los (7 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Preis50 %
- Qualität50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 15 Monaten
- Fragen bis 10:00 Uhrvor 14 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 13 Monatennur elektronisch über meinauftrag.rib.de
- Öffnung der Angebote 10:05 Uhrvor 13 Monaten
- Vertragsbeginnvor 12 MonatenLaufzeit bis 12.12.2025
- Bindefrist endetvor 12 Monaten29 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
350 Stück ballistische Schutzwesten
Gegenstand nach CPV
- 35815100Kugelsichere WestenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der einfachen Richtwertmethode. Leistung und Preis werden die gleiche Gewichtung zugedacht und für jedes Angebot das„ Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Euro) errechnet.
- Qualität
- Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 58 VgV erfolgt mit der einfachen Richtwertmethode. Leistung und Preis werden die gleiche Gewichtung zugedacht und für jedes Angebot das„ Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Euro) errechnet.
Eignung2 von 3 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 24.10.2025
- Vertragsende
- 12.12.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- meinauftrag.rib.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 29 Tage
- Angebotsöffnung
- 26.09.2025, 10:05 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
Wirt-124 EU Eigenerklärung zur Eignung-EU Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Hierfür ist die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank v … ganz lesenkürzer
Wirt-124 EU Eigenerklärung zur Eignung-EU Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Hierfür ist die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank vorzulegen oder die entsprechende Zertifikatsnummer anzugeben. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen. Folgende Unterlagen sind ausgefüllt dem Angebot beizufügen: • Wirt 124 Eigenerklärung zur Eignung • Wirt 2141 Erklärung gemäß § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung • Wirt 213 Angebotsschreiben ohne Lose • Preisblatt Zum Nachweis der Erfüllung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung sind folgende Erklärungen/Nachweise vorzulegen: • Beschuss- uns Stichschutzprotokolle, siehe LB-Berlin Schutzweste Nr. 3; 5.2; Die Schutzpakete (ballistischer Schutz) der Schutzwesten sind zweiteilig aus einem unverwechselbaren Vor-der- und Rückenteil auszuführen. Beide Westenteile müssen der Schutzklasse 1 (SK 1) der integrierte Schlag-/Stichschutz der Stichschutzklasse mind. K2/D2//W4 gemäß der TR Schutzwesten und Prüfrichtlinien der VPAM entsprechen. Details zum Beschuss und den einzuhaltenden Werten sind in der TR Schutzwesten unter der Ziffer 2 i.V.m. Ziffer 4.4, Anlage 1 und der VPAM BSW 2006 aufgeführt. Die Einhaltung der Forderung der Beschusssicherheit und Stichhemmung ist gemäß der TR Schutzwesten durch entsprechende Protokolle einer zugelassenen Prüfstelle nachzuweisen. Im Angebot sind Angaben über die hydrophobe Ausrüstung der Schutzpakete zu machen. Die Prüfung der hydrophoben Ausrüstung hat nach DIN EN 29865 (Beregnung nach Bundesmann, geforderter Mindestwert: Feuchtigkeitsaufnahme unter 4%, Benotung 5) zu erfolgen. Die Bescheinigung des Ausrüsters des Gewebes über die Einhaltung der o.a. Forderung ist dem Angebot beizufügen. Falls eine hydrophobe Ausrüstung aus technischen Gründen nicht erforderlich ist (weil z.B. das verwendete Material nicht zur Wasseraufnahme neigt), so ist kein Nachweis erforderlich. Die fehlende Notwendigkeit der hydrophoben Ausrüstung ist jedoch ausführlich zu begründen. • Erklärungen zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit, siehe LB-Berlin Schutzweste Nr. 12 Der Bieter hat nachzuweisen (für zugelieferte Produkte) bzw. zu erklären (für in seiner Einflusssphäre durchgeführte Arbeiten), dass durch die in den angebotenen Schutzwesten verwendeten Materialien nach derzeitigem Stand der Technik und Wissenschaft keine gesundheitlichen Schäden beim Träger der Westen hervorgerufen werden und insbesondere alle in diesem Hinblick relevanten gesetzlich oder aufgrund von Verordnungen vorgeschriebenen Forderungen eingehalten werden. In der Anlage 2 zu dieser LB-Berlin ist aufgeführt, auf welche Substanzen sich diese Nachweise bzw. die Erklärungen erstrecken müssen und welche Grenzwerte gültig sind. Der Nachweis ist für alle in der Schutzweste verarbeiteten Materialien, Komponenten und Substanzen, die der Bieter zukauft, zu führen. Unter „Nachweis“ ist hier eine vom jeweiligen Lieferanten des zugekauften Produktes (Vorlieferant) ausgestellte Erklärung zu verstehen, dass alle in Anlage 2 zur LB-Berlin Schutzwesten genannten Forderungen eingehalten werden. Entsprechendes gilt auch für Arbeiten, die im Auftrag des Bieters aber außerhalb dessen Einflusssphäre durchgeführt werden. Auf die Anlage 2 zur LB-Berlin Schutzwesten ist in den Nachweisen Bezug zu nehmen. Als Nachweis wird auch ein entsprechendes Gutachten oder Testat einer unabhängigen und fachlich und technisch für die Erstellung des Gutachtens/des Testats geeig …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Polizei Berlin
- Anschrift
- Platz der Luftbrücke 6, 12101 Berlin
- Website
- berlin.de
- Kontakt
- vergabestelle@
polizei.berlin.de
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Wer hat das zuletzt gewonnen?
Letzte vergleichbare Vergabe (2024): PolBln 158_24 EU Ballistische Schutzwesten
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Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 01.07.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 26.09.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f1edb1c1-fcf3-4664-bb21-f3766eba6771.