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vergebenEU-weitLieferleistungen

PolBln 158_24 EU Ballistische Schutzwesten

Polizei Berlin · Berlin, Berlin

Aktenzeichen PolBln 158_24 EUveröffentlicht 17.04.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 900 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Berlin (82 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
319 Tsd. €
Laufzeit
2 Monate18.06.2024 – 16.08.2024
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin12101, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 69 Tage (80 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 0 Angebote je Los (7 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. Fragen bis 10:00 Uhr
    vor 30 Monaten
  3. Angebotsfrist 06:00 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 30 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 06:05 Uhr
    vor 30 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 16.08.2024
    vor 29 Monaten
  6. Bindefrist endet
    29 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 29 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Lieferung von 400 Stück ballistischer Schutzwesten gemäß der Leistungsbeschreibung

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt mit der einfachen Richtwertmethode. Qualität und Kosten werden die gleiche Gewichtung zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird der Quotient aus Qualität (Qualitätspunkte) und Preis (Euro) errechnet.
Qualität
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt mit der einfachen Richtwertmethode. Qualität und Kosten werden die gleiche Gewichtung zugedacht und für jedes Angebot das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ gebildet, d.h. es wird der Quotient aus Qualität (Qualitätspunkte) und Preis (Euro) errechnet. Die Ermittlung der Leistungspunkte erfolgt durch die Erprobung und technische Bewertung anhand der mit dem Angebot zur Verfügung gestellten Muster.

Eignung3 von 3 angegeben

Kriterium
genannt
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
18.06.2024
Vertragsende
16.08.2024
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
29 Tage
Angebotsöffnung
21.05.2024, 06:05 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Wirt-124 EU Eigenerklärung zur Eignung-EU Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Hierfür ist die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank v … ganz lesenWirt-124 EU Eigenerklärung zur Eignung-EU Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Hierfür ist die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank vorzulegen oder die entsprechende Zertifikatsnummer anzugeben. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen. Folgende Unterlagen sind ausgefüllt dem Angebot beizufügen: Wirt 124 Eigenerklärung zur Eignung Wirt 2141 Erklärung gemäß § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung Wirt 213 Angebotsschreiben ohne Lose Preisblatt Zum Nachweis der Erfüllung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung sind folgende Erklärungen/Nachweise vorzulegen: • Beschuss- uns Stichschutzprotokolle, siehe Bln-LB Schutzweste Nr. 3; 5.2; • Die Schutzpakete (ballistischer Schutz) der Schutzwesten sind zweiteilig aus einem unverwechsel¬baren Vorder- und Rückenteil auszuführen. Beide Westenteile müssen der Schutzklasse 1 (SK 1) der integrierte Schlag-/Stichschutz der Stichschutzklasse mind. K2/D2//W4 gemäß der TR Schutz¬wes¬ten und Prüfrichtlinien der VPAM entsprechen. Details zum Beschuss und den einzuhaltenden Werten sind in der TR Schutzwesten unter der Ziffer 2 i.V.m. Ziffer 4.4, Anlage 1 und der VPAM BSW 2006 aufgeführt. Die Einhaltung der Forderung der Beschusssicherheit und Stichhemmung ist gemäß der TR Schutzwesten durch entsprechende Protokolle einer zugelassenen Prüfstelle nachzuweisen. Im Angebot sind Angaben über die hydrophobe Ausrüstung der Schutzpakete zu machen. Die Prüfung der hydrophoben Ausrüstung hat nach DIN EN 29865 (Beregnung nach Bundesmann, geforderter Mindestwert: Feuchtigkeitsaufnahme unter 4%, Benotung 5) zu erfolgen. Die Bescheinigung des Ausrüsters des Gewebes über die Einhaltung der o.a. Forderung ist dem Angebot beizufügen. Falls eine hydrophobe Ausrüstung aus technischen Gründen nicht erforderlich ist (weil z.B. das verwendete Material nicht zur Wasseraufnahme neigt), so ist kein Nachweis erforderlich. Die fehlende Notwendigkeit der hydrophoben Ausrüstung ist jedoch ausführlich zu begründen. • Erklärungen zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit, siehe Bln-LB Schutzweste Nr. 12 Der Bieter hat nachzuweisen (für zugelieferte Produkte) bzw. zu erklären (für in seiner Einflusssphäre durchgeführte Arbeiten), dass durch die in den angebotenen Schutzwesten verwendeten Materialien nach derzeitigem Stand der Technik und Wissenschaft keine gesundheitlichen Schäden beim Träger der Westen hervorgerufen werden und insbesondere alle in diesem Hinblick relevanten gesetzlich oder aufgrund von Verordnungen vorgeschriebenen Forderungen eingehalten werden. In der Anlage 2 zu dieser Bln-LB ist aufgeführt, auf welche Substanzen sich diese Nachweise bzw. die Erklärungen erstrecken müssen und welche Grenzwerte gültig sind. Der Nachweis ist für alle in der Schutzweste verarbeiteten Materialien, Komponenten und Substanzen, die der Bieter zukauft, zu führen. Unter „Nachweis“ ist hier eine vom jeweiligen Lieferanten des zugekauften Produktes (Vorlieferant) ausgestellte Erklärung zu verstehen, dass alle in Anlage 2 zur Bln-LB Schutzwesten genannten Forderungen eingehalten werden. Entsprechendes gilt auch für Arbeiten, die im Auftrag des Bieters aber außerhalb dessen Einflusssphäre durchgeführt werden. Auf die Anlage 2 zur Bln-LB Schutzwesten ist in den Nachweisen Bezug zu nehmen. Als Nachweis wird auch ein entsprechendes Gutachten oder Testat einer unabhängigen und fachlich und technisch für die Erstellung des Gutachtens/des Testats geeigneten Stelle oder E …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 21.05.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 37776511-7da1-49f0-916b-b074db01a11e.