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Technische Universität München · München, Bayern

Aktenzeichen 065/2026veröffentlicht 14.10.2026Lieferleistungen · Offenes Verfahren

Angebotsfristin 9 Tagen · Fragen bis 05.11.2026, 23:59 Uhr

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
6 Monate
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München80333, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (13 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (24 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Liefer- und Installationszeitpunkt50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 03.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Tagen
  2. Heute
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Technische Universität München
    in 2 Tagen
  4. Angebotsfrist 08:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    in 9 Tagen
  5. Öffnung der Angebote 08:01 Uhr
    in 9 Tagen
  6. Bindefrist endet
    7 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 58 Tagen

Beschreibung

Los 1: kryogenfreies Hochfeld-Kryostatsystem für ortsaufgelöste magnetooptische Untersuchungen an niedrigdimensionalen Materialien Los 2: modulares Streakkamera-System zur zeitaufgelösten Detektion ultrakurzer optischer Signale

Gegenstand nach CPV

  • 38000000Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
kryogenfreies Hochfeld-Kryostatsystem

Los 1: Das System muss Freistrahl-Mikroskopie im hohen Magnetfeld, die präzise dreidimensionale Positionierung der Probe bei tiefen Temperaturen sowie elektrische Kontaktierung ermöglichen. Zum Leistungsumfang gehören sämtliche für den spezifikationsgemäßen Betrieb erforderlichen Komponenten, Steuerungen, Verkabelungen, Montage, Inbetriebnahme und Einweisung. Los 2: Das System soll sowohl periodisch angeregte Experimente mit hoher Wiederholrate als auch langsamere, frei bzw. einzeln getriggerte Vorgänge abdecken. Es muss insbesondere für zeitaufgelöste Photolumineszenz-, Lebensdauer- und transiente spektroskopische Messungen im sichtbaren und nahinfraroten Spektralbereich geeignet sein. Sämtliche für Betrieb, Steuerung, Auslesung, Kalibration und Datenauswertung erforderlichen Komponenten sind Bestandteil der Leistung.

6 Monate–
2
modulares Streakkamera-System

Los 1: Das System muss Freistrahl-Mikroskopie im hohen Magnetfeld, die präzise dreidimensionale Positionierung der Probe bei tiefen Temperaturen sowie elektrische Kontaktierung ermöglichen. Zum Leistungsumfang gehören sämtliche für den spezifikationsgemäßen Betrieb erforderlichen Komponenten, Steuerungen, Verkabelungen, Montage, Inbetriebnahme und Einweisung. Los 2: Das System soll sowohl periodisch angeregte Experimente mit hoher Wiederholrate als auch langsamere, frei bzw. einzeln getriggerte Vorgänge abdecken. Es muss insbesondere für zeitaufgelöste Photolumineszenz-, Lebensdauer- und transiente spektroskopische Messungen im sichtbaren und nahinfraroten Spektralbereich geeignet sein. Sämtliche für Betrieb, Steuerung, Auslesung, Kalibration und Datenauswertung erforderlichen Komponenten sind Bestandteil der Leistung.

6 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis50 %
Liefer- und Installationszeitpunkt50 %
Qualität
Liefer- und Installationszeitpunkt

Eignung2 von 2 angegeben

Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Eigenerklärungen über mindestens fünf vergleichbare Referenzen des Bieters aus den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, jeweils mit Angabe der Leistung, des Leistungszeitraums, des Auftragswerts und des Auftraggebers (mit Ansprechpartner und Telefonnr.). Maßstab für die Vergleichbarkeit: Kryogenfreier Closed-Cycle-Kryostat in hochauflösender optischer Mikroskopie bei Magnetfeldern von mehr als 1 T.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
6 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch, Englisch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
7 Wochen
Angebotsöffnung
12.11.2026, 08:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YK0M2UR#

Los 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis50 %
Liefer- und Installationszeitpunkt50 %
Qualität
Liefer- und Installationszeitpunkt

Eignung3 von 3 angegeben

Allgemeiner Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters, jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Bei Bietergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung des Bieters, dass er eine Betriebshaftpflichtversicherung a) mit Deckungssummen von mindestens - 2.000.000 EUR für Personenschäden und - 1.000.000 EUR für Sachschäden b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen De-ckungssumme pro Kalenderjahr … ganz lesenEigenerklärung des Bieters, dass er eine Betriebshaftpflichtversicherung a) mit Deckungssummen von mindestens - 2.000.000 EUR für Personenschäden und - 1.000.000 EUR für Sachschäden b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen De-ckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhält. Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a) -b) genannt, hat der Bieter zu erklären, dass er über eine Betriebshaftpflichtver-sicherung verfügt und diese im Auftragsfall an die vorstehenden Anforderungen unter a) -b) anpassen wird. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes. Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
6 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch, Englisch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
7 Wochen
Angebotsöffnung
12.11.2026, 08:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YK0M2UR#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Technische Universität München
Art
Obere, mittlere und untere Landesbehörde, Bildung
Anschrift
80333 München
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

69Bekanntmachungen
27Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 380 (Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)) in Bayern gibt es in den letzten 24 Monaten nur 7 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e6e6a7ed-de8e-4d8e-b47a-8e9a17606c65.