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Plattform zur systematischen Erfassung, Dokumentation, Ablage und Analyse von Geschäftsprozessen sowie dem organisationsübergreifenden Austausch und Zugriff auf bereits modellierte und dokumentierte Prozesse

ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen · Gießen, Hessen

Aktenzeichen ekom21-2025-0010veröffentlicht 23.04.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Gießen35398, Landkreis Gießen, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Wurden Sie nicht aufgefordert, bekunden Sie Ihr Interesse direkt bei der Vergabestelle.

Vorabinformation über eine Direktvergabe: Einwände sind nur innerhalb der in der Meldung genannten Frist möglich.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 7 Angebote je Los (23 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die ekom21 beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, über die ihre Mitglieder und Kunden (einschließlich deren rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen) die Möglichkeit zur Beschaffung einer integrierten Lösung für den Aufbau eines Prozessregisters, dem Zugriff auf eine Prozessbibliothek und einer dazu passenden Modellierungsmethode mit zugehörigem Modellierungswerkzeug. Das Prozessregister dient zur Datenerhebung, -auswertung und -pflege von Prozesskatalogen und bietet Instrumente zur Analyse und Auswertung, mit denen u.a. Priorisierungsaufgaben strukturiert und nachvollziehbar durchgeführt werden können. Die zu beschaffende Plattform dient als zentrales Prozessregister zur Datenerhebung, Datenauswertung, Datenpflege von Prozesskatalogen und zu deren Priorisierung. Weiterhin muss eine an das Register angedockte Prozessbibliothek mit den bereits vorhandenen Inhalten (z.B. vorgefertigte Prozesskataloge aus dem öffentlichen Sektor), die von den abrufenden Kommunen wiederverwendet und in das Prozessregister eingelesen werden können sowie Funktionalitäten, um erarbeitete Ergebnisse von anderen Organisationen wiederverwendbar zu machen. Eine passgenau geeignete Modellierungsmethode sowie ein zugehöriges, professionelles Prozessmodellierungs-Werkzeug, um in den nächsten Jahren sukzessive die identifizierten und priorisierten Geschäftsprozesse zu beschreiben, zu analysieren, organisatorisch zu optimieren und im Anschluss zu digitalisieren. Im Rahmen eines Arbeitskreis "Digitalisierung" wurde durch den Hessischen Landkreistag Anforderungen für die zu beschaffende Plattform definiert: 1. Prozessregister a) Das Prozessregister muss die Verwaltung von sogenannten Prozesssteckbriefen unterstützen und zu jedem Prozess in der Lage sein, beschreibende Attribute zu hinterlegen. Weiterhin muss dies zu vielfachen Zwecken im öffentlichen Sektor erfolgreich eingesetzt worden sein. b) Das Prozessregister muss datenbankbasiert sein, um die Menge an Prozesssteckbriefen effizient verwalten und deren Attribute systematisch auswerten zu können. c) Das Prozessregister muss webbasiert sein, um den Zugriff verschiedener beteiligter Projektakteure innerhalb der hessischen Landkreise und auch zwischen weiteren Kommunen, mit denen die Landkreise kooperieren, einfach und ohne Medienbruch zu ermöglichen sowie die grundsätzliche Verteilung des Wissens so einfach wie möglich zu machen. d) Das Prozessregister muss in der Lage sein, Excel-Dateien zu importieren und zu exportieren, um damit auch Kooperationen mit weiteren Kommunen im Kreis und in der Region zu ermöglichen, die noch nicht mit einem professionellen Werkzeug arbeiten. e) Das Prozessregister muss Mechanismen enthalten, um die Einheitlichkeit und Konsistenz der erhobenen Daten sicherstellen. f) Das Prozessregister muss umfangreiche Analyse- und Auswertungsmöglichkeiten enthalten. Insbesondere sind diese erforderlich, um die geforderte Priorisierung von Prozessen strukturiert, objektiv und nachvollziehbar vornehmen zu können. g) Das Prozessregister muss eine Schnittstelle enthalten, um Inhalte aus bereits bestehenden Prozessbibliotheken übernehmen und weiterverwenden zu können. 2. Prozessbibliothek a) Eine solche Prozessbibliothek muss umfassendes Prozesswissen in Form von Prozessdokumentationen aus dem öffentlichen Sektor enthalten, darunter mindestens >1000 vorgefertigte Prozesssteckbriefe mit verwaltungsspezifischen Attributen aus den Querschnittsbereichen der Verwaltung und aus den kommunalen Fachbereichen, da diese Aufgabenbereiche bei allen Kommunen in ähnlicher Form auftauchen und daher ein hohes Wiederverwendungspotenzial haben. b) Die Prozessbibliothek muss Schnittstellen enthalten, um Inhalte aus der Bibliothek in das oben genannten Prozessregister automatisiert übernehmen zu können, da es sich um mehrere Prozesssteckbriefe handeln wird. c) Die Prozessbibliothek muss Mechanismen enthalten, um neben öffentlichen Inhalten spezifische Inhalte einzelner Landkreise und weiterer Kommunen, die in Projekten zusammenarbeiten, in einem geschlossenen Bereich zu verwalten und ggf. weiteren Kommunen, mit denen ein Landkreis kooperiert, zur Nutzung bereitzustellen. d) Die Prozessbibliothek muss Such- und Filtermöglichkeiten enthalten, um gezielt nach gewünschten Inhalten suchen und diese dann exportieren zu können. e) Die Prozessbibliothek muss Schnittstellen zu weiteren, bestehenden Prozessbibliotheken am Markt aufweisen. 3. Modellierungsmethode Es werden viele Prozesse modelliert werden. Die Methode muss daher Mechanismen enthalten, auch bei großen Prozessmengen den Überblick zu behalten und Auswertungen zu ermöglichen. Es werden fast ausschließlich Verwaltungsprozesse modelliert werden.Es soll daher eine Methode sein, die auf den Einsatz im öffentlichen Sektor zugeschnitten wurde. Es wird in mehreren Fachbereichen parallel, dezentral modelliert werden. Die Methode muss daher implizite Konventionen enthalten, die Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit auch bei dezentralen Arbeiten sicherstellt. d) Es wird durch viele, teils wechselnde Personengruppen in verschiedenen Fachbereichen modelliert werden. Die Methode muss daher implizite Konventionen enthalten, die Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit auch bei wechselnden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über einen langen Zeitraum sicherstellt. e) Die Projektteams setzen sich mit Personen mit unterschiedlichem Erfahrungsstand im Bereich Prozessmodellierung zusammen. Die Methode muss daher von Prozessmodellierenden leicht zu erlernen sein. f) Die Prozessbeschreibungen müssen schnell vorliegen g) Die Prozessmodelle sollen dazu genutzt werden, um daraus übergreifende Potenziale zur Digitalisierung (unter Einsatz von Basiskomponenten/Querschnittstechnologien) abzuleiten. Weiterhin müssen die Projektmodelle und Projektergebnisse von vielden verschiedenen Interessengruppen und Zielgruppen getauscht, verglichen und wiederverwendet werden.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung0 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, 64295 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem Zuschlag eine Wartefrist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten, bevor er den Vertrag ab … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem Zuschlag eine Wartefrist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten, bevor er den Vertrag abschließt. Innerhalb dieser Zeit kann die Zuschlagsentscheidung der Auftraggeberin, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, auf Antrag eines Betroffenen bei der zuständigen Vergabekammer nachgeprüft werden. § 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
35398 Gießen
Website
ekom21.de
Kontakt
vergabestelle@ekom21.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

167vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (170 Lose mit Angabe)
615.830 €Zuschlagswert im Median
446.152 € – 1,7 Mio. €mittlere Hälfte, 17 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4c17c5f1-f6c7-42ff-aaf5-dcdac9191c64.