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Planungswettbewerb für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Neuenkirchen

Gemeinde Neuenkirchen · Neuenkirchen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 54 24 375veröffentlicht 21.09.2024DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 652 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (69 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Gemeinde Neuenkirchen im nördlichen Münsterland plant an der Emsdettener Straße in Neuenkirchen für ihre Freiwillige Feuerwehr den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses. In dem Neubau sollen neben den Einsatzfahrzeugen, der Einsatzleitung und den erforderlichen technischen Bereichen auch Schulungsräume für die vielfältigen Aktivitäten im Rahmen der Wehrtätigkeiten untergebracht werden. Die Gesamtnutzfläche beträgt ca. 2.000 m². Zur Sicherstellung der architektonischen Qualität wurde entschieden, einen nichtoffenen Wettbewerb gemäß RPW 2013 durchzuführen. Die Ausloberin beabsichtigt die Vergabe als Generalplanerleistung (diese umfasst neben der Hochbauplanung auch die Planung der Freianlagen, des Tragwerks, der Technischen Ausrüstung sowie Sachverständigenleistungen für die Bauphysik, den Brandschutz sowie die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (ggf. auch weitere Teilleistungen). Die Wettbewerbsphase wird ausschließlich von den teilnehmenden Architekturbüros bestritten; die Preisträger müssen erst für die Zuschlagsverhandlung gemäß VgV ihre Planungsteams zusammenstellen.

Von den am Wettbewerb beteiligten 15 Architekturbüros werden Entwurfsvorschläge erwartet, die Grundlage für die weitere Planung des Standorts werden sollen.

// WETTBEWERBSBEDINGUNGEN: Die Entscheidung der Jury ist für den Erwerber bindend: ja

//MITGLIEDER DER JURY:

SACHPREISRICHTER*INNEN: • Bürgermeister Gemeinde Neuenkirchen Willi Brüning • Fraktionsvorsitzender CDU Mark Dieckmann • Fraktionsvorsitzender Grüne Manfred Krüger • Fraktionsvorsitzender SPD Peter-Ulrich Wiesmann • Fraktionsvorsitzender FDP Jörn Küwen • Leiter der Feuerwehr Neuenkirchen Ralf Stoltmann • Stv. Leiter der Feuerwehr Neuenkirchen Berthold Perick • Stv. Leiter der Feuerwehr Neuenkirchen Christof Rabbers • Fachbereichsleiter Planen und Bauen Gemeinde Neuenkirchen Christian Niemeyer • Fachbereichsleiterin Sicherheit und Ordnung Gemeinde Neuenkirchen Birgit Brüning

STELLV. SACHPREISRICHTER*INNEN: • Fraktionsvertreter CDU Wolfgang Bursch • Fraktionsvertreter Grüne Edmund Bischoff • Fraktionsvorsitzender SPD Uwe Fischer • Fraktionsvorsitzender FDP Lukas Hessling • Stv. Fachbereichsleiterin Planen und Bauen Gemeinde Neuenkirchen Isabell Völker • Feuerwehr Neuenkirchen Rolf Bücker • Feuerwehr Neuenkirchen Jörg Linnemann

FACHPREISRICHTER*INNEN: • Leiter Bauamt Kreis Steinfurt Jürgen Blömker • Architekt BDA Klaus Burhoff • Architekt Franz-Bernd Evers • Architektin BDA Dagmar Grote • Architekt BDA Marc Matzken • Architektin Andrea Piehl • Architekt BDA Prof. Oskar Spital-Frenking • Architektin BDA Henrike Thiemann • Architekt BDA Christoph Achterkamp • Architekt BDA Christoph Ellermann • Architekt BDA Marc Hehn

STELLV. FACHPREISRICHTER*INNEN: • Architekt Dominik Bodem • Architektin BDA Christiane Deptolla

// BEREITS AUSGEWÄHLTE TEILNEHMER: Fünf von fünfzehn Architekturbüros wurden bereits ausgewählt: • bauwerk-wettringen GmbH Bahnhofstr. 17 48493 Wettringen 02557-929479-0 • Borowski & Sasse GmbH Hauptstr. 5 48477 Hörstel 05978-9167-0 • Planungsbüro Faulhaber+Frantzen Bergweg 1 48485 Neuenkirchen 05973-90921-0 • PDA Architekten Ingenieure GmbH & Co. KG Am Bahndamm 3 48485 Neuenkirchen 05973-934299-0 • Schnoklake Betz Dömer Architekten Hafenstr. 64 48153 Münster 0352-979924-0

// DER AUSLOBER STELLT EINE WETTBEWERBSSUMME in Höhe von insgesamt 55.000,00 Euro (brutto) zur Verfügung. Folgende Aufteilung für Preise und Anerkennungen ist vorgesehen: • 1. Preis: 22.000.00 € brutto • 2. Preis: 14.000,00 € brutto • 3. Preis: 8.000,00 € brutto • Anerkennungen: 11.000,00 € brutto

• Summe 55.000,00 € brutto

// Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Qualität
1. Preis: 5 Punkte, 2. Preis: 3 Punkte, 3. Preis: 2 PunkteWettbewerbsergebnis
Kosten
Wirtschaftlichkeit gemäß nachwettbewerblicher Kosteneinschätzung
Preis
Honorarangebot
Qualität
Kriterien Zeit-, Kosten- und Qualitätsmanagement

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von … ganz lesenNach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Wettbewerbsarbeiten sollen vor allem beurteilt werden in Hinsicht auf: • Programmerfüllung (Umsetzung der Konzeption, Raumprogramm, Wettbewerbsleistungen) • Erschließung, Funktion und Nutzung • Städtebauliche Qualität • Architektonische Qualität der Planung (innere und äußere Gestaltung) • Berü … ganz lesenDie Wettbewerbsarbeiten sollen vor allem beurteilt werden in Hinsicht auf: • Programmerfüllung (Umsetzung der Konzeption, Raumprogramm, Wettbewerbsleistungen) • Erschließung, Funktion und Nutzung • Städtebauliche Qualität • Architektonische Qualität der Planung (innere und äußere Gestaltung) • Berücksichtigung der Aspekte der Nachhaltigkeit und des Ressourcenschutzes • Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit bei der Erstellung und Unterhaltung • Durchführbarkeit im Hinblick auf bauordnungsrechtliche sowie organisatorische Belange. Voraussichtliche Terminschiene: Bewerbungsschluss: 17.10.2024; Versand der Auslobung: 43. KW; Preisrichtervorbesprechung + Kolloquium: 45. KW; Abgabe Planunterlagen: 24.01.2025; Abgabe Modelle: 07.02.2025; Preiosgericht: 11. KW 25

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.569vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.388 Lose mit Angabe)
225.204 €Zuschlagswert im Median
93.091 € – 563.349 €mittlere Hälfte, 632 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. BekanntmachungFrist 24.01.2025
  2. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  3. BekanntmachungFrist 17.10.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a61125a5-a63c-4928-b354-9359dadb7e6f.