Planungswettbewerb für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Neuenkirchen
Gemeinde Neuenkirchen · Neuenkirchen, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 54 24 375veröffentlicht 21.09.2024DienstleistungenNichtoffenes Verfahren
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Nichtoffenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Neuenkirchen48485, Kreis Steinfurt, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.
Es wird nicht verhandelt.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 26 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Gemeinde Neuenkirchen im nördlichen Münsterland plant an der Emsdettener Straße in Neuenkirchen für ihre Freiwillige Feuerwehr den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses. In dem Neubau sollen neben den Einsatzfahrzeugen, der Einsatzleitung und den erforderlichen technischen Bereichen auch Schulungsräume für die vielfältigen Aktivitäten im Rahmen der Wehrtätigkeiten untergebracht werden. Die Gesamtnutzfläche beträgt ca. 2.000 m². Zur Sicherstellung der architektonischen Qualität wurde entschieden, einen nichtoffenen Wettbewerb gemäß RPW 2013 durchzuführen. Die Ausloberin beabsichtigt die Vergabe als Generalplanerleistung (diese umfasst neben der Hochbauplanung auch die Planung der Freianlagen, des Tragwerks, der Technischen Ausrüstung sowie Sachverständigenleistungen für die Bauphysik, den Brandschutz sowie die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (ggf. auch weitere Teilleistungen). Die Wettbewerbsphase wird ausschließlich von den teilnehmenden Architekturbüros bestritten; die Preisträger müssen erst für die Zuschlagsverhandlung gemäß VgV ihre Planungsteams zusammenstellen.
Von den am Wettbewerb beteiligten 15 Architekturbüros werden Entwurfsvorschläge erwartet, die Grundlage für die weitere Planung des Standorts werden sollen.
// WETTBEWERBSBEDINGUNGEN: Die Entscheidung der Jury ist für den Erwerber bindend: ja
//MITGLIEDER DER JURY:
SACHPREISRICHTER*INNEN: • Bürgermeister Gemeinde Neuenkirchen Willi Brüning • Fraktionsvorsitzender CDU Mark Dieckmann • Fraktionsvorsitzender Grüne Manfred Krüger • Fraktionsvorsitzender SPD Peter-Ulrich Wiesmann • Fraktionsvorsitzender FDP Jörn Küwen • Leiter der Feuerwehr Neuenkirchen Ralf Stoltmann • Stv. Leiter der Feuerwehr Neuenkirchen Berthold Perick • Stv. Leiter der Feuerwehr Neuenkirchen Christof Rabbers • Fachbereichsleiter Planen und Bauen Gemeinde Neuenkirchen Christian Niemeyer • Fachbereichsleiterin Sicherheit und Ordnung Gemeinde Neuenkirchen Birgit Brüning
STELLV. SACHPREISRICHTER*INNEN: • Fraktionsvertreter CDU Wolfgang Bursch • Fraktionsvertreter Grüne Edmund Bischoff • Fraktionsvorsitzender SPD Uwe Fischer • Fraktionsvorsitzender FDP Lukas Hessling • Stv. Fachbereichsleiterin Planen und Bauen Gemeinde Neuenkirchen Isabell Völker • Feuerwehr Neuenkirchen Rolf Bücker • Feuerwehr Neuenkirchen Jörg Linnemann
FACHPREISRICHTER*INNEN: • Leiter Bauamt Kreis Steinfurt Jürgen Blömker • Architekt BDA Klaus Burhoff • Architekt Franz-Bernd Evers • Architektin BDA Dagmar Grote • Architekt BDA Marc Matzken • Architektin Andrea Piehl • Architekt BDA Prof. Oskar Spital-Frenking • Architektin BDA Henrike Thiemann • Architekt BDA Christoph Achterkamp • Architekt BDA Christoph Ellermann • Architekt BDA Marc Hehn
STELLV. FACHPREISRICHTER*INNEN: • Architekt Dominik Bodem • Architektin BDA Christiane Deptolla
// BEREITS AUSGEWÄHLTE TEILNEHMER: Fünf von fünfzehn Architekturbüros wurden bereits ausgewählt: • bauwerk-wettringen GmbH Bahnhofstr. 17 48493 Wettringen 02557-929479-0 • Borowski & Sasse GmbH Hauptstr. 5 48477 Hörstel 05978-9167-0 • Planungsbüro Faulhaber+Frantzen Bergweg 1 48485 Neuenkirchen 05973-90921-0 • PDA Architekten Ingenieure GmbH & Co. KG Am Bahndamm 3 48485 Neuenkirchen 05973-934299-0 • Schnoklake Betz Dömer Architekten Hafenstr. 64 48153 Münster 0352-979924-0
// DER AUSLOBER STELLT EINE WETTBEWERBSSUMME in Höhe von insgesamt 55.000,00 Euro (brutto) zur Verfügung. Folgende Aufteilung für Preise und Anerkennungen ist vorgesehen: • 1. Preis: 22.000.00 € brutto • 2. Preis: 14.000,00 € brutto • 3. Preis: 8.000,00 € brutto • Anerkennungen: 11.000,00 € brutto
• Summe 55.000,00 € brutto
// Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- 1. Preis: 5 Punkte, 2. Preis: 3 Punkte, 3. Preis: 2 PunkteWettbewerbsergebnis
- Kosten
- Wirtschaftlichkeit gemäß nachwettbewerblicher Kosteneinschätzung
- Preis
- Honorarangebot
- Qualität
- Kriterien Zeit-, Kosten- und Qualitätsmanagement
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von … ganz lesenkürzer
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die Wettbewerbsarbeiten sollen vor allem beurteilt werden in Hinsicht auf: • Programmerfüllung (Umsetzung der Konzeption, Raumprogramm, Wettbewerbsleistungen) • Erschließung, Funktion und Nutzung • Städtebauliche Qualität • Architektonische Qualität der Planung (innere und äußere Gestaltung) • Berü … ganz lesenkürzer
Die Wettbewerbsarbeiten sollen vor allem beurteilt werden in Hinsicht auf: • Programmerfüllung (Umsetzung der Konzeption, Raumprogramm, Wettbewerbsleistungen) • Erschließung, Funktion und Nutzung • Städtebauliche Qualität • Architektonische Qualität der Planung (innere und äußere Gestaltung) • Berücksichtigung der Aspekte der Nachhaltigkeit und des Ressourcenschutzes • Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit bei der Erstellung und Unterhaltung • Durchführbarkeit im Hinblick auf bauordnungsrechtliche sowie organisatorische Belange. Voraussichtliche Terminschiene: Bewerbungsschluss: 17.10.2024; Versand der Auslobung: 43. KW; Preisrichtervorbesprechung + Kolloquium: 45. KW; Abgabe Planunterlagen: 24.01.2025; Abgabe Modelle: 07.02.2025; Preiosgericht: 11. KW 25
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Hauptstraße 16, 48485 Neuenkirchen
- Website
- neuenkirchen.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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- Straßen- und Flächenreinigungsarbeiten für die Gemeinde Neuenkirchen sowie Entsorgung des Kehrgutes13.06.2024 · 4 Angebote
- Energielieferverträge (Strom und Gas) für die Liegenschaften der Gemeinde Neuenkirchen22.01.2024 · 2 Angebote
- Planungsleistungen für die Sanierung Freibad Neuenkirchen26.10.2022
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (69 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Kempen Krause Ingenieure GmbH21 Zuschläge
- Drees & Sommer SE19 Zuschläge
- ZETCON Ingenieure GmbH17 Zuschläge
- LPI Ingenieurgesellschaft mbH16 Zuschläge
- Weber & Partner Ingenieuregesellschaft für technische Gesamtplanung mbH11 Zuschläge
- Ingenieurbüro Jäger Sauer Nolte GbR10 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- BekanntmachungFrist 24.01.2025
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 17.10.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a61125a5-a63c-4928-b354-9359dadb7e6f.