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Frist abgelaufenEU-weitIngenieurleistungenPlanung

Planungsleistungen zum Ausbau barrierefreier Bushaltestellensteige

Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR · Gelsenkirchen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen BV25144veröffentlicht 03.10.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 4 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Gelsenkirchen.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (122 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
7Angebot auf bis zu 7, Zuschlag höchstens 7 je Bieter
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Gelsenkirchen45879, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.metropoleruhr.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Konzept zur Umsetzung des Projektes25 %
  • Konzept zur Sicherstellung des Fertigstellungstermins25 %
  • Qualifikation des Projektteams10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 35 Tagen
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR
    vor 15 Tagen
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 4 Tagen
  4. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Lose7 Lose · Angebot auf bis zu 7 · Zuschlag höchstens 7 je Bieter

Alle 7 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Region 1 - Bergisches Land

Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) zählt zu den fahrgaststärksten Verkehrsverbünden Europas. Die Verkehrsleistungen im VRR werden durch rund 33 konzessionierte und überwiegend kommunale Verkehrsunternehmen erbracht. Diese betreiben etwa 10.000 Haltestellen mit über 20.000 Steigen. Rund zwei Drittel aller Bushaltestellen im VRR sind bislang nicht barrierefrei ausgebaut. Zur Beschleunigung des barrierefreien Ausbaus beabsichtigen der VRR sowie die beteiligten kommunalen Straßenbaulastträger die Vergabe von Vermessungen und Planungsleistungen in Anlehnung an die HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9 für insgesamt 558 Bushaltestellensteige im Verbundgebiet. Das Projektgebiet umfasst folgende Kommunen und Kreise: Bottrop, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Emmerich am Rhein, Essen, Gelsenkirchen, Gevelsberg, Gladbeck, Grefrath, Hagen, Haltern am See, Hattingen, Jüchen, Kerken, Meerbusch, Remscheid, Schermbeck, Solingen, Sprockhövel, Viersen, Waltrop, Wetter (Ruhr), Willich, Wülfrath, Wuppertal sowie den Ennepe-Ruhr-Kreis. Diese Kommunen und Kreise sind vorläufig in sieben regionale Lose aufgeteilt. Die konkrete Aufteilung ist der Leistungsbeschreibung (Anlage 02) zu entnehmen. Darüber hinaus sind weitere Anmerkungen zur Loseinteilung in der Anlage 04 zusammengefasst worden.

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2
Region 2 - Rheinland/Niederrhein

Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) zählt zu den fahrgaststärksten Verkehrsverbünden Europas. Die Verkehrsleistungen im VRR werden durch rund 33 konzessionierte und überwiegend kommunale Verkehrsunternehmen erbracht. Diese betreiben etwa 10.000 Haltestellen mit über 20.000 Steigen. Rund zwei Drittel aller Bushaltestellen im VRR sind bislang nicht barrierefrei ausgebaut. Zur Beschleunigung des barrierefreien Ausbaus beabsichtigen der VRR sowie die beteiligten kommunalen Straßenbaulastträger die Vergabe von Vermessungen und Planungsleistungen in Anlehnung an die HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9 für insgesamt 558 Bushaltestellensteige im Verbundgebiet. Das Projektgebiet umfasst folgende Kommunen und Kreise: Bottrop, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Emmerich am Rhein, Essen, Gelsenkirchen, Gevelsberg, Gladbeck, Grefrath, Hagen, Haltern am See, Hattingen, Jüchen, Kerken, Meerbusch, Remscheid, Schermbeck, Solingen, Sprockhövel, Viersen, Waltrop, Wetter (Ruhr), Willich, Wülfrath, Wuppertal sowie den Ennepe-Ruhr-Kreis. Diese Kommunen und Kreise sind vorläufig in sieben regionale Lose aufgeteilt. Die konkrete Aufteilung ist der Leistungsbeschreibung (Anlage 02) zu entnehmen. Darüber hinaus sind weitere Anmerkungen zur Loseinteilung in der Anlage 04 zusammengefasst worden.

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3
Region 3 - Ennepe/Ruhr

Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) zählt zu den fahrgaststärksten Verkehrsverbünden Europas. Die Verkehrsleistungen im VRR werden durch rund 33 konzessionierte und überwiegend kommunale Verkehrsunternehmen erbracht. Diese betreiben etwa 10.000 Haltestellen mit über 20.000 Steigen. Rund zwei Drittel aller Bushaltestellen im VRR sind bislang nicht barrierefrei ausgebaut. Zur Beschleunigung des barrierefreien Ausbaus beabsichtigen der VRR sowie die beteiligten kommunalen Straßenbaulastträger die Vergabe von Vermessungen und Planungsleistungen in Anlehnung an die HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9 für insgesamt 558 Bushaltestellensteige im Verbundgebiet. Das Projektgebiet umfasst folgende Kommunen und Kreise: Bottrop, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Emmerich am Rhein, Essen, Gelsenkirchen, Gevelsberg, Gladbeck, Grefrath, Hagen, Haltern am See, Hattingen, Jüchen, Kerken, Meerbusch, Remscheid, Schermbeck, Solingen, Sprockhövel, Viersen, Waltrop, Wetter (Ruhr), Willich, Wülfrath, Wuppertal sowie den Ennepe-Ruhr-Kreis. Diese Kommunen und Kreise sind vorläufig in sieben regionale Lose aufgeteilt. Die konkrete Aufteilung ist der Leistungsbeschreibung (Anlage 02) zu entnehmen. Darüber hinaus sind weitere Anmerkungen zur Loseinteilung in der Anlage 04 zusammengefasst worden.

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4
Region 4 - Hagen

Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) zählt zu den fahrgaststärksten Verkehrsverbünden Europas. Die Verkehrsleistungen im VRR werden durch rund 33 konzessionierte und überwiegend kommunale Verkehrsunternehmen erbracht. Diese betreiben etwa 10.000 Haltestellen mit über 20.000 Steigen. Rund zwei Drittel aller Bushaltestellen im VRR sind bislang nicht barrierefrei ausgebaut. Zur Beschleunigung des barrierefreien Ausbaus beabsichtigen der VRR sowie die beteiligten kommunalen Straßenbaulastträger die Vergabe von Vermessungen und Planungsleistungen in Anlehnung an die HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9 für insgesamt 558 Bushaltestellensteige im Verbundgebiet. Das Projektgebiet umfasst folgende Kommunen und Kreise: Bottrop, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Emmerich am Rhein, Essen, Gelsenkirchen, Gevelsberg, Gladbeck, Grefrath, Hagen, Haltern am See, Hattingen, Jüchen, Kerken, Meerbusch, Remscheid, Schermbeck, Solingen, Sprockhövel, Viersen, Waltrop, Wetter (Ruhr), Willich, Wülfrath, Wuppertal sowie den Ennepe-Ruhr-Kreis. Diese Kommunen und Kreise sind vorläufig in sieben regionale Lose aufgeteilt. Die konkrete Aufteilung ist der Leistungsbeschreibung (Anlage 02) zu entnehmen. Darüber hinaus sind weitere Anmerkungen zur Loseinteilung in der Anlage 04 zusammengefasst worden.

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5
Region 5 - Region "Emscher"

Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) zählt zu den fahrgaststärksten Verkehrsverbünden Europas. Die Verkehrsleistungen im VRR werden durch rund 33 konzessionierte und überwiegend kommunale Verkehrsunternehmen erbracht. Diese betreiben etwa 10.000 Haltestellen mit über 20.000 Steigen. Rund zwei Drittel aller Bushaltestellen im VRR sind bislang nicht barrierefrei ausgebaut. Zur Beschleunigung des barrierefreien Ausbaus beabsichtigen der VRR sowie die beteiligten kommunalen Straßenbaulastträger die Vergabe von Vermessungen und Planungsleistungen in Anlehnung an die HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9 für insgesamt 558 Bushaltestellensteige im Verbundgebiet. Das Projektgebiet umfasst folgende Kommunen und Kreise: Bottrop, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Emmerich am Rhein, Essen, Gelsenkirchen, Gevelsberg, Gladbeck, Grefrath, Hagen, Haltern am See, Hattingen, Jüchen, Kerken, Meerbusch, Remscheid, Schermbeck, Solingen, Sprockhövel, Viersen, Waltrop, Wetter (Ruhr), Willich, Wülfrath, Wuppertal sowie den Ennepe-Ruhr-Kreis. Diese Kommunen und Kreise sind vorläufig in sieben regionale Lose aufgeteilt. Die konkrete Aufteilung ist der Leistungsbeschreibung (Anlage 02) zu entnehmen. Darüber hinaus sind weitere Anmerkungen zur Loseinteilung in der Anlage 04 zusammengefasst worden.

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6
Region 6 - Nördliches Ruhrgebiet

Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) zählt zu den fahrgaststärksten Verkehrsverbünden Europas. Die Verkehrsleistungen im VRR werden durch rund 33 konzessionierte und überwiegend kommunale Verkehrsunternehmen erbracht. Diese betreiben etwa 10.000 Haltestellen mit über 20.000 Steigen. Rund zwei Drittel aller Bushaltestellen im VRR sind bislang nicht barrierefrei ausgebaut. Zur Beschleunigung des barrierefreien Ausbaus beabsichtigen der VRR sowie die beteiligten kommunalen Straßenbaulastträger die Vergabe von Vermessungen und Planungsleistungen in Anlehnung an die HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9 für insgesamt 558 Bushaltestellensteige im Verbundgebiet. Das Projektgebiet umfasst folgende Kommunen und Kreise: Bottrop, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Emmerich am Rhein, Essen, Gelsenkirchen, Gevelsberg, Gladbeck, Grefrath, Hagen, Haltern am See, Hattingen, Jüchen, Kerken, Meerbusch, Remscheid, Schermbeck, Solingen, Sprockhövel, Viersen, Waltrop, Wetter (Ruhr), Willich, Wülfrath, Wuppertal sowie den Ennepe-Ruhr-Kreis. Diese Kommunen und Kreise sind vorläufig in sieben regionale Lose aufgeteilt. Die konkrete Aufteilung ist der Leistungsbeschreibung (Anlage 02) zu entnehmen. Darüber hinaus sind weitere Anmerkungen zur Loseinteilung in der Anlage 04 zusammengefasst worden.

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7
Region 7 - Kreis Viersen

Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) zählt zu den fahrgaststärksten Verkehrsverbünden Europas. Die Verkehrsleistungen im VRR werden durch rund 33 konzessionierte und überwiegend kommunale Verkehrsunternehmen erbracht. Diese betreiben etwa 10.000 Haltestellen mit über 20.000 Steigen. Rund zwei Drittel aller Bushaltestellen im VRR sind bislang nicht barrierefrei ausgebaut. Zur Beschleunigung des barrierefreien Ausbaus beabsichtigen der VRR sowie die beteiligten kommunalen Straßenbaulastträger die Vergabe von Vermessungen und Planungsleistungen in Anlehnung an die HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9 für insgesamt 558 Bushaltestellensteige im Verbundgebiet. Das Projektgebiet umfasst folgende Kommunen und Kreise: Bottrop, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Emmerich am Rhein, Essen, Gelsenkirchen, Gevelsberg, Gladbeck, Grefrath, Hagen, Haltern am See, Hattingen, Jüchen, Kerken, Meerbusch, Remscheid, Schermbeck, Solingen, Sprockhövel, Viersen, Waltrop, Wetter (Ruhr), Willich, Wülfrath, Wuppertal sowie den Ennepe-Ruhr-Kreis. Diese Kommunen und Kreise sind vorläufig in sieben regionale Lose aufgeteilt. Die konkrete Aufteilung ist der Leistungsbeschreibung (Anlage 02) zu entnehmen. Darüber hinaus sind weitere Anmerkungen zur Loseinteilung in der Anlage 04 zusammengefasst worden.

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis40 %
Konzept zur Umsetzung des Projektes25 %
Konzept zur Sicherstellung des Fertigstellungstermins25 %
Qualifikation des Projektteams10 %
Qualität
Konzept zur Umsetzung des Projektes
Qualität
Konzept zur Sicherstellung des Fertigstellungstermins
Qualität
Qualifikation des Projektteams

Eignung13 von 13 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Erklärung, dass sich unser Unternehmen nicht in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet und keine Umstände vorliegen, welche seine Zuverlässigkeit in Frage stellen könnten.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Erklärung, dass unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialbeiträgen und Steuern nachgekommen ist.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe besteht. Als Mindestdeckungssumme gelten für Personen- und Sachschäden 500.000 Euro, für Vermögensschäden 100.000 Euro. Der Bieter sichert zu, dass zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung eine ausreichende Deckung besteht bzw. im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird (Bitte hier keine Policen vorlegen, sondern nur die Erklärung abgeben).
Spezifischer Jahresumsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren (2023 bis 2025).
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Erklärung über die in den letzten drei Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (2023 bis 2025).
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Erklärung, dass der Bieter für die Laufzeit des Vertrags ausreichend Personalressourcen zur Verfügung stellt, um die aus der Leistungsbeschreibung geforderten Aufgaben der Leistungsbausteine 1 bis 3 für mindestens 20 Haltestellen bis Ende des Jahres 2028 umsetzen zu können.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Erklärung, dass das eingesetzte Personal über sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügt (mindestens Niveau C1 gemäß dem gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen).
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten drei Geschäftsjahren (2023 bis 2025) Leistungen im Bereich Planung und Bauüberwachung von barrierefreien Bushaltestellen, Planung und Bauüberwachung von Verkehrsanlagen für öffentliche Auftraggeber oder Planungen und Bauüberwachung von "privaten" Verkeh … ganz lesenErklärung, dass das Unternehmen in den letzten drei Geschäftsjahren (2023 bis 2025) Leistungen im Bereich Planung und Bauüberwachung von barrierefreien Bushaltestellen, Planung und Bauüberwachung von Verkehrsanlagen für öffentliche Auftraggeber oder Planungen und Bauüberwachung von "privaten" Verkehrsanlagen erfolgreich durchgeführt hat. Dazu sind mindestens drei Referenzen vorzulegen. Alle vorgelegten Referenzen müssen aus den Jahren 2023 bis 2025 stammen, ältere Referenzen werden nicht berücksichtigt. Eingereichte Referenzen müssen nicht zwingend abgeschlossen sein, können daher auch über das Jahr 2025 hinweggehen. Die Referenzen sind vorzulegen unter Nennung von: - Auftraggeber - Leistungszeitraum - Auftragsvolumen - kurzer inhaltlicher Beschreibung - Besonderheiten Für das Einreichen der Informationen ist das "Formblatt Referenzen" (Anlage 07) zu nutzen. Bei den Angaben zu den Referenzen ist der Bewerber für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben gem. DSGVO verantwortlich.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Der Bewerber gibt die nachfolgende Erklärung verbindlich ab: 1. Der Bewerber gehört nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlunge … ganz lesenDer Bewerber gibt die nachfolgende Erklärung verbindlich ab: 1. Der Bewerber gehört nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers, die Ansässigkeit oder die Niederlassung des Bewerbers in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Begrenzung der Bewerberzahl
7 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.metropoleruhr.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die o. g. §§ verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 … ganz lesenDas Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die o. g. §§ verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nach dem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist beim Auftraggeber zu rügen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Bewerbung im Teilnahmewettbewerb erfolgt für das gesamte Vergabeverfahren. Die Losbildung ist nur vorläufig, so dass der Teilnahmeantrag für alle Lose gilt. Weitere Informationen zur vorläufigen Losbildung und späteren Losaufteilung finden Sie in Anlage 04. Ungeachtet dessen können die ausgewähl … ganz lesenDie Bewerbung im Teilnahmewettbewerb erfolgt für das gesamte Vergabeverfahren. Die Losbildung ist nur vorläufig, so dass der Teilnahmeantrag für alle Lose gilt. Weitere Informationen zur vorläufigen Losbildung und späteren Losaufteilung finden Sie in Anlage 04. Ungeachtet dessen können die ausgewählten Bieter im anschließenden Verhandlungsverfahren Angebote für ein oder mehrere Lose abgeben, soweit die Vergabeunterlagen nichts anderes bestimmen.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXPSYDCD7R4#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Augustastr. 1, 45879 Gelsenkirchen
Website
vrr.de
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

65Bekanntmachungen
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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.413vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.082 Lose mit Angabe)
197.105 €Zuschlagswert im Median
69.046 € – 463.544 €mittlere Hälfte, 476 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung de45c5cb-2bcb-4f94-a6cd-2bf564901650.