Planungsleistungen Tiefbau für Infrastrukturmaßnahmen im Bereich Trassierung Mittelspannungsnetz
Universitätsklinikum Leipzig AöR · Leipzig, Sachsen
Aktenzeichen E88723964veröffentlicht 15.03.2025erstmals 15.03.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 12 Mio. €
- Laufzeit
- 4 Jahre
- bis zu 1 Verlängerung
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 12 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 15 Mio. €
- Laufzeit
- 4 Jahrebis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 5 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 165 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 20 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 20 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhrvor 19 Monaten
- Heute
Beschreibung
Rahmenvereinbarung für Planungsleistungen Tiefbau für Infrastrukturmaßnahmen im Bereich Trassierung Mittelspannungsnetz mit mehreren Rahmenvertragspartnern, Vergabe der Einzelaufträge erfolgt im erneuten Vergabeverfahren unter den Rahmenvertragspartnern
Beschreibung des Loses
Das Universitätsklinikum Leipzig beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung für Planungsleistungen Tiefbau für Infrastrukturmaßnahmen im Bereich Trassierung Mittelspannungsnetz mit mehreren Rahmenvertragspartnern abzuschließen. Damit die klinische Maximalversorgung durch das Universitätsklinikum Leipzig weiterhin gewährleistet werden kann, müssen infrastrukturelle Voraussetzungen für die im Rahmen der Baulichen Entwicklungsplanung 2025 zu realisierenden Tiefbaumaßnahmen auf dem Campus der Universitätsmedizin Leipzig geschaffen werden. Hierfür werden Planungsleistungen für Infrastrukturmaßnahmen im Bereich Trassierung Mittelspannungsnetz zur Stromversorgung des Campus UML benötigt. Diese Planungsleistungen sind der Gegenstand der abzuschließenden Rahmenvereinbarung. Dabei muss den besonderen Anforderungen der kritischen Infrastruktur des Universitätsklinikums Leipzig als Krankenhaus der Maximalversorgung im besonderen Maße Rechnung getragen werden. Die Einzelheiten zu der abzuschließenden Rahmenvereinbarung und den auf dieser Grundlage zu erbringenden Leistungen sind der Projekt- und Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Es soll eine stufenweise Beauftragung erfolgen. Wegen den Einzelheiten wird auf die stufenweise Beauftragung nach Maßgabe des beigefügten Rahmenvertrages verwiesen. Rahmenvertrag und Einzelbeauftragung: Die Auftraggeberin strebt an, mehrere Auftragnehmer für die Erbringung der Planungsleistungen rahmenvertraglich zu binden, um auf diese Unternehmen zur Realisierung der Infrastrukturmaßnahmen zugreifen zu können (Planerpool). Die Auftraggeberin beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrags mit bis zu 5 Rahmenvertragspartnern. Mit dem Abschluss des Rahmenvertrages wird noch kein Auftrag über die Erbringung der konkreten Einzelleistung erteilt. Der Rahmenvertrag berechtigt die Auftraggeberin zum Abruf der Leistungen nach Bedarf und Abschluss von Einzelbeauftragungen. Die auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung jeweils umzusetzende Einzelmaßnahme wird nach Abschluss der Rahmenvereinbarung in einer jeweils gesonderten Leistungsbeschreibung beschrieben und im Wettbewerb unter den Rahmenvertragspartnern beauftragt. Es ist zu erwarten, dass Infrastrukturmaßnahmen als voraussichtlich 10 Einzelmaßnahmen durchzuführen sein werden. Es besteht kein Anspruch der Rahmenvertragspartner auf Abruf von Leistungen aus dem Rahmenvertrag. Insbesondere verpflichtet sich die Auftraggeberin auch nicht, eine bestimmte Mindestmenge an Leistungen (Einheiten) zu beauftragen. Die einzelnen Vertragsbedingungen ergeben sich aus dem Rahmenvertrag nebst dessen Anlagen. Die Erbringung der konkreten Einzelleistung wird nach Abschluss des Rahmenvertrages durch eine Einzelbeauftragung übertragen. Für das jeweils konkrete Projekt werden die Einzelvertragspartner in Form eines so genannten „Mini-Wettbewerbs“ zwischen den Rahmenvertragspartnern ermittelt. Die Einzelbeauftragung erfolgt auf der Grundlage des Rahmenvertrages entsprechend seinen Bedingungen. Laufzeit, Bedarfsschätzung und Höchstabrufvolumen: Der Rahmenvertrag wird für eine Laufzeit von 4 Jahren geschlossen, wobei die Auftraggeberin zur einmaligen Verlängerungsoption um 2 weitere Jahre berechtigt ist. Das geschätzte Auftragsvolumen über 6 Jahre (Festlaufzeit von 4 Jahren mit einer einmaligen Verlängerungsoption um 2 weitere Jahre) beträgt 12 Mio. Euro. Der Höchstwert (Abrufvolumen) des Auftrags wird auf 15 Mio. Euro festgelegt. Die Abrufe können daher bis zum maximalen Abrufvolumen (Höchstwert) von bis zu 15 Mio. Euro erfolgen. Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Wirkung, sobald der Höchstwert erreicht ist.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Preisliche Kriterien
- Qualität
- Qualität des Konzepts zur Leistungserbringung
- Qualität
- Konzept zur Organisation des Personals
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
1. Kurze Unternehmensdarstellung (insbesondere Gesellschaftsstruktur, evtl. Konzernzugehörigkeit bzw. wirtschaftliche Verflechtung, Geschäftsfelder); 2. Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen; 3. Eigenerklärung, dass keine Ausschluss … ganz lesenkürzer
1. Kurze Unternehmensdarstellung (insbesondere Gesellschaftsstruktur, evtl. Konzernzugehörigkeit bzw. wirtschaftliche Verflechtung, Geschäftsfelder); 2. Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen; 3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vorliegen; 4. Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betreffend Sanktionen gegen Russland; 5. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014; 6. Angaben zu Berufsangehörigen (bei juristischen Personen); 7. Nachweis über Bauvorlageberechtigung nach § 65 der Sächsischen Bauordnung (SächsB) (Vorlage spätestens mit Angebot für die jeweilige Einzelbeauftragung)- Kriterium
1. Eigenerklärungen über den Netto-Gesamtumsatz des Bewerbers/ Eignungsverleihers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; 2. Eigenerklärungen über den spezifischen Netto-Umsatz des Bewerbers/ Eignungsverleihers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsge … ganz lesenkürzer
1. Eigenerklärungen über den Netto-Gesamtumsatz des Bewerbers/ Eignungsverleihers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; 2. Eigenerklärungen über den spezifischen Netto-Umsatz des Bewerbers/ Eignungsverleihers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Planung im mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Bereich); 3. Nachweis des Versicherungsschutzes: Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit den (Mindest-) Deckungssummen (2-fach maximiert p.a.) in Höhe von 2,5 Mio. € für Personen- und Sachschäden, 1,5 Mio. € für Vermögenschäden/sonstige Schäden. Der Nachweis des Versicherungsschutzes muss durch die Vorlage einer Versicherungspolice oder vergleichbare Nachweise geführt werden. Außerdem ist eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen (fort-) bestehen wird. Bei Nichtbestehen der geforderten Versicherung oder Unterschreitung der Versicherungssummen durch die bestehende Versicherung ist mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich zur Eigenerklärung des Bewerbers eine Erklärung des Versicherers vorzulegen, mit welchem der Versicherer erklärt, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen gewährt wird. Vor Zuschlagserteilung ist eine aktuelle Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherungen mit den geforderten Deckungssummen zwingend vorzulegen.- Kriterium
1. Nachweis vergleichbarer Leistungen durch die Eigenerklärung zu Referenzen des Büros/Unternehmens (ab 2018): Der Bewerber muss im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen vergleichbare abgeschlossene Referenzprojekte nachweisen (jeweils unter konkreter Benennung des Auftragsgebers (auf Anforde … ganz lesenkürzer
1. Nachweis vergleichbarer Leistungen durch die Eigenerklärung zu Referenzen des Büros/Unternehmens (ab 2018): Der Bewerber muss im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen vergleichbare abgeschlossene Referenzprojekte nachweisen (jeweils unter konkreter Benennung des Auftragsgebers (auf Anforderung auch Benennung Ansprechpartner und Erreichbarkeit), des Auftragnehmers, der Referenzleistung, Wertes/anrechenbarer Kosten, Zeitraum der Leistungserbringung und der Beschreibung mit Angabe des Leistungsanteils des Bewerbers). Jedes Referenzprojekt muss folgende Anforderungen erfüllen (kumulativ a bis d): a) als Leistung wurde die Planung Leitungsanlagen oder Installationsschächte und -kanäle oder Medienversorgungsanlagen erbracht; b) es wurden mindestens die Leistungsphasen 2 bis 7 nach HOAI bearbeitet und abgeschlossen; c) die Durchführung und Abschluss der Leistungsphasen 5 bis 7 muss im Zeitraum 2018 bis April 2025 (Stichtag Ablauf Teilnahmefrist) erfolgt sein, d) anrechenbare Kosten des Projekts (KG 200 bis 500) von mindestens 0,5 Mio. Euro. Mindestanforderung: mindestens 2 Referenzprojekte nach den oben beschriebenen Anforderungen (a) bis d)). 2. Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Bildung krimineller Vereinigungen
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 10 Bewerber
Laufzeit und Umfang5 von 7 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 4 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- Der Auftraggeber ist zur einmaligen Verlängerungsoption der Laufzeit des Rahmenvertrags um 2 weitere Jahre berechtigt.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 5 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 15.000.000 €
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Ver … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: I. Spezifischer Umsatz (Planung im Bereich Tiefbau und/oder Ingenieurbauwerke) (max. 15 Punkte): Es wird der spezifische Netto-Umsatz des Bewerbers im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022 bis 2024) für Leistu … ganz lesenkürzer
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: I. Spezifischer Umsatz (Planung im Bereich Tiefbau und/oder Ingenieurbauwerke) (max. 15 Punkte): Es wird der spezifische Netto-Umsatz des Bewerbers im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022 bis 2024) für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind gewertet: ≥ 100 bis 500 TEUR - 5 Punkte; > 500 TEUR bis 1 Mio. EUR - 10 Punkte; > 1 Mio EUR - 15 Punkte. II. Referenzen Bewerber/ Büro (max. 70 Punkte): Punkte werden für folgende Merkmale verteilt: Anzahl (je 3 Punkte, wobei es erst ab der dritten Referenz je 3 Punkte gibt; öffentlicher Auftraggeber (je Referenz 2 Punkte); hohe baulogistische Anforderungen (je Referenz 3 Punkte); komplexe Baufeldfreimachung (je Referenz 3 Punkt); anrechenbare Kosten (KG 200-500) netto: > 0,5 bis 2 Mio. EUR (je Referenz 2 Punkte), > 2 Mio. EUR (je Referenz 4 Punkte); Leistungsphase 8 durchgeführt und abgeschlossen (je Referenz 4 Punkte). Es werden die Referenzen des Büros/Unternehmens gewertet. In die Wertung kommen nur die Referenzen, welche die Mindestanforderungen gemäß Ziffer 5.1.9 technische und berufliche Leistungsfähigkeit erfüllen. Die Anzahl der vorzulegenden Referenzen ist nicht begrenzt. Die Bieter werden jedoch gebeten, sich auf die Vorlage von 4 Referenzen zu beschränken. Legt ein Bewerber mehr als 4 Referenzen vor, werden nur die 4 Referenzprojekte mit der jeweils höchsten Punktzahl gewertet. III. Personalausstattung des Bewerbers (max. 15 Punkte): Es wird die aktuelle Anzahl der Tiefbauingenieure und Staatlich geprüfter Techniker der Fachrichtung Bautechnik gewertet (≤ 5 - 5 Punkte; > 5 bis 10 - 10 Punkte; >10 - 15 Punkte). Insgesamt sind maximal 100 Punkte erzielbar. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl durch Los getroffen.- Hinweis
1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag mit Teilnahmebogen,den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihrer Bewerbung verwenden müssen. 2. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der: - die Bil … ganz lesenkürzer
1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag mit Teilnahmebogen,den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihrer Bewerbung verwenden müssen. 2. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der: - die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, - alle Mitglieder aufgeführt sind, - ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist, - die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch verbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers. 3. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Aufgrund der Abgabe in Textform ist in dem für die Unterschrift vorgesehenen Feld der Name des Bewerbers (Unternehmen) und die Person anzugeben, die die Erklärung für das Unternehmen abgibt. Bei Bewerbergemeinschaften: Die im Rahmen der Eignung "Befähigung zur Berufsausübung" geforderten Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen. Die übrigen geforderte Eigenerklärungen sind nur dann von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen und geforderte Nachweise separat vorzulegen, wenn dies für die jeweilige Erklärung/jeweiligen Nachweis ausdrücklich verlangt ist. Bei Eignungsleihe: Beruft sich der Bewerber auf berufliche, technische, wirtschaftliche und /oder finanzielle Leistungsfähigkeit eines Dritten, so hat er die unter "Befähigung zur Berufsausübung" geforderten Nachweise und Erklärungen auch von dem Dritten/dem Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die übrigen geforderten Nachweise und Erklärungen sind nur dann auch von dem eignungsverleihenden Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, wenn dies für die Eignungsleihe erforderlich ist. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie auf Aufforderung nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung). 4. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein. 5. Bewerbungen und Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. 6. Nebenangebote sind nicht zugelassen. 7. Es werden nur elektronisch in Textform eingereichte Bewerbungen und Angebote berücksichtigt. 8. Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht berücksichtigt. 9. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter an der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen. 10. Es sollen nur die geforderten Erkl …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Liebigstr. 18 Haus B, 04103 Leipzig
- Website
- uniklinikum-leipzig.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
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- BekanntmachungFrist 14.04.2025
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 14.04.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 44ed5af3-17ef-42cd-a397-5a58885dabd9.