Zum Inhalt
Menü

Planungsleistungen Hochwasserschutzmaßnahme Bad Wörishofen

Stadt Bad Wörishofen · Bad Wörishofen, Bayern

Aktenzeichen BW_2025_01veröffentlicht 01.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Unterallgäu.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Bayern (51 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 65 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 11 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Stadt Bad Wörishofen schreibt die Planungsleistungen für Hochwasserschutzmaßnahmen in Bad Wörishofen stufenweise aus.

Für die Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Projektbeschreibung und den Ingenieurvertrag verwiesen.

Beschreibung des Loses

Die Stadt Bad Wörishofen schreibt die Planungsleistungen für Hochwasserschutzmaßnahmen in Bad Wörishofen stufenweise aus.

Nach einer Machbarkeitsstudie hat sich der Stadtrat von Bad Wörishofen grundsätzlich für Maßnahmen an Hochwasserrückhaltebecken Mühlbach und Hochwasserrückhaltebecken Bad Wörishofen sowie Maßnahmen zum Gewässerausbau an Wiesbächle und Überleitung Wörthbach/Mühlbach entschieden. Die Stadt behält sich vor, im Rahmen einer Variantenuntersuchung (als besondere Leistung) Varianten zur Machbarkeitsstudie im Hinblick auf eine möglichst landschaftsverträgliche Einbindung der Hochwasserschutzmaßnahmen mit Rücksicht auf das Naherholungsgebiet unter Beachtung der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit untersuchen zu lassen.

Die Planungsleistungen umfassen die jeweils stufenweise Vergabe von - Objektplanung Ingenieurbauwerk (§ 43 HOAI) mit LPh 1 bis 9 für die HRB Mühlbach und HRB Bad Wörishofen sowie die Maßnahmen zum Gewässerausbau, - Flächenplanung Landschaftspflegerischer Begleitplan (§ 26 HOAI) mit LPh 1 bis 4, - Umweltvorprüfung, - Entwurfsvermessung, - Baugrunduntersuchung und Standsicherheitsberechnungen - Hydrologische Nachweise - und weitere besondere Leistungen.

Auf die Regelungen des Architektenvertrags zur stufenweisen Beauftragung wird hingewiesen. ---------- Der Stadt Bad Wörishofen ist der Grundsatz der losweisen Vergabe bewusst, jedoch erfordern gerade Hochwasserschutzmaßnahme eine eng aufeinander abgestimmten, funktional in sich verzahnte Planung sowohl der Ingenieurbauwerke und des Gewässerausbaus als auch der Hydrologischen Berechnung, Standsicherheitsberechnungen mit Baugrundgutachten, da sich die Hydrologie und Standsicherheit auf die Entwurfsplanung auswirken (vice versa). Für das erforderliche wasserrechtliche Verfahren sollen die erforderliche Umweltvorprüfung, der landschaftspflegerische Begleitplan und die Entwurfsvermessung ebenfalls aus einer Hand erfolgen, um eine möglichst wirtschaftliche und zeitnahe Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen zu ermöglichen.

Der Gewässerausbau und ebenso Hochwasserschutzmaßnahmen durch Deich- und Dammbauten, die den Hochwasserabfluss beeinflussen, unterliegen der Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungspflicht (§ 68 Abs. 1 iVm § 67 Abs. 2 WHG).

Für die Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Projektbeschreibung und den Ingenieurvertrag verwiesen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Rangfolge 1

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80438 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Steinbacher Consult Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG, Neusäß6

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Stadt Bad Wörishofen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.134vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (723 Lose mit Angabe)
318.534 €Zuschlagswert im Median
180.000 € – 560.000 €mittlere Hälfte, 429 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Bayern (51 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e25ec6d9-9b69-4eed-99af-b4fe09aae0e2.