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Planungsleistungen Grundhafter Ausbau der Bodestraße in Staßfurt

Salzstadt Staßfurt · Staßfurt, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 018-60-26-VgVveröffentlicht 07.10.2026erstmals 20.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristin 13 Tagen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Monate15.03.2027 – 15.08.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Staßfurt39418, Salzlandkreis, Sachsen-Anhalt
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis / Honorar50 %
  • Berufserfahrung der Projektleitung anhand eines Lebenslaufes20 %
  • 3 persönliche Referenzen des Planers Verkehrsanlagen10 %
  • 3 persönliche Referenzen des Planers Ingenieurbauweke10 %
  • 3 persönliche Referenzen des Bauüberwachers10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender

  1. Erstveröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. 2. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 31 Tagen
  3. Heute
  4. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    in 13 Tagen
  5. Bindefrist endet
    16 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 4 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 15.08.2027
    in 4 Monaten

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Planungsleistung für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke LPH 1 - 9

Beschreibung des Loses

Planungsleistung für Verkehrsanlagen undIngenieurbauwerke LPH 1 - 9

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Preis
Preis / HonorarGewichtung (Punkte, genau) 5050
Qualität
Berufserfahrung der Projektleitung anhand eines LebenslaufesGewichtung (Punkte, genau) 2020
Qualität
3 persönliche Referenzen des Planers VerkehrsanlagenGewichtung (Punkte, genau) 1010
Qualität
3 persönliche Referenzen des Planers IngenieurbauwekeGewichtung (Punkte, genau) 1010
Qualität
3 persönliche Referenzen des BauüberwachersGewichtung (Punkte, genau) 1010

Eignung10 von 10 angegeben

Allgemeiner Jahresumsatz
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 4 VgV).
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Erklärung über die Höhe der Betriebshaftpflicht Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer des Vertrages zur Abdeckung aller Schadensersatz und/oder Regressansprüche eine Haftpflichtversicherung in einer solchen Höhe abzuschließen, die den Gegebenheiten – auch nach eingetretenen Änderungen – … ganz lesenErklärung über die Höhe der Betriebshaftpflicht Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer des Vertrages zur Abdeckung aller Schadensersatz und/oder Regressansprüche eine Haftpflichtversicherung in einer solchen Höhe abzuschließen, die den Gegebenheiten – auch nach eingetretenen Änderungen – in vollem Umfange Rechnung trägt. Die Mindestdeckungssumme beträgt: • 1.500.000,00 € bei Personenschäden • 250.000,00 € bei Sachschäden • 250.000,00 € bei Vermögensschäden Ein Nachweis (Police) ist vor Zuschlagserteilung einzureichen.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Benennung der für die Projektleitung verantwortlichen Person sowie Vorlage des entsprechenden Studiennachweises über deren Qualifikation als Bauingenieur/in und Nachweis der Eintragung in der zuständigen Kammer.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen nicht älter als 6 Monate
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Benennung der für die Objektplanung Verkehrsanlagen verantwortlichen Person sowie Vorlage des entsprechenden Studiennachweises über deren Qualifikation als Bauingenieur/in und Nachweis der Eintragung in der zuständigen Kammer.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Benennung der für die Objektplanung Ingenieurbauwerke verantwortlichen Person sowie Vorlage des entsprechenden Studiennachweises über deren Qualifikation als Bauingenieur/in und Nachweis der Eintragung in der zuständigen Kammer.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Benennung der Person, die für die Bauüberwachung zuständig sein wird sowie Vorlage des entsprechenden Studiennachweises über deren Qualifikation als Bauingenieur/in.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Eine vollständige Kopie des Berufsregisterauszuges, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (§ 44 Abs. 1 VgV) von den in der Erklärung über das einsetzte Personal benannten Personen, soweit zutreffend.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrecht … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.03.2027
Vertragsende
15.08.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
16 Wochen
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Landesverwaltungsamt Halle, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Informati … ganz lesen15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Bieter haben sich unmittelbar nach Abruf der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor der Abgabe der Unterlagen unverzüglich per E-Mail oder über das evergabe Portal darauf hinzuweisen. Alle Hinweise und sonstige Nachfragen sind ausschließlich per E-Mail oder über das evergabe-Portal an die unter 1.1 benannten Ansprechpartner zu richten. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber über seinen Ausschreibungsdienst elektronisch unter https://evergabe.sachsen-anhalt.de (https://evergabe-online.de) bereitstellen. Unternehmen müssen sich dort selbstständig über etwaige eingestellte Bieterinformationen informieren.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen werden Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) gefordert. Grundsätzlich sind Eigenerklärungen vorzulegen (§ 48 Abs. 2 VgV). Folgende Unterlagen sind mit d … ganz lesenZum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen werden Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) gefordert. Grundsätzlich sind Eigenerklärungen vorzulegen (§ 48 Abs. 2 VgV). Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen: - Nachweis der Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch Vorlage der im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben, sofern der Bewerber oder Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, oder die nachfolgend im Einzelnen genannten Unterlagen. - Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen nach § 21des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) und nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) für einen Ausschluss vom Vergabeverfahren, mittels Vordruck in den Ausschreibungsunterlagen; - Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, nicht älter als 6 Monate ab Submissionsdatum - Erklärung über die Höhe der Betriebshaftpflicht zur Abdeckung aller Schadensersatz und/oder Regressansprüche mit folgenden Deckungssummen: Die Mindestdeckungssumme beträgt: • 1.500.000,00 € bei Personenschäden • 250.000,00 € bei Sachschäden • 250.000,00 € bei Vermögensschäden jeweils 2-fach maximiert. Vor Zuschlagserteilung muss die Versicherungspolice mit den geforderten Deckungssummen in der Vergabestelle vorliegen. -Erklärung über das eingesetzte Personal gemäß Vordruck Vergabeunterlagen - Benennung der vorgesehenen Person für die Projektleitung und Qualifikationsnachweis - Benennung des vorgesehenen Objektplaners Verkehrsanlagen und Qualifikationsnachweis - Benennung des vorgesehenen Objektplaners Ingenieurbauwerke und Qualifikationsnachweis - Benennung des vorgesehenen Bauüberwachers und Qualifikationsnachweis - Nachweis der Eintragung in die Kammer für jede benannte Person, soweit zutreffend - Eigenerklärung zu 5. EU Sanktionspaket RUS Sanktionen) gemäß dem beigefügten Vordruck Ausländische Bieter haben entsprechende Bescheinigungen des jeweiligen Herkunftslandes vorzulegen. Wird eine solche Bescheinigung in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden. In Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des betreffenden Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bewerbers oder Bieters abgibt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

313vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (251 Lose mit Angabe)
180.882 €Zuschlagswert im Median
59.569 € – 348.694 €mittlere Hälfte, 172 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. 2. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 03.11.2026 auf 20.11.2026 verschoben
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 21.09.2026 auf 03.11.2026 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 21.09.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0cdb74cd-cc24-41d9-b35f-4720ce5d20d7.