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Planungsleistungen für Mainbrückenradweg

Gemeinde Himmelkron · Himmelkron, Bayern

Aktenzeichen 2026_01veröffentlicht 07.07.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Bayern (51 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 20 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
116 Tsd. €
Laufzeit
2 Jahre10.07.2026 – 10.07.2028
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Himmelkron95502, Landkreis Kulmbach, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 33,3 %, Leistung und Qualität 66,7 %.

  • Preis33,3 %
  • Qualität66,7 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3 Punkte
25 % teurer−6,7 Punkte
50 % teurer−11,1 Punkte
100 % teurer−16,7 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 10.07.2028
    vor 4 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

: Planungsleistungen für die Errichtung eines Radweges

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 1Preis für Hauptleistung und besondere Leistung
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 2Projektorganisation, Qualifikation des Projektleiters, Qualifikation des Bauleiters, Erfahrung des Bauleiters, Erfahrung des Bauleiters

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
10.07.2026
Vertragsende
10.07.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mit Abschluss dieses Vertrages werden zunächst die Leistungsphase 5 (Stufe 1) der vertragsgegenständlichen Leistungsbilder beauftragt. Die Auftraggeberin behält sich die Möglichkeit der schriftlichen Beauftragung der weiteren Leistungsphasen 6 – 9 (Stufe 2) der … ganz lesenDie Beauftragung erfolgt stufenweise. Mit Abschluss dieses Vertrages werden zunächst die Leistungsphase 5 (Stufe 1) der vertragsgegenständlichen Leistungsbilder beauftragt. Die Auftraggeberin behält sich die Möglichkeit der schriftlichen Beauftragung der weiteren Leistungsphasen 6 – 9 (Stufe 2) der vertragsgegenständlichen Leistungsbilder, auch teil- und abschnittsweise vor (Option). Die Vergabestelle behält sich außerdem die Beauftragung der besonderen Leistung „örtliche Bauüberwachung“ vor. Ein Anspruch auf Übertragung der Leistungsphasen 6 – 9 oder der örtlichen Bauüberwachung besteht seitens des Auftragnehmers nicht. Schadensersatzansprüche wegen Nichtbeauftragung der zweiten Stufe oder der örtlichen Bauüberwachung stehen dem Auftragnehmer nicht zu. Der Auftragnehmer kann aus der stufenweisen Beauftragung keine Erhöhung des Honorars ableiten. Sofern die Leistungsphase 8 eines der Leistungsbilder beauftragt wird, ist auch die örtliche Bauüberwachung als besondere Leistung Gegenstand des Auftrages. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber schriftlich über den bevorstehenden Abschluss einer Leistung in Kenntnis zu setzen. Ab Zugang dieser Mitteilung beginnt eine sechsmonatige Frist zu laufen, innerhalb derer der Auftraggeber die nächste Stufe bzw. Teile davon abrufen kann. Nach Ablauf dieser Frist, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet die Leistungen zu erbringen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91511 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein öffentlicher Auftrag ist gem. § 135 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber Nr. 1 gegen § 134 verstoßen hat oder Nr. 2 den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestat … ganz lesenEin öffentlicher Auftrag ist gem. § 135 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber Nr. 1 gegen § 134 verstoßen hat oder Nr. 2 den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Unwirksamkeit nach § 135 GWB Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn - der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, - der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und - der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach § 135 GWB Abs. 3 S. 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
ilp2 Ingenieure GmbH & Co. KG, München3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Klosterberg 9, 95502 Himmelkron
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

6Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.134vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (723 Lose mit Angabe)
318.534 €Zuschlagswert im Median
180.000 € – 560.000 €mittlere Hälfte, 429 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 17fc2127-de68-466c-bff2-4ce12acab1d6.