Planungsleistungen für die Verkehrsanlagen im Umfeld des Bildungscampus Seidensticker und der neuen Hauptfeuerwache
Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen · Bielefeld, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen ZVS 2025 0327veröffentlicht 26.05.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Offene Ausschreibungen derselben Leistung
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bielefeld.
- Verlängerung der Stadtbahnlinie 1 nach Sennestadt; hier: BaugrundgutachtenmoBiel GmbH · BielefeldFrist 04.12.2026
- RV ortsveränderliche GeräteUniversität Bielefeld · BielefeldFrist 26.11.2026
- Planungsleistungen Umbau Wertstoffhof NordStadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen · BielefeldFrist 17.11.2026
- Neubau der Sporthalle Benzstraße - Objektplanung Gebäude und InnenräumeStadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen · BielefeldFrist 16.11.2026
Alle Ausschreibungen: Planung in Nordrhein-Westfalen (347 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bielefeld33602, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 108 Tage (105 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (227 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Preis50 %
- Leistungswertung50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 5 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Bielefeld beabsichtigt die Vergabe eines Verkehrsplaners für die Hauptfeuerwache (FW) und Bildungscampus Seidensticker (Campus). Ein zentraler Aspekt ist die Anpassung und Erweiterung der verkehrlichen Anlagen, um den verschiedenen Anforderungen der Schulangehörigen sowie der Feuerwehr gerecht zu werden.
Beschreibung des Loses
Die Verkehrsplanung soll sowohl den Sicherheitsanforderungen für den Schülerverkehr des Campus, als auch den besonderen Anforderungen an die Hauptfeuerwache Rechnung tragen. Mit den zu planenden infrastrukturellen Anpassungen soll eine zukunftsfähige Verkehrslösung geschaffen werden, die den Anforderungen aller Beteiligten gerecht wird und eine nachhaltige Nutzung der neuen Einrichtungen unterstützt. Eine nähere Beschreibung der Leistungsinhalte ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 50Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Einfache Richtwertmethode"
- Qualität
- LeistungswertungGewichtung (Punkte, genau) 50Die Leistungswertung erfolgt anhand einer konzeptionellen Präsentation, die 50% der Gesamtbewertung umfasst. Im Rahmen des Bietergesprächs ist das Projektdurchführungskonzept mündlich darzustellen. Gegenstand der bewertungsrelevanten Leistung ist der präsentierte Inhalt, nicht die Form der Präsentation. Im Rahmen seiner Präsentation stellt der Bieter sein Konzept zur Umsetzung des Projekts sowie sein Projektteam vor und beantwortet Rückfragen der Wertungsjury. Diese besteht aus Vertretern der Auftraggeberin. Die Präsentationsleistung wird aufgezeichnet. Die Bieter erklären sich mit der Abgabe ihres Angebots hiermit einverstanden. Die Bewertung der Leistung erfolgt im Anschluss an die jeweiligen Bietergespräche. Bei der Bewertung der Ausführungen im Rahmen der Präsentation kann ein Bieter maximal zehn Punkte erhalten. Die Präsentation muss sich auf den konkreten Auftragsgegenstand beziehen und ein konkretes Leistungsangebot des Bieters beinhalten. Dieses Leistungsangebot beinhaltet den konkreten vom Bieter angebotenen individuellen Lösungsweg für das jeweilige vom Auftraggeber vorgegebene Leistungsziel. Der Bieter soll darlegen, welche Herausforderungen er für das Projekt erkannt hat und wie er die Leistungsaufgabe zu lösen gedenkt. Für die Auftraggeberin ist die Herangehensweise an das Projekt und dessen Durchführung relevant. Inhaltlich ist relevant, wie die Bieter die Planungsaufgabe und ihre Leistungsausführung gestalten. Die ausgeschriebene Leistung umfasst die innere Erschließung, ganzheitliche Planung, Anpassung und Erweiterung der Verkehrsanlagen (Straße, Rad, Fuß, ÖPNV), um die Sicherheit, Leistungsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Infrastruktur für alle Nutzergruppen sicherzustellen. Der Bieter soll im Rahmen seiner Präsentation beschreiben, wie er die in der Leistungsbeschreibung näher dargelegte verkehrliche Erschließung planen und konzeptionell umsetzen möchte. Wichtig ist, dass die Präsentation eine sinnvolle Struktur aufweist, die besonderen Planungsanforderungen hervorhebt und auf die verkehrs und mobilitätsplanerischen Herangehensweise eingeht. Der Bieter muss zudem im Rahmen seiner Präsentation darstellen, dass er ein leistungsfähiges Team für die Projektdurchführung bereitstellt. Er muss erläutern, wie sich das Projektteam, das für die Leistungserbringung vorgesehen ist, zusammensetzt. Des Weiteren hat der Bieter darzustellen, wie er die jeweilige Vertretung der für die Leistungserbringung relevanten Mitarbeiter regeln (z.B. im Krankheits- oder Urlaubsfalle). Positiv wird bewertet, wenn der Bieter gewährleistet, dass während der gesamten Leistungsausführung kompetente Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Die erzielbaren Punkte hängen davon ab, wie überzeugend es dem Bieter aus Sicht der Auftraggeberin gelingt, den aufgezeigten Maßstab zu erfüllen: 0 Punkte: Die Präsentation des Bieters entspricht nicht den Anforderungen. Die Anforderungen bzw. Erwartungen werden nicht erfüllt oder die Herangehensweise des Bieters ist inhaltlich nicht schlüssig dargestellt. Dies gilt auch, wenn die Anforderungen bzw. Erwartungen lediglich stichpunktartig ohne weitere Ausführungen wiederholt werden. 2 Punkte: Die Präsentation des Bieters entspricht hinsichtlich nur mit erheblichen Einschränkungen den Anforderungen. Anforderungen bzw. Erwartungen werden nur mit erheblichen Einschränkungen erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters weist inhaltliche Unschärfen auf. Sie lässt nur eine nicht ausreichende Durchführung der Leistungen erwarten. 4 Punkte: Die Präsentation des Bieters entspricht mit Einschränkungen den Anforderungen. Anforderungen bzw. Erwartungen werden mit Einschränkungen erfüllt und die Herangehensweise des Bieters ist inhaltlich größtenteils schlüssig dargestellt. Im Hinblick auf die Zielsetzung der Leistung verspricht sie eine ausreichende Umsetzung. 6 Punkte: Die Präsentation des Bieters entspricht den Anforderungen. Die Anforderungen bzw. Erwartungen werden vom Bieter erfüllt und die Herangehensweise ist inhal …
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Die Auftraggeberin beauftragt den Auftragnehmer zunächst nur mit der Erbringung der jeweiligen Leistungsphasen eins und zwei (Stufenauftrag). Die übrigen Leistungsphasen werden gesondert abgerufen.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftr … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXX0YYDYT26GTRXZ# A. Ablauf des Vergabeverfahrens: Das Verhandlungsverfahren läuft in zwei Phasen ab: (1) Die erste Phase ist der Teilnahmewettbewerb. Dort ist noch kein Angebot, sondern lediglich ein Teilnahmeantrag abzugeben. Dazu ist das auf der Plattform zur Verfügung gest … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXX0YYDYT26GTRXZ# A. Ablauf des Vergabeverfahrens: Das Verhandlungsverfahren läuft in zwei Phasen ab: (1) Die erste Phase ist der Teilnahmewettbewerb. Dort ist noch kein Angebot, sondern lediglich ein Teilnahmeantrag abzugeben. Dazu ist das auf der Plattform zur Verfügung gestellte Teilnahmewettbewerbsformular auszufüllen und nebst Anlagen elektronisch über das Vergabeportal einzureichen (bei Bewerbergemeinschaften ist das Formular einschließlich Anlagen für jedes Mitglied einzureichen). Im Teilnahmewettbewerb wird anhand der eingereichten Unterlagen die Eignung der Bewerber geprüft. Die Auftraggeberin behält sich vor, sämtliche Angaben zu überprüfen und ggf. weitere Nachweise in aktueller Fassung einzufordern (z. B. steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen bzw. Bescheinigungen in Steuersachen, Bestätigung des Versicherers usw). (2) Die geeigneten, im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber werden anschließend in einem zweiten Verfahrensschritt zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Angebotsabgabe erfolgt unter Abgabe eines gesonderten Angebotsformulars samt Honorarblatt und Anlagen. Die Dokumente werden den für das Angebotsverfahren ausgewählten Bewerbern rechtzeitig elektronisch zur Verfügung gestellt. B. Allgemeine Verfahrensbedingungen: - Verfahrensfragen sind ausschließlich über das Fragen- und Antwortforum elektronisch über die genannte Plattform zu stellen, - Die Anforderungen aus der Bekanntmachung sowie die im Teilnahmeformular zur Bewerbergemeinschaft gemachten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil des Vertrages, - Eine bestimmte Rechtsform von Bewerbern/Bietern ist nicht erforderlich. Im Falle von Bewerber- und Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bewerber- und Bietergemeinschaften gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bewerber- und Bietergemeinschaften haftet gesamtschuldnerisch, - Nebenangebote sind nicht zugelassen. Zu den geforderten Erklärungen und Nachweisen: Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftragnehmern, Eignungsleihe und Bewerbergemeinschaften), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Die Anforderungen aus der Auftragsbekanntmachung sowie die in der Erklärung der Bewerbergemeinschaft (Teilnahmeformular) hierzu getätigten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil des Vertrags. Einzureichende Unterlagen: Ausgefülltes Teilnahmewettbewerbsformular einschließlich erforderlicher Anlagen hinsichtlich der persönlichen Lage/Angaben des/der Bewerbers/-in. Bei Bewerbergemeinschaften ist das Formular einschließlich Anlagen für jedes Mitglied gesondert einzureichen. Neben den Referenzen sind folgende Angaben und Nachweise zu erbringen, die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs mitzuteilen sind: 1) Erklärung zur Tariftreue und Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohnes, 2) Integritätserklärung einschließlich der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123, 124 GWB, 3) Verfehlungen und Eintragungen in das Register zum Schutz fairen Wettbewerbs.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| kein Zuschlag angegeben | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Werner-Bock-Str. 38, 33602 Bielefeld
- Website
- bielefeld.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Planung in Nordrhein-Westfalen (347 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Kempen Krause Ingenieure GmbH21 Zuschläge
- Drees & Sommer SE19 Zuschläge
- ZETCON Ingenieure GmbH17 Zuschläge
- LPI Ingenieurgesellschaft mbH16 Zuschläge
- Weber & Partner Ingenieuregesellschaft für technische Gesamtplanung mbH11 Zuschläge
- Ingenieurbüro Jäger Sauer Nolte GbR10 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b1377cc9-ab78-405f-9d9e-854359311a45.