Planungsleistungen für den Umbau der Zentralwerkstatt auf dem Zanders-Areal
Stadt Bergisch Gladbach - Projekt Zanders-Areal · Bergisch Gladbach, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 8-30_26_BM-1_03veröffentlicht 29.07.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 3 Jahre
- 02.11.2026 – 01.11.2029
- Lose
- 3
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
- CPV 71240000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahre02.11.2026 – 01.11.2029
- Lose
- 3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bergisch Gladbach51465, Rheinisch-Bergischer Kreis, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvmp-rheinland.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Konzept zur Auftragsdurchführung (10%) Qualifikation des Projektteams10 %
- Projektteam15 %
- Persönliche Referenzen45 %
- Preis30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 3 Monaten
- Angebotsfrist 09:00 Uhrvor 60 Tagennur elektronisch über vmp-rheinland.de
- Vertragsbeginnvor 6 TagenLaufzeit bis 01.11.2029
- Heute
- Bindefrist endetin 15 Tagen75 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Beschreibung
Planungsleistungen der LPH 5-9 für den Umbau der Zentralwerkstatt zu einem soziokulturellen Zentrum auf dem Zanders-Areal der Stadt Bergisch Gladbach
Gegenstand nach CPV
- 71240000Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene LeistungenHauptgegenstand
- 71200000Dienstleistungen von Architekturbüros
- 71241000Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
- 71242000Entwurf und Gestaltung, Kostenschätzung
- 71243000Planentwürfe (Systeme und Integration)
- 71210000Beratungsdienste von Architekten
- 71220000Architekturentwurf
Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Architektur Leistungsbild HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume: LPH 5-9 | 3 Jahre | – |
| 2 | Tragwerksplanung Leistungsbild HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 1 Tragwerksplanung: LPH 5-6 sowie die Fachbauleitung | 3 Jahre | – |
| 3 | Technische Gebäudeausrüstung Leistungsbild HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung: LPH 5-9 | 3 Jahre | – |
Bedingungen3 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Konzept zur Auftragsdurchführung (10%) Qualifikation des ProjektteamsFür die Bewertung soll ein Konzept zur Auftragsdurchführung sowie eine Vorstellung des Projektteams auf maximal 5 DIN A4-Seiten dargestellt werden: Erforderliche Inhalte: Vorstellung der Organisationsstruktur und der allgemeinen Arbeitsweise des Bieterbüros sowie Darlegung der Integration weiterer Planungsbeteiligter im Prozess (z.B. Informationsaustausch zwischen Fachplaner / Fachplanerinnen, Nutzer / Nutzerinnen, Bauherr / Bauherrin, Jour-Fixe Rhythmus, inhaltliche / terminliche Überwachung). Kosten- und Terminplanung / -steuerung: Darstellung zur Sicherstellung der Projektkosten, Nachtragsmanagement, Kostenkoordination mit Fachplanungen; Darstellung zur Sicherstellung des Projektterminplanes, Darstellung zum Umgang mit möglichen Terminrisiken
- Qualität
- ProjektteamVorstellung des Projektteams: Angaben zu allen Personen des Projektteams (mind. zu Qualifikation, Stellvertreterregelungen, Aufgabenfelder, Erfahrung in vergleichbaren Projekten), Darlegung der Kapazitäten des Projektteams über die geplante Projektdauer sowie v.a. Darlegung der Kapazitäten und Personalverfügbarkeit vor Ort, Darlegung des Umgangs mit Arbeitsspitzen
- Qualität
- Persönliche ReferenzenPersönliche Referenz 1 der Projektleitung Honorarzone Gebäudeart Nutzung (Vergleichbarkeit mit einem soziokulturellen Zentrum sind: Versammlungs- und Begegnungsorte, Mehrzweckhallen, Stadtteil-/ Kultur-/ Jugend-/ Bürgerzentren) vergleichbare Bruttogrundfläche (BGF) Fördermaßnahme Auftraggeber*in Finanzvolumen Gebäudesubstanz erbrachte Leistungen architektonische Qualität: architektonische Auseinandersetzung mit historischer und / oder denkmalgeschützter Bausubstanz; Umgang mit dem Bestand, Zusammenspiel von Alt und Neu (z.b. Ablesbarkeit der Historie) Persönliche Referenz 2 der Projektstellvertretung: Honorarzone Gebäudeart Nutzung (Vergleichbarkeit mit einem soziokulturellen Zentrum sind: Versammlungs- und Begegnungsorte, Mehrzweckhallen, Stadtteil-/ Kultur-/ Jugend-/ Bürgerzentren) vergleichbare Bruttogrundfläche (BGF) Fördermaßnahme Auftraggeber*in Finanzvolumen Gebäudesubstanz erbrachte Leistungen architektonische Qualität: architektonische Auseinandersetzung mit historischer und / oder denkmalgeschützter Bausubstanz; Umgang mit dem Bestand, Zusammenspiel von Alt und Neu (z.b. Ablesbarkeit der Historie)
Eignung3 von 3 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Eigenerklärung Unternehmensreferenzen: Das Bieterbüro weist zwei Projektreferenzen mit folgenden Mindestanforderungen nach: a) Es müssen zwei Projektreferenzen (Unternehmensreferenzen) für ein Umbauprojekt mit erhaltenswerter Bausubstanz vorgelegt werden. Eine der beiden Referenzen muss mindestens … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung Unternehmensreferenzen: Das Bieterbüro weist zwei Projektreferenzen mit folgenden Mindestanforderungen nach: a) Es müssen zwei Projektreferenzen (Unternehmensreferenzen) für ein Umbauprojekt mit erhaltenswerter Bausubstanz vorgelegt werden. Eine der beiden Referenzen muss mindestens in den LPH 5-8 gem. § 34 HOAI (bis Inbetriebnahme) durchgeführt worden sein und denkmalgeschützte Bausubstanz darstellen, wobei sich die zweite Referenz noch in LPH8 befinden darf. b) Alle Referenzen müssen min. 2.000m2 BGF nachweisen. c) Einstufung mindestens in die Honorarzone II. d) Alle Referenzen müssen in den letzten 15 Jahren beauftragt worden sein, d.h. frühestens ab dem 01.01.2011 begonnen worden sein. e) Alle Referenzen müssen vergleichbar mit der Nutzung eines soziokulturellen Zentrums sein (d.h. z.B. Versammlungs- und Begegnungsorte, Mehrzweckhallen, Stadtteil-/ Kultur-/ Jugend-/ Bürgerzentren). Nicht als Referenz anerkannt werden insbesondere Wohngebäude. f) Die Gesamtkosten betragen mindestens 5.000.000,00 EUR brutto. Alle entsprechenden Angaben müssen in diesem Formblatt ausgefüllt werden. Es ist je Referenz ein DIN A3-Blatt mit aussagekräftigen Bildern einzureichen- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 02.11.2026
- Vertragsende
- 01.11.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vmp-rheinland.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 75 Tage
- Angebotsöffnung
- Konrad-Adenauer-Platz 9 51465 Bergisch Gladbach. Keine Bieteröffentlichkeit zugelassen.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Wesentliche Zahlungsbedingungen: Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-8, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung einer Nachprüfverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kale … ganz lesenkürzer
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung einer Nachprüfverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. GWB § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Zur Durchführungszeit können derzeit nur ungefähre Angaben getätigt werden. Hinweis: Im Rahmen des Vergabeverfahrens dürfen eingereichte Referenzen nicht korrigiert werden, wenn sie nicht den festgelegten Anforderungen entsprechen. Es wird dringend empfohlen, die im Präqualifizierungsverzeichnis … ganz lesenkürzer
Zur Durchführungszeit können derzeit nur ungefähre Angaben getätigt werden. Hinweis: Im Rahmen des Vergabeverfahrens dürfen eingereichte Referenzen nicht korrigiert werden, wenn sie nicht den festgelegten Anforderungen entsprechen. Es wird dringend empfohlen, die im Präqualifizierungsverzeichnis hinterlegten Referenzen sorgfältig mit den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Vergabeverfahrens abzugleichen. Nur vollständige und zutreffende Referenzen können bei der Bewertung berücksichtigt werden. Angebote sind ausschließlich digital über den Vergabemarktplatz abzugeben: https://www.vmp-rheinland.de Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Keine Bieteröffentlichkeit zugelassen- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXPTYDFD32Z# Angebote von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern/innen finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abgegeben wird, in der die Bildung einer Gemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXPTYDFD32Z# Angebote von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern/innen finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abgegeben wird, in der die Bildung einer Gemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der der/ die für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist, die die Verpflichtung enthält, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, und die festlegt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. In der Bietergemeinschaftserklärung sind zudem in nachvollziehbarer Weise die Gründe für die Bildung einer Bietergemeinschaft darzulegen. Bei der Angebotsabgabe sind Art und Umfang der gegebenenfalls durch Nach- bzw. Unterauftragnehmer/innen auszuführen den (Teil-)Leistungen anzugeben; die Namen der Nachunternehmer- bzw. Unterauftragnehmer/innen sind für den Fall einer beabsichtigten Beauftragung auf Verlangen der Vergabestelle zum gegebenen Zeitpunkt zu benennen. Ebenfalls auf Verlangen sind im Falle beabsichtigter Beauftragung Angaben/ Erklärungen/ Nachweise für die Nach- bzw. Unterauftragnehmer/innen zu erbringen. Ferner sind auf Verlangen der Vergabestelle zu dem von diesem bestimmten Zeitpunkt entsprechende Verpflichtungserklärungen der Nach- bzw. Untertauftragnehmer/innen zur Ausführung der betreffenden (Teil-)Leistungen vorzulegen.
Los 2
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Qualifikation des Projektteams (25%) Qualifikation des ProjektteamsFür die Bewertung soll eine Vorstellung des Projektteams auf maximal 3 DIN A4-Seiten dargestellt werden. Angaben zu allen Personen des Projektteams (mind. zu Qualifikation, Stellvertreterregelungen, Aufgabenfelder, Erfahrung in vergleichbaren Projekten, Erfahrungen mit Holztragwerken und historischen Tragwerken, Erfahrungen im Bereich Umbau und Denkmalschutz), Darlegung der Kapazitäten des Projektteams über die geplante Projektdauer sowie v.a. Darlegung der Kapazitäten und Personalverfügbarkeit vor Ort, Darlegung des Umgangs mit Arbeitsspitzen Allgemeine Berufserfahrung der Projektleitung Berufserfahrung der Projektleitung im Bereich Fachbauleitung Berufserfahrung der Projektleitung im Umbau / Sanierung / Denkmalschutz Allgemeine Berufserfahrung der Projektstellvertretung
- Qualität
- persönliche ReferenzenEs sollen zwei persönliche Referenzen (1x Projektleitung, 1x Projektstellvertretung) auf jeweils einer DIN A3-Seite eingereicht werden Persönliche Referenz 1 der Projektleitung und Persönliche Referenz 2 der Projektstellvertretung: Honorarzone Gebäudeart Finanzvolumen Gebäudesubstanz Fachbauleitung Historische Tragwerke Zusammenspiel Alt & Neu
Eignung3 von 3 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Unternehmensreferenzen Das Bieterbüro weist zwei Projektreferenzen mit folgenden Mindestanforderungen nach: a) Beide Referenzen müssen Umbauprojekte sein, von denen mindestens eins denkmalgeschützte Bausubstanz beinhalten muss. b) Beide Referenzen müssen mindestens in den LPH 5-6 gem. § 55 HOAI durc … ganz lesenkürzer
Unternehmensreferenzen Das Bieterbüro weist zwei Projektreferenzen mit folgenden Mindestanforderungen nach: a) Beide Referenzen müssen Umbauprojekte sein, von denen mindestens eins denkmalgeschützte Bausubstanz beinhalten muss. b) Beide Referenzen müssen mindestens in den LPH 5-6 gem. § 55 HOAI durchgeführt und fertiggestellt worden sein. Die Inbetriebnahme muss abgeschlossen sein. c) Die Leistungen der Referenzen müssen vollständig von dem Bieter / der Bieterin in der für das jetzige Projekt vorgesehenen Aufgaben-/ Leistungsphasenverteilung erbracht sein. Dies inkludiert die LPH 5-6 sowie die Fachbauleitung. d) Alle Referenzen müssen in den letzten 15 Jahren beauftragt worden sein, d.h. frühestens ab dem 01.01.2011 begonnen worden sein. e) Die Tragwerksplanung muss mindestens der Honorarzone III gemäß § 52 HOAI entsprechen. f) Die Gesamtkosten betragen mindestens 5.000.000,00 brutto EUR. g) Beide Referenzen müssen eine Sanierung historischer Tragwerke beinhalten.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 02.11.2026
- Vertragsende
- 01.11.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vmp-rheinland.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 75 Tage
- Angebotsöffnung
- Konrad-Adenauer-Platz 9 51465 Bergisch Gladbach. Keine Bieteröffentlichkeit zugelassen.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Wesentliche Zahlungsbedingungen: Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-8, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung einer Nachprüfverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kale … ganz lesenkürzer
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung einer Nachprüfverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. GWB § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Zur Durchführungszeit können derzeit nur ungefähre Angaben getätigt werden. Hinweis: Im Rahmen des Vergabeverfahrens dürfen eingereichte Referenzen nicht korrigiert werden, wenn sie nicht den festgelegten Anforderungen entsprechen. Es wird dringend empfohlen, die im Präqualifizierungsverzeichnis … ganz lesenkürzer
Zur Durchführungszeit können derzeit nur ungefähre Angaben getätigt werden. Hinweis: Im Rahmen des Vergabeverfahrens dürfen eingereichte Referenzen nicht korrigiert werden, wenn sie nicht den festgelegten Anforderungen entsprechen. Es wird dringend empfohlen, die im Präqualifizierungsverzeichnis hinterlegten Referenzen sorgfältig mit den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Vergabeverfahrens abzugleichen. Nur vollständige und zutreffende Referenzen können bei der Bewertung berücksichtigt werden. Angebote sind ausschließlich digital über den Vergabemarktplatz abzugeben: https://www.vmp-rheinland.de Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Keine Bieteröffentlichkeit zugelassen- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXPTYDFD32Z# Angebote von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern/innen finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abgegeben wird, in der die Bildung einer Gemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXPTYDFD32Z# Angebote von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern/innen finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abgegeben wird, in der die Bildung einer Gemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der der/ die für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist, die die Verpflichtung enthält, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, und die festlegt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. In der Bietergemeinschaftserklärung sind zudem in nachvollziehbarer Weise die Gründe für die Bildung einer Bietergemeinschaft darzulegen. Bei der Angebotsabgabe sind Art und Umfang der gegebenenfalls durch Nach- bzw. Unterauftragnehmer/innen auszuführen den (Teil-)Leistungen anzugeben; die Namen der Nachunternehmer- bzw. Unterauftragnehmer/innen sind für den Fall einer beabsichtigten Beauftragung auf Verlangen der Vergabestelle zum gegebenen Zeitpunkt zu benennen. Ebenfalls auf Verlangen sind im Falle beabsichtigter Beauftragung Angaben/ Erklärungen/ Nachweise für die Nach- bzw. Unterauftragnehmer/innen zu erbringen. Ferner sind auf Verlangen der Vergabestelle zu dem von diesem bestimmten Zeitpunkt entsprechende Verpflichtungserklärungen der Nach- bzw. Untertauftragnehmer/innen zur Ausführung der betreffenden (Teil-)Leistungen vorzulegen.
Los 3
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Qualifikation des Projektteams (25%)Für die Bewertung soll eine Vorstellung des Projektteams auf maximal 3 DIN A4-Seiten dargestellt werden: Angaben zu allen Personen des Projektteams (min. zu Qualifikation, Stellvertreterregelungen, Aufgabenfelder, Erfahrung in vergleichbaren Projekten, Erfahrungen im Bereich Umbau und Denkmalschutz), Darlegung der Kapazitäten des Projektteams über die geplante Projektdauer sowie v.a. Darlegung der Kapazitäten und Personalverfügbarkeit vor Ort, Darlegung des Umgang mit Arbeitsspitzen Allgemeine Berufserfahrung der Projektleitung Berufserfahrung der Projektleitung im Bereich Fachbauleitung Allgemeine Berufserfahrung der Projektstellvertretung Berufserfahrung der Projektleitung im Umbau / Sanierung / Denkmalschutz
- Qualität
- persönliche ReferenzenZudem sollen zwei persönliche Referenzen (1x Projektleitung, 1x Projektstellvertretung) auf jeweils einer DIN A3-Seite eingereicht werden. Anzugeben sind: Honorarzone Gebäudeart Nutzung (Vergleichbarkeit mit einem soziokulturellen Zentrum sind: Versammlungs- und Begegnungsorte, Mehrzweckhallen, Stadtteil-/ Kultur-/ Jugend-/ Bürgerzentren) Finanzvolumen Gebäudesubstanz Fachbauleitung
Eignung3 von 3 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Unternehmensreferenzen Das Bieterbüro weist zwei Projektreferenzen mit folgenden Mindestanforderungen nach: a) Alle Referenzen müssen Umbauprojekte sein, von denen mindestens eine Referenz denkmalgeschützte Bausubstanz beinhalten muss. b) Alle Referenzen müssen mindestens in den LPH 5-8 gem. § 55 HO … ganz lesenkürzer
Unternehmensreferenzen Das Bieterbüro weist zwei Projektreferenzen mit folgenden Mindestanforderungen nach: a) Alle Referenzen müssen Umbauprojekte sein, von denen mindestens eine Referenz denkmalgeschützte Bausubstanz beinhalten muss. b) Alle Referenzen müssen mindestens in den LPH 5-8 gem. § 55 HOAI (bis Inbetriebnahme) durchgeführt und fertiggestellt sein. c) Alle Referenzen müssen in den letzten 15 Jahren beauftragt worden sein, d.h. frühestens ab dem 01.01.2011 begonnen worden sein. d) Alle Referenzen müssen vergleichbar mit der Nutzung eines soziokulturellen Zentrums sein (d.h. z.B. Versammlungs- und Begegnungsorte, Mehrzweckhallen, Stadtteil-/ Kultur-/ Jugend-/ Bürgerzentren). Nicht als Referenz anerkannt werden insbesondere Wohngebäude. e) Alle Referenzen müssen mind. 2.000m2 BGF nachweisen. f) Die Summe der Kosten in der Kostengruppe 400 gemäß DIN276 beträgt mindestens 1.250.000,00 EUR netto. Als Nachweis ist je Referenzprojekt eine DIN A3-Seite mit aussagekräftigen Bildern / Plänen einzureichen. Die Referenzen sind klar mit "Referenz 1" und "Referenz 2" zu kennzeichnen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 02.11.2026
- Vertragsende
- 01.11.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vmp-rheinland.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 75 Tage
- Angebotsöffnung
- Konrad-Adenauer-Platz 9 51465 Bergisch Gladbach. Keine Bieteröffentlichkeit zugelassen.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Wesentliche Zahlungsbedingungen: Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-8, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung einer Nachprüfverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kale … ganz lesenkürzer
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung einer Nachprüfverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. GWB § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Zur Durchführungszeit können derzeit nur ungefähre Angaben getätigt werden. Hinweis: Im Rahmen des Vergabeverfahrens dürfen eingereichte Referenzen nicht korrigiert werden, wenn sie nicht den festgelegten Anforderungen entsprechen. Es wird dringend empfohlen, die im Präqualifizierungsverzeichnis … ganz lesenkürzer
Zur Durchführungszeit können derzeit nur ungefähre Angaben getätigt werden. Hinweis: Im Rahmen des Vergabeverfahrens dürfen eingereichte Referenzen nicht korrigiert werden, wenn sie nicht den festgelegten Anforderungen entsprechen. Es wird dringend empfohlen, die im Präqualifizierungsverzeichnis hinterlegten Referenzen sorgfältig mit den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Vergabeverfahrens abzugleichen. Nur vollständige und zutreffende Referenzen können bei der Bewertung berücksichtigt werden. Angebote sind ausschließlich digital über den Vergabemarktplatz abzugeben: https://www.vmp-rheinland.de Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Keine Bieteröffentlichkeit zugelassen- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXPTYDFD32Z# Angebote von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern/innen finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abgegeben wird, in der die Bildung einer Gemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXPTYDFD32Z# Angebote von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern/innen finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abgegeben wird, in der die Bildung einer Gemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der der/ die für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist, die die Verpflichtung enthält, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, und die festlegt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. In der Bietergemeinschaftserklärung sind zudem in nachvollziehbarer Weise die Gründe für die Bildung einer Bietergemeinschaft darzulegen. Bei der Angebotsabgabe sind Art und Umfang der gegebenenfalls durch Nach- bzw. Unterauftragnehmer/innen auszuführen den (Teil-)Leistungen anzugeben; die Namen der Nachunternehmer- bzw. Unterauftragnehmer/innen sind für den Fall einer beabsichtigten Beauftragung auf Verlangen der Vergabestelle zum gegebenen Zeitpunkt zu benennen. Ebenfalls auf Verlangen sind im Falle beabsichtigter Beauftragung Angaben/ Erklärungen/ Nachweise für die Nach- bzw. Unterauftragnehmer/innen zu erbringen. Ferner sind auf Verlangen der Vergabestelle zu dem von diesem bestimmten Zeitpunkt entsprechende Verpflichtungserklärungen der Nach- bzw. Untertauftragnehmer/innen zur Ausführung der betreffenden (Teil-)Leistungen vorzulegen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Stadt Bergisch Gladbach - Projekt Zanders-Areal
- Anschrift
- An der Gohrsmühle 25, 51465 Bergisch Gladbach
- Website
- bergischgladbach.de
- Kontakt
- vergabestelle@
stadt-gl.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (69 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Club L94 Landschaftsarchitekten GmbH6 Zuschläge
- THIEKEN ARCHITEKTEN + INGENIEURE GmbH6 Zuschläge
- Beyss Architekten GmbH5 Zuschläge
- DB Engineering & Consulting GmbH5 Zuschläge
- Enertec Ingenieurgesellschaft mbH5 Zuschläge
- PDA Architekten Ingenieure GmbH & Co. KG5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 30378895-3460-4226-96f7-ee3a39720157.