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Frist abgelaufenEU-weitArchitekturleistungenPlanung

Planungsleistungen für den Umbau der Zentralwerkstatt auf dem Zanders-Areal

Stadt Bergisch Gladbach - Projekt Zanders-Areal · Bergisch Gladbach, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 8-30_26_BM-1_03veröffentlicht 29.07.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 60 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (69 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre02.11.2026 – 01.11.2029
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvmp-rheinland.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Konzept zur Auftragsdurchführung (10%) Qualifikation des Projektteams10 %
  • Projektteam15 %
  • Persönliche Referenzen45 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über vmp-rheinland.de
    vor 60 Tagen
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 01.11.2029
    vor 6 Tagen
  4. Heute
  5. Bindefrist endet
    75 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 15 Tagen

Beschreibung

Planungsleistungen der LPH 5-9 für den Umbau der Zentralwerkstatt zu einem soziokulturellen Zentrum auf dem Zanders-Areal der Stadt Bergisch Gladbach

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Architektur

Leistungsbild HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume: LPH 5-9

3 Jahre–
2
Tragwerksplanung

Leistungsbild HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 1 Tragwerksplanung: LPH 5-6 sowie die Fachbauleitung

3 Jahre–
3
Technische Gebäudeausrüstung

Leistungsbild HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung: LPH 5-9

3 Jahre–

Bedingungen3 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag3 von 3 angegeben

Konzept zur Auftragsdurchführung (10%) Qualifikation des Projektteams10 %
Projektteam15 %
Persönliche Referenzen45 %
Preis30 %
Qualität
Konzept zur Auftragsdurchführung (10%) Qualifikation des ProjektteamsFür die Bewertung soll ein Konzept zur Auftragsdurchführung sowie eine Vorstellung des Projektteams auf maximal 5 DIN A4-Seiten dargestellt werden: Erforderliche Inhalte: Vorstellung der Organisationsstruktur und der allgemeinen Arbeitsweise des Bieterbüros sowie Darlegung der Integration weiterer Planungsbeteiligter im Prozess (z.B. Informationsaustausch zwischen Fachplaner / Fachplanerinnen, Nutzer / Nutzerinnen, Bauherr / Bauherrin, Jour-Fixe Rhythmus, inhaltliche / terminliche Überwachung). Kosten- und Terminplanung / -steuerung: Darstellung zur Sicherstellung der Projektkosten, Nachtragsmanagement, Kostenkoordination mit Fachplanungen; Darstellung zur Sicherstellung des Projektterminplanes, Darstellung zum Umgang mit möglichen Terminrisiken
Qualität
ProjektteamVorstellung des Projektteams: Angaben zu allen Personen des Projektteams (mind. zu Qualifikation, Stellvertreterregelungen, Aufgabenfelder, Erfahrung in vergleichbaren Projekten), Darlegung der Kapazitäten des Projektteams über die geplante Projektdauer sowie v.a. Darlegung der Kapazitäten und Personalverfügbarkeit vor Ort, Darlegung des Umgangs mit Arbeitsspitzen
Qualität
Persönliche ReferenzenPersönliche Referenz 1 der Projektleitung Honorarzone Gebäudeart Nutzung (Vergleichbarkeit mit einem soziokulturellen Zentrum sind: Versammlungs- und Begegnungsorte, Mehrzweckhallen, Stadtteil-/ Kultur-/ Jugend-/ Bürgerzentren) vergleichbare Bruttogrundfläche (BGF) Fördermaßnahme Auftraggeber*in Finanzvolumen Gebäudesubstanz erbrachte Leistungen architektonische Qualität: architektonische Auseinandersetzung mit historischer und / oder denkmalgeschützter Bausubstanz; Umgang mit dem Bestand, Zusammenspiel von Alt und Neu (z.b. Ablesbarkeit der Historie) Persönliche Referenz 2 der Projektstellvertretung: Honorarzone Gebäudeart Nutzung (Vergleichbarkeit mit einem soziokulturellen Zentrum sind: Versammlungs- und Begegnungsorte, Mehrzweckhallen, Stadtteil-/ Kultur-/ Jugend-/ Bürgerzentren) vergleichbare Bruttogrundfläche (BGF) Fördermaßnahme Auftraggeber*in Finanzvolumen Gebäudesubstanz erbrachte Leistungen architektonische Qualität: architektonische Auseinandersetzung mit historischer und / oder denkmalgeschützter Bausubstanz; Umgang mit dem Bestand, Zusammenspiel von Alt und Neu (z.b. Ablesbarkeit der Historie)

Eignung3 von 3 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Eigenerklärung Unternehmensreferenzen: Das Bieterbüro weist zwei Projektreferenzen mit folgenden Mindestanforderungen nach: a) Es müssen zwei Projektreferenzen (Unternehmensreferenzen) für ein Umbauprojekt mit erhaltenswerter Bausubstanz vorgelegt werden. Eine der beiden Referenzen muss mindestens … ganz lesenEigenerklärung Unternehmensreferenzen: Das Bieterbüro weist zwei Projektreferenzen mit folgenden Mindestanforderungen nach: a) Es müssen zwei Projektreferenzen (Unternehmensreferenzen) für ein Umbauprojekt mit erhaltenswerter Bausubstanz vorgelegt werden. Eine der beiden Referenzen muss mindestens in den LPH 5-8 gem. § 34 HOAI (bis Inbetriebnahme) durchgeführt worden sein und denkmalgeschützte Bausubstanz darstellen, wobei sich die zweite Referenz noch in LPH8 befinden darf. b) Alle Referenzen müssen min. 2.000m2 BGF nachweisen. c) Einstufung mindestens in die Honorarzone II. d) Alle Referenzen müssen in den letzten 15 Jahren beauftragt worden sein, d.h. frühestens ab dem 01.01.2011 begonnen worden sein. e) Alle Referenzen müssen vergleichbar mit der Nutzung eines soziokulturellen Zentrums sein (d.h. z.B. Versammlungs- und Begegnungsorte, Mehrzweckhallen, Stadtteil-/ Kultur-/ Jugend-/ Bürgerzentren). Nicht als Referenz anerkannt werden insbesondere Wohngebäude. f) Die Gesamtkosten betragen mindestens 5.000.000,00 EUR brutto. Alle entsprechenden Angaben müssen in diesem Formblatt ausgefüllt werden. Es ist je Referenz ein DIN A3-Blatt mit aussagekräftigen Bildern einzureichen
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
02.11.2026
Vertragsende
01.11.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vmp-rheinland.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
75 Tage
Angebotsöffnung
Konrad-Adenauer-Platz 9 51465 Bergisch Gladbach. Keine Bieteröffentlichkeit zugelassen.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Wesentliche Zahlungsbedingungen: Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-8, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung einer Nachprüfverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kale … ganz lesenNach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung einer Nachprüfverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. GWB § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Zur Durchführungszeit können derzeit nur ungefähre Angaben getätigt werden. Hinweis: Im Rahmen des Vergabeverfahrens dürfen eingereichte Referenzen nicht korrigiert werden, wenn sie nicht den festgelegten Anforderungen entsprechen. Es wird dringend empfohlen, die im Präqualifizierungsverzeichnis … ganz lesenZur Durchführungszeit können derzeit nur ungefähre Angaben getätigt werden. Hinweis: Im Rahmen des Vergabeverfahrens dürfen eingereichte Referenzen nicht korrigiert werden, wenn sie nicht den festgelegten Anforderungen entsprechen. Es wird dringend empfohlen, die im Präqualifizierungsverzeichnis hinterlegten Referenzen sorgfältig mit den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Vergabeverfahrens abzugleichen. Nur vollständige und zutreffende Referenzen können bei der Bewertung berücksichtigt werden. Angebote sind ausschließlich digital über den Vergabemarktplatz abzugeben: https://www.vmp-rheinland.de Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Keine Bieteröffentlichkeit zugelassen
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXPTYDFD32Z# Angebote von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern/innen finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abgegeben wird, in der die Bildung einer Gemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXPTYDFD32Z# Angebote von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern/innen finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abgegeben wird, in der die Bildung einer Gemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der der/ die für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist, die die Verpflichtung enthält, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, und die festlegt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. In der Bietergemeinschaftserklärung sind zudem in nachvollziehbarer Weise die Gründe für die Bildung einer Bietergemeinschaft darzulegen. Bei der Angebotsabgabe sind Art und Umfang der gegebenenfalls durch Nach- bzw. Unterauftragnehmer/innen auszuführen den (Teil-)Leistungen anzugeben; die Namen der Nachunternehmer- bzw. Unterauftragnehmer/innen sind für den Fall einer beabsichtigten Beauftragung auf Verlangen der Vergabestelle zum gegebenen Zeitpunkt zu benennen. Ebenfalls auf Verlangen sind im Falle beabsichtigter Beauftragung Angaben/ Erklärungen/ Nachweise für die Nach- bzw. Unterauftragnehmer/innen zu erbringen. Ferner sind auf Verlangen der Vergabestelle zu dem von diesem bestimmten Zeitpunkt entsprechende Verpflichtungserklärungen der Nach- bzw. Untertauftragnehmer/innen zur Ausführung der betreffenden (Teil-)Leistungen vorzulegen.

Los 2

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualifikation des Projektteams (25%) Qualifikation des Projektteams25 %
persönliche Referenzen45 %
Preis30 %
Qualität
Qualifikation des Projektteams (25%) Qualifikation des ProjektteamsFür die Bewertung soll eine Vorstellung des Projektteams auf maximal 3 DIN A4-Seiten dargestellt werden. Angaben zu allen Personen des Projektteams (mind. zu Qualifikation, Stellvertreterregelungen, Aufgabenfelder, Erfahrung in vergleichbaren Projekten, Erfahrungen mit Holztragwerken und historischen Tragwerken, Erfahrungen im Bereich Umbau und Denkmalschutz), Darlegung der Kapazitäten des Projektteams über die geplante Projektdauer sowie v.a. Darlegung der Kapazitäten und Personalverfügbarkeit vor Ort, Darlegung des Umgangs mit Arbeitsspitzen Allgemeine Berufserfahrung der Projektleitung Berufserfahrung der Projektleitung im Bereich Fachbauleitung Berufserfahrung der Projektleitung im Umbau / Sanierung / Denkmalschutz Allgemeine Berufserfahrung der Projektstellvertretung
Qualität
persönliche ReferenzenEs sollen zwei persönliche Referenzen (1x Projektleitung, 1x Projektstellvertretung) auf jeweils einer DIN A3-Seite eingereicht werden Persönliche Referenz 1 der Projektleitung und Persönliche Referenz 2 der Projektstellvertretung: Honorarzone Gebäudeart Finanzvolumen Gebäudesubstanz Fachbauleitung Historische Tragwerke Zusammenspiel Alt & Neu

Eignung3 von 3 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Unternehmensreferenzen Das Bieterbüro weist zwei Projektreferenzen mit folgenden Mindestanforderungen nach: a) Beide Referenzen müssen Umbauprojekte sein, von denen mindestens eins denkmalgeschützte Bausubstanz beinhalten muss. b) Beide Referenzen müssen mindestens in den LPH 5-6 gem. § 55 HOAI durc … ganz lesenUnternehmensreferenzen Das Bieterbüro weist zwei Projektreferenzen mit folgenden Mindestanforderungen nach: a) Beide Referenzen müssen Umbauprojekte sein, von denen mindestens eins denkmalgeschützte Bausubstanz beinhalten muss. b) Beide Referenzen müssen mindestens in den LPH 5-6 gem. § 55 HOAI durchgeführt und fertiggestellt worden sein. Die Inbetriebnahme muss abgeschlossen sein. c) Die Leistungen der Referenzen müssen vollständig von dem Bieter / der Bieterin in der für das jetzige Projekt vorgesehenen Aufgaben-/ Leistungsphasenverteilung erbracht sein. Dies inkludiert die LPH 5-6 sowie die Fachbauleitung. d) Alle Referenzen müssen in den letzten 15 Jahren beauftragt worden sein, d.h. frühestens ab dem 01.01.2011 begonnen worden sein. e) Die Tragwerksplanung muss mindestens der Honorarzone III gemäß § 52 HOAI entsprechen. f) Die Gesamtkosten betragen mindestens 5.000.000,00 brutto EUR. g) Beide Referenzen müssen eine Sanierung historischer Tragwerke beinhalten.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
02.11.2026
Vertragsende
01.11.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vmp-rheinland.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
75 Tage
Angebotsöffnung
Konrad-Adenauer-Platz 9 51465 Bergisch Gladbach. Keine Bieteröffentlichkeit zugelassen.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Wesentliche Zahlungsbedingungen: Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-8, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung einer Nachprüfverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kale … ganz lesenNach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung einer Nachprüfverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. GWB § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Zur Durchführungszeit können derzeit nur ungefähre Angaben getätigt werden. Hinweis: Im Rahmen des Vergabeverfahrens dürfen eingereichte Referenzen nicht korrigiert werden, wenn sie nicht den festgelegten Anforderungen entsprechen. Es wird dringend empfohlen, die im Präqualifizierungsverzeichnis … ganz lesenZur Durchführungszeit können derzeit nur ungefähre Angaben getätigt werden. Hinweis: Im Rahmen des Vergabeverfahrens dürfen eingereichte Referenzen nicht korrigiert werden, wenn sie nicht den festgelegten Anforderungen entsprechen. Es wird dringend empfohlen, die im Präqualifizierungsverzeichnis hinterlegten Referenzen sorgfältig mit den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Vergabeverfahrens abzugleichen. Nur vollständige und zutreffende Referenzen können bei der Bewertung berücksichtigt werden. Angebote sind ausschließlich digital über den Vergabemarktplatz abzugeben: https://www.vmp-rheinland.de Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Keine Bieteröffentlichkeit zugelassen
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXPTYDFD32Z# Angebote von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern/innen finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abgegeben wird, in der die Bildung einer Gemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXPTYDFD32Z# Angebote von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern/innen finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abgegeben wird, in der die Bildung einer Gemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der der/ die für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist, die die Verpflichtung enthält, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, und die festlegt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. In der Bietergemeinschaftserklärung sind zudem in nachvollziehbarer Weise die Gründe für die Bildung einer Bietergemeinschaft darzulegen. Bei der Angebotsabgabe sind Art und Umfang der gegebenenfalls durch Nach- bzw. Unterauftragnehmer/innen auszuführen den (Teil-)Leistungen anzugeben; die Namen der Nachunternehmer- bzw. Unterauftragnehmer/innen sind für den Fall einer beabsichtigten Beauftragung auf Verlangen der Vergabestelle zum gegebenen Zeitpunkt zu benennen. Ebenfalls auf Verlangen sind im Falle beabsichtigter Beauftragung Angaben/ Erklärungen/ Nachweise für die Nach- bzw. Unterauftragnehmer/innen zu erbringen. Ferner sind auf Verlangen der Vergabestelle zu dem von diesem bestimmten Zeitpunkt entsprechende Verpflichtungserklärungen der Nach- bzw. Untertauftragnehmer/innen zur Ausführung der betreffenden (Teil-)Leistungen vorzulegen.

Los 3

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualifikation des Projektteams (25%)25 %
persönliche Referenzen45 %
Preis30 %
Qualität
Qualifikation des Projektteams (25%)Für die Bewertung soll eine Vorstellung des Projektteams auf maximal 3 DIN A4-Seiten dargestellt werden: Angaben zu allen Personen des Projektteams (min. zu Qualifikation, Stellvertreterregelungen, Aufgabenfelder, Erfahrung in vergleichbaren Projekten, Erfahrungen im Bereich Umbau und Denkmalschutz), Darlegung der Kapazitäten des Projektteams über die geplante Projektdauer sowie v.a. Darlegung der Kapazitäten und Personalverfügbarkeit vor Ort, Darlegung des Umgang mit Arbeitsspitzen Allgemeine Berufserfahrung der Projektleitung Berufserfahrung der Projektleitung im Bereich Fachbauleitung Allgemeine Berufserfahrung der Projektstellvertretung Berufserfahrung der Projektleitung im Umbau / Sanierung / Denkmalschutz
Qualität
persönliche ReferenzenZudem sollen zwei persönliche Referenzen (1x Projektleitung, 1x Projektstellvertretung) auf jeweils einer DIN A3-Seite eingereicht werden. Anzugeben sind: Honorarzone Gebäudeart Nutzung (Vergleichbarkeit mit einem soziokulturellen Zentrum sind: Versammlungs- und Begegnungsorte, Mehrzweckhallen, Stadtteil-/ Kultur-/ Jugend-/ Bürgerzentren) Finanzvolumen Gebäudesubstanz Fachbauleitung

Eignung3 von 3 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Unternehmensreferenzen Das Bieterbüro weist zwei Projektreferenzen mit folgenden Mindestanforderungen nach: a) Alle Referenzen müssen Umbauprojekte sein, von denen mindestens eine Referenz denkmalgeschützte Bausubstanz beinhalten muss. b) Alle Referenzen müssen mindestens in den LPH 5-8 gem. § 55 HO … ganz lesenUnternehmensreferenzen Das Bieterbüro weist zwei Projektreferenzen mit folgenden Mindestanforderungen nach: a) Alle Referenzen müssen Umbauprojekte sein, von denen mindestens eine Referenz denkmalgeschützte Bausubstanz beinhalten muss. b) Alle Referenzen müssen mindestens in den LPH 5-8 gem. § 55 HOAI (bis Inbetriebnahme) durchgeführt und fertiggestellt sein. c) Alle Referenzen müssen in den letzten 15 Jahren beauftragt worden sein, d.h. frühestens ab dem 01.01.2011 begonnen worden sein. d) Alle Referenzen müssen vergleichbar mit der Nutzung eines soziokulturellen Zentrums sein (d.h. z.B. Versammlungs- und Begegnungsorte, Mehrzweckhallen, Stadtteil-/ Kultur-/ Jugend-/ Bürgerzentren). Nicht als Referenz anerkannt werden insbesondere Wohngebäude. e) Alle Referenzen müssen mind. 2.000m2 BGF nachweisen. f) Die Summe der Kosten in der Kostengruppe 400 gemäß DIN276 beträgt mindestens 1.250.000,00 EUR netto. Als Nachweis ist je Referenzprojekt eine DIN A3-Seite mit aussagekräftigen Bildern / Plänen einzureichen. Die Referenzen sind klar mit "Referenz 1" und "Referenz 2" zu kennzeichnen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
02.11.2026
Vertragsende
01.11.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vmp-rheinland.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
75 Tage
Angebotsöffnung
Konrad-Adenauer-Platz 9 51465 Bergisch Gladbach. Keine Bieteröffentlichkeit zugelassen.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Wesentliche Zahlungsbedingungen: Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-8, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung einer Nachprüfverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kale … ganz lesenNach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung einer Nachprüfverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. GWB § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Zur Durchführungszeit können derzeit nur ungefähre Angaben getätigt werden. Hinweis: Im Rahmen des Vergabeverfahrens dürfen eingereichte Referenzen nicht korrigiert werden, wenn sie nicht den festgelegten Anforderungen entsprechen. Es wird dringend empfohlen, die im Präqualifizierungsverzeichnis … ganz lesenZur Durchführungszeit können derzeit nur ungefähre Angaben getätigt werden. Hinweis: Im Rahmen des Vergabeverfahrens dürfen eingereichte Referenzen nicht korrigiert werden, wenn sie nicht den festgelegten Anforderungen entsprechen. Es wird dringend empfohlen, die im Präqualifizierungsverzeichnis hinterlegten Referenzen sorgfältig mit den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Vergabeverfahrens abzugleichen. Nur vollständige und zutreffende Referenzen können bei der Bewertung berücksichtigt werden. Angebote sind ausschließlich digital über den Vergabemarktplatz abzugeben: https://www.vmp-rheinland.de Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Keine Bieteröffentlichkeit zugelassen
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXPTYDFD32Z# Angebote von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern/innen finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abgegeben wird, in der die Bildung einer Gemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXPTYDFD32Z# Angebote von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern/innen finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abgegeben wird, in der die Bildung einer Gemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der der/ die für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist, die die Verpflichtung enthält, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, und die festlegt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. In der Bietergemeinschaftserklärung sind zudem in nachvollziehbarer Weise die Gründe für die Bildung einer Bietergemeinschaft darzulegen. Bei der Angebotsabgabe sind Art und Umfang der gegebenenfalls durch Nach- bzw. Unterauftragnehmer/innen auszuführen den (Teil-)Leistungen anzugeben; die Namen der Nachunternehmer- bzw. Unterauftragnehmer/innen sind für den Fall einer beabsichtigten Beauftragung auf Verlangen der Vergabestelle zum gegebenen Zeitpunkt zu benennen. Ebenfalls auf Verlangen sind im Falle beabsichtigter Beauftragung Angaben/ Erklärungen/ Nachweise für die Nach- bzw. Unterauftragnehmer/innen zu erbringen. Ferner sind auf Verlangen der Vergabestelle zu dem von diesem bestimmten Zeitpunkt entsprechende Verpflichtungserklärungen der Nach- bzw. Untertauftragnehmer/innen zur Ausführung der betreffenden (Teil-)Leistungen vorzulegen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Stadt Bergisch Gladbach - Projekt Zanders-Areal
Anschrift
An der Gohrsmühle 25, 51465 Bergisch Gladbach
Kontakt
vergabestelle@stadt-gl.de

Bei uns erfasst

3Bekanntmachungen
0Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

892vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (829 Lose mit Angabe)
295.087 €Zuschlagswert im Median
136.593 € – 599.187 €mittlere Hälfte, 329 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 30378895-3460-4226-96f7-ee3a39720157.