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Planungsleistung "Objektplanung Gebäude" zur Sanierung der Freiligrath Schule 59075 Hamm

Stadt Hamm, Immobilienmanagement · Hamm, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2024-02/018veröffentlicht 06.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamm59065, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Gesamtpreis (Pauschalhonorar)30 %
  • Qualität der auftragsbezogenen Projektkonzeption40 %
  • Erfahrungen des eingesetzten Personals10 %
  • Qualität der Präsentation20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Architektenleistungen nach dem Leistungsbild Objektplanung entsprechend der Leistungsphasen 1 - 9 nach § 34 HOAI zur ganzheitlichen Sanierung der Freiligrath-Schule.

Beschreibung des Loses

Die Freiligrathschule hat eine der höchsten OGS-Quoten im gesamten Stadtgebiet. Die Fläche des zur Verfügung stehenden Speiseraumes muss aktuell in einem 4-Schicht-System genutzt werden und auch die Kapazitäten der vorhandenen Küche sind bereits jetzt maximal strapaziert. Es besteht daher ein entsprechender baulicher Handlungsbedarf.

Nach der Bedarfsprognose des Schulamtes werden zukünftig bis zu 150 Kinder das OGS-Angebot nutzen. Der Bedarf an Sitzplätzen für den Speisebereich ist auf ein 2-Schicht-System umzurechnen, damit zukünftig noch Reserven vorhanden sind, wenn die Schüler*innenzahlen doch übertroffen werden sollten. Somit sind insgesamt 150 / 2 = mindestens 75 Sitzplätze einzuplanen. Bei einem Schlüssel von 2 m2 pro Sitzplatz ergibt sich zukünftig ein Gesamtbedarf von insgesamt 150 m2 zzgl. Erschließung- und Nebenflächen. Derzeit bietet der bestehende Speiseraum 38 Sitzplätze. Es fehlen somit rechnerisch mindestens 37 Sitzplätze. Ob die Größe und Ausstattung der jetzigen Küche ausreichen, hängt davon ab, welches Konzept zukünftig beim Catering favorisiert wird: "Cook & Chill" oder "Cook & Hold". Der Auftragnehmer hat im Rahmen der Optimierung der OGS die genannte Sitzplatzzahl und die entsprechend erforderlichen Flächen sicherzustellen.

Durch die bereits erfolgte Sanierung des Schulhofgebäudes ergeben sich neue pädagogische und konzeptionelle Möglichkeiten, das bisherige Nutzungskonzept umfassend zu modifizieren. Im Rahmen einer durchgeführten Machbarkeitsstudie, die den Ausschreibungsunterlagen beiliegt, wurde geprüft, inwieweit die Möglichkeit besteht, im Bestand ohne einen Erweiterungsbau den zukünftigen Mehrbedarf zu decken. In Abstimmung mit dem pädagogischen Konzept der Schulleitung wurde ein Nutzungskonzept erarbeitet, welches ermöglicht, zwei Räume im Altbau in unmittelbarerer Nähe zur jetzigen Mensa zu Speiseräumen umzuwidmen. Die bestehende Höhendifferenz wird mittels eines Hubliftes überwunden. Dies bedingt eine weitgehende Umstrukturierung des Erdgeschosses im Altbau. In den Plänen der Machbarkeitsstudie sind sowohl die bisherige Nutzung wie auch die geplante Umstrukturierung dokumentiert.

Im Zuge der Planungsgespräche wurde die Notwendigkeit evident, auch den Sanierungsstau im alten Schulgebäude über die Optimierung der OGS hinaus anzugehen. Die Umstrukturierung im Erdgeschoss zieht auch notwendige Veränderungen in den darüber liegenden Geschossen nach sich. Im Zuge der OGS-Maßnahme soll das Hauptgebäude daher ganzheitlich saniert werden. Hierbei ist der Fokus besonders auf die "neue Gestaltung" der Fassade zu legen. Ziel ist es das Schulgebäude auf einen KFW-40 Standard aufzuwerten. Es ist dabei Bestandteil der Planungsaufgabe das Innere an die mögliche neue äußere Erscheinung anzupassen. Die Freiligrathschule steht nicht unter Denkmalschutz.

Im Inneren der Schule muss die Installation (Anschlüsse und Leitungen für Strom, Wasser und Daten) umfassend überprüft und gegebenenfalls ergänzt bzw. erneuert werden. Des Weiteren wird seitens der Stadt eine Schadstoffuntersuchung beauftragt deren Ergebnisse bei Vorliegen umzusetzen und in die Planungen mit einzubeziehen sind.

Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme hat unter Berücksichtigung der Anforderungen der als Vertragsbestandteil geltenden Leistungsbeschreibung zu erfolgen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere den beschriebenen Aspekten an Klimaschutz und Nachhaltigkeit, Energieeffizienz, Einsatz erneuerbarer Energien, klimaresilientes Bauen und ressourcenschonendes Bauen Rechnung zu tragen.

Die Planung der Maßnahmen ist sowohl für die Optimierung der OGS als auch für die ganzheitliche Sanierung im Jahr 2024 geplant. Die Durchführung und Fertigstellung ist in den Jahren 2024 bis 2026 vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist zunächst die Beauftragung der Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude für die Grundlagenermittlung, die Vorplanung und die Entwurfsplanung (Stufe 1) für beide Teilmaßnahmen geplant. Auf Grundlage der in diesem Rahmen erstellten und von der Stadt freigegebenen Entwurfsplanung und Kostenberechnung soll die Fassung des Baubeschlusses sowie die anschließende stufenweise Beauftragung der weiteren Leistungsphasen für die Optimierung der OGS und die ganzheitliche Sanierung erfolgen.

Für die ganzheitliche Sanierung wird eine Förderung aus EU-Mitteln, Bundesmitteln und Landesmitteln angestrebt. In diesem Zusammenhang ggf. ergehende Förderbescheide und/oder Förderverträge, insbesondere deren Auflagen und sonstige Nebenbestimmungen, hat der Auftragnehmer bei der Durchführung der Maßnahme zu beachten und im Rahmen seiner Leistungsverantwortung für deren Einhaltung Sorge zu tragen.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis
Gesamtpreis (Pauschalhonorar)Gewichtung (Punkte, genau) 30
Qualität
Qualität der auftragsbezogenen ProjektkonzeptionGewichtung (Punkte, genau) 40
Qualität
Erfahrungen des eingesetzten PersonalsGewichtung (Punkte, genau) 10
Qualität
Qualität der PräsentationGewichtung (Punkte, genau) 20

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Stufenweise Beauftragung Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es werden mit Vertragsabschluss zunächst nur die Leistungen der Leistungsphase 1 bis 3 (Stufe 1) sowie Besondere Leistung der Einarbeitung in das Projekt auf Grundlage der bereits vorliegenden Machbarkeitsstudie beauftragt. Die Leistung … ganz lesenStufenweise Beauftragung Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es werden mit Vertragsabschluss zunächst nur die Leistungen der Leistungsphase 1 bis 3 (Stufe 1) sowie Besondere Leistung der Einarbeitung in das Projekt auf Grundlage der bereits vorliegenden Machbarkeitsstudie beauftragt. Die Leistungsphasen 1-3, nach HOAI, sind sowohl für die Umplanung der OGS, als auch für die ganzheitliche Sanierung zu erstellen. Mit der Erbringung der Planungsleistungen ist unverzüglich nach Auftragserteilung zu beginnen. Die Stufe 1 und besondere Leistungen sind zwingend bis zum 30.06.2024 zu erbringen. Die Beauftragung der weiteren Stufen erfolgt optional und in Abhängigkeit einer möglichen Förderzusage und/oder der Bereitstellung entsprechender Finanzmittel durch einseitigen Abruf der Stadt Hamm.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Str- 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ge … ganz lesenGemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYRY1U2BDM58 (1) Mit dem Angebot einzureichen: (1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben. (1.2) Zum Nachweis das kein Bezug zu Russland im S … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXTDYYRY1U2BDM58 (1) Mit dem Angebot einzureichen: (1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben. (1.2) Zum Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck abzugeben. (1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist: (1.3.1) die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen (1.3.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen (1.3.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland einzureichen (1.4) Vordruck "Angebot" (1.5) Honorarblatt (Vordruck) (1.6) Bieterfragebogen (Vordruck) (1.7) Ansprechperson (Vordruck) (1.7) Projektkonzeption (1.8) Vordruck Unternehmensangaben inklusive Blanko-Geschäftsbogen (2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen: (2.1) Bei Nachunternehmereinsatz: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" (3) Auf besondere Anforderung nach Zuschlagserteilung sind folgende Unterlagen einzureichen: (3.1) Unterzeichnete Vertragsausfertigungen (3.2) Verpflichtungserklärung (Verschwiegenheit) je Mitarbeiter (4) Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist (von 6 bzw. 10 Kalendertagen nach Anforderung) eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-. (5) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor. (6) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck "Absage" über das Modul "Kommunikation" in diesem Projektraum. (7) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden: (7.1) Leistungsbeschreibung (7.2) Bewertungsmatrix (7.3) Bewerbungsbedingungen (7.4) Zusätzliche Vertragsbedingungen (7.5) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe (7.6) Informationsblatt DSGVO

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
pape oder semke ARCHITEKTURBÜRO, Detmold11

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.574vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.392 Lose mit Angabe)
226.168 €Zuschlagswert im Median
93.415 € – 571.546 €mittlere Hälfte, 634 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 19.03.2024
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 19.03.2024 auf 22.03.2024 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ab50f95a-f43f-41e5-8efd-3d5de7d2627b.