Planungsleistung Objektplanung Gebäude
Stadt Kellinghusen, über Amt Kellinghusen · Kellinghusen, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen 21822-PLAveröffentlicht 02.12.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 224 Tsd. €
- Laufzeit
- 21 Monate
- 24.03.2025 – 31.12.2026
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 224 Tsd. €
- Laufzeit
- 21 Monate24.03.2025 – 31.12.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Kellinghusen25548, Kreis Steinburg, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichbi-medien.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtja
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 23 Monaten
- Fragen bis 12:00 Uhrvor 22 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhrvor 22 Monaten
- Vertragsbeginnvor 19 MonatenLaufzeit bis 31.12.2026
- Heute
Beschreibung
Leistungsphasen 1-3 der HOAI
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung35 von 35 angegeben
- Kriterium
- Eigenerklärung
- Kriterium
- Eigenerklärung
- Kriterium
- Eigenerklärung
- Kriterium
- Eigenerklärung
- Kriterium
- Eigenerklärung
- Kriterium
- Eigenerklärung
- Kriterium
- Eigenerklärung
- Kriterium
- Eigenerklärung
- Kriterium
- Eigenerklärung
- Kriterium
- Eigenerklärung
- Kriterium
- Eigenerklärung
- Kriterium
- Eigenerklärung
- Kriterium
- Eigenerklärung
- Kriterium
- Eigenerklärung
- Kriterium
- Eigenerklärung
- Kriterium
- Eigenerklärung
- Kriterium
- Eigenerklärung
- Kriterium
- Eigenerklärung
- Kriterium
- Eigenerklärung
- Kriterium
- Eigenerklärung
- Kriterium
- Eigenerklärung
- Kriterium
- Eigenerklärung
- Kriterium
- Eigenerklärung
- Kriterium
- Eigenerklärung
- Kriterium
- Eigenerklärung
- Kriterium
- Eigenerklärung
- Kriterium
- Eigenerklärung
- Kriterium
- Eigenerklärung
- Kriterium
- Eigenerklärung
- Kriterium
- Eigenerklärung
- Kriterium
- Eigenerklärung
- Kriterium
- Eigenerklärung
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, bankruptcy, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, cred-arran, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Zahlungsunfähigkeit, Schwere Verfehlung
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 24.03.2025
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
- Option der Beauftragung für die Leistungsphasen 4-9 der HOAI
- Optionen
- Der Auftraggeber behält sich vor weitere Leistungsphasen zu beauftragen.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- bi-medien.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 65 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- verlangt: Vorauszahlungsbürgschaft für Erbringung Leistungsphase 9 wegen Förderung durch Bund
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Nicht zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Nachprüfstelle im Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprü … ganz lesenkürzer
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, also zweistufig geführt. Zunächst sind elektronisch über die eVergabe-Plattform BI-Medien Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen/ Nachweise zur Eignung laut Datei "Eignung-Bewerbung-Bewerbungswertung". Die … ganz lesenkürzer
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, also zweistufig geführt. Zunächst sind elektronisch über die eVergabe-Plattform BI-Medien Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen/ Nachweise zur Eignung laut Datei "Eignung-Bewerbung-Bewerbungswertung". Die Gewichtung ist in der Datei ebenfalls enthalten. Unvollständige Teilnahmeanträge und Angebote werden grundsätzlich vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Eine Nachforderung findet nicht statt. - Nachweise und sonstige Unterlagen dürfen nicht älter als 12 Monate sein, außer Diplom-Urkunden und Kammereintragungen. -Ausländische Bewerber können an Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen. — Geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen, sofern diese im Formblatt Teilnahmeantrag II-1 nicht bereits enthalten sind. Zu jeder Anlage ist die Anlagennummer einzutragen. Am Ende des Teilnahmeantrags sind die Anlagen in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf den vorherigen Seiten angegeben wurden. — Gem. § 50 Abs. 3 VgV müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen. die im Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der Eignung und ggf. der Kriterien zur Begrenzung der Zahl der Bewerber oder Bieter ausgewählten Teilnehmer werden danach gesondert elektronisch zur Angebotsabgabe aufgefordert. Auch Angebote sind elektronisch abzugeben. - Hinweis: die in der Datei "Eignung-Bewerbung-Bewerbungswertung" aufgeführten Kriterien verbunden mit der enthaltenen Gewichtungsangabe bezieht sich auf die Auswahlkriterien zur Begrenzung der Zahl der Bewerber gem. §51 VgV . Eignungskriterien ohne Gewichtung sind nur dem Grunde nach, allerdings auch für den Zugang zur Angebotsphase, bedeutsam. - Der Endtermin bezieht sich auf Erbringung der Leistungsphase 8 HOAI, die Leistungsphase 3 ist bis 31.05.2025 abzuschliessen. Die Termine sind wegen Förderung durch den Bund zwingend einzuhalten, Lph. 8 ist bis 31.12.2026 zumindest mit den Rechnungsprüfungen so abzuschliessen, dass die Zahlungen an die Baufirmen noch in 2026 geleistet werden können. - Erhält eine Bietergruppe/ -gemeinschaft den Auftrag, muss diese eine Rechtsform annehmen, die eine gesamtschuldnerische Haftung sicherstellt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Stadt Kellinghusen, über Amt Kellinghusen
- Anschrift
- Hauptstraße 14, 25548 Kellinghusen
- Website
- amt-kellinghusen.de
- Kontakt
- vergabe@
amt-kellinghusen.de
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
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- Horn + Horn Ingenieure Part mbB11 Zuschläge
- PBA Planungsgesellschaft Haustechnik mbH9 Zuschläge
- Planungsbüro Jahnke GmbH8 Zuschläge
- SHT-Ingenieure7 Zuschläge
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Preise und WettbewerbPremium
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- Neubau eines Feuerwehrgerätehauses - Technische AurüstungGemeinde BohmstedtFrist 23.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4f41ac96-b625-48f7-9fd2-7887bd5b270b.