Planungsleistung Neubau einer 1,5 zügigen Grundschule mit Hort im Ortsteil Keune, Forst (Lausitz)
Stadt Forst (Lausitz), Die Bürgermeisterin · Forst (Lausitz), Brandenburg
Aktenzeichen ZVS EU FR 80 12/24veröffentlicht 27.02.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 1,5 Mio. €
- Laufzeit
- 41 Monate
- 22.07.2024 – 31.12.2027
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 1,5 Mio. €
- Laufzeit
- 41 Monate22.07.2024 – 31.12.2027
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Forst (Lausitz)03149, Landkreis Spree-Neiße, Brandenburg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Qualität70 %
- Vergütung30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 28 MonatenLaufzeit bis 31.12.2027
- Veröffentlichungvor 20 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Forst (Lausitz) beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen zur Errichtung des Neubaus der 1,5-zügigen Grundschule Keune mit Hort, Forst (Lausitz) an der Triebeler Straße 200. Auf dem zu beplanenden Grundstück; Triebeler Straße 200; befinden sich Vegetationsflächen, Großgehölze und Gebäude und baulichen Anlagen, die derzeit durch die FAW gGmbH Akademie Cottbus, unter anderem als Bio-Gärtnerei, genutzte werden. Ziel ist es, den Schulstandort bedarfsgerecht und zeitgemäß zu entwickeln und eine insgesamt förderliche Lernumgebung sowie die dafür erforderlichen, bestmöglichen Voraussetzungen zu schaffen. Dies soll in unmittelbarer Nähe der bereits neu errichteten Turnhalle mit Sportanlagen erfolgen. Das Gebäude ist so zu strukturieren, dass sowohl der Schulbetrieb als 1,5-zügige Grundschule, als auch der Hortbetrieb mit Ganztagsbetreuung im neuen Gebäude/Gebäudekomplex durchgeführt werden können. Zu berücksichtigen ist, dass die Grundschule Keune nach dem Konzept des gemeinsamen Lernens arbeitet und dass es sich bei dieser Schule um eine "Inklusionsschule" handelt. Das heißt, dass hier Schülerinnen und Schüler mit und ohne Beeinträchtigungen/ Behinderungen von Anfang an gemeinsam lernen. Das Gebäude ist barrierefrei auszuführen. Der Baukörper ist unter dem Aspekt zu entwerfen, dass die final auszuführende Bauweise, in Abhängigkeit von der zum Zeitpunkt des Planungsbeginns vorhandenen Marktsituation bzgl. Preis und der zur Verfügung stehenden Baukapazitäten, flexibel abschließend festgelegt werden kann. Z.Bsp. Monolithbau, Montagebau mit Fertigteilen und/oder Halbfertigteilen, Holzrahmenbauweise oder Modulbauweise. Die Außen- und Freianlagen sind für den zukünftigen Schul- und Hortbetrieb, einschließlich der benötigten Flächen des ruhenden und fließenden Verkehrs, zu entwickeln. Die Anbindung des Grundstückes an den öffentlichen Verkehrsbereich ist zu realisieren. Notwendige Abbruch- und Freilegungsarbeiten auf dem zu beplanenden Standort sind auszuführen. Das zu beplanende Areal ist voll erschlossen, liegt in der Trinkwasserschutzzone 3, ist nicht als Hochwasserschutzgebiet / überschwemmungsgefährdetes Gebiet HW 100 gemäß § 100 BbgWG festgesetzt und befindet sich in einer ausgewiesenen Kampfmittelverdachtsfläche.
Beschreibung des Loses
Der Auftragnehmer hat sämtliche erforderliche und zweckmäßige Planungs- und Überwachungsleistungen im Hinblick auf die Aufgabenstellung i.V.m. Planervertrag einschließlich deren Anlagen zu erbringen. Insbesondere hat der Auftragnehmer sämtliche Grundleistungen, wie im Folgenden und in § 34 Abs. 3 i.V.m Anlage 10 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, (HOAI 2021) aufgeführt, zu erbringen. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus der Aufgabenbeschreibung i.v.m. Planervertrag einschließlich Leistungs- und Tätigkeitsbeschreibung (Anlagen 12, 13 und 14). Weiterhin hat der Auftragnehmer auf Anforderung des Auftraggebers die in § 34 der HOAI aufgeführten Besonderen Leistungen zu erbringen, insbesondere solche, die in der Leistungs- und Tätigkeitsbeschreibung (Anlage 13) dargestellt sind. Die geschätzten Kosten zur Umsetzung des Vorhabens betragen ca. 25 Mio. EUR (brutto) ohne Kostengruppe 600 (Ausstattung). Es sind von der konventionellen Bauweise und der Modulbauweise jeweils mindestens 2 Varianten in der LP-2 zu erarbeiten und gegenüber zu stellen. Für die abschließende Entscheidungsfindung ist ein Variantenvergleich mit Darstellung der Vor- und Nachteile fürdie Modulbauweise und die konventionelle Bauweise (Monolithbau, Montagebau mit Fertigteilen und/oder Halbfertigteilen, Holzrahmenbauweise u.ä.) zu erarbeiten. Nach dem Vorliegen der Ergebnisse der Leistungsphase (nachfolgend: "Lph." genannt) 2 (Vorplanung) trifft die Stadtverordnetenversammlung die Entscheidung welche der Varianten fortgeführt wird. Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung) der Grundleistungen und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen sowie die Besonderen Leistungen stufenweise einzeln oder insgesamt oder auch nur Teile einzelner Leistungsphasen bzw. Besonderen Leistungen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen. Aus dem Umstand der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche geltend gemacht werden.
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- 1. Qualität 1.1 Vorgehensweise bei einem vergleichbaren, bearbeiteten Projekt insbesondere - Vergleichbarkeit des vorgestellten Vorhabens zum jetzigen Projekt - Qualität der konkret und beispielhaft dargestellten Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber - Qualität der konkret und anhamd von Beispielen erläuterten Zusammenarbeit mit den Fachplanern - Qualität des konkreten Kosten- und Terminmanagements im Projekt mit Beispielen etc. 15 % 1.2 Vorgesehenes Projekt- und Qualitätsmanagement für das Projekt unter Berücksichtigung - des vorgesehenen Termin- u. Kostenmanagements (Steuerungs-/Kontrollinstrumente für Planung u. bauliche Umsetzung) - des vorgesehenen Risikomanagements - der vorgesehenen Organisation der fachlichen Bauüberwachung (insbesondere auch Vor-Ort-Präsenz, Verfügbarkeit) 5 % 1.3 Personelle Besetzung Vorstellung des Projektteams mit Darlegung der persönlichen fachlichen Erfahrungshintergründe/Kenntnisse (excl. Berufsjahre!) sowie Einbindung in andere Projekte (zeitliche Verfügbarkeit): - Projektleiter:in - Projektbearbeiter:in - Bauleiter:in des Gesamtvorhabens 5 % 1.4 Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung - Bewertung der skizzenförmigen Lösungsvorschläge (Planunterlagen und Erläuterungen), insbesondere: - Umsetzung des vorliegenden, bestätigten Raumprogramms für Grundschule und Hort - wirtschaftliche, energieeffiziente, nachhaltige Ansätze für die Lösung der Bauaufgabe (auch im Hinblick auf die Betriebskosten), insbesondere: - Langfristige Nutzungsqualität, Verwendung von robusten Bauweisen - Kosteneffizienz der Baukosten, Optimierung von Lebenszykluskosten - Minimierung der Bauzeit - Minimierung des Wartungs-, Instandhaltungs- und Pflegeaufwands - Minimierung von Flächenversieglungen bzw. Eingriffen in den Boden, Flora und Fauna - Einsatz von Materialien und Bauteilen mit hoher Gesundheits- und Umweltverträglichkeit (Gewinnung, Transport, Verarbeitung, Funktion und Beseitigung) sowie hoher Lebensdauer - Qualität der Umsetzung gem. Aufgabenstellung und innovative, kreative Lösungen unter Beachtung des Budgets, z. B. auch_ Mehrfachnutzung von Flächen / Schaffung von Synergien - Schaffung guter Funktionalität, z.B. guter und barrierefreier Nutzbarkeit von Ausstattungselementen - Beachtung der Hinweise und Anforderungen, dass die final auszuführende Bauweise in Abhängigkeit von der zum Zeitpunkt des Planungsbeginns vorhandenen Marktsituation bzgl. Preis und der zur Verfügung stehenden Baukapazitäten, flexibel abschließend festgelegt werden kann, z. B. Monolithbau, Montagebau mit Fertigteilen und/oder Halbfertigteilen, Holzrahmenbauweise oder Modulbauweise. 30 % 1.5 Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung - Bewertung der inhaltlichen Auseinandersetzung, insbesondere: - Qualität der Auseinandersetzung mit den zu erwartenden Kosten (Gesamt, Kostengruppen) incl. MwSt. - Qualität der Ausführungen zu ergänzend erforderlichen Gutachten, Untersuchungen, Zuarbeiten - Qualität der Ausführungen zum möglichen zeitlichen Ablauf 10 % 1.6 Präsentation unter Berücksichtigung: - des Gesamteindrucks der Präsentation - der Reaktion auf Rückfragen/Diskussion 5 % Erläuterung der Punktbewertung Objektplanung Gebäude 0 Punkte: Ungenügende Darstellung / Leistungserwartung (ungenügend; der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend erfüllt) 1 Punkt: Mangelbehaftete Darstellung / Leistungserwartung (mangelhaft; der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen mit gewichtigen Defiziten und Schwächen in allen Belangen erfüllt) 2 Punkte: Mittelmäßige Darstellung / Leistungserwartung (ausreichend; der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen mit weitrechenden bzw. gewichtigen Defiziten und Schwächen erfüllt) 3 Punkte: Gute Darstellung / Leistungserwartung (befriedigend; der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderung …
- Preis
- Vergütung2. Vergütung 2.1 Honorar (Objektplanung Gebäude) - incl. aller Kostenbestandteile, Zu-/Abschläge, Nebenkosten [in EUR incl. MwSt.] 25 % 2.2 Stundensatz Projektleiter:in [EUR/h] 2 % 2.3 Stundensatz Projektbearbeiter:innen Objektplanung Gebäude [EUR/h] 2 % 2.4 Stundensatz Bauleiter:in [EUR/h] 1 % Erläuterung zur Ermittlung des Honorars Das Honorar ist auf der Grundlage der Kostenschätzungen (Bestandteile der Aufgabenstellung) unter Berücksichtigung folgender Hinweise nachvollziehbar zu ermitteln, so dass bei sich ändernden Baukosten eine eindeutige Fortschreibung der Honorare möglich ist: - Grundlage HOAI 2021 §§ 33ff (Angaben in Bezug auf die Orientierungswerte gem. § 35) - Angabe zu Zu- und Abschlägen (pauschal in %) - Angabe zum Nebenkostensatz (pauschal in %)
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 22.07.2024
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung) der Grundleistungen gemäß 34 Abs. 3 i.V.m Anlage 10 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, (HOAI 2021) und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen sowie die Besonderen Leistunge … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung) der Grundleistungen gemäß 34 Abs. 3 i.V.m Anlage 10 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, (HOAI 2021) und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen sowie die Besonderen Leistungen stufenweise einzeln oder insgesamt oder auch nur Teile einzelner Leistungsphasen bzw. Besonderen Leistungen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen. Aus dem Umstand der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche geltend gemacht werden.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der V … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabever-stöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP9YDPHRQU
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| wiechers beck Gesellschaft für Architekten GmbH, Berlin | 3 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Stadt Forst (Lausitz), Die Bürgermeisterin
- Anschrift
- Lindenstraße 10 - 12, 03149 Forst (Lausitz)
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Brandenburg (26 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Blumers Architekten Generalplanung und Baumanagement GmbH10 Zuschläge
- Ingenieurgemeinschaft WTU GmbH5 Zuschläge
- Schuessler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH5 Zuschläge
- ASPHALTA Ingenieurgesellschaft für Verkehrsbau mbH4 Zuschläge
- mayerwittig Architektur Stadtplanung GbR4 Zuschläge
- Bauconzept Planungsgesellschaft mbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 03.04.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Planungsleistung Neubau eines 4-zügigen Gymnasiums mit Drei-Feld-Sporthalle - Energie- und Ökobilanzierung (inkl. LCA)Landkreis Havelland - Der Landrat -Frist 01.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a15b713b-7ef6-45db-889a-b1fae9700c6e.