Planungs- und Beratungsleistungen für das Leistungsbild Bauphysik ENEV für zu errichtende Wohngebäude
SWTE Kommunal GmbH & Co. KG · Ibbenbüren, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen E93552499veröffentlicht 21.04.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (123 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Ibbenbüren49477, Kreis Steinfurt, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 31 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 30 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 23:59 Uhrvor 30 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Planungs- und Beratungsleistungen für das Leistungsbild Bauphysik ENEV für zu errichtende Wohngebäude (Energieeinsparverordnung 1.10.2007) gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 HOAI. Die Planungs- und Beratungsleistungen sollen die Einhaltung der Vorgaben an die BEG Effizienzhäuser KfW 40+ oder besser nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG“ vom 07.12.2021 (Banz AT 25.01.2022 B1) überwachen und zertifizieren.
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
In Form von Eigenerklärungen: (1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB (2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB (3) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 22 LkSG (4) Eigenerklärung nach § 1 … ganz lesenkürzer
In Form von Eigenerklärungen: (1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB (2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB (3) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 22 LkSG (4) Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG (5) Eigenerklärung zum besonderen Berufsstand des Ingenieurs gemäß § 75 VgV; soweit vorliegend als Berufsqualifikation der Beruf des Ingenieurs gefordert wird, ist nach § 75 Abs. 2 VgV zugelassen, wer nach den Architekten- bzw. Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur oder beratender Ingenieur zu tragen oder nach EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur oder beratender Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen projektverantwortlichen Berufsangehörigen gemäß § 75 Abs. 2 VgV benennen. Es ist zu versichern, dass die Projektverantwortlichen zur Führung der geforderten Berufsbezeichnung befugt sind. (6) Eigenerklärung zum Energieberater nach QNG. Es ist zu versichern, dass der Bieter zur Zertifizierung nach QNG befugt ist. Für vorstehende Erklärungen ist das Formblatt zur Prüfung der Eignung (Anlage 6) zu verwenden. (7) Eigenerklärung zum Nichtbestehen eines Russlandbezugs. Für die vorstehende Erklärung ist die "Eigenerklärung Russland" (Anlage 12) zu verwenden. In Form von Fremdnachweisen: (8) Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt der Angebotsfrist). Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.- Kriterium
In Form von Eigenerklärungen: (1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in € netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2) Erklärung über die Umsätze des Bieters in € netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit sie Planungs- und Beratungsleistungen betreff … ganz lesenkürzer
In Form von Eigenerklärungen: (1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in € netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2) Erklärung über die Umsätze des Bieters in € netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit sie Planungs- und Beratungsleistungen betreffen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind (tätigkeitsspezifische Umsätze im Leistungsbild Energieberatung nach dem Leistungsbild Bauphysik). Für vorstehende Erklärungen soll das Formblatt zur Prüfung der Eignung (Anlage 6) verwendet werden. In Form von Fremdnachweisen: (3) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist; Mindestbedingungen: Die Deckungssummen der Versicherung müssen mindestens jeweils € 3.000.000,00 für Personen- und Sachschäden sowie mindestens € 3.000.000,00 für Vermögensschäden je Versicherungsjahr zweifach maximiert betragen. Falls eine Versicherung bzw. die Versicherungen mit diesen Deckungssummen derzeit nicht besteht/bestehen, genügt die Vorlage einer unterschriebenen Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall, eine entsprechende Versicherung bzw. Versicherungen auf erstes Anfordern der Auftraggeberin abschließt und die Erklärung eines Versicherers (in nicht beglaubigter Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Bieter bereit ist. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Mindestbedingungen: Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung müssen mindestens jeweils € 3.000.000,00 für Personen- und Sachschäden sowie mindestens € 3.000.000,00 für Vermögensschäden je Versicherungsjahr zweifach maximiert betragen.- Kriterium
In Form von Eigenerklärungen wird gefordert: (1) Erklärung zu der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2021, 2022 und 2023) durchschnittlich jährlichen Anzahl von Beschäftigten. (2) Erklärung zu der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2021, 2022 und 2023) jahresdurchsc … ganz lesenkürzer
In Form von Eigenerklärungen wird gefordert: (1) Erklärung zu der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2021, 2022 und 2023) durchschnittlich jährlichen Anzahl von Beschäftigten. (2) Erklärung zu der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2021, 2022 und 2023) jahresdurchschnittlichen Anzahl von festangestellten Ingenieuren. (3) Angabe von drei Referenzen über Energieberatungsleistungen nach dem Leistungsbild Bauphysik, die jeweils mit denen des zu vergebenden Auftrags vergleichbar sind. Zu nennen sind die erbrachten wesentlichen Leistungen, der Empfänger (Referenzkunde mit Ansprechpartner und Telefonnummer oder E-Mail-Adresse), der Leistungszeitraum und das Auftragsvolumen in € brutto. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, können Referenzen im Zeitraum ab 2018 bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist eingereicht werden. Soweit der Bieter mehr als drei Referenzen gemäß den vorstehenden Bedingungen angeben möchte, kann dies unter Übernahme der Gliederung unter F. im Formblatt zur Prüfung der Eignung (Anlage 6) auf einer gesonderten Anlage erfolgen.- Kriterium
(1) Bietergemeinschaften: Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeich … ganz lesenkürzer
(1) Bietergemeinschaften: Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Hierfür soll das beigefügte Formblatt für Bietergemeinschaften (Anlage 7) verwendet werden. Die Erklärungen und Nachweise gemäß Ziffer 5.1.9. dieser Bekanntmachung sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Die Auftraggeberin behält sich vor, gegebenenfalls Fremdnachweise für die unter 5.1.9. geforderten Eigenerklärungen nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren. (2) Eignungsleihe: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er bzw. sie nachweist, dass ihm bzw. ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu ist/sind dieses bzw. diese andere(n) Unternehmen unter Verwendung des Formblatts Eignungsleihe (Anlage 9) zu benennen und die Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Anlage 9a) mit dem Angebot einzureichen. Zudem sind für das bzw. die eignungsleihenden Unternehmen die genannten Eignungsnachweise mit dem Angebot einzureichen. Die unter Ziffer 5.1.9. "wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und 5.1.9. "technische und berufliche Leistungsfähigkeit" bezeichneten Unterlagen hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im Falle der Eignungsleihe mit dem Angebot für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit beruft. Außerdem hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft das Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Eignungsleiher)" (Anlage 10) jeweils auch von diesen benannten Dritten mit dem Angebot vorzulegen. (3) Nachunternehmer: Beabsichtigt ein Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags durch Nachunternehmer zu erbringen und will der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sich zugleich auf deren wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit berufen, sind die Vorgaben der Eignungsleihe zu beachten. Beabsichtigt ein Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags durch Nachunternehmer zu erbringen, ohne sich zugleich auf deren wirtschaftlichen und/oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit zu berufen, müssen die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte vergeben werden, im Formblatt bei Einbeziehung von Unterauftragnehmern (Anlage 8) angegeben werden. Soweit zumutbar, sind in Anlage 8 die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und das Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer (Anlage 8a) mit dem Angebot abzugeben. Sofern die Nachunternehmer nicht benannt wurden, kann die Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, unter Verwendung der Anlage 8 die Unterauftragnehmer zu benennen und unter Verwendung der Anlage 8a nachzuweisen, dass die ihnen erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. In Bezug auf den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter prüft die Auftraggeberin vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des/der Unterauftragnehmer(s) vorliegen. Dies erfolgt durch Anlage 10.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, … ganz lesenkürzer
Bildung krimineller Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- Mit Zuschlagserteilung wird zunächst die stufenweise Erbringung der Grundleistungen in den Leistungsphasen (LPH) 1 - 6 beauftragt. Die optionale stufenweise Beauftragung der Sonderleistungen in den Leistungsphasen (LPH) 1 - 6 sowie 8 erfolgt entsprechend den Regelungen im Ingenieurvertrag.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 22.05.2024, 23:59 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Auftraggeberin weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprü … ganz lesenkürzer
Die Auftraggeberin weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Auftraggeberin weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Auftraggeberin wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax darf der Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§134 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- SWTE Kommunal GmbH & Co. KG
- Anschrift
- Zechenstr. 10, 49477 Ibbenbüren
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- SWTE - Tiefbauleistungen10.03.2025 · 2 Angebote
- Planung der Technischen Gebäudeausrüstung für die Wohnbebauung Mettingen Niestadtweg25.09.2024
- Tragwerksplanung für die Wohnbebauung Mettingen Niestadtweg25.09.2024
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (123 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Kempen Krause Ingenieure13 Zuschläge
- FISCHER TEAMPLAN Ingenieurbüro GmbH12 Zuschläge
- Hatting & Kuhlmann TGA GmbH & Co. KG12 Zuschläge
- Bockermann Fritze IngenieurConsult GmbH9 Zuschläge
- Fuhrmann + Keuthen Beratende Ingenieure PartG mbB9 Zuschläge
- THIEKEN ARCHITEKTEN + INGENIEURE GmbH9 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 22.05.2024
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6c7c44ea-16b8-4282-8cc9-e8407127992e.