Planung Neubau der Katastrophenschutzhalle
Stadtverwaltung Weimar · Weimar, Thüringen
Aktenzeichen LOT-0001 600.58-40/25veröffentlicht 11.12.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 981 Tsd. €
- Laufzeit
- 36 Monate
- Lose
- 3
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Thüringen.
- Sanierung Haus II Gymnasium in Bad Salzungen - Objektplanung GebäudeLandratsamt Wartburgkeis · Bad SalzungenFrist 26.11.2026
- Gemeinde Kloster Veßra - Planungsleistung "Goldener Löwe"Verwaltungsgemeinschaft Feldstein · ThemarFrist 16.11.2026
- Sanierung der Sporthalle der staatlichen Grundschule "Am Rehberg", Wutha-Farnroda - Objektplanung GebäudeLandratsamt Wartburgkreis · Bad SalzungenFrist 20.11.2026
- Planungsleistung HLS Neubau Freiwillige Feuerwehr BielenStadtverwaltung Nordhausen - Rechtsamt und Beteiligungen / Vergabestelle · NordhausenFrist 11.11.2026
Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Thüringen (5 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 3 Lose · in 24 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 981 Tsd. €
- Laufzeit
- 36 Monate
- Lose
- 3
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (24 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (7 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Qualität30 %
- Qualität20 %
- Qualität10 %
- Preis40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 06.11.2026
- Veröffentlichungvor 11 Monaten
- Heute
Beschreibung
Auf Grund der gewachsenen Anforderungen im Zivil- und Katastrophenschutz besteht die Notwendigkeit zur Unterbringung von Fahrzeugen und Material sowie zur Schaffung von geeigneten Sozial- und Funktionsräumen. Bisher erfolgt die Lagerhaltung und die Unterbringung der Fahrzeuge von Katastrophenschutz und Rettungsdiensten am benachbarten Standort der Berufsfeuerwehr sowie dezentral im Stadtgebiet verteilt. Ebenfalls fehlen Flächen für die Lagerhaltung sowie Sozialräume und Umkleiden für hauptamtlich und ehrenamtlich Tätige. Ziel ist es, auf einem städtischen Grundstück in der Straße des 17. Juni eine zentrale bauliche Einrichtung zur Unterbringung der gesamten Katastrophenschutzausrüstung der Stadt Weimar zu schaffen. Das gewählte Grundstück grenzt unmittelbar an die Hauptfeuer- und Rettungswache in der Kromsdorfer Straße an. Synergien der beiden Standorte sind ausdrücklich erwünscht. Vorgesehen sind die Errichtung einer Fahrzeughalle mit ca. 20 Stellplätzen, ein Kaltlager mit rund 250 lfm Schwerlastregalen sowie ein Funktionsgebäude zur Aufnahme von Umkleiden, Sanitär- und Sozialräumen. In der Freianlage sind Zufahrten, Stellplätze, Einfriedungen sowie Vegetationsflächen zu planen. Die technische Ausrüstung umfasst die Anlagengruppen 1-5,7,8. Die Baukosten werden für die KG 300 auf 3.800.000 € (brutto), für die KG 400 auf 1.400.000 € (brutto) sowie für die KG 500 auf 1.100.000 € (brutto) veranschlagt.
Gegenstand nach CPV
- 71000000Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und PrüfstellenHauptgegenstand
- 71221000Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
- 71222000Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
- 71327000Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
- 71321200Heizungsplanung
- 71321300Beratung im Bereich Sanitärinstallation
- 71321400Beratung im Bereich Belüftung
- 71323100Planung von Stromversorgungssystemen
Lose3 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 Objektplanung Gebäude + Freianlagenplanung Ziel der Beschaffung ist die Vergabe von Leistungen nach HOAI 2021 Teil 3 Abschnitt 1 §§ 33-37 (Objektplanung Gebäude) sowie Teil 3 Abschnitt 2 §§ 38-40 (Freianlagen). Die Beauftragung erfolgt für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) bis Leistungsphase 9 (Objektbetreuung). | 36 Monate | 558.000 € |
| 2 | Los 2 Tragwerksplanung Ziel der Beschaffung ist die Vergabe von Leistungen nach HOAI 2013 Teil 4 Abschnitt 1 §§ 49-52 (Tragwerksplanung). Die Beauftragung erfolgt für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung bis Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe). | 36 Monate | 129.000 € |
| 3 | Los 3 Planung Technische Ausstattung Anlagengruppen 1 – 5, 7 und 8 Ziel der Beschaffung ist die Vergabe von Leistungen nach HOAI 2013 Teil 4 Abschnitt 1 §§ 53-56 (Technische Ausstattung Anlagengruppen 1 - 5, 7 und 8) sowie Besondere Leistungen (Energiekonzept, EnEV-Nachweis). Die Beauftragung erfolgt für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) bis Leistungsphase 9 (Objektbetreuung). | 36 Monate | 294.000 € |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Lose 1, 2
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Gewichtung (Punkte, genau) 30Projektanalyse, Methodik, Herangehensweise an die Planungsaufgabe
- Qualität
- Gewichtung (Punkte, genau) 20Projektorganisation, Koordination, Terminmanagement
- Qualität
- Gewichtung (Punkte, genau) 10örtliche Präsenz, Verfügbarkeit
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 40Vergütung
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 36 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Zusätzlich können sich aus den Vergabe- und Abrechnungsbedingungen sowie Fristen Rahmenbedingungen ergeben, die zu einer Auftragsverlängerung führen können.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u.a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen: § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse … ganz lesenkürzer
Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u.a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen: § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 1 und 2 lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Architekten und bauvorlageberechtigte Ingenieure bzw. in den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes ansässige vergleichbar bauvorlageberechtigte Personen (§ 75 (1,2) VgV; Juristische Personen für alle Lose, sofern die Anforderungen nach § 75(3) VgV erfüllt sind
- Hinweis
Teilnahmeanträge oder Angebote sind ausschließlich elektronisch einzureichen. Als Teilnahmeantrag ist zwingend das Bewerbungsformular zu verwenden. Das Bewerbungsformular und ergänzende Unterlagen können im Downloadbereich und www. Subreport.de heruntergeladen werden. Gewertet werden nur vollständig … ganz lesenkürzer
Teilnahmeanträge oder Angebote sind ausschließlich elektronisch einzureichen. Als Teilnahmeantrag ist zwingend das Bewerbungsformular zu verwenden. Das Bewerbungsformular und ergänzende Unterlagen können im Downloadbereich und www. Subreport.de heruntergeladen werden. Gewertet werden nur vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Bewerbungsformulare und die geforderten Anlagen. Bei Bietergemeinschaften ist für jedes selbständige Büro ein separates Bewerbungsformular zu verwenden und der bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die Bewerbungen sind als pdf-Dokument mit dem Betreff „VgV-Verfahren Musikschule“ mit Angabe des jeweiligen Loses bei der angeführten Kontaktstelle fristgemäß und vollständig einzureichen. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden (§ 75 Satz 6 VgV). Die Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt. Mit dem Angebot vorzulegen: Gemäß § 8 Abs. 1 Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) muss von allen Bietern mit der Abgabe des Angebotes eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des ThürVgG vorgelegt werden. Diese Eigenerklärung ist der Vergabestelle mit Abgabe des Angebotes vollständig ausgefüllt vorzulegen. Wird keine unterschriebene Eigenerklärung abgegeben, wird das Angebot gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Eigenerklärung "Informationen zum Bieter" Auf Verlangen vorzulegen: Formblatt "Eigenerklärung Sanktions-VO" zu EU-Sanktionen gegen Russland
Los 3
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Gewichtung (Punkte, genau) 30Projektanalyse, Methodik, Herangehensweise an die Planungsaufgabe
- Qualität
- Gewichtung (Punkte, genau) 20Projektorganisation, Koordination, Terminmanagement
- Qualität
- Gewichtung (Punkte, genau) 10örtliche Präsenz, Verfügbarkeit
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 40Vergütung
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 36 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Zusätzlich können sich aus den Vergabe- und Abrechnungsbedingungen sowie Fristen Rahmenbedingungen ergeben, die zu einer Auftragsverlängerung führen können.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u.a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen: § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse … ganz lesenkürzer
Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u.a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen: § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 1 und 2 lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- § 75 Abs. 2 VgV – Berufsstand der Ingenieure – Fachgebiet Heizungs-, Lüftung-, Sanitärtechnik bzw. Elektrotechnik; Juristische Personen für alle Lose, sofern die Anforderungen nach § 75(3) VgV erfüllt sind
- Hinweis
Teilnahmeanträge oder Angebote sind ausschließlich elektronisch einzureichen. Als Teilnahmeantrag ist zwingend das Bewerbungsformular zu verwenden. Das Bewerbungsformular und ergänzende Unterlagen können im Downloadbereich und www. Subreport.de heruntergeladen werden. Gewertet werden nur vollständig … ganz lesenkürzer
Teilnahmeanträge oder Angebote sind ausschließlich elektronisch einzureichen. Als Teilnahmeantrag ist zwingend das Bewerbungsformular zu verwenden. Das Bewerbungsformular und ergänzende Unterlagen können im Downloadbereich und www. Subreport.de heruntergeladen werden. Gewertet werden nur vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Bewerbungsformulare und die geforderten Anlagen. Bei Bietergemeinschaften ist für jedes selbständige Büro ein separates Bewerbungsformular zu verwenden und der bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die Bewerbungen sind als pdf-Dokument mit dem Betreff „VgV-Verfahren Musikschule“ mit Angabe des jeweiligen Loses bei der angeführten Kontaktstelle fristgemäß und vollständig einzureichen. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden (§ 75 Satz 6 VgV). Die Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt. Mit dem Angebot vorzulegen: Gemäß § 8 Abs. 1 Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) muss von allen Bietern mit der Abgabe des Angebotes eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des ThürVgG vorgelegt werden. Diese Eigenerklärung ist der Vergabestelle mit Abgabe des Angebotes vollständig ausgefüllt vorzulegen. Wird keine unterschriebene Eigenerklärung abgegeben, wird das Angebot gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Eigenerklärung "Informationen zum Bieter" Auf Verlangen vorzulegen: Formblatt "Eigenerklärung Sanktions-VO" zu EU-Sanktionen gegen Russland
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | HOFFMANN.SEIFERT.PARTNER, Erfurt | – |
| 2 | Ingenieurbüro Matthias Münz, Weimar | – |
| 3 | WPW Jena GmbH, Jena | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Schwanseestr. 17, 99423 Weimar
- Website
- weimar.de
- Kontakt
- ausschreibung@
stadtweimar.de
Bei uns erfasst
- Ersatzneubau Betriebshof01.10.2026 · 10 Angebote
- Lieferung von einem Abfallsammelfahrzeug mit Drehtrommelaufbau (Hecklader)27.09.2026 · 2 Angebote
- Ersatzneubau Betriebshof02.09.2026 · 12 Angebote
- Ersatzneubau Betriebshof29.08.2026 · 6 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Thüringen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Thüringen (5 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- HOFFMANN. SEIFERT. PARTNER architekten ingenieure Partnerschaftsgesellschaft6 Zuschläge
- GREENBOX Landschaftsarchitekten PartG mbB Schäfer Pieper Patzelt Theidel Wiegard3 Zuschläge
- ALEXANDER POETZSCH ARCHITEKTUREN2 Zuschläge
- ARGE Waldhelm + SGHG Jena; Waldhelm GmbH2 Zuschläge
- Dr. Jan Eckstein2 Zuschläge
- Elektroplanung Will GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 07.08.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Gutachten zu Maßnahmen zur Förderung der Moorfrosch-ReliktpopulationenLandesamt für UmweltFrist 24.11.2026
- Kampfmittelsondierungskonzept für den Ersatzneubau Straßenbrücke TorfbruchstraßeLandeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zentrale VergabestelleFrist 24.11.2026
- BLB NRW / NL Dortmund / Rahmenvertrag Schadstoffuntersuchungsleistungen / IMO02 / 010-26-00338Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW DortmundFrist 09.12.2026
- Umweltbaubegleitung - Ausbau A 30 Ak Lotte - AK HasbergenDie Autobahn GmbH des Bundes | NL Westfalen | AS OsnabrückFrist 09.12.2026
- Planungsleistung Neubau eines 4-zügigen Gymnasiums mit Drei-Feld-Sporthalle - Planung Aulen-MedientechnikLandkreis Havelland - Der Landrat -Frist 07.12.2026
- Generalplaner Erweiterung Feuerwehr RosdorfGemeinde RosdorfFrist 23.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b801db03-657f-4bec-92e9-400a9bd296ba.