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Frist abgelaufenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Planung, Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Instandhaltung eines flächendeckenden vernetzten Schließ-/Zutrittskontrollsystems für die AOK Bayern (Rahmenvereinbarung)

AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, Körperschaft des öffentlichen Rechts · München, Bayern

Aktenzeichen AOK004_ Schließ-_Zutrittskontrollsystems_0006veröffentlicht 27.07.2026LieferleistungenNichtoffenes Verfahren

Teilnahmefristseit 71 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Bayern (431 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
3,5 Mio. €
Laufzeit
2 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 4 Unternehmen
Ort der Leistung
München81739, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.

  • Ausführungskonzept65 %
  • Fortfühung Ausführungskonzept0 %
  • Angebotspreis (brutto)35 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,2 Punkte
25 % teurer−7 Punkte
50 % teurer−11,7 Punkte
100 % teurer−17,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, Körperschaft des öffentlichen Rechts
    vor 3 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 2 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Der Auftraggeber unterhält rund 200 Standorte in Bayern und betreibt derzeit eine heterogene Zutrittsinfrastruktur mit elektronischen und mechanischen Schließsystemen verschiedener Hersteller. Insgesamt sind ca. 2.267 Türen mit elektronischen Zutrittssystemen ausgestattet. Die Bestandslandschaft umfasst Gebäude unterschiedlicher Baujahre und technischer Ausstattungsstandards sowie unterschiedliche Betriebs- und Verwaltungsmodelle, von zentral administrierten Systemen bis hin zu nicht vernetzten Stand-alone-Lösungen. Zahlreiche Bestandsanlagen haben das Ende ihres wirtschaftlichen Lebenszyklus erreicht oder können nur noch eingeschränkt gewartet und erweitert werden. Zur Gewährleistung eines einheitlichen, sicheren und standortübergreifenden Zutritts- und Berechtigungsmanagements verfolgt der Auftraggeber das Ziel, die bestehende Systemlandschaft schrittweise auf eine zentrale, einheitlich administrierbare Zutrittsplattform zu konsolidieren. Jeder Mitarbeitende soll - entsprechend seiner Berechtigungen - mit einem einzigen Zutrittsmedium an allen freigegebenen Standorten Zugang erhalten. Dabei sind die besonderen Anforderungen an Verfügbarkeit, Resilienz, Nachvollziehbarkeit, Business Continuity sowie die physische und organisatorische Sicherheit innerhalb einer KRITIS-relevanten Umgebung zu berücksichtigen. Grundlage der Zielarchitektur bildet die bereits produktiv eingesetzte Zutrittsmanagementplattform SALTO SPACE, einschließlich des virtuellen Netzwerks (SALTO Virtual Network - SVN) des Herstellers SALTO Systems, S.L. (im Folgenden SAL-TO) einschließlich der zugehörigen Systemarchitektur. Diese wird derzeit an mehreren Standorten für rund 890 Türen und 3.800 Nutzerinnen und Nutzer eingesetzt und verfügt über die erforderlichen Funktionen zur zentralen Administration, Rechte- und Berechtigungsverwaltung, Ereignis- und Alarmverarbeitung sowie zur standortübergreifenden Skalierung. Ziel der gegenständlichen Beschaffung ist die Ausstattung der von dem Auftraggeber genutzten Gebäude mit an den Zugängen anzubringender Hardware passend zur SPACE-Softwareumgebung des Herstellers SALTO für die Schaffung eines flächendeckenden einheitlichen elektronischen Schließ- und Zutrittskontrollsystems, das die in der Leistungsbeschreibung (Anlage 802) genannten zwingend erforderlichen technischen, betrieblichen, sicherheitsbezogenen sowie wirtschaftlichen und skalierungsbezogenen Anforderungen erfüllt. Gegenstand der hiesigen Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit drei Rahmenvertragspartnern auf Auftragnehmerseite über die Planung, Lieferung, Installation, Inbetriebnahme, Dokumentation und Instandhaltung eines flächendeckenden elektronischen Schließ- und Zutrittskontrollsystems auf Basis der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 802) festgelegten Anforderungen. Die Leistungen umfassen insbesondere die Lieferung und Installation von Online- und Offline-Zutrittskomponenten, Beschlägen, Zylindern, Lesern, Steuerungen, Verteilerschränken, Netzteilen, Schlosskomponenten sowie sämtlicher für den Betrieb erforderlicher Hard- und Softwarekomponenten einschließlich digitaler Dokumentation. Der Auftraggeber vergibt hierzu eine Rahmenvereinbarung an drei Rahmenvertragspartner auf Auftragnehmerseite. Der in diesem Vergabeverfahren bestplatzierte Rahmenvertragspartner erhält im Wege des sog. Initialabrufs unmittelbar mit der Zuschlagserteilung die gegenständlichen Leistungen für die Standorte im regionalen Bereich Süd (sog. "Initialabruf" oder "erster Einzelvertrag"). Weitere Rahmenvertragspartner der Rahmenvereinbarung werden der Zweit- und Drittplatzierte im gegenständlichen Vergabeverfahren. Sollten weniger als drei Bieter ein wertbares Angebot abgeben, behält sich der Auftraggeber vor, die Rahmenvereinbarung auch mit weniger Rahmenvertragspartnern abzuschließen. Wenn die Türen der Standorte in den regionalen Bereichen Ost und Nord sowie des BIZ soweit fertig gutachterlich ausgewertet sind, dass hierfür Leistungsverzeichnisse erstellt und die Rahmenvertragspartner ihre diesbezüglichen Angebote belastbar kalkulieren können, führt der Auftraggeber unter allen Rahmenvertragspartnern auf Auftragnehmerseite "Mini-Wettbewerbe" durch, in denen ganze regionale Bereiche oder, je nach Clusterung des Auftraggebers, Teile davon vergeben werden. Die konkrete Ausgestaltung der einzelnen Standorte ergibt sich aus den jeweiligen Einzelabrufen. Hierfür stellt der Auftraggeber standortspezifische Leistungsverzeichnisse, Türlisten, technische Anforderungen, Brandschutz- und Zulassungsvorgaben, Installationsbedingungen, Zieltermine sowie standortbezogene Sicherheitsanforderungen zur Verfügung. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: - Leistungsbeschreibung [Anlage 802] - Vertrag [Anlage 906].

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Ausführungskonzept65 %
Fortfühung Ausführungskonzept0 %
Angebotspreis (brutto)35 %
Qualität
AusführungskonzeptBewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Ausführungskonzept. In dem auftragsbezogenen Ausführungskonzept hat der Bieter zu jedem Unterkriterium anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, die Leistungen konkret ausführen wird, um das jeweils genannte Ziel bestmöglich zu erreichen. Das Ausführungskonzept wird anhand der nachfolgenden beiden Unterkriterien bewertet. Unterkriterium 1: Service- und Supportkonzept (0 bis 5 Bewertungspunkte) Der Bieter hat mit seinem Angebot ein auftragsbezogenes Service- und Supportkonzept vorzulegen. In dem Service- und Supportkonzept ist darzustellen, wie der Bieter im Falle der Auftragserteilung an ihn die Service-, Support- und Instandhaltungsleistungen für das zu liefernde Schließ- und Zutrittskontrollsystem organisatorisch, personell und technisch ausgestalten wird, um das Ziel der Sicherstellung einer dauerhaft hohen Verfügbarkeit, Betriebssicherheit und Funktionsfähigkeit des elektronischen Schließ- und Zutrittskontrollsystems über die gesamte Vertragslaufzeit bei gleichzeitig möglichst kurzen Reaktions- und Wiederherstellungszeiten sowie einem möglichst geringen organisatorischen Aufwand für den Auftraggeber bestmöglich zu erreichen. In dem Service- und Supportkonzept darzustellende Aspekte: - Organisation des Service- und Supports einschließlich Ansprechpartner- und Eskalationsstruktur, - Vorgehen bei Störungsmeldungen und Supportanfragen, Dokumentation, Reporting - Maßnahmen zur Sicherstellung der vereinbarten Reaktions- und Entstörungszeiten, - Vorgehen bei sicherheitsrelevanten Störungen und Systemausfällen. Die in diesem Unterkriterium erreichten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 4 multipliziert. Maximal können für dieses Unterkriterium 20 qualitative Leistungspunkte erzielt werden. Unterkriterium 2: Ausführungs- und Installationskonzept (0 bis 5 Bewertungspunkte) Der Bieter hat mit seinem Angebot ein auftragsbezogenes Ausführungs- und Installationskonzept vorzulegen. In dem Ausführungs- und Installationskonzept ist darzustellen, wie der Bieter im Falle der Auftragserteilung an ihn die Montage, den Austausch, die Inbetriebnahme und die Funktionsprüfung der elektronischen Schließkomponenten organisatorisch, technisch und zeitlich durchführen wird, um das Ziel der Sicherstellung einer fachgerechten, effizienten und termingerechten Installation der Schließkomponenten bei durchgehender Gewährleistung der Gebäudesicherheit und Zutrittskontrolle während der gesamten Ausführungsphase bestmöglich sicherzustellen. Insbesondere muss sichergestellt werden, dass die Schutzfunktion von Außen- und sicherheitsrelevanten Türen während der Demontage, Montage und Inbetriebnahme zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt wird und Einschränkungen des Dienstbetriebs des Auftraggebers auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt bleiben. In dem Ausführungs- und Installationskonzept darzustellende Aspekte - Vorgehensweise bei der Planung und Durchführung der Installationsarbeiten, - Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Gebäudesicherheit und Zutrittskontrolle während der Demontage und Montage der Schließkomponenten, - Vorgehen bei unvorhergesehenen Störungen oder Verzögerungen während der Installationsarbeiten, - Verfahren zur Funktionsprüfung und Abnahme der installierten Komponenten. Die in diesem Unterkriterium erreichten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 5 multipliziert. Maximal können für dieses Unterkriterium 25 qualitative Leistungspunkte erzielt werden. Unterkriterium 3: Konzept zur Projektdokumentation und Einweisung (0 bis 5 Bewertungspunkte) Der Bieter hat mit seinem Angebot ein auftragsbezogenes Konzept zur Projektdokumentation und Einweisung vorzulegen. In dem Konzept zur Projektdokumentation und Einweisung ist darzustellen, wie der Bieter die Dokumentation der Planung, Installation und Inbetriebnahme des Schließ- und Zutrittskontrollsystems sowie die Einweisung der vom Auftraggeber benannten …
Qualität
Fortfühung AusführungskonzeptDie in dem Ausführungskonzept enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit und werden vertragsgegenständlich. Das bedeutet, der Auftragnehmer ist im Falle der Auftragserteilung bei der Leistungserbringung im Rahmen eines Einzelauftrags (Initialabruf und im Mini-Wettbewerb vergebener Einzelauftrag) verpflichtet, die Leistungen gemäß seiner Angaben in dem Ausführungskonzept zu erbringen. Eine Abweichung hiervon ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Soweit das Ausführungskonzept den vorgegebenen textlichen und ggf. grafischen Umfang überschreiten sollte, kann der Auftraggeber mit Blick auf die im Falle der Auftragserteilung zu erbringenden Leistungen entscheiden, ob die Angaben und ggf. Grafiken, die den vorgegebenen Umfang überschreiten, für die Leistungserbringung gelten sollen. HINWEIS: Maximal können für das Zuschlagskriterium "Ausführungskonzept" insgesamt 65 qualitative Leistungspunkte erzielt werden.
Preis
Angebotspreis (brutto)Wertungsrelevanter Preis (P) = Angebotspreis (brutto) gemäß Anlage 803 "Leistungsverzeichnis für den Initialabruf"

Eignung6 von 6 angegeben

Allgemeiner Jahresumsatz
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass das Unternehmen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft - in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) je einen Jahresumsatz (gesamt) in Höhe von mindestens 1.000.000,- EUR (netto) pro Geschäftsjahr (Minde … ganz lesenDer Bewerber / die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass das Unternehmen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft - in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) je einen Jahresumsatz (gesamt) in Höhe von mindestens 1.000.000,- EUR (netto) pro Geschäftsjahr (Mindestanforderung) erwirtschaftet hat. Aussichtreiche Bewerber / Bewerbergemeinschaften, vertreten durch das in der Anlage 202 benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft, weisen auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers mittels Beleg (Fremderklärung) des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers über den Gesamtumsatz für die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre ihre Angaben entsprechend nach, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. "Sofern entsprechende Angaben verfügbar sind" meint, dass Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) von dem Steuerberater oder dem Wirtschaftsprüfer für die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen sind, soweit diese vorliegen. Liegt für ein (1) Geschäftsjahr die BWA noch nicht vor, sind die BWA für ein solches Geschäftsjahr wenigstens anteilig vorzulegen, soweit sie vorliegen und vorliegen müssen. Der Steuerberater oder der Wirtschaftsprüfer des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft hat dem Auftraggeber in diesem Fall außerdem mitzuteilen, inwiefern BWA fehlen, warum diese fehlen und wann mit ihrem Erhalt zu rechnen ist. Etwaige dann noch ausstehende BWA sind von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft, vertreten durch das in der Anlage 202 benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft, dem Auftraggeber unaufgefordert während des Vergabeverfahrens über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform jeweils zu übermitteln, sobald und soweit diese vorliegen. Dies gilt nur, wenn der Auftraggeber auf gesondertes Verlangen die Fremderklärung bei dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft angefordert hat. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber in diesem Fall unaufgefordert etwaige noch ausstehende BWA nach der Erteilung des Zuschlags vorzulegen, sobald und soweit diese vorliegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftragnehmer außerordentlich zu kündigen, wenn er feststellt, dass der Auftragnehmer als Bewerber / Bewerbergemeinschaft nicht die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt hat. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Jahresumsatz (gesamt) der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu addieren; bei Bewerbergemeinschaften ist die jeweilige Summe des Gesamtumsatzes maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderungen. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208 "Jahresumsatz" zu verwenden und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
1. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Leistungen [Planung, Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Instandhaltung eines vernetzten Schließ-/Zutrittskontrollsystems] einzureichen. Der Bewerber hat je … ganz lesen1. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Leistungen [Planung, Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Instandhaltung eines vernetzten Schließ-/Zutrittskontrollsystems] einzureichen. Der Bewerber hat je unternehmensbezogenem Referenzprojekt in Form einer Liste Folgendes anzugeben: - Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt hat); - Projektbezeichnung der früher ausgeführten Leistung [Planung, Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Instandhaltung eines vernetzten Schließ-/Zutrittskontrollsystems] unter Angabe zu den folgenden Mindestanforderungen: Der Referenznehmer muss in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt: o die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines vernetzten Schließ-/Zutrittskontrollsystems mit mindestens 100 vernetzte Türen (Mindestanforderung) o in einem zusammenhängenden Zeitraum von höchstens 6 Monaten erbracht haben (Mindestanforderung) - Rolle des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft; ausführender Unterauftragnehmer); - Auftragswert (vereinnahmte Vergütung - EUR (brutto)) des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem Referenznehmer erbrachten Leistungen. Der Referenznehmer muss in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem Referenznehmer erbrachten Leistungen mindestens einen Auftragswert (vereinnahmte Vergütung - EUR (brutto)) in Höhe von mindestens 200.000 EUR (brutto) erlangt haben. (Mindestanforderung) - öffentlicher oder privater Empfänger (Auftraggeber) unter Angabe des Namens des Auftraggebers. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Leistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei (3) Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).; weil der Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist mehr als 36 Monate und 0 Tage beträgt. Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden, insbesondere weil die Bewerber und der Auftraggeber hierdurch dasselbe Verständnis von dem maßgeblichen Erbringungszeitraum haben. Kann ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft nicht mindestens zwei (2) unternehmensbezogene Referenzprojekte angeben, das die aufgestellten Mindest-)Anforderungen erfüllt, führt das zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist in Summe mindestens zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte anzugeben; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerber- / Bietergemeinschaft zugerechnet. 2. Ordnungsgemäße Informationen Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) GWB zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. 3. Hinweis Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte. Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" zu verwenden. Je unternehmensbezogenen Referenzprojekt ist ein (1) zusätzliches Projektblatt (also maximal eine (1) einseitig bedruckte DIN-A4-Seite), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Dieses Projektblatt ist rein informatorischer Natur. Es wird bei der Prüfung der unternehmensbezogenen Referenzprojekte nicht berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen …
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
4. Auswahlkriterien Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Leistungen [Planung, Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Instandhaltung eines vernetzten Schließ-/Zutrittskontrollsystems] anzugeben. Soweit mehr al … ganz lesen4. Auswahlkriterien Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Leistungen [Planung, Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Instandhaltung eines vernetzten Schließ-/Zutrittskontrollsystems] anzugeben. Soweit mehr als die Mindestzahl von fünf (5) geeigneten Bewerbern einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, wird der Auftraggeber die Auswahl der Bewerber, die als Bieter zur Angebots- und Verhandlungsphase zugelassen werden, anhand nachfolgender Auswahlkriterien vornehmen: Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand der Anzahl der vernetzten Türen des unternehmensbezogenen Referenzprojekts (1.) und dem angegebenen Auftragswert (vereinnahmte Vergütung - EUR (brutto)) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts (2.) wie folgt: (1.) Anzahl der vernetzten Türen des unternehmensbezogenen Referenzprojekts Punkte >= 600 vernetzte Türen: 5 Punkte = 100 vernetzte Türen: 0 Punkte < 100 vernetzte Türen: Kein geeignetes Referenzprojekt Soweit die Anzahl der vernetzten Türen des unternehmensbezogenen Referenzprojekts zwischen 100 und 600 liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei einer Anzahl der vernetzten Türen des unternehmensbezogenen Referenzprojekts von 350 erhält der Bieter 2,50 Punkte. (2.) Auftragswert (vereinnahmte Vergütung - EUR (brutto)) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts Punkte >= 1.000.000,- EUR: 5 Punkte = 200.000,- EUR: 0 Punkte < 200.000,- EUR: Kein geeignetes Referenzprojekt Die erzielten Punkte für die (1.) und die (2.) je unternehmensbezogenen Referenzprojekts werden addiert. Je eingereichtem unternehmensbezogenen Referenzprojekt können maximal 10,00 Punkte (5,00 + 5,00) erzielt werden. Bei maximal zwei (2) unternehmensbezogenen Referenzprojekten kann der Bewerber somit maximal 20 Punkte (2 x (5,00 + 5,00)) erzielen. Für den Fall, dass mit dem Teilnahmeantrag mehr als zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte eingereicht werden, werden die chronologisch ersten zwei (2) geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte gewertet. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Leistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei (3) Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).; weil der Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist mehr als 36 Monate und 0 Tage beträgt. Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden, insbesondere weil die Bewerber und der Auftraggeber hierdurch dasselbe Verständnis von dem maßgeblichen Erbringungszeitraum haben. Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches unternehmensbezogene Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" zu verwenden. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen. Für den Fall, dass nach Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der vorstehenden Auswahlmethode mehrere Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Punktgleichheit auf einem der hinteren Ränge liegen und der Auftraggeber die maximale Anzahl von acht (8) Bewerbern / Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe auffordern möchte, entscheidet das Los unter indirekter notarieller Aufsicht, welcher dieser Bewerber / welche dieser Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert wird, damit die Höchstzahl von acht (8) Bietern / Bietergemeinschaften nicht überschritten wird. Gibt es mehr als die Mindestzahl an Bewerbern / Bewerbergemeinschaften, bei d …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Begrenzung der Bewerberzahl
5 bis 8 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung läuft zunächst für zwei (2) Jahre ab dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung (Grundlaufzeit). Die Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um 12 weitere Monate, wenn nicht der Auftraggeber bis spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit dem oder … ganz lesenbis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung läuft zunächst für zwei (2) Jahre ab dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung (Grundlaufzeit). Die Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um 12 weitere Monate, wenn nicht der Auftraggeber bis spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit dem oder den Rahmenvertragspartnern in Textform mitteilt, dass sie die jeweilige automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Maximal zwei Verlängerungen sind möglich.
Optionen
Ja, unter Beachtung von § 132 GWB.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 4 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: 1. Vertrag Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein Vertrag (= Rahmenvereinbarung) [Anlage 906] geschlossen. 2. Datenschutz 3. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unter … ganz lesenLeistung: 1. Vertrag Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein Vertrag (= Rahmenvereinbarung) [Anlage 906] geschlossen. 2. Datenschutz 3. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 303 "Unterauftragsvergabe" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen. 4. Erklärung Bezug Russland Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung die Anlage 327 "Erklärung_Bezug_Russland" zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Abl … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AMUSF# 1. Bewerber- / Bietergemeinschaft Im Falle der Bildung einer Bewerber- / Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Teilnahmeantrag eine von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber - / Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft) unter … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AMUSF# 1. Bewerber- / Bietergemeinschaft Im Falle der Bildung einer Bewerber- / Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Teilnahmeantrag eine von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber - / Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft) unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und das für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages vertretungsberechtigte Mitglied bezeichnet ist, - dass das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und - dass alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bewerber- / Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bewerber- / Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird. Die Bewerber- / Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 202 "Bewerber-_Bietergemeinschaft" zu verwenden. Die Anlage ist von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen. 2. Eignungsleihe Beabsichtigt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft in dem Teilnahmeantrag Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm / ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Unter "andere Unternehmen" sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft rechtlich nicht identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezogen auf diese anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Teilnahmeantrag eine gemeinsame Haftung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen. …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Anschrift
Carl-Wery-Straße 28, 81739 München
Website
aok.de
Kontakt
vergabestelle1@by.aok.de

Bei uns erfasst

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 445 (Werkzeug, Schlösser, Schlüssel, Scharniere, Verbindungselemente, Ketten und Federn) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

21vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (11 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 577f15ef-0e33-4819-8278-87d42daffcd2.