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Planung Laborbau 70-00411-2230-F - PR1192774 -2230-B

Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. - Einkauf B12 - Vergabestelle Bau · München, Bayern

Aktenzeichen PR1192774 -2230-Bveröffentlicht 01.04.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 186 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 01.04.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
125 Tsd. €
Laufzeit
49 Monate20.07.2026 – 30.08.2030
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München80686, Bayern
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.fraunhofer.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 93 Tage (245 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (292 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 10 %, Leistung und Qualität 90 %.

  • Maßnahmen zur Qualitätssicherung60 %
  • Berufliche Befähigung des Personals30 %
  • Preis10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 1,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−0,9 Punkte
25 % teurer−2 Punkte
50 % teurer−3,3 Punkte
100 % teurer−5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über vergabe.fraunhofer.de
    vor 6 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 6 Monaten
  4. Bindefrist endet
    2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 4 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.08.2030
    vor 4 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Planung Laborbau 70-00411-2230-F

Beschreibung des Loses

die Fraunhofer-Gesellschaft plant die Durchführung der Baumaßnahme Neubau 3.BA im Institut Fraunhofer IVV Freising. Hierfür sind die Leistungen der Planung Laborbau notwendig. "Das Fraunhofer IVV am Hauutstandort Freising ist derzeit mit 238 Mitarbeitenden in 9 Abteilungen und 5 Geschäftsfelder strukturiert.

Das IVV stößt hinsichtlich Technika, Büro- und Laborkapazitäten substanziell an seine Grenzen, gerade durch die Erschließung dynamisch wachsender Themenfelder in den letzten fünf Jahren. Mit der geplanten Baumaßnahme soll ein Erweiterungsbau mit ca. 2.100 m2 Technikums-, Labor-, Büro- und sonstige Nutzfläche geschaffen werden. Die Maßnahme mit ca. 2.100 m² (NUF 1-6) setzt sich wie folgt zusammen: NF 1 Wohnen und Aufenthalt: 50 m²; NF 2 Büroarbeit: 450 m²; NF 3 Technikum und Labore (teilweise S2 für Lebensmitteltechnik): 900 m²; NF 4 Lagern (u.a. Kühlräume für Lebensmittel): 390 m²; NF 5 Bildung, Unterricht: 320 m²; NF 6 Heilen und Pflegen: 12 m².

Vertrag: Festpreisvertrag! Honorar gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 und 5-8 HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Honorarzone (§56 HOAI): 3, Honorarsatz (§56 HOAI): Basishonorarsatz

Höhe der Nebenkosten: gem. RIFT-Bund in aktuellster Fassung Umbauzuschlag: kein Umbauzuschlag Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: keine mitzuverarbeitende Bausubstanz "

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Maßnahmen zur Qualitätssicherung60 %
Berufliche Befähigung des Personals30 %
Preis10 %
Qualität
Maßnahmen zur Qualitätssicherung(15)Beschreibung des projektbezogenen Organisationskonzept: Darstellung der Organisationsstruktur mit den Funktionen im Projekt und Darstellung der Kommunikation mit den Projektbeteiligten (15)Beschreibung der Herangehensweise an die gestellte Aufgabe:einschließlich der Betrachtung der zu erwartenden Herausforderungen und dem lösungsorientierten Umgang damit. Anhand eines geeigneten Referenzprojektes (15)Beschreibung der Kostensteuerung: Darstellung der eingesetzten Instrumente und Maßnahmen unter Berücksichtigung innovativer und projektspezifischer Ansätze. Anhand eines geeigneten Referenzprojektes " (15)Beschreibung der Terminsteuerung Darstellung der eingesetzten Instrumente und Maßnahmen unter Berücksichtigung innovativer und projektspezifischer Ansätze. Anhand eines geeigneten Referenzprojektes"
Qualität
Berufliche Befähigung des Personals(15) Berufserfahrung in Jahre (netto) (15) Fachliche Eignung in Bezug auf die Bauaufgabe

Eignung7 von 7 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Gefordert ist eine, Referenzliste, siehe Vergabeunterlagen
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
siehe Vergabeunterlagen
Anteil der Unterauftragsvergabe
Nimmt der Bieter/Bewerber in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der 'Verpflichtungserklärung' (Formblatt 236) abzugeben. Für Nachunternehmer sind separate Angebotsbögen einzureichen
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
siehe Vergabeunterlagen
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
20.07.2026
Vertragsende
30.08.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.fraunhofer.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
05.05.2026, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe Vergabeunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekamm … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
"Nach § 9 der VGV haben wir uns entschieden, die Vergabeunterlagen ausschließlich digital anzubieten. Die Vergabeunterlagen können über das unter 5.1.11. der Bekanntmachung genannte Vergabeportal frei abgerufen werden. Der Angebotsbogen ist vollständig auszufüllen und zusammen mit den geforderten Na … ganz lesen"Nach § 9 der VGV haben wir uns entschieden, die Vergabeunterlagen ausschließlich digital anzubieten. Die Vergabeunterlagen können über das unter 5.1.11. der Bekanntmachung genannte Vergabeportal frei abgerufen werden. Der Angebotsbogen ist vollständig auszufüllen und zusammen mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Bescheinigungen an die Vergabestelle zu senden. Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum unter 5.1.12. der Bekanntmachung angegebenen Schlusstermin als Angebot über das Vergabeportal eingereicht werden. Eine Einreichung als Anlage zu einer Nachricht ist nicht zulässig. Die Kommunikation und damit auch Rückfragen zu dieser Ausschreibung sind ausschließlich über das Vergabeportal zu stellen und werden hierrüber auch beantwortet. Hierzu ist eine Registrierung gem. §9 Abs. 3 der VGV notwendig. Die Nutzung der Vergabeplattform für dieses Verfahren ist kostenfrei. Ergänzung zu 5.1.12 der Bekanntmachung: elektronischen Rechnungsstellung: Eine elektronische Rechnungsstellung ist in digitaler Form (ggf. inkl. Nachweise) als PDF im Format ZUGFeRD (in der jeweils gültigen Fassung) möglich." "Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB)."

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.854vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.128 Lose mit Angabe)
179.279 €Zuschlagswert im Median
95.727 € – 350.878 €mittlere Hälfte, 800 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Bayern (95 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 05.05.2026
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 05.05.2026 auf 19.05.2026 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 54dd7a4c-6f26-46bd-a9c2-aa918404b304.