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Planung Heizungs- und Lüftungsanlagen für die energetische Sanierung des Rathauses Ampfing

Gemeinde Ampfing · Ampfing, Bayern

Aktenzeichen par-HLSveröffentlicht 17.09.2025Dienstleistungen

Frist im Verfahrenseit 838 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
87 Monate01.10.2024 – 31.12.2031
Lose
1
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

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Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2031
    vor 25 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Gemeinde Ampfing beabsichtigt im Rahmen der energetischen Sanierung des Rathauses den Ersatz der Fassade des Rathauses, die Herstellung der Barrierefreiheit im Rathaus und die Modernisierung der Haustechnik. Das Gebäude hat eine BGF von ca. 1.738 m2. Im Gebäude befindet sich neben den Rathausfunktionen auch die Gemeindebücherei. Das Rathaus ist ein Stahlbetonskelettbau bestehend aus Sockelgeschoss, Hochparterregeschoss, 1. OG und 2.OG. Das Gebäude hat ein Flachdach als Kaltdach, die Dämmung liegt im Dachraum. Daneben gibt es einen kleinen Dachgarten. Die Fassade besteht derzeit aus vorgehängten Stb-Fertigteilen sowie in Teilen aus einer schwarzen Metallfassade. Eine Schadstoffvorerkundung liegt vor, die Fassade ist nicht schadstoffbelastet. Das Vorhaben soll u.a. mit EFRE-Mitteln der EU gefördert werden. Die Bauleistungen sollen im 4. Quartal 2027 abgeschlossen sein.

Beschreibung des Loses

Folgende Maßnahmen sind nach jetzigem Projektstand im Rahmen des Auftrages zu planen: - der teilweise Ersatz des Heizsystems (Bestand als horizontal verteiltes System) einschließlich Rohrisolierung, - Anschluss des Heizsystems an die Nahwärmeversorgung, - die Erneuerung der Lüftungsanlage im Sitzungssaal. Es ist eine sehr enge Abstimmung mit der Bauphysik erforderlich. Die genauen energetischen Anforderungen können erst in der LPH 3 im Zuge der Erstellung des Fördermittelantrages festgelegt werden. Somit ist eine Anpassung der Planung nach Vorliegen der genehmigten Förderziele evtl. erforderlich. Von Dritten geplant werden der Ersatz der Fassade samt aller Fenster, der Neubau eines Aufzuges, der Teilersatz von abgehängten Decken und der Leuchten sowie der teilweise Ersatz des Schwachstromnetzes. Die Bauleistung muss in den Gewerken der VOB vergeben werden. In seperaten Verfahren beauftragt werden die Architektenleistungen, die Bauphysik samt energetischer Nachweis, die Elektroanlagenplanung und die Tragwerksplanung vergeben.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2024
Vertragsende
31.12.2031
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Option: Die Erweiterung des Auftrages in jeder Auftragsstufe um bis zu 50% des Beschaffungsumfanges ohne erneute Ausschreibung wird unter den Bedingungen GWB § 132 Abs. 2 vorbehalten. Überprüfungsklausel: Bautechnisch erforderliche Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Auftrages n … ganz lesenOption: Die Erweiterung des Auftrages in jeder Auftragsstufe um bis zu 50% des Beschaffungsumfanges ohne erneute Ausschreibung wird unter den Bedingungen GWB § 132 Abs. 2 vorbehalten. Überprüfungsklausel: Bautechnisch erforderliche Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Auftrages nicht erkennbar waren. Option: Die Verkleinerung des Auftrages in jeder Auftragsstufe. Überprüfungsklausel: Falls sich die Finanzierungsbedingungen für den Auftrag in durch den Auftraggeber nicht beeinflussbaren Rahmenbedingen ändern z.B. Entfall der Förderung, nicht vorhersehbare Mindereinnahmen. Option: Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Leistungsstufe 1: Das sind vorliegend die Leistungen der Leistungsphasen 1 und 2 HOAI § 55. Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie erst bei Fortsetzung der Planung / Ausführung abruft. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Leistungsstufe 2: LPH 3 gem. HOAI § 55. Leistungsstufe 3: LPH 5, LPH 6 und LPH 7 gem. HOAI § 55, Leistungsstufe 4: LPH 8 und LPH 9 gem. HOAI § 55. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, besondere Leistungen gem. Anlage 15 HOAI, die im Zuge der Projektbearbeitung nicht erforderlich werden, nicht zu beauftragen.
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Beka … ganz lesenDie Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1) Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform. Es werden nur die im Postfach des jeweiligen Auftrages auf der Vergabeplattfor … ganz lesen1) Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform. Es werden nur die im Postfach des jeweiligen Auftrages auf der Vergabeplattform eingegangenen Unterlagen berücksichtigt. Teilnahmeanträge und Angebote müssen nicht handschriftlich signiert werden. Der Bewerber/ Bieter informiert sich selbstständig über die Beschränkungen der Vergabeplattform (z. B. Beschränkungen zu Dateien). ___ 2) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. ___ 3) Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. ___ 4) Die vom Bewerber / Bieter eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. ___ 5) Informationspflicht des Bewerbers: Sofern Fragen von Bewerbern oder Bietern eingehen, deren Beantwortung über die in den sonstigen Vergabeunterlagen hinausgehende Information enthält, werden die Fragen und Antworten auf der Vergabeplattform als Fragen- und Antwortliste veröffentlicht. Die Bewerber / Bieter verpflichten sich, sich eigenverantwortlich auf der Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber/ Bieter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist / Angebotsfrist zu verlängern. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. ___ 6) Falls seitens des Bewerbers / Bieters Änderungen an seinen noch vor dem Bewerbungs- / Angebotsschluss eingereichten Unterlagen erforderlich werden, gelten folgende Regelungen: Sofern keine gesonderte Mitteilung des Bieters/ Bewerbers eingeht, wird davon ausgegangen, dass der schon eingereichte Teilnahmeantrag / das schon eingereichte Angebot unverändert aufrecht gehalten wird. Ansonsten ist vom Bewerber/ Bieter bis zum Ende der Teilnahmefrist / Angebotsfrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, dass: - der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag / kein neues Angebot abgegeben wird, - oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag / ein neues Angebot vor Ende der Frist elektronisch abgegeben wird, - oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot - ergänzt um das Erläuterungs- , Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben - aufrecht erhalten werden soll. Auf die im Einzelfall vorliegende Variante wird im betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Frist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss. ___ 7) Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist noch bis zum Tag vor Abgabe der Bewerbung bzw. des Angebotes verlängert werden kann. Alle evtl. Verlängerungen von Fristen werden auf dem Vergabeportal, auf dem die Vergabeunterlagen zur Verfügung stehen, bekannt gemacht. ___ 8) Hinweis zu einer etwaigen Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend den nächst platzierten Bewerber zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannten Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann in angemessener Frist, in jedem Fall jedoch …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2024): Elektroanlagen- und Aufzugsplanung für die energetische Sanierung des Rathauses Ampfing

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1.849vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.128 Lose mit Angabe)
179.265 €Zuschlagswert im Median
95.618 € – 351.682 €mittlere Hälfte, 799 Werte

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  3. BekanntmachungFrist 23.07.2024

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