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Planung Ersatzneubau Brücke Karlstraße

Große Kreisstadt Zittau · Zittau, Sachsen

Aktenzeichen VG.1.2025veröffentlicht 01.10.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 403 Tagen abgelaufen

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in 86 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,8 Mio. €
Laufzeit
93 Monate15.04.2026 – 31.12.2033
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Zittau02754, Landkreis Görlitz, Sachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 45 %, Leistung und Qualität 55 %.

  • Honorar30 %
  • Honorar Teil 2 (Stunden- und sonstige Leistungen)15 %
  • Projektabwicklung20 %
  • Kosten- und Zeitmanagement20 %
  • Vermeidung von Risiken und Schäden10 %
  • Präsentation5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 7,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,1 Punkte
25 % teurer−9 Punkte
50 % teurer−15 Punkte
100 % teurer−22,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2033
    vor 7 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Stadt Zittau ist Baulastträger der Brücke Karlstraße. Diese Straßenverkehrsanlage verbindet das nördlich der Bahnstrecke Löbau – Zittau gelegene Stadtgebiet „Kummersberg“ mit dem Zentrum der Stadt Zittau. Die Straße dient der Erschließung der großräumigen Kleingartenanlagen, dem stillgelegten Industrieareal sowie der Anliegergrundstücke. Die Nutzung durch den Kraftfahrzeugverkehr (Pkw, Lkw), den Radverkehr und den Fußgängerverkehr erfordern vom Ersatzneubau eine ausreichende Fahrbahnbreite in beide Fahrtrichtungen sowie einen ausreichend breiten Gehweg. Insbesondere um die Verkehrssicherheit in dem Straßenabschnitt zu erhöhen. Vorbereitende Untersuchungen alternativer Verkehrsanbindungen haben ergeben, dass diese nicht wirtschaftlich sind oder wegen eingeschränkter Nutzungsmöglichkeiten dieser Verkehrsanbindungen wie z.B. mangelnde Fahrbahnbreite und zu geringe Durchfahrthöhe sowie Tonnagebegrenzungen den beabsichtigten Ersatzneubau der Brücke Karlstraße nicht ersetzen können. Ebenso ist die Tragfähigkeit des Dammes, welcher die südliche Zufahrtsrampe zur Brücke darstellt, sehr stark eingeschränkt. Die Fahrbahn ist hier abschnittsweise bereits massiv geschädigt beziehungsweise zerstört. Im Stadtgebiet von Zittau, u. a. am Kummersberg, fand im 19. Jahrhundert umfangreicher Braunkohlentiefbau statt. Dieser ist, was die älteren Auffahrungen betrifft, nicht oder nur teilweise risskundig. Am Damm der Karlstraße treten schon seit längerer Zeit Deformationen (Senkungen) auf, die auch auf alten Braunkohlentiefbau zurückzuführen sein könnten. Aufgrund dieser Sachlage hat die Stadt Zittau sich für den Ersatzneubau der Brücke sowie der vorhandenen Rampen entschieden. Der Planungsauftrag umfasst die Ausführung der A) Objektplanung:

1. Objekt „Straßenverkehrsanlage“ Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß §§45 – 48 HOAI-Teil 3 Verkehrsanlagen incl. der Aufgabenstellung aus Anlage 13 anrechenbare Kosten: 13.2. a) Anlagen des Straßenverkehrs „– sonstige innerörtliche Straßen mit normalen verkehrstechnischen Anforderungen oder normaler städtebaulicher Situation Honorarzone III: 2.862.500 € (netto)

2. Objekt "Schienenverkehrsanlage" Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß §§45 - 48 HOAI-Teil 3 Verkehrsanlagen incl. der Aufgabenstellung aus Anlage 13 anrechenbare Kosten: 13.2. b) Anlagen des Schienenverkehrs: „Gleis und Bahnsteiganlagen der freien Strecke, mit besonderen Zwangspunkten“ Honorarzone III: 452.000 € (netto)

3. Objekt "Ingenieurbauwerk Brücke" Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß §§41 - 44 HOAI-Teil 3 Ingenieurbauwerke incl. der Aufgabenstellung aus Anlage 12.2 anrechenbare Kosten: 12.2.) Gruppe 6 – konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen; Einfeldbrücken Honorarzone III: 2.532.705€ (netto)

4. Objekt "Ingenieurbauwerk Stützmauern" Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß §§41 - 44 HOAI-Teil 3 Ingenieurbauwerke incl. der Aufgabenstellung aus Anlage 12.2 anrechenbare Kosten: 12.2.) Objektliste Ingenieurbauwerke; Gruppe 7 – unverankerte Stützbauwerke bei schwierigen Baugrund-, Belastungs- oder Geländeverhältnissen; Honorarzone III: 1.260.000 € (netto)

5. Objekt "Ingenieurbauwerk Abwasserkanal" Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß §§41 - 44 HOAI-Teil 3 Ingenieurbauwerke incl. der Aufgabenstellung aus Anlage 12.2 anrechenbare Kosten: 12.2.) Objektliste Ingenieurbauwerke; Gruppe 2 – Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung; Leitungen für Abwasser mit geringen Verknüpfungen und wenigen Zwangspunkten; Honorarzone III: 400.000 € (netto)

B) Fachplanung:

1. Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI-Teil 4 Tragwerksplanung Brücke §§49 - 52 incl. der Aufgabenstellung aus Anlage 14 anrechenbare Baukosten: 14.2. Objektliste Tragwerke, für deren Standsicherheit- und Festigkeitsnachweis schwierig zu ermittelnde Einflüsse zu berücksichtigen sind Honorarzone IV: 2.532.705 €

2. Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI-Teil 4 Tragwerksplanung Stützmauern §§49 - 52 incl. der Aufgabenstellung aus Anlage 14 anrechenbare Baukosten: 14.2. Objektliste Stützwände bei schwierigen Baugrund- und Belastungsverhältnissen; Honorarzone IV: 1.134.000 €

3. Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI-Teil 4 Technische Ausrüstung §§53 - 56 incl. der Aufgabenstellung aus Anlage 15.2 anrechenbare Baukosten Anlagengruppe 4 "Starkstromanlagen" - Außenbeleuchtungsanlagen (Straßenverkehrsanlage); Honorarzone II: 60.000,00 € (netto)

Anlagengruppe 5 Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen mit besonderen Anforderungen (LST- Schienenverkehrsanlage); Honorarzone III: 60.000,00 € (netto)

Bedingungen

Zuschlag6 von 6 angegeben

Honorar30 %
Honorar Teil 2 (Stunden- und sonstige Leistungen)15 %
Projektabwicklung20 %
Kosten- und Zeitmanagement20 %
Vermeidung von Risiken und Schäden10 %
Präsentation5 %
Preis
HonorarHonorar Teil 1 (Grundleistungen)
Preis
Honorar Teil 2 (Stunden- und sonstige Leistungen)
Qualität
ProjektabwicklungDarstellung der Projektabwicklung, allgemeine Organisation, Ausweisung von Zwischenterminen für Planungsablauf, personelle Untersetzung
Qualität
Kosten- und ZeitmanagementMaßnahmen zum Kosten- und Zeitmanagement Darlegungen zur Einflussnahme und Überwachung der Kosten und der Termineinhaltung in allen Leistungsphasen und Reaktion bei Abweichungen
Qualität
Vermeidung von Risiken und SchädenMaßnahmen zur Vermeidung von Risiken sowie Bau-, Funktions-, Folge- und wirtschaftlichen Schäden bzw. Nachteilen
Qualität
PräsentationPräsentation / Auftragsgespräch

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.04.2026
Vertragsende
31.12.2033
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Große Kreisstadt Zittau behält sich vor, dem beauftragten Planer auf Basis seines Ingenieurvertrages bei Bedarf zusätzlich einzelne, mehrere oder alle der nachfolgend möglichen Optionsleistungen zu beauftragen. Der Anspruch des Planers auf die Beauftragung einzelner mehrerer oder aller Optionsle … ganz lesenDie Große Kreisstadt Zittau behält sich vor, dem beauftragten Planer auf Basis seines Ingenieurvertrages bei Bedarf zusätzlich einzelne, mehrere oder alle der nachfolgend möglichen Optionsleistungen zu beauftragen. Der Anspruch des Planers auf die Beauftragung einzelner mehrerer oder aller Optionsleistungen ist ausgeschlossen. Die Große Kreisstadt Zittau behält sich ausdrücklich vor die Optionsleistungen selbst auszuführen oder durch einen noch zu beauftragenden Dritten ausführen zu lassen. A) Objektplanung: 1. Objekt „Straßenverkehrsanlage“ Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß §§45 – 48 HOAI-Teil 3 Verkehrsanlagen incl. der Aufgabenstellung aus Anlage 13 anrechenbare Kosten: 13.2. a) Anlagen des Straßenverkehrs „– sonstige innerörtliche Straßen mit normalen verkehrstechnischen Anforderungen oder normaler städtebaulicher Situation Honorarzone III: 2.862.500 € (netto) 2. Objekt "Schienenverkehrsanlage" Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß §§45 - 48 HOAI-Teil 3 Verkehrsanlagen incl. der Aufgabenstellung aus Anlage 13 anrechenbare Kosten: 13.2. b) Anlagen des Schienenverkehrs: „Gleis und Bahnsteiganlagen der freien Strecke, mit besonderen Zwangspunkten“ Honorarzone III: 452.000 € (netto) 3. Objekt "Ingenieurbauwerk Brücke" Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß §§41 - 44 HOAI-Teil 3 Ingenieurbauwerke incl. der Aufgabenstellung aus Anlage 12.2 anrechenbare Kosten: 12.2.) Gruppe 6 – konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen; Einfeldbrücken Honorarzone III: 2.532.705 € (netto) 4. Objekt "Ingenieurbauwerk Stützmauern" Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß §§41 - 44 HOAI-Teil 3 Ingenieurbauwerke incl. der Aufgabenstellung aus Anlage 12.2 anrechenbare Kosten: 12.2.) Objektliste Ingenieurbauwerke; Gruppe 7 – unverankerte Stützbauwerke bei schwierigen Baugrund-, Belastungs- oder Geländeverhältnissen; Honorarzone III: 1.260.000 € (netto) 5. Objekt "Ingenieurbauwerk Abwasserkanal" Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß §§41 - 44 HOAI-Teil 3 Ingenieurbauwerke incl. der Aufgabenstellung aus Anlage 12.2 anrechenbare Kosten: 12.2.) Objektliste Ingenieurbauwerke; Gruppe 2 – Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung; Leitungen für Abwasser mit geringen Verknüpfungen und wenigen Zwangspunkten; Honorarzone III: 400.000 € (netto) B) Fachplanung: 1. Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 6 gemäß HOAI-Teil 4 Tragwerksplanung Brücke §§49 - 52 incl. der Aufgabenstellung aus Anlage 14 anrechenbare Baukosten: 14.2. Objektliste Tragwerke, für deren Standsicherheit- und Festigkeitsnachweis schwierig zu ermittelnde Einflüsse zu berücksichtigen sind Honorarzone IV: 2.532.705 € 2. Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 6 gemäß HOAI-Teil 4 Tragwerksplanung Stützmauern §§49 - 52 incl. der Aufgabenstellung aus Anlage 14 anrechenbare Baukosten: 14.2. Objektliste Stützwände bei schwierigen Baugrund- und Belastungsverhältnissen; Honorarzone IV: 1.134.000 € 3. Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß HOAI-Teil 4 Technische Ausrüstung §§53 - 56 incl. der Aufgabenstellung aus Anlage 15.2 anrechenbare Baukosten Anlagengruppe 4 "Starkstromanlagen" - Außenbeleuchtungsanlagen (Straßenverkehrsanlage); Honorarzone II: 60.000,00 € (netto) Anlagengruppe 5 Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen mit besonderen Anforderungen (LST- Schienenverkehrsanlage); Honorarzone III: 60.000,00 € (netto) C) Beratungsleistungen: 1. Beratungsleistungen gemäß HOAI-Teil 1 §3 Anlage 1 Ziffer 1.3 HOAI-Geotechnik Brücke (Leistungsschwerpunkte): Grundlagenermittlung und Erkundungskonzept; Beschreiben der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse, Beurteilung der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse, Empfehlungen, Hinweise, Angaben zur Bemessung der Gründung; Honorarzone IV: 2.532.705 € 2. Beratungsleistungen gemäß HOAI-Teil 1 §3 Anlage 1 Ziffer 1.3 HOAI-Geotechnik Stützmauern (Leistungsschwerpunkte): Grundlagenermittlung und Erkundungskonzept; Beschreiben der Baugrund- und Grundwa …
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1.Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt … ganz lesenDer Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
kein Zuschlag angegeben0

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Postfach 1458, 02754 Zittau
Website
zittau.de
Kontakt
tiefbau@zittau.de
Auskünfte
Firma Volkmar Amlang e.K.volkmaramlang@aol.com

Bei uns erfasst

17Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

93vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (108 Lose mit Angabe)
250.289 €Zuschlagswert im Median
144.430 € – 477.437 €mittlere Hälfte, 37 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 30.09.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 01999e9e-d841-4054-ac47-4ade0e2cf67a.