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Frist abgelaufenEU-weitIngenieurleistungenPlanung

Planung der Bühnentechnik im Rahmen der Sanierung der Stadthalle Braunschweig

Struktur-Förderung Braunschweig GmbH · Braunschweig, Niedersachsen

Aktenzeichen VE-7-16veröffentlicht 05.03.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 948 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Braunschweig.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Niedersachsen (59 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
350 Tsd. €
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Braunschweig38100, Niedersachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 14:00 Uhr
    vor 31 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Planung und Entwicklung aller bühnentechnischen Maßnahmen im Rahmen der Sanierung der denkmalgeschützten Stadthalle Braunschweig.

Beschreibung des Loses

Die Stadt Braunschweig, vertreten durch die Struktur-Förderung Braunschweig GmbH, plant eine umfangreiche Sanierung der Bausubstanz und der Technischen Gebäudeausrüstung der im Jahre 1965 errichteten Stadthalle Braunschweig. Es handelt sich um ein sehr gut erhaltenes Bauwerk aus der Nachkriegsmoderne.

Da die gesamte Planung den Restriktionen des Denkmalschutzes unterliegt, liegt bei der Sanierung der Stadthalle ein besonderer Fokus auf der steten Optimierung der technischen Ausstattung zugunsten der denkmalgeschützten Substanz.

Die Aufgabe des Auftragnehmers besteht darin, in Zusammenarbeit mit den Objekt- und TGA-Planern die Planung und Umsetzung aller bühnentechnischen Maßnahmen im Rahmen der Sanierung der Stadthalle zu entwickeln und durchzuführen. Hierzu soll in alle Richtungen gedacht werden und die verschiedensten Kombinationen der unterschiedlichen Nutzungsanforderungen abzustimmen und zu perfektionieren. Ziel ist es die existierende bühnentechnische Planung zu optimieren und für die Zukunft zu überarbeiten. Auf Grundlage der existierenden Entwurfsplanungen, in denen alle Belange des Betreibers bis 2019 eingeflossen sind, wäre eine zukunftsweisende Überplanung/Aktualisierung wünschenswert, um die Stadthalle auch nach 2030 wettbewerbsfähig zu halten. Wegen einer Neuausrichtung des Nutzungskonzeptes werden nach der Sanierung vorrangig Sprachveranstaltungen, Konferenzen und Vorträge in der Stadthalle durchgeführt. Die aktuelle Bühnentechnik soll daher an die neuen Bedarfe angepasst werden, dennoch unterliegt sie aber den denkmalschutzrechtlichen Belangen.

In diesem Zusammenhang sind alle für das Projekt notwendigen Planungsleistungen vom Auftragnehmer zu erbringen. Dies umfasst alle für den Projekterfolg erforderlichen Leistungen. Gemäß HOAI sind die Leistungsphasen 5-9 vollumfänglich zu erbringen (voraussichtlich alle Regelleistungen sowie in Teilen auch optionale Leistungen). Dabei wird es auch erforderlich werden, dass der Auftragnehmer vereinzelte Leistungen aus den Leistungsphasen 3 und 4 erbringt, da auch die anderen Planer in Teilbereichen Prüfungen in bereits abgeschlossenen Leistungsphasen übernehmen.

Für die Bühnentechnik gibt es bereits Planungen. Im Dokument T2-A-1.1_FLB Planung und Bau_200806_01 erhalten sie auf den Seiten 319-411 einen Überblick der zu erbringenden Leistungen, die in den unterschiedlichen Leistungsphasen bearbeitet werden müssen. Der Auftraggeber hat den Wunsch, gerade im Rahmen der denkmalgerechten Sanierung eine optimale Integration der Bühnentechnik zu erhalten und gleichzeitig ein zukunftsfähiges Betreiben der Stadthalle zu ermöglichen. Bei der Bühnenbeleuchtung, ab S.411 in o.g. Dokument liegt das „szenisches Licht“ selbst im Bereich Medientechnik und ist nicht zu planen. Alle anderen Punkte des Bereiches bitte beplanen.

Vom Auftragnehmer wird ein hohes Maß an Diplomatie, Überzeugungskraft und Flexibilität erwartet, da es sich um ein sehr komplexes Projekt im Denkmalschutzbereich handelt. Neben der Abstimmung mit den an der Planung weiteren fachliche Beteiligten ist auch eine enge Abstimmung mit den Betreibern der Stadthalle bzw. den Fachplanern des Betreibers notwendig. Im Fokus steht also nicht nur der Invest, sondern auch der langfristige Betrieb der Stadthalle Braunschweig.

Die vorgenannten Punkte sind ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu verstehen. Sollte bei der Prüfung der vorliegenden Entwurfsplanung oder im weiteren Planungsverlauf festgestellt werden, dass weitere wirtschaftliche und nachhaltige Optimierungen im Rahmen der Sanierung der Stadthalle generiert werden können, ist dies dem Auftraggeber unaufgefordert zu kommunizieren, damit die Umsetzbarkeit bewertet werden kann.

Aufgrund der im Bau verschränkten Prozesse kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Sanierung die Erfordernisse von Anpassungen im Realisierungszeitraum erforderlich macht, da im Denkmalschutz sinnvolle Lösungen gefunden werden müssen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Beschreibung
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Nachweis nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft niedergelassen ist, über die Eintragung bei der Ingenieurkammer oder in einem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) oder der Handwerksrolle dieses Staates oder Nachweis über die erlaubte … ganz lesenNachweis nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft niedergelassen ist, über die Eintragung bei der Ingenieurkammer oder in einem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) oder der Handwerksrolle dieses Staates oder Nachweis über die erlaubte Berufsausübung auf andere Weise (für Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs-oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24 EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe aufgeführt). Die Nachweise können in Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt werden, müssen jedoch eindeutig lesbar sein.
Kriterium
siehe Vergabeunterlagen
Kriterium
siehe Vergabeunterlagen
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsc … ganz lesenTäuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 10 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
88 DAYS
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Lange Straße 61, 38100 Braunschweig
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

82Bekanntmachungen
0Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

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587vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (456 Lose mit Angabe)
164.216 €Zuschlagswert im Median
69.078 € – 379.379 €mittlere Hälfte, 278 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 63219718-183c-4aff-aeec-784db6db0040.