Zum Inhalt
Menü
Frist abgelaufenEU-weitHochbauBauPlanung

Planung, Bau und Finanzierung im Rahmen einer ÖPP

Landeshauptstadt Hannover - Fachbereich Gebäudemanagement · Hannover, Niedersachsen

Aktenzeichen 19-0095-24veröffentlicht 22.12.2023BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 1010 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Region Hannover.

Alle Ausschreibungen: Hochbau in Niedersachsen (45 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
270 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hannover30159, Region Hannover, Niedersachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichnein
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 92 Tage (78 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 35 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 33 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Landeshauptstadt Hannover beabsichtigt, den Neubau des Fössebads als sog. Kombibad (Hallen- und Freibad) im Rahmen eines ÖPP-Inhabermodells planen und schlüsselfertig errichten zu lassen. Der Auftragnehmer soll alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sowie die Wartungsleistungen in der verlängerten Gewährleistungsfrist erbringen. Zu den Bauleistungen gehören auch Abbrucharbeiten. Die Finanzierungsleistungen umfassen die Bauzwischenfinanzierung und die einredefreie Endfinanzierung der Gesamtinvestitionskosten über 20 Jahre.

Beschreibung des Loses

Die Landeshauptstadt Hannover plant die schlüsselfertige Errichtung des Fössebads als sog. Kombibad (Hallen- und Freibad). Die Baumaßnahme umfasst den Neubau des Hallenbads mit einem 50-Meter-Sportbecken und einer Tribüne, des Freibadbereichs mit Sport- und Liegeflächen sowie den Rückbau des bestehenden Bades. Auf dieser Grundlage ergibt sich für das abgestimmte Raumprogramm eine Nutzungsfläche von insgesamt 4.300 m² für den Neubau. Der Neubau soll im Rahmen eines ÖPP-Inhabermodells errichtet werden. Der Auftragnehmer hat auf Grundlage einer funktionalen Bauleistungsbeschreibung mit Raumprogramm alle Planungs- und Bauleistungen zu erbringen. Die Landeshauptstadt erwartet ein umfassendes Gesamtangebot für Planungs-, Bau- und Finanzierungsleistungen sowie für Wartungsleistungen in der verlängerten Gewährleistungsfrist einschließlich der Einregelung der technischen Anlagen. Die Finanzierungsleistungen umfassen die Bauzwischenfinanzierung und eine Endfinanzierung. Die Amortisation der Gesamtinvestitionskosten soll zu 100 % mittels einredefreier Endfinanzierung über 20 Jahre nach Abnahme der Bauleistungen erfolgen. Die Auftraggeberin führt für das Vorhaben gemäß VOB/A § 3a EU, Abs. 2, Nr. 1b und 1c nach einem europaweiten öffentlichen Teilnahmewettbewerb mit ausgewählten Bewerbern ein Verhandlungsverfahren nach VOB/A, § 3 EU Nr. 3 durch.

Die Vergütung der Planungs- und Bauleistungen erfolgt nach Bauabschnitten (z.B. Fertigstellung Hallenbad, Fertigstellung Freibad, Fertigstellung der Gesamtleistung etc.), welche durch die Planung des Bieters konkretisiert werden.

Für die Baumaßnahme wurden Fördermittel aus dem Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ beantragt. Die Fertigstellung des Neubaus Hallenbads muss aufgrund möglicher Fördermittel spätestens bis zum IV. Quartal 2027 erfolgen.

Für die Bewerbung im Teilnahmewettbewerb werden Nachweise und Erklärungen eines Bewerbers, Bauunternehmens und eines Objektplaners (Architekturbüros) erwartet, die nach erfolgreicher Präqualifikation zusammen ein Angebot erarbeiten und im Auftragsfall die Leistungen gemeinsam erbringen. Die Erarbeitung des Angebotes und die Erarbeitung des Projektes macht die Einbindung eines Fachplaners für Landschaftsarchitektur erforderlich.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Kriterium
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Unabhängig davon, ob sich mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft bewerben oder für einen Teil der Leistungen Nachunternehmer beauftragt werden sollen, sind die im Folgenden dargestellten Nachweise und Erklärungen für Bewerber (A), Bauunternehmen (B) und Objektplaner/ Architekturbüro (C) abzugebe … ganz lesenUnabhängig davon, ob sich mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft bewerben oder für einen Teil der Leistungen Nachunternehmer beauftragt werden sollen, sind die im Folgenden dargestellten Nachweise und Erklärungen für Bewerber (A), Bauunternehmen (B) und Objektplaner/ Architekturbüro (C) abzugeben. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist eine Vollmacht für den bevollmächtigten Vertreter der Gemeinschaft vorzulegen. Beabsichtigt ein Unternehmen/ Planungsbüro mehrere dieser Leistungen zu erbringen, so sind für jede dieser Leistungen alle geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen. Referenzen, die auf verschiedenen Kriterien zutreffen, können mehrfach genannt werden. Bei Bietergemeinschaften werden die Referenzen der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder in Summe gewertet. Ist der Bewerber eine bereits existierende Projektgesellschaft, die nur für dieses Projekt tätig werden soll, so sind die geforderten Angaben zu den unter Ziffer III.1) genannten Kriterien vom Initiator/Gesellschafter dieser Projektgesellschaft vorzulegen. Die Bewerber/Bauunternehmen/Architekten können folgende Nachweise und Erklärungen nach § 48 VgV auch über ein Präqualifikationsverzeichnis oder mit dem Formular der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE TWB) nachweisen, wenn diese die unten beschriebenen Anforderungen erfüllen: A1, A2, A4, B1, B2, B3, C1, C2, C4. Hierzu sind die entsprechenden Registriernummern im Formblatt anzugeben. Folgende Nachweise sind der Bewerbung beizufügen: A) für den Bewerber: A1. Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 13 Monate (Unternehmen, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, können hilfsweise einen Nachweis für die Mitgliedschaft in der IHK, Handwerksrolle oder vergleichbarer Kammer vorlegen, der nicht älter als 13 Monate sein darf.). B) für das Bauunternehmen: B1. Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 13 Monate (Unternehmen, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, können hilfsweise einen Nachweis für die Mitgliedschaft in der IHK, Handwerksrolle oder vergleichbarer Kammer vorlegen, der nicht älter als 13 Monate sein darf.). C) für den Objektplaner/Architekturbüro: C1. Nachweis der Eintragung des Objektplaner/Architekturbüros zur Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt (Eintragung in die Architektenliste einer Architektenkammer).
Kriterium
A) für den Bewerber: A2. Eigenerklärung des Bewerbers, - dass keine Ausschlussgründe i.S. v. §§ 123,124 GWB vorliegen, - dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen in den letzten 2 Jahren nicht gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 i.V.m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz mit … ganz lesenA) für den Bewerber: A2. Eigenerklärung des Bewerbers, - dass keine Ausschlussgründe i.S. v. §§ 123,124 GWB vorliegen, - dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen in den letzten 2 Jahren nicht gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 i.V.m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist bzw. sind. A3. Erklärung eines oder mehrerer Kreditinstitute, in der diese die grundsätzliche Bereitschaft zur Finanzierung der Maßnahme erklären. A4. Angaben zu den Gesamtumsätzen (netto) als ÖPP-Anbieter/ Totalunternehmer/Totalübernehmer der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. B) für das Bauunternehmen: B2. Eigenerklärung des Unternehmens, - dass keine Ausschlussgründe i.S. v. §§ 123,124 GWB vorliegen, - dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen in den letzten 2 Jahren nicht gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 i.V.m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist bzw. sind. B3. Gesamtumsätze (netto) des Bauunternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. C) für den Objektplaner/ Architekturbüro: C2. Eigenerklärung des Objektplaners/ Architekturbüros, - dass keine Ausschlussgründe i. S. v. §§ 123,124 GWB vorliegen, - dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen in den letzten 2 Jahren nicht gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 i. V. m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist bzw. sind. C3. Verpflichtungserklärung des Objektplaners/ Architekturbüros (gem. § 47 VgV), im Falle einer Auftragserteilung auf das Angebot des Hauptauftragnehmers/ Bieters die zur Auftragserfüllung erforderlichen Leistungen zu erbringen. C4. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung des Objektplaners/ Architekturbüros, Ausstellungsdatum nicht älter als 6 Monate.
Kriterium
A) für den Bewerber: A5. Referenzen zu vergleichbaren Projekten (Planung, Errichtung, Finanzierung) bzw. TU/TÜ-Vergabe, bei denen der Bewerber als verantwortlicher Partner (Vertragspartner/ Initiator/ Gesellschafter Objektgesellschaft) des Auftraggebers oder als Totalunternehmer/Totalübernehmer) ag … ganz lesenA) für den Bewerber: A5. Referenzen zu vergleichbaren Projekten (Planung, Errichtung, Finanzierung) bzw. TU/TÜ-Vergabe, bei denen der Bewerber als verantwortlicher Partner (Vertragspartner/ Initiator/ Gesellschafter Objektgesellschaft) des Auftraggebers oder als Totalunternehmer/Totalübernehmer) agierte; Referenzzeitraum ab 2010 (Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung). Das Projekt wird auch dann als Referenz anerkannt, wenn die Bauleistungen zwar begonnen, aber nicht abgeschlossen sind. Das Projekt wird nur als Referenz anerkannt, wenn folgende Angaben vorliegen: Objekt, Jahr des Vertragsabschlusses, Auftraggeber, Realisierungsverfahren, Bauvolumen KG 200-700 (netto). Es werden maximal 5 Referenzprojekte gewertet. Referenzblätter mit bildlicher Darstellung sind erwünscht, ebenso die Benennung eines Ansprechpartners, soweit nach DSGVO möglich. B) für das Bauunternehmen: B4. Referenzen über schlüsselfertig, neu errichtete/erweiterte oder sanierte/umgebaute Schwimmhallen; Referenzzeitraum ab 2010 (Zeitpunkt der Fertigstellung des Gebäudes). Das Projekt wird nur als Referenz anerkannt, wenn das Bauvorhaben fertiggestellt ist und folgende Angaben vorliegen: Objekt, Zeitraum der Bauerrichtung, Auftraggeber, Baukosten (netto) KG 200-700 nach DIN 276, Anteil des Bauunternehmens an den durchgeführten Leistungen. Es werden max. 5 Referenzprojekte gewertet. Referenzblätter mit bildlicher Darstellung sind erwünscht, ebenso die Benennung eines Ansprechpartners, soweit nach DSGVO möglich. B5. Referenzen über schlüsselfertig errichtete Gebäude im Niedrigenergiestandard oder Gebäude mit vergleichbarem energetischem Standard; Referenzzeitraum ab 2010 (Zeitpunkt der Fertigstellung des Gebäudes). Das Projekt wird nur als Referenz anerkannt, wenn das Bauvorhaben fertiggestellt ist und folgende Angaben vorliegen: Zeitraum der Bauerrichtung, Objekt, Beschreibung des energetischen Standards, Auftraggeber, Baukosten (netto) KG 200-700 nach DIN 276, Anteil des Bauunternehmens an den durchgeführten Leistungen. Es werden max. 5 Referenzprojekte gewertet. Referenzblätter mit bildlicher Darstellung sind erwünscht, ebenso die Benennung eines Ansprechpartners, soweit nach DSGVO möglich. C) für den Objektplaner/Architekturbüro: C5. Referenzen des vorgesehenen Objektplaners/Architekturbüros für realisierte Neu- und Erweiterungsprojekte von Schwimmhallen (Sport- und Freizeitbäder); Referenzzeitraum ab 2010 (Zeitpunkt der Planungsleistung). Die Referenz wird auch dann anerkannt, wenn die angegebenen Planungsleistungen erbracht wurden, das Gebäude zwar begonnen, jedoch noch nicht fertiggestellt ist. Das Projekt wird nur als Referenz anerkannt, wenn folgende Angaben vorliegen: Zeitraum der Planungsleistung und Bauausführung, Objekt, Auftraggeber, persönlich erbrachte Leistungsphasen nach HOAI, Baukosten KG 200-600 nach DIN 276 (netto). Es werden max. 5 Referenzprojekte gewertet. Referenzblätter mit bildlicher Darstellung sind erwünscht, ebenso die Benennung eines Ansprechpartners, soweit nach DSGVO möglich. Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen die im Formblatt geforderten Angaben vollständig vorliegen. Insgesamt werden jeweils maximal 5 Referenzprojekte gewertet. Referenzblätter mit bildlicher Darstellung sind erwünscht, ebenso die Benennung eines Ansprechpartners, soweit nach DSGVO möglich. Der verlängerte Referenzzeitraum wurde im Einklang mit § 6a Abs. 3 a) VOB/A EU gewählt, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen. Für die Referenzen (A5, B4, B5, C5) sind die nachfolgenden Mindestanforderungen zu erfüllen. Erhält eine Referenz keine Punktzahl, führt das nicht automatisch zum Ausschluss. Referenzen Realisierungs-/Vertragsmodell (A5): • Die Referenzprojekte müssen im Zeitraum ab 01.01.2010 bis zum Tag der Veröffentlichung beauftragt worden sein (Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung). • Gesamtprojektkosten (KG 200 bis 700 nach DIN 276) mindestens 5 Mio. € netto Referenzen Bau (B4): • Die Referenzprojekte müssen im Zeitraum ab 01.01.20 …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
270 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
301 Tage
Angebotsöffnung
siehe Kontaktstelle. Bietende und/oder Ihre Bevollmächtigten sind zur Öffnungsverhandlung nicht zugelassen.
Sicherheiten
verlangt: Nach Zuschlagserteilung hat der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % des Pauschalfestpreises (netto) von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer zu stellen. Die jeweilige Sicherheit wird nach rechtsgeschäftlicher Abnahme … ganz lesenverlangt: Nach Zuschlagserteilung hat der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % des Pauschalfestpreises (netto) von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer zu stellen. Die jeweilige Sicherheit wird nach rechtsgeschäftlicher Abnahme der Bauleistung gegen Mängelansprüchebürgschaften in Höhe von 3 % des Pauschalfestpreises (netto) eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers ausgetauscht. Die Endfinanzierung erfolgt über einen Zeitraum von 20 Jahren ab Abnahme der Bauleistungen. Die Kosten der Bauzwischenfinanzierung werden Bestandteil der Berechnungsgrundlage für die Ratenkalkulation der Endfinanzierung. Die Bauzwischenfinanzierung ist auf die Bonität des Auftragnehmers abzustellen. Einredeverzichtserklärungen während der Bauzeit werden nicht gegeben. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Nieders. beim Nieders. Ministerium f. Wirtschaft, Verkehr, Bauen u. Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB geltend … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3. Der Antrag ist unzulässig, soweit a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die genannte e-Vergabeplattform durchgeführt. Den Bewerbern wird empfohlen, sich auf der genannten e-Vergabeplattform freiwillig zu registrieren. Eine Registrierung stellt sicher, dass die Bewerber bei Änderungen bzw. Fragen und Antworten zum Verfahren … ganz lesen1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die genannte e-Vergabeplattform durchgeführt. Den Bewerbern wird empfohlen, sich auf der genannten e-Vergabeplattform freiwillig zu registrieren. Eine Registrierung stellt sicher, dass die Bewerber bei Änderungen bzw. Fragen und Antworten zum Verfahren automatisch benachrichtigt werden. Die Registrierung ist kostenlos. 2) Das Bewerberformblatt mit den Erklärungen ist zusammen mit den Nachweisen sowohl im Excel- als auch im PDF-Format innerhalb der Bewerbungsfrist vom Bewerber vollständig ausgefüllt elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die e-Vergabeplattform einzureichen. Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht über die e-Vergabeplattform eingegangen sind. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig. Der Name der bevollmächtigten Person ist im Formularfeld jedoch anzugeben. Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist darauf zu achten, dass nur Erklärungen und Nachweise eingereicht werden, die für die Bewerbung notwendig sind. Zusätzliche Informationen, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden nicht berücksichtigt. Das Ausstellungsdatum für Nachweise mit dem Zusatz „nicht älter als 6 Monate“ bzw. „nicht älter als 13 Monate“ darf am Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate bzw. 13 Monate sein. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind auf e-Vergabeplattform einzustellen und werden auch nur dort bis 6 Tage vor Abgabe der Teilnahmeanträge durch die Vergabestelle beantwortet. 3) Fehlen in einer Bewerbung Erklärungen oder Nachweise, werden fehlende Erklärungen oder Nachweise nachgefordert. Diese sind spätestens innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung durch den Bewerber nachzureichen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung. Werden geforderte/nachgeforderte Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Teilnahme- bzw. Nachforderungsfrist eingereicht, wird die Bewerbung ausgeschlossen. 4) Mehrfachbewerbungen von Bewerber, Bauunternehmen und Architekten sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss der Bewerbungen, an denen sich das entsprechende Unternehmen beteiligt hat. 5) Angebote, die eine Beauftragung von Bauunternehmen oder Architekten beinhalten, die nicht in den Bewerbungsunterlagen des Bieters benannt worden waren, werden nicht zugelassen; ebenso Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben. 6) Jeder aufgeforderte Bieter, der ein der Ausschreibung entsprechendes Angebot mit den geforderten Unterlagen fristgerecht eingereicht hat, aber letztlich nicht den Zuschlag erhält, bekommt nach Abschluss des Vergabeverfahrens für die Erarbeitung seines Erstangebots eine Entschädigung in Höhe von 50.000 €. Allen Teilnehmern, die nach Aufforderung des Auftraggebers ihre angebotene Planung überarbeiten, aber letztlich nicht den Zuschlag erhalten, wird für jede vom Auftraggeber geforderte Überarbeitung der Planung eine Entschädigung in Höhe von 5.000 € gezahlt. Entschädigungen enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der spätere Auftragnehmer erhält keine Entschädigung.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Landeshauptstadt Hannover - Fachbereich Gebäudemanagement

Alle 26 offenen Ausschreibungen von Landeshauptstadt Hannover - Fachbereich Gebäudemanagement, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

2.497vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (1.018 Lose mit Angabe)
351.329 €Zuschlagswert im Median
127.007 € – 1,1 Mio. €mittlere Hälfte, 860 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Hochbau in Niedersachsen (45 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0c2826be-b62b-46a5-a929-0e45a14cb4ff.