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Frist abgelaufenEU-weitIngenieurleistungenPlanung

Planung Anlagengruppen 4, 5 und 6 gem. HOAI § 53 für die Sanierung der Dreifachturn- und Sporthalle an der Budrio-Allee in Eichenau

Gemeinde Eichenau · Eichenau, Bayern

Aktenzeichen Verg. Nr. 2024 H-02 ELTveröffentlicht 23.04.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 897 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
42 Monate01.07.2024 – 31.12.2027
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichstaatsanzeiger-eservices.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 30 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 28 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die Mitte der 1980er Jahre errichtete Dreifachturn- und Sporthalle an der Budrio Allee ist zentraler Bestandteil des Sport- und Freizeitzentrums der Gemeinde Eichenau. Die Gesamtanlage des Sport- und Freizeitzentrums ist entstanden aus einem städtebaulichen Wettbewerb Mitte der 70er Jahre des vergangenen Jahrhunderts. Die Halle hat einen bayerischen Architekturpreis erhalten und ist über die Ortsgrenzen hinaus eine der wenigen Sport- und Freizeiteinrichtungen, die nicht im Zusammenhang mit schulischen Nutzungen, sondern neben Turn- und Sportübungen von mehreren Kindertagesstätten, der Erwachsenenbildung und Coronarsportgruppen von Sportvereinen genutzt wird.

Ziel der Sanierung ist die energetische und brandschutztechnische Neuausrichtung sowie die Schaffung von Barrierefreiheit. Des Weiteren wird über die Nutzung als Sportstätte hinaus, die Zulassung als Versammlungsstätte für kulturelle Veranstaltungen angestrebt. Folglich soll die Turn- und -Sporthalle als attraktiver Ort der Begegnung, der Bewegung, des Austauschs, der Integration und Inklusion für vielfäItige sportliche Betätigungen für alle Bürgerinnen und Bürger ausgerichtet werden. Insgesamt sollen mit dieser umfassenden Generalsanierung die vielfältigen und attraktiven Nutzungsmöglichkeiten in einem hinsichtlich Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit und Resilienz qualifizierten Gebäude gesichert werden. Die Sanierung unterstützt zudem den Erhalt einer Halle mit überdurchschnittlich hoher architektonischer Qualität.

Die teilweise Ertüchtigung der Gebäudehülle und die Erneuerung der technischen Anlagen, betrieben durch regenerative Energien erzielt die Effizienzgebäude-Stufe 70 und generiert ein erhebliches Einsparpotenzial bei Primär- und Endenergieverbrauch. Mit den geplanten Maßnahmen werden alle Nutzungsbereiche barrierefrei erreichbar. Das umfassende Maßnahmenbündel beinhaltet darüber hinaus die nutzungsspezifische Renovierung der Sporthalle sowie eine zusätzliche Nutzung als Versammlungsstätte für kulturelle Veranstaltungen für eine gestärkte Attraktivität der Einrichtung. Mit nachvollziehbaren Einzelmaßnahmen trifft die Kommune Vorsorge vor denjenigen Naturgefahren, für die künftig ein überdurchschnittliches Gefährdungspotenzial zu erwarten ist.

Das Projekt soll im Rahmen der Förderprogrammes des Bundes „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK 2022) gefördert werden.

Beschreibung des Loses

Folgende Maßnahmen sind nach jetzigem Projektstand vorgesehen:

Energetische Sanierung und Klimaresilienz: - Umkleidegebäude: Sanierung und Dämmung der kompletten Gebäudehülle (Wand und Dach) - Sporthalle: Prallwandsanierung und Bodensanierung inkl. zusätzlicher Dämmung - nach statischer und energetischer Untersuchung ggf. Austausch der Verglasung und Oberlichter in Form von Zweifach- bzw. Dreifachverglasung - Ausführung einer Hallenbeschattung zum sommerlichen Wärmeschutz und Blendschutz;

Nutzung als Versammlungsstätte und Erzielung von Barrierefreiheit zur inklusiven Nutzung: - Statische und brandschutztechnische Ertüchtigung der Gebäudestruktur - Zugang zu Geräteräumen durch verschiebbare Tore - Ergänzung zusätzlicher Tribünen (vorbehaltlich weiteren Entscheidungen der Gemeinde Eichenau) - Schaffung barrierefreier Zugangsmöglichkeiten zur Halle - Herstellung eines barrierefreien Zugangs zum tiefergelegenen Hallenboden - Realisierung von barrierefreiem Zugang zur Tribüne - Errichtung von Sanitäranlagen in ausreichender Anzahl evtl. einer barrierefreie Toilette - Sanierung bzw. Austausch der Ballprallwände - Erneuerung des Hallenbodens samt Fußbodenheizung - Austausch des Hallentrennvorhanges gemäß aktueller Brandschutzanforderungen - Nachrüstung von zusätzlichen Rauchabzugsflächen und automatischen Zuluftöffnungen

Das Bestandsgebäude hat eine BGF von ca. 1990 m². Die Sanitärraum-Erweiterung wird nur wenige m² umfassen.

Die Hallenbeleuchtung entspricht sowohl in den Leuchtmitteln wie auch in der Steuerung nicht mehr den heutigen Anforderungen und ist zu erneuern.

Zudem werden im Zuge der Modernisierung des Ausbaues der Halle Lautsprecheranlagen betroffen sein.

Es ist eine PV-Anlage mit einer Fläche von ca. 1000 m² zu planen. Hier ist insbesondere die Einbindung in die Wärmeversorgung und die sonstigen Verbräuche der gesamten Sportanlage bei der Auslegung und Dimensionierung zu beachten. Ein Höchstmaß an Gesamt-Energieeffizienz ist Ziel.

Nach derzeitigem Kenntnisstand ist zudem ein Personenaufzug zur barrierefreien Erschließung des unter Geländeniveau liegenden Hallenbodens erforderlich.

Evtl. werden geringfügige Gebäudeerweiterungen erforderlich sein, für diese ist eine Ausstattung mit elektrotechnischen Anlagen erforderlich.

Die sorgfältige Trassenabstimmung mit der HLS- und Brandschutzplanung ist zwingend. Die Mitwirkung bei der Erstellung der Unterlagen zum Erhalt der Förderung ist zu leisten.

Bedingungen

Zuschlag1 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Beschreibung
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

Eignung12 von 12 angegeben

Kriterium
Der verantwortliche Leistungserbringer der Dienstleistung muss über folgende Qualifikation verfügen: Natürliche Personen, die am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur" (für deutsche Qualifikationen gilt: Qualifikationsanforderungen des Bayerischen Ingenieuregesetzes) be … ganz lesenDer verantwortliche Leistungserbringer der Dienstleistung muss über folgende Qualifikation verfügen: Natürliche Personen, die am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur" (für deutsche Qualifikationen gilt: Qualifikationsanforderungen des Bayerischen Ingenieuregesetzes) berechtigt sind. Ist im jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung grundsätzlich nicht geregelt, so sind die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn die Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist. Es ist eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren gefordert. - Juristischen Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Die bei einer juristischen Person für die Ausführung der betreffenden Dienstleistungen verantwortlichen Personen müssen die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein.
Kriterium
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung; Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate vor Tag der Absendung dieser Bekanntmachung sein. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss der Versicherungsschutz auf die Bewerbergemeinschaft ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlaut … ganz lesenNachweis der Berufshaftpflichtversicherung; Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate vor Tag der Absendung dieser Bekanntmachung sein. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss der Versicherungsschutz auf die Bewerbergemeinschaft ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden (Mindestsummen sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Bewerbergemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines Bewerbergemeinschafts-Partners mitversichert ist. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein über mind. 1.500 000 EUR für Personenschäden und 2.000 000 EUR für sonstige Schäden vorgelegt werden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Kriterium
Es werden folgende Angaben gefordert: 1. Erklärung (im Erklärungsvordruck) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, 2. Erklärung (im Erklärungsvordruck) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, §21 § 36 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekäm … ganz lesenEs werden folgende Angaben gefordert: 1. Erklärung (im Erklärungsvordruck) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, 2. Erklärung (im Erklärungsvordruck) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, §21 § 36 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz 3. Erklärung (im Erklärungsvordruck) über wirtschaftliche und / oder rechtliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen § 36 Abs. 1 VgV, 4. Erklärung (im Erklärungsvordruck) zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen, 5. Der Bieter muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. Verpflichtungsgesetz abzugeben, 6. Erklärung des Bewerbers/ Bieters über die Bildung von Bietergemeinschaften, soweit zutreffend. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerber-, Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerber-, Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften, 7. Erklärung über ein eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist in der Phase 2 dieses Verfahrens abzugeben, 8. Erklärung zur Eignungsleihe falls zutreffend: Beabsichtigt der Bieter im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten Dritter in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen. Der Bieter muss mit dem Angebot nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Zudem muss der Dritte die Angaben zu Ausschlusskriterien (§§ 123 und 124 GWB) machen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung Haften. Bei der Prüfung der Eignung des Bieters werden Leistungen der Eignungsleihe nur in dem Umfang und für Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen, 9. Bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handelsregister, aus dem der Unternehmenszweck zu ersehen ist. Bei Partnerschaftsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG, 10. Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen.
Kriterium
Mittel des Umsatzes, der in den Geschäftsjahren 2021, 2022 und 2023 erbrachten Leistungen gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV im Leistungsbild der ausgeschriebenen Leistungen (brutto EUR)
Kriterium
Bürostruktur zur Erbringung der Leistung, d.h. durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl Ingenieure oder Techniker in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschl. Inhaber
Kriterium
Mindestanforderung an das Referenzprojekt: Alle LPH 2-3 und 5 § 55 für die Anlagengruppen 4 und 5 für den Umbau oder die Sanierung eines Gebäudes erbracht und abgeschlossen bei einem baulich fertiggestellten Vorhaben mit Baubeginn seit 01.01.2018, 1 Referenzprojekt, Weitere Kriterien: Alle LPH 6-8 § … ganz lesenMindestanforderung an das Referenzprojekt: Alle LPH 2-3 und 5 § 55 für die Anlagengruppen 4 und 5 für den Umbau oder die Sanierung eines Gebäudes erbracht und abgeschlossen bei einem baulich fertiggestellten Vorhaben mit Baubeginn seit 01.01.2018, 1 Referenzprojekt, Weitere Kriterien: Alle LPH 6-8 § 55 selbst erbracht und abgeschlossen, bei vergaberechtlich rügefähiger Berücksichtigung VOB B und C, Projekt mind. HZ II, Projekt mit Sicherheitsbeleuchtung, Projekt mit Brandmeldeanlage mit mind. 2 Melderkreisen mit Erfordernis der Planung durch einen gem. DIN 14675 zertifizierten Planer, Projekt mit Herstellungskosten für die Beleuchtungsanlagen mind. EUR 250 TSD, Beleuchtungssimuation mit Berücksichtigung Tageslicht als Leistungsbestandteil.
Kriterium
Mindestanforderung an das Referenzprojekt: Alle LPH 2-3 und 6-8 § 55 für den Bau einer Photovoltaikanlage samt Batteriespeicher erbracht und abgeschlossen bei einem baulich fertiggestellten Vorhaben mit Baubeginn seit 01.01.2018, 1 Referenzprojekt, Weitere Kriterien: Beratung zur Auswahl der Dachf … ganz lesenMindestanforderung an das Referenzprojekt: Alle LPH 2-3 und 6-8 § 55 für den Bau einer Photovoltaikanlage samt Batteriespeicher erbracht und abgeschlossen bei einem baulich fertiggestellten Vorhaben mit Baubeginn seit 01.01.2018, 1 Referenzprojekt, Weitere Kriterien: Beratung zur Auswahl der Dachfläche unter mehreren Optionen als Teil der Leistung, Anlage über mind. 200 qm Fläche, Anlage mit hohem Eigenverbrauchsanteil an der Gesamterzeugung (im Mittel über 40%).
Kriterium
Mindestanforderung an das Referenzprojekt: Alle LPH 2-3 und 5 § 55 für den Einbau eines Aufzuges für Personen in ein Gebäude erbracht und abgeschlossen bei einem baulich fertiggestellten Vorhaben mit Baubeginn seit 01.01.2018, 1 Referenzprojekt, Weitere Kriterien: Alle LPH 6-8 § 55 selbst erbracht und abgeschlossen, bei vergaberechtlich rügefähiger Berücksichtigung VOB B und C.
Kriterium
1. Vorzulegen sind Referenzen zur Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit gem. 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV entsprechend beigefügter Anlage "Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages". 2. Angaben sind bei allen Referenzprojekten erforderlich zu: Bezeichnung des Referenzprojekts, Auftraggeber, Ansprechpar … ganz lesen1. Vorzulegen sind Referenzen zur Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit gem. 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV entsprechend beigefügter Anlage "Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages". 2. Angaben sind bei allen Referenzprojekten erforderlich zu: Bezeichnung des Referenzprojekts, Auftraggeber, Ansprechpartner des Auftraggebers mit aktueller Telefonnummer, namentlich vom Bauherrn beauftragter Auftragnehmer, Beauftragte und erbrachte Leistungen/ Angabe der erbrachten Leistungsphasen, Einsatz mit Umfang von Nachunternehmen oder freien Mitarbeitern, Benennung der Auftragnehmer für die Leistungen im Umfang des Auftrages dieser Veröffentlichung, die nicht vom Bewerber erbracht wurden, Baubeginn (Tag, Monat und Jahr), 3. Die Nichteinhaltung der geforderten Mindestanforderungen an die Referenzen führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages, die mit dem Teilnahmeantrag abrufbar ist. Wurde ein Referenzprojekt durch eine ARGE geleistet, kann nur der tatsächlich erbrachte Leistungsanteil des Bewerbers gewertet werden. Hierzu muss der genaue Leistungsanteil in den Bewerbungsunterlagen angegeben werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2024
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
Die Verlängerung ist für den Fall vorbehalten, dass: Eine längere Ausführungsdauer bei der Umsetzung der Maßnahme zu einem wirtschaftlichen Ergebis führt. Die Haushaltsmittelbereitstellung zu einer Verlängerung der Baumaßnahmen führt.
Optionen
Option: Die Erweiterung des Auftrages in jeder Auftragsstufe um bis zu 50% des Beschaffungsumfanges ohne erneute Ausschreibung wird unter den Bedingungen GWB § 132 Abs. 2 vorbehalten. Überprüfungsklausel: Bautechnisch erforderliche Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Auftrages n … ganz lesenOption: Die Erweiterung des Auftrages in jeder Auftragsstufe um bis zu 50% des Beschaffungsumfanges ohne erneute Ausschreibung wird unter den Bedingungen GWB § 132 Abs. 2 vorbehalten. Überprüfungsklausel: Bautechnisch erforderliche Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Auftrages nicht erkennbar waren. Option: Die Verkleinerung des Auftrages in jeder Auftragsstufe. Überprüfungsklausel: Falls sich die Finanzierungsbedingungen für den Auftrag in durch den Auftraggeber nicht beeinflussbaren Rahmenbedingen ändern z.B. Entfall der Förderung, nicht vorhersehbare Mindereinnahmen. Option: Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Leistungsstufe l: Das sind vorliegend die Leistungen der Leistungsphasen 1 und 2 HOAI § 55. Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie erst bei Fortsetzung der Planung / Ausführung abruft. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Leistungsstufe 2: LPH 3 gem. HOAI § 55, Leistungsstufe 3: LPH 4, LPH 5, LPH 6 und LPH 7 gem. HOAI § 55, Leistungsstufe 4: LPH 8 und LPH 9 gem. HOAI § 55. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, besondere Leistungen gem. Anlage 15 HOAI, die im Zuge der Projektbearbeitung nicht erforderlich werden, nicht zu beauftragen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Nicht zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 8053 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungs verfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber n … ganz lesenDie Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungs verfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3Nr. 2GWB);3) Verstöße gegen Vergabe Vorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB); 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#
Hinweis
1) Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform. Es werden nur die im Postfach des jeweiligen Auftrages auf der Vergabeplattfor … ganz lesen1) Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform. Es werden nur die im Postfach des jeweiligen Auftrages auf der Vergabeplattform eingegangenen Unterlagen berücksichtigt. Teilnahmeanträge und Angebote müssen nicht handschriftlich signiert werden. Der Bewerber/ Bieter informiert sich selbstständig über die Beschränkungen der Vergabeplattform (z. B. Beschränkungen zu Dateien). 2) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. 3) Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. 4) Die vom Bewerber / Bieter eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. 5) Informationspflicht des Bewerbers: Sofern Fragen von Bewerbern oder Bietern eingehen, deren Beantwortung über die in den sonstigen Vergabeunterlagen hinausgehende Information enthält, werden die Fragen und Antworten auf der Vergabeplattform als Fragen- und Antwortliste veröffentlicht. Die Bewerber / Bieter verpflichten sich, sich eigenverantwortlich auf der Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber/ Bieter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist / Angebotsfrist zu verlängern. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. 6) Falls seitens des Bewerbers / Bieters Änderungen an seinen noch vor dem Bewerbungs- / Angebotsschluss eingereichten Unterlagen erforderlich werden, gelten folgende Regelungen: Sofern keine gesonderte Mitteilung des Bieters/ Bewerbers eingeht, wird davon ausgegangen, dass der schon eingereichte Teilnahmeantrag / das schon eingereichte Angebot unverändert aufrecht gehalten wird. Ansonsten ist vom Bewerber/ Bieter bis zum Ende der Teilnahmefrist / Angebotsfrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, dass: - der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag / kein neues Angebot abgegeben wird, - oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag / ein neues Angebot vor Ende der Frist elektronisch abgegeben wird, - oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot - ergänzt um das Erläuterungs- , Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben - aufrecht erhalten werden soll. Auf die im Einzelfall vorliegende Variante wird im betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Frist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss. 7) Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist noch bis zum Tag vor Abgabe der Bewerbung bzw. des Angebotes verlängert werden kann. Alle evtl. Verlängerungen von Fristen werden auf dem Vergabeportal, auf dem die Vergabeunterlagen zur Verfügung stehen, bekannt gemacht. 8) Hinweis zu einer etwaigen Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächst platzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannten Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann in angemessener Frist, in jedem Fall jedoch 10 Kalendertage vor Ablauf der An …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.854vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.128 Lose mit Angabe)
179.279 €Zuschlagswert im Median
95.727 € – 350.878 €mittlere Hälfte, 800 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7289aa42-ea30-46b2-985d-c576ea2abb03.