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vergebenEU-weitIT-DienstleistungenIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Pflege und Weiterentwicklung der Krankenhausrechnungsprüfungssoftware (MeRep)

Verband der Ersatzkassen e.V. Abteilung Verwaltung, Vergabestelle · Berlin, Berlin

Aktenzeichen vdek - 069 - EU - 2024veröffentlicht 01.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 890 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.01.2025 – 31.12.2026, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Berlin10963, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 86 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    vor 30 Monaten
  3. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 29 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 23:59 Uhr
    vor 29 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 22 Monaten
  6. Heute
  7. Bindefrist endet
    24.062.024 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 790445 Monaten

Beschreibung

Es handelt sich um die Pflege und Weiterentwicklung einer Software zur Krankenhausabrechnungsprüfung für stationäre Behandlungen. Medizinische Rechnungsprüfungen (MeRep) von Krankenhausabrechnungen.

Beschreibung des Loses

a) Pflege der bisher erstellten Software zur med. Rechnungsprüfung MeRep. b) jew. aktuelle Programmiervorgabe zur Pflege der MeRep-Realisierung mit allen Teilen nach Maßgabe des AG. c) Angebot über die mit der Pflege verbundenen Aufwände durch den AN. Alle notwendigen Pflegearbeiten werden einzeln, schriftlich durch den AN angeboten, sowie durch den AG einzeln und schriftlich beantragt. d) kontinuierliche Aufbereitung der Stammdatenlieferung und Prüfregeln für MeRep in kasseneigenen Formaten. e) Stammdatenlieferungen für MeRep an die TK und die KKH an jedem Werktag einschließlich derTelekommunikationsgeb. f) Benutzerservice f. fachliche und technische Fragen in Zusammenhang mit dem Betrieb von MeRep in den Fachanwendungen der TK und der KKH sowie zur Unterstützung bei der Erstellung von Prüfregeln für den MeRep-Entwicklungsplatz. g) Vorhaltung und Pflege verschied. Testumgebungen einschl. der Bearb. von Störmeldungen u. Umsetzung von Falldaten zur Problemanalyse. h) Betrieb eines Kommunikatiionsportals für die Anwender i) die übrigen Inhalte der Leistungsbeschreibung

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung: 60 %
Qualität
Technischer Wert (Regelwerk und Prüfregeln) Gewichtung 40 %

Eignung11 von 11 angegeben

Kriterium
Nachweis von mind. drei Referenzen (möglichst unter Angabe der vollständigen Adresse und Ansprechpartner) bei denen vergleichbare Verträge abgeschlossen wurden. Diese belegen eine umfassende Kenntnis der Thematik.Die vergleichbarkeit ist darzustellen. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die erforde … ganz lesenNachweis von mind. drei Referenzen (möglichst unter Angabe der vollständigen Adresse und Ansprechpartner) bei denen vergleichbare Verträge abgeschlossen wurden. Diese belegen eine umfassende Kenntnis der Thematik.Die vergleichbarkeit ist darzustellen. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die erforderlichen Einwilligungen des Referenzgebers in die Weitergabe der Eckdaten zu den Referenzprojekten und in der Weitergabe von Kontaktdaten vorliegen. Eine Anonymisierung ist zulässig, soweit die geforderten Angaben für die Bewertung der Referenzprojekte noch ersichtlich sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Angaben zu Referenzprojekten beim Referenzgeber zu verifizieren. Als Ausschlusskriterium gilt wer nicht mind. eine Referenz im GKV-Bereich nachweisen kann.
Kriterium
genannt
Kriterium
mit Angabe der Registernummer ggf. Kopie der Eintragung beifügen. (Bei ausländischen Bewerbern die Unterlagen gemäß §44 VgV). -Eigenerklärung zur Eintragung im Gewerbezentralregister über den Bewerber (bei ausländischen Bewerbern Unterlagen gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24EU) Falls vorhanden, … ganz lesenmit Angabe der Registernummer ggf. Kopie der Eintragung beifügen. (Bei ausländischen Bewerbern die Unterlagen gemäß §44 VgV). -Eigenerklärung zur Eintragung im Gewerbezentralregister über den Bewerber (bei ausländischen Bewerbern Unterlagen gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24EU) Falls vorhanden, Auszug aus dem Gewerberegister ggf. auch Kopie nach § 150 Abs. 1 Gewerbeordnung über den Bewerber nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist.
Kriterium
Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014 des europäischen Rates wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das … ganz lesenMit der Verordnung EU Nr. 833/2014 des europäischen Rates wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind.
Kriterium
Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt bzw. Verfehlungen vorliegen, die den Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten, sowie dass in Bezug auf das Unternehmen keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen
Kriterium
Das Formular "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und beizufügen. Die übrigen Angaben benötigt der vdek für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbesondere gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz. Bei Bewerber- /Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
Kriterium
Der Vertrag unterliegt der Auftragsdatenverarbeitung. Die Vorgaben gemäß Art. 28 Abs. 3 DS-GVO sind zwingender Inhalt dieser Verträge. Demnach müssen u.a. die konkreten Daten, die im Rahmen des Vertrages verarbeitet werden, aufgeführt werden sowie der Kreis der betroffenen Personen. Es sind auch tec … ganz lesenDer Vertrag unterliegt der Auftragsdatenverarbeitung. Die Vorgaben gemäß Art. 28 Abs. 3 DS-GVO sind zwingender Inhalt dieser Verträge. Demnach müssen u.a. die konkreten Daten, die im Rahmen des Vertrages verarbeitet werden, aufgeführt werden sowie der Kreis der betroffenen Personen. Es sind auch technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM's) als Vertragsinhalt abzuschließen. Diese ergeben sich aus Art. 32 DS-GVO. Alle benötigten Unterlagen sind als zur Vereinbarung mit den entsprechenden Anhängen beigefügt.
Kriterium
Zusätzlich für den Leistungsteil des Unterauftragnehmers. • Eigenerklärung Ausschlussgründe • Referenzvordruck • Unternehmensdarstellung • Auszug Berufs- und Handelsregister • Erklärung zu Eintragungen im Gewerbe-register
Kriterium
Zusätzlich bei Bietergemeinschaften, sowie für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft • Eigenerklärung Ausschlussgründe • Referenzvordruck • Unternehmensdarstellung • Auszug Berufs- und Handelsregister • Erklärung zu Eintragungen im Gewerbe-register
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Betrug oder Subventionsbetrug, Rein nationale Ausschlussgründe, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung … ganz lesenBetrug oder Subventionsbetrug, Rein nationale Ausschlussgründe, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, bankruptcy, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Zahlungsunfähigkeit, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Der Auftraggeber ist berechtigt, die zweijährige Laufzeit des Vertrages gegenüber dem Auftragnehmer zwei Mal um jeweils ein weiteres Jahr zu gleichbleibenden Vertragsbestimmungen und Preisen zu verlängern. Dies erfolgt automatisch, vorbehaltlich einer Kündigung, näheres entnehmen Sie bitte § 13 des Vertrages Anlage 11
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
24.062.024 Tage
Angebotsöffnung
30.05.2024, 23:59 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemomblerstraße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) §134 Informations-und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen … ganz lesenFür die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) §134 Informations-und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2)Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. 2. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.Verfahren vor der Vergabekammer:§ 160 (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. §161 Form und Inhalt: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

283vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (319 Lose mit Angabe)
690.873 €Zuschlagswert im Median
378.601 € – 2,18 Mio. €mittlere Hälfte, 39 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 30.05.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fa240172-cb43-4af7-aae5-44a9ccd655ac.