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Pflege u. Unterhaltung an Gewässern I. Ordnung und Landespegeln im R-N-K u. N-O-K

Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe - Referat 53.2 · Heidelberg, Baden-Württemberg

Aktenzeichen RPKR53-2024-007veröffentlicht 25.09.2024DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Grünpflege und Garten- und Landschaftsbau in Baden-Württemberg (4 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

bereits erreicht · aus Veröffentlichung und Laufzeit geschätzt · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monatebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Heidelberg69123, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (14 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Preis70 %
  • Qualität30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarung zu Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern I. Ordnung: Elsenz, Kraichbach, Kriegbach, Leimbach und Landgraben, der Weschnitz und den Hochsystemgräben. Die Baustellen befinden sich an verschiedenen Stellen im Rhein-Neckar-Kreis und im Neckar-Odenwald-Krei. Die Arbeiten werden über den gesamten Jahresverlauf ausgeführt. Zudem umfasst die Rahmenvereinbarung Arbeiten an den Pegeln des Neckar-Odenwald-Kreises und des Rhein-Neckar-Kreises.

Beschreibung des Loses

Titel 1-8: Die Arbeiten umfassen die Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern I. Ordnung: Elsenz, Kraichbach, Kriegbach, Leimbach und Landgraben, der Weschnitz und den Hochsystemgräben. Die Unterhaltungsarbeiten umfassen folgende Leistungen: - Mähen, Entkrauten, Schlegeln - Ufer-, Böschungs- und Sicherungsarbeiten - Bepflanzungen - Räumungs- und Rodungsarbeiten. Titel 9: Die Arbeiten umfassen die Pflege und Unterhaltungsarbeiten an folgenden Pegeln: Neckar-Odenwald-Kreis: - Erfa-Pegel in Hardheim - Seckach-Pegel in Seckach - Schefflenz-Pegel in Allfeld - Elz-Pegel in Mosbach Rhein-Neckar-Kreis - Itter-Pegel in Eberbach - Weschnitz-Pegel in Weinheim - Waldangelbach-Pegel in Wiesloch - Leimbach-Pegel in Wiesloch - Elsenz-Pegel in Meckesheim - Schwarzbach-Pegel in Eschelbronn Die Pflege und Unterhaltungsarbeiten umfassen folgende Leistungen: - Mähen, Entkrauten, Schlegeln - Ufer-, Böschungs- und Sicherungsarbeiten - Räumungs- und Rodungsarbeiten. Titel 1-9: Die Besonderheiten von Unterhaltungsarbeiten an Gewässern bringen es mit sich, dass ein Großteil der Leistungspositionen in den Mengen variieren können. Außer bei den Mäharbeiten muss davon ausgegangen werden, dass die Massenansätze stark über- oder unterschritten werden. Dies insbesondere, aber nicht ausschließlich, wenn die Wachstumsverhältnisse einen entsprechenden Minderbedarf erkennen lassen. Die Beseitigung von Anlandungen und umgefallenen Bäumen, die sich als Abflussgefährdung zeigen, sind an den genannten Gewässern sofort durchzuführen. Die Mäh- und Schlegelarbeiten können zweimal im Jahr durchgeführt werden und/ oder abschnittsweise zur Durchführung kommen. Beim 2. Durchgang wird der gleiche EP verrechnet. Der Auftraggeber behält sich vor, die Mäharbeiten auf die Durchführung nur eines Schnittes zu begrenzen.Die in den Vordersätzen der Leistungspositionen angegebenen Massen sind planmäßig ermittelt. Mehrungen oder Minderungen derselben sowie das Entfallen einzelner Positionen sind möglich. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, im Hochwasserfall auch nachts und an Sonn- und Feiertagen jederzeit erreichbar und mit Fachpersonal und technischem Gerät sofort einsatzfähig zu sein. Die im Leistungsverzeichnis unter Stundenlohnarbeiten aufgeführten Maschinen und Geräte müssen jederzeit uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Zufahrtswege sind in der Örtlichkeit zu erkunden. Teilweise sind keine Zufahrtswege vorhanden. Bauwasser und -strom sind vom Auftragnehmer zu stellen. Die Räumungsstrecken sind im Allgemeinen über Wege, Wiesen und Äcker zugänglich. Die Räumungsarbeiten sind möglichst bei Frost bzw. günstiger Witterung durchzuführen, um größere Flurschäden zu vermeiden. Durch Unachtsamkeit hervorgerufene Flurschäden gehen zu Lasten des Unternehmers. Schäden, die durch Hochwasser an der Baustelleneinrichtung, Geräten oder Baustoffen entstehen, werden nicht vergütet. Es muss damit gerechnet werden, dass die Arbeiten zum Teil im Wasser vorgenommen werden müssen. Innerhalb der Mähstrecke ist bei den Arbeiten mit folgenden Hindernissen zu rechnen: Durchlässe, Schleusen, Deichscharten, Deich-km, und Grenzsteine, Schranken, Sperrpfosten, Telefonmasten, Dammüberfahrten, unterschiedliche Böschungsneigungen, Bermen, Brücken, Uferabbrüche.

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis70 %
Qualität30 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal: Die Arbeiten werden für 2 Jahre ab Auftragserteilung mit der Option auf Verlängerung um bis zu zwei weitere Jahre vergeben. Der Vertrag wird automatisch nach 2 Jahren verlängert sofern der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Vertragsende gekündigt wird.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 16 … ganz lesenDie Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe/Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYBY126SWHC1 - Die im Leistungsverzeichnis unter Stundenlohnarbeiten aufgeführten Maschinen und Geräte müssen jederzeit uneingeschränkt zur Verfügung stehen. - Die im Angebot des Bieters zur "Reaktionszeit nach Aufforderung in Kalendertagen" gemachten Angaben werden Vertra … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXUEYYBY126SWHC1 - Die im Leistungsverzeichnis unter Stundenlohnarbeiten aufgeführten Maschinen und Geräte müssen jederzeit uneingeschränkt zur Verfügung stehen. - Die im Angebot des Bieters zur "Reaktionszeit nach Aufforderung in Kalendertagen" gemachten Angaben werden Vertragsbestandteil. - Bitte beachten Sie, dass im vorliegenden eVergabe-Verfahren anstelle einer Unterschrift eine Angabe der erklärenden Person in Textform ausreichend ist.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Rudolph Garten- und Landschaftsbau GmbH, Obertshausen1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Waldhofer Straße 100, 69123 Heidelberg
Kontakt
vergabe.lbg-ka@rpk.bwl.de
Auskünfte
Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe - Referat 53.2vergabe.lbg-ka@rpk.bwl.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 773 (Dienstleistungen im Gartenbau) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

57vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (58 Lose mit Angabe)
189.467 €Zuschlagswert im Median
140.153 € – 311.910 €mittlere Hälfte, 19 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 45bf0c96-12e0-4fc2-bdc9-fc35c30bc3dc.