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vergebenEU-weitLieferleistungen

Personenzugangsschleusen

GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH · Darmstadt, Hessen

Aktenzeichen 27/2600010863veröffentlicht 21.06.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Bereits vergeben. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Darmstadt.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Hessen (109 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Darmstadt64291, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 73 Tage (39 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (70 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Terminplan5 %
  • Qualitätssicherung10 %
  • Konstruktiver Aufbau15 %
  • Konzept zur Fertigung und Einhaltung der Spezifikationen20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Herstellung und Lieferung von 13 Stück Personenzugangsschleusen, einschließlich der Konstruktion und Modifizierung gemäß den FAIR-Anforderungen, dem Testen der Personenzugangsschleusen, der Installation und Inbetriebnahme am Standort GSI/FAIR in Darmstadt, sowie die erste Wartung aller Schleusen inklusive dem Austausch von Verschleißteilen. Optional 7 weitere Schleusen, Wartung und Ersatzteile.

Beschreibung des Loses

siehe ausführliche Spezifikation

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis50 %
Terminplan5 %
Qualitätssicherung10 %
Konstruktiver Aufbau15 %
Konzept zur Fertigung und Einhaltung der Spezifikationen20 %
Qualität
TerminplanFür den Auftraggeber ist es besonders wichtig, dass der Bieter einen verlässlichen und detaillierten eigenen Produktions- und Lieferplan, inkl. Transport und Montage am Bestimmungsort bei GSI, zu dem vom Auftraggeber vorgeschlagenen Zeitplan (unter Berücksichtigung der Beschaffungsprozesse) vorlegt. Aus dem Plan sollten die einzelnen Prozessschritte, und wie diese zur Einhaltung der Lieferzeit beitragen, ersichtlich sein. Die Vollständigkeit, der Detaillierungsgrad und die Plausibilität der bereitgestell-ten Informationen werden bewertet.
Qualität
QualitätssicherungBeschrieben werden sollen die Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Allgemeinen und die Prüfprozesse im konkreten Produktionsablauf. Dazu gehört auch die Be-schreibung frühzeitiger Fehlererkennungsmechanismen, sowie die Protokollierung der Spezifikationen im Produktionsablauf, bis hin zur Dokumentation der geplanten Tests. Es soll erkennbar werden wie die Maßnahmen zur Erfüllung der Spezifikatio-nen beitragen und wie die technischen Merkmale kontrolliert und festgehalten wer-den. Bewertet wird neben Vollständigkeit und Detaillierungsgrad, ob durch die geschilderten Prüfmethoden Fehler frühzeitig erkannt, eingegrenzt und effizient beho-ben werden können. Positiv bewertet wird eine Darstellung, die gut, schlüssig und fundiert ist und ein Konzept erkennen lässt, das eine gute und effiziente Aufga-benerfüllung erwarten lässt.
Qualität
Konstruktiver AufbauDabei ist dem Auftraggeber besonders wichtig, dass die Bieter ihre Lösung im Detail darstellen in Bezug auf: - Zugänglichkeit der Komponenten - Interventionsmöglichkeiten im Störfall - Aufwand bei Komponentenaustausch - Reparaturmöglichkeiten (z. Bsp. durch nur eine Person/Betriebspersonal) - Störarmer Aufbau (Betriebssicherheit) - Verfügbarkeit Ersatzteile Der Bieter soll beschreiben wie der Aufbau seiner Lösung strukturiert ist. Bewertet wird die Effizienz des Aufbaus in Bezug auf Platzbedarf, Zugänglichkeit der Komponenten, Störanfälligkeit, Firmware-Konzept, sowie in Bezug auf die Re-paratur- und Wartungsfreundlichkeit (benötigter Aufwand, Interventionsmöglich-keiten, benötigte Ressourcen, Bauteileverfügbarkeit). Positiv bewertet wird eine Darstellung, die gut, schlüssig und fundiert ist und ein Konzept erkennen lässt, das eine gute und effiziente Aufgabenerfüllung erwarten lässt.
Qualität
Konzept zur Fertigung und Einhaltung der SpezifikationenErwartet wird die ausführliche Beschreibung aller notwendigen Produktions- und Herstellungsprozesse unter Angabe der technischen Ausrüstung. Insbesondere das Equipment zur Durchführung der geforderten Funktionstests. Es soll dargestellt sein, wie die Erfüllung der Spezifikationen erreicht und das Endprodukt unter Einhaltung aller Bedingungen, technischen Präzisionsvorgaben und Qualitätsmerkmalen gefertigt, montiert und getestet wird. Insbesondere detailliert dargestellt werden soll die Vorgehensweise im Hinblick auf die spezifizierten Schnittstellen zu GSI/FAIR Steuerung. Bewertet werden die Vollständigkeit, der Detaillierungsgrad und die Plausibilität der bereitgestellten Informationen. Positiv bewertet wird eine Darstellung, die gut, schlüssig und fundiert ist und ein Konzept erkennen lässt, das eine gute und effiziente Aufgabenerfüllung erwarten lässt.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Optional 7 weitere Schleusen, Wartung und Ersatzteile.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Tel.: 0228 9499-0 Fax: 0228 9499-163 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html Der Bewerber /Bieter wird aufgeford … ganz lesenDie zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Tel.: 0228 9499-0 Fax: 0228 9499-163 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhal-ten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Verga-bestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Best-immungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentli-chung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. ? Die Bewerber werden auf den rechtlichen Bedeutungsgehalt des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, Abs. 3 GWB, insbesondere dessen Nr. 4: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabe-vorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zu …
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEY1GGPGU7S Hinweis: Wertungsmethode Die Angebote werden in relation zueinander nach der Presi-Quotient Methode bewertet. Gesamtangebotspreis: 50 % Leistungskriterien: 50 % Leistungskriterien im Einzelnen: Konzept zur Fertigung und Einhaltung der Spezifikation: 40 % Kon … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS0YYEY1GGPGU7S Hinweis: Wertungsmethode Die Angebote werden in relation zueinander nach der Presi-Quotient Methode bewertet. Gesamtangebotspreis: 50 % Leistungskriterien: 50 % Leistungskriterien im Einzelnen: Konzept zur Fertigung und Einhaltung der Spezifikation: 40 % Konstruktiver Aufbau: 30 % Qualitätssicherung: 20 % Terminplan: 10 % Die ausführliche Beschreibung der Kriterien (Aufgabenstellung, Erwartung und Wertung) befindet sich im Dokument "Bewerbungsbedingungen" Hinweis: Akzeptiert wird das X-Rechnungsformat mit zusätzlicher Übersendung der Rechnung als -pdf-

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
iSECURE GmbH, Gundernhausen4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Planckstraße 1, 64291 Darmstadt
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 301 (Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

29vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (29 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6a2aca3a-b8c3-440f-8413-d9d281453e9f.