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Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr

Stadt Bayreuth Hauptamt · Bayreuth, Bayern

Aktenzeichen 2025001565veröffentlicht 15.04.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 535 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Bayern (23 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,25 Mio. €
Laufzeit
22 Monate16.09.2025 – 30.07.2027, bis zu 1 Verlängerung
Lose
4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bayreuth95444, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbieterzugang.deutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 86 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (37 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Preis60 %
  • Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Fragen bis 10:00 Uhr
    an Stadt Bayreuth
    vor 18 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über bieterzugang.deutsche-evergabe.de
    vor 18 Monaten
  4. Bindefrist endet
    86 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 15 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.07.2027
    vor 14 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Ausschreibung der Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr für die Grundschulen St. Georgen, Lerchenbühl und St. Johannis in 4 Losen für die Schuljahre 2025/2026 und 2026/2027 mit der Option der Verlängerung für die Schuljahre 2027/2028 und 2028/2029

Gegenstand nach CPV

Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Schulbuslinie Grundschule St. Georgen, Riedelsberger Weg 20, 95448 Bayreuth

Es handelt sich um die Beförderung (jeweils Hin- und Rückfahrt) von Schüler/innen aus Orten in der Stadt Bayreuth Die Beförderung hat mit einer Schulbuslinie von Hussengut zur Grundschule St. Georgen zu erfolgen. Die einzelnen Haltestellen sind in der Anlage 1 zu Los 1 zu entnehmen. Dort finden sich die für die Buslinie auf der Strecke anzufahrenden Haltestellen.

22 Monate–
2
Schulbuslinie Grundschule Bayreuth-Lerchenbühl, Lerchenbühl 11, 95447 Bayreuth

Es handelt sich um die Beförderung (jeweils Hin- und Rückfahrt) von Schüler/innen aus Orten in der Stadt Bayreuth und dem Landkreis Bayreuth. Die Beförderung hat Vormittags auf zwei Fahrtrouten - von den "Dörfern" zur Grundschule Bayreuth-Lerchenbühl - von der "Hohlmühle" zur Grundschule Bayreuth-Lerchenbühl und Nachmittags auf einer Fahrtroute - von der Grundschule Bayreuth-Lerchenbühl zur "Hohlmühle" und den "Dörfern" zu erfolgen. Die einzelnen Haltestellen sind der Anlage 1 zu Los 2 zu entnehmen. Dort finden sich die für die Buslinie auf der Strecke anzufahrenden Haltestellen.

22 Monate–
3
Schulbuslinie 1 Grundschule St. Johannis, Ziegelleite 15, 95448 Bayreuth

Es handelt sich um die Beförderung (jeweils Hin- und Rückfahrt) von Schüler/innen aus Stadtteilen in der Stadt Bayreuth und dem Landkreis Bayreuth. Die Beförderung hat mit einer Schulbuslinie von der Hohlmühle zur Grundschule St. Johannis zu erfolgen. Die einzelnen Haltestellen sind der Anlage 1 zu Los 3 zu entnehmen. Dort finden sich die für die Buslinie auf der Strecke anzufahrenden Haltestellen.

22 Monate–
4
Schulbuslinie 2 Grundschule St. Johannis, Ziegelleite 15, 95448 Bayreuth

Es handelt sich um die Beförderung (jeweils Hin- und Rückfahrt) von Schüler/innen aus Stadtteilen in der Stadt Bayreuth und dem Landkreis Bayreuth. Die Beförderung hat mit einer Schulbuslinie von Schamelsberg zur Grundschule St. Johannis zu erfolgen. Die einzelnen Haltestellen sind der Anlage 1 zu Los 4 zu entnehmen. Dort finden sich die für die Buslinie auf der Strecke anzufahrenden Haltestellen.

22 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis60 %
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog40 %
Qualität
Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogKriterien auf der Vergabeplattform

Eignung3 von 3 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Kriterium: Befähigung zur Berufsausübung Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Die verlangten nachfolgenden Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwend … ganz lesenKriterium: Befähigung zur Berufsausübung Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Die verlangten nachfolgenden Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Der Bieter/Bietergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen. Dabei sind 2 Konstellationen zu unterscheiden: 1) andere Unternehmen, die für die Erfüllung der Anforderungen der Bekanntmachung zur Eignungsleihe herangezogen werden und 2) Nachunternehmen, die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft. In beiden Konstellationen, müssen die Bieter bereits im Angebot die Art und den Umfang der von den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Erklärung zum Nachunternehmereinsatz). In der ersten Konstellation müssen die Bieter zudem bereits mit dem Angebot das Formblatt "Verpflichtungserklärung Nachunternehmer" einreichen. In der zweiten Konstellation müssen die Bieter das Formblatt "Verpflichtungserklärung Nachunternehmer" erst auf Verlangen des Auftraggebers vorlegen. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die nachfolgenden Erklärungen sowie einen Versicherungsnachweis anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt,, wird das Angebot ausgeschlossen. Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern/Bietergemeinschaften einzureichen: 1. Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein. 2. Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach § 123, 124 GWB vorliegen. 3. Ggf. Bietergemeinschaftserklärung. 4. Ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz. 5. Ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern. Kriterium: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1. Nachweis über den Bestand/Abschluss einer marktüblichen Haftpflichtversicherung (Kfz-Haftpflichtversicherung) oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU. Diese Versicherung muss die Haftung für alle im Zusammenhang mit der Beförderung entstehenden Schäden abdecken. Der Versicherungsschutz dieser Haftpflichtversicherung (Kfz-Haftpflichtversicherung) muss eine Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens 10 000 000 EUR für Sach-, Personen- und Vermögensschäden zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche der Auftraggeber aufweisen. Der Nachweis ist entweder durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen zu erbringen oder durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen. 2. Angabe des Nettogesamtumsatzes des Bieters/der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. 3. Angabe des Nettoumsatzes des Bieters/der Bietergemeinschaft mit vergleichbaren Leistungen (Personenbeförderung (Straße)) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Möglicherweise geforderte Mindeststandar …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
16.09.2025
Vertragsende
30.07.2027
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Bis zu drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit - also bis zum 30.04.2027 - kann der Auftraggeber den Vertrag optional um zwei weitere Schuljahre (2027/2028 und 2028/2029), bis zum 27.07.2029, verlängern.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
86 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung Mittelfranken, Promenade 27, 91511 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über … ganz lesenUm eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Luitpoldplatz 13, 95444 Bayreuth
Kontakt
zentraledienste@stadt.bayreuth.de
Auskünfte
Stadt Bayreuthzentraledienste@stadt.bayreuth.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

507vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (536 Lose mit Angabe)
1,5 Mio. €Zuschlagswert im Median
674.168 € – 5,91 Mio. €mittlere Hälfte, 121 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 21.05.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 37b95b3a-76a8-45a7-993e-9d6c15feccec.