Personalvermittlung 2024
KENFO - Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung St.d.ö.R. · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 03-9-1-212veröffentlicht 04.06.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Lose
- 3
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 2 Unternehmen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
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Alle Ausschreibungen: Personaldienstleistungen in Berlin (3 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 2 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Preis40 %
- Qualität60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 29 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 28 Monatenan KENFO - Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung St.d.ö.R.
- Teilnahmeanträge bis 00:01 Uhrvor 28 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der KENFO wurde am 16. Juni 2017 durch das Entsorgungsfondsgesetz als Stiftung des öffentlichen Rechts gegründet und ist Teil der mittelbaren Bundesverwaltung und unterliegt damit spezifischen öffentlich-rechtlichen Vorgaben. Er untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, die im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ausgeübt wird. Die Stiftung hat eine einzigartige, gesellschaftlich bedeutende Aufgabe. Sie wurde gegründet, um die Finanzierung der Zwischen? und Endlagerung des radioaktiven Abfalls langfristig sicherzustellen, der aus der gewerblichen Nutzung der Kernenergie zur Erzeugung von Elektrizität in Deutschland entstanden ist. Der KENFO erstattet dem Bund die Kosten für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle. Hierzu wurden von den Betreibern der 25 deutschen Kernkraftwerke 24,1 Mrd. EUR zur Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung des radioaktiven Abfalls übertragen.
Gegenstand nach CPV
- 79610000StellenvermittlungHauptgegenstand
- 79600000Personaleinstellung
Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 2 | Kapitalanlagen Im Rahmen des weiteren Aufbaus des KENFO wird es immer schwieriger, die erforderlichen Fach- und Führungskräfte im Bereich Kapitalanlagen (alle am Investmentprozess beteiligten Personen), sowie Middle- und Back-Office und Senior- und Executive-Positionen zu rekrutieren. Gegenstand der Leistungsbeschreibung sind die Personalvermittlungsdienstleistungen zur Rekrutierung von geeignetem Personal in den o. g. Bereichen. | – | – |
| 3 | Middle- und Back-Office Im Rahmen des weiteren Aufbaus des KENFO wird es immer schwieriger, die erforderlichen Fach- und Führungskräfte im Bereich Kapitalanlagen (alle am Investmentprozess beteiligten Personen), sowie Middle- und Back-Office und Senior- und Executive-Positionen zu rekrutieren. Gegenstand der Leistungsbeschreibung sind die Personalvermittlungsdienstleistungen zur Rekrutierung von geeignetem Personal in den o. g. Bereichen. | – | – |
| 4 | Senior- und Executive-Positionen Im Rahmen des weiteren Aufbaus des KENFO wird es immer schwieriger, die erforderlichen Fach- und Führungskräfte im Bereich Kapitalanlagen (alle am Investmentprozess beteiligten Personen), sowie Middle- und Back-Office und Senior- und Executive-Positionen zu rekrutieren. Gegenstand der Leistungsbeschreibung sind die Personalvermittlungsdienstleistungen zur Rekrutierung von geeignetem Personal in den o. g. Bereichen. | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Für den Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Eignung haben die Bewerber den Referenzbogen (siehe Vordruck A09 Formblatt 5) vollständig ausgefüllt und unterzeichnet mit ihrem Teilnahmeantrag einzureichen: Darstellung (gemäß Vordruck A09 For … ganz lesenkürzer
Für den Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Eignung haben die Bewerber den Referenzbogen (siehe Vordruck A09 Formblatt 5) vollständig ausgefüllt und unterzeichnet mit ihrem Teilnahmeantrag einzureichen: Darstellung (gemäß Vordruck A09 Formblatt 5) von mindestens drei erfolgreichen Referenzen des Unternehmens über die in den letzten 3 Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmeantragsfrist) erbrachten Leistungen, die mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar sind, wobei folgende Mindestanforderungen bei Bewerbungen für alle Referenzen erfüllt sein müssen (Mindestanforderung zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit): - es sind mindestens 3 Referenzen mit Bezug zu den Leistungen zu den als Mindestanforderung gekennzeichneten Kriterien: Mindestanforderung 1 "Vermittelte Kandidaten / Kandidatinnen" sowie Mindestanforderung 2 "Auftragsvolumen im Referenzzeitraum" Bewerber, die nicht über die geforderte Mindestanzahl von drei Referenzen, sowie nicht über die geforderten inhaltlichen Anforderungen der drei Referenzen verfügen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die Einreichung einer vom Referenz-Auftraggeber ausgestellten Bescheinigung für die geforderten Referenzen ist jeweils nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich die Überprüfung der Angaben bei den Referenz-Auftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor. Siehe die Bewerbungsbedingungen für die Begrenzung der Anzahl der Teilnehmer gem. § 51 VgV.- Kriterium
- Bewerber haben einen Auszug aus einem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) mit ihrem Teilnahmeantrag einzureichen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen- Begrenzung der Bewerberzahl
- 5 bis 8 Bewerber
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Verlängerungsoption von jeweils 12 Monaten
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 2 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 9 MONTHS
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Eine Abnahme- bzw. Abrufverpflichtung der Auftraggeberin besteht nicht.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden (auszugsweisen) Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden Fassung: § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt … ganz lesenkürzer
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden (auszugsweisen) Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden Fassung: § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. [...] § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. [...] § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...] § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgeh …- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YX4HKZ1 Das in dieser Auftragsbekanntmachung genannte Datum für den Versand der Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt aufgrund der Pflichtangabe im Formular; es ist keine verbindliche Zusage des Versanddatums.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Kurfürstenstraße 87, 10787 Berlin
- Kontakt
- vergabe@
kenfo.de
Bei uns erfasst
- BI-Plattform lfd. Betrieb19.09.2026
- BI-Plattform Betrieb14.10.2025
- Neuausschreibung der EUR Swap Rates und FX-Preise27.08.2025
- Gebäudereinigung 202512.08.2025
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 796 (Personaleinstellung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Personaldienstleistungen in Berlin (3 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Orizon GmbH5 Zuschläge
- Randstad Deutschland GmbH & Co. KG5 Zuschläge
- Vires Conferre GmbH5 Zuschläge
- Below Tippmann & Compagnie Personalberatung GmbH3 Zuschläge
- DIS AG3 Zuschläge
- FERCHAU GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 05.07.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Gestellung von Personal für den RettungsdienstStadt MoersFrist 30.11.2026
- REZ NRW 45ind JC ME-aktivBundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum NRWFrist 08.12.2026
- 1 Mitarbeiter (m/w/d) in ANÜ ? Mitarbeiter LAW-Zwischenlager / TEZL-A16KTE Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbHFrist 24.11.2026
- 1 Mitarbeiter (m/w/d) in ANÜ – Facharbeiter E-Technik für Instandhaltung von Nieder,- Mittelspannung,- und USV Anlagen / FTK / TTE-A12KTE Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbHFrist 03.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9399261e-4f08-4dda-9546-dbc3db8f7582.