Personalmarketingdienstleistungen für Personaldienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg
Behörde für Schule und Berufsbildung · Hamburg, Hamburg
Aktenzeichen f30978f6-2313-44ad-9748-a5d0cd7a1a25veröffentlicht 29.11.2023DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 9,27 Mio. €
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.07.2024 – 30.06.2026
- Lose
- 3
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 9,27 Mio. €
- Laufzeit
- 2 Jahre01.07.2024 – 30.06.2026, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigfbhh-evergabe.web.hamburg.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Preis50 %
- Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 35 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 34 Monatenan Behörde für Schule und Berufsbildung
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 34 Monaten
- Vertragsbeginnvor 28 MonatenLaufzeit bis 30.06.2026
- Heute
Beschreibung
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), vertreten durch die Behörde für Schule und Be-rufsbildung (BSB) als zentrale Vergabestelle, schreibt im Auftrag für das Personalamt, als Auftraggeber (AG), den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Personalmarketingdienst-leistungen für Personaldienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg aus.
Die FHH ist mit ihren sieben Bezirksämtern, elf Fachbehörden und zwei Senatsämtern und ca. 78.000 Beschäftigten eine sehr vielschichtige und bunte Arbeitgeberin. In Bezug auf das Thema Personalmarketing bedeutet dies ein breites Spektrum an Erfahrungen und Wissens-ständen sowie eine starke Variation sowohl bei Budgets als auch bei Bedarfen an konkreten Personalmarketingmaßnahmen. Die teilnehmenden Dienststellen sowie die nach heutigem Stand zur Verfügung stehenden Finanzmittel je Einheit für die Jahre 2024, 2025 und 2026 sind der Anlage 1 der Leistungsbeschreibung (Teilnehmende Dienststellen Stand: Oktober 2023) beigefügt.
Gegenstand nach CPV
- 79340000Werbe- und MarketingdienstleistungenHauptgegenstand
Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Kreativleistungen Das Los 1 bietet den Dienststellen die Möglichkeit, ein Kreativkonzept (siehe Leistungspaket 3.1.1. der Leistungsbeschreibung) und darauf aufbauende Personalmarketing-Kampagnen (siehe Leistungspaket 3.1.2 der Leistungsbeschreibung) zu beauftragen. Aufbauend auf dem Design der Kreativkonzepte und passend zu den Anforderungen der Kampagnen kann Beratung und Content Erstellung für Onlineauftritte und Landingpages (siehe Leistungspaket 3.1.3. der Leistungsbeschreibung) in Anspruch genommen werden. | 2 Jahre | 9.272.000 € |
| 2 | Medialeistungen Mit dem Los 2 erhalten die Dienststellen die Möglichkeit, die über Los 1 entwickelten Kampagnen und Werbemittel oder auch außerhalb der Rahmenvereinbarung entwickelte Erzeugnisse als Werbung aussteuern zu lassen. Startpunkt ist immer eine Beratung zum Mediaplan, also der Auswahl geeigneter Werbeträger, Formate und Timings (Leistungspaket 3.2.1). Als Werbeformen werden die Online-Werbung (Leistungspaket 3.2.2) und die Werbung in in weiteren analogen und digitalen Medien (Leistungspaket 3.2.3) unterschieden | 2 Jahre | – |
| 3 | Stellenanzeigen Mit dem Los 3 erhalten die Dienststellen die Option selbstständig oder über die:den AN entwickelte Stellenanzeigen (Leistungspaket 3.3.1) in Online Stellenportalen oder als Printanzeigen schalten und verwalten (Leistungspaket 3.3.2) zu lassen. | 2 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogKriterien auf der Vergabeplattform
Eignung6 von 6 angegeben
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2024
- Vertragsende
- 30.06.2026
- Dauer
- 2 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- fbhh-evergabe.web.hamburg.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2 Monate
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- keine Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer bei der Finanzbehörde, Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1. Nach § 134 Abs. 2 GWB ist die Informations- und Wartepflicht einzuhalten. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB abgeschlossen werden. Wird die In … ganz lesenkürzer
Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1. Nach § 134 Abs. 2 GWB ist die Informations- und Wartepflicht einzuhalten. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB abgeschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, so verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf einer Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Hamburger Straße 37, 22083 Hamburg
- Website
- hamburg.de
- Kontakt
- ausschreibungen@
bsb.hamburg.de
Bei uns erfasst
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- IT Netzwerkbetreuung BS 2726.02.2024
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 793 (Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hamburg (39 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- eye square GmbH3 Zuschläge
- PIA Media GmbH2 Zuschläge
- Q Agentur für Forschung GmbH2 Zuschläge
- forsa Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 22.01.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b4be156c-2d52-4822-81f7-c72a7ae4afc9.