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Frist abgelaufenEU-weitSchulungen und WeiterbildungDienstleistungenRahmenvereinbarung

Personalentwicklung: Training in der NRW.BANK, Los 4: Selbstführung/-organisation, Stressmanagement & Resilienz

NRW.BANK AöR · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 777-00XXXX-00-101-30520veröffentlicht 13.08.2026DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Teilnahmefristseit 54 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Düsseldorf.

  • REZ NRW bbA AA SiegenBundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum NRW · DüsseldorfFrist 25.11.2026
  • REZ NRW bbA AA KölnBundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum NRW · DüsseldorfFrist 25.11.2026

Alle Ausschreibungen: Schulungen und Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen (7 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
8 Jahre01.01.2027 – 31.12.2034
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 100 Unternehmen
Ort der Leistung
Düsseldorf40213, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.nrw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 109 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (37 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an NRW.BANK AöR
    vor 2 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 09:00 Uhr
    vor 55 Tagen
  4. Heute
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2034
    in 54 Tagen

Beschreibung

Die NRW.BANK sucht im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung - nach Bedarf - Anbieter zur Konzeption und Durchführung von internen Trainingsmaßnahmen für ein breites Themenspektrum wie Personalentwicklung, Fachthemen, Führungs-, Methoden- und Verhaltenskompetenz. Ziel ist die bestmögliche nachhaltige Sicherstellung sowie Weiterentwicklung von Wissen und Kompetenzen für Mitarbeitende und Führungskräfte im Kontext des Förderauftrages. Dabei sollen aktuelle methodische/didaktische Trends und flexible, digitale Lernformen Berücksichtigung finden. Zu diesem Zweck wird vorliegend eine Rahmenvereinbarung mit (voraussichtlich) 8 Losen ausgeschrieben: Los 1 Agiles Arbeiten, Arbeitsmethoden & -techniken (Verfahren fast abgeschlossen) Los 2 Grundlagen Bank- und Fördergeschäft (Verfahren fast abgeschlossen) Los 3 Kommunikation, Präsentation, Kollaboration & Konflikte Los 4 Selbstführung/-organisation, Stressmanagement & Resilienz Los 5 Führungsentwicklung Los 6 Coaching & Teamentwicklungsmaßnahmen Los 7 IT-Kompetenz, Digitalisierung und KI Los 8 Sprachtraining. Bietende können ihre Teilnahmeanträge für mehrere oder alle Lose einreichen; eine Beschränkung der Zahl der Lose, für die einzelne Bietende den Zuschlag erhalten, besteht nicht. Die Lose werden zeitlich versetzt im Jahr 2026/27 jeweils gesondert europaweit bekannt gemacht. Die einzelnen Lose sind im Vergabemarktplatz aus technischen Gründen in jeweils eigenen Projekträumen angelegt. Die vorliegenden Bewerbungsbedingungen betreffen das Los 4: Selbstführung/-organisation, Stressmanagement & Resilienz. Näheres siehe Leistungsbeschreibung. Bei mehreren Vertragspartnern erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge (Dienstleistungen) im Rahmen von Miniwettbewerben.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung3 von 3 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mindestens zwei Referenzen über früher durchgeführte Trainings in den letzten höchs-tens vier Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (Referenzzeitraum: 01.01.2022-31.12.2025). Jede Referenz betrifft ein Training und ist mit einer aussagekräftigen Be-schreibung ihres Empfängers/Refere … ganz lesenMindestens zwei Referenzen über früher durchgeführte Trainings in den letzten höchs-tens vier Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (Referenzzeitraum: 01.01.2022-31.12.2025). Jede Referenz betrifft ein Training und ist mit einer aussagekräftigen Be-schreibung ihres Empfängers/Referenzkunden sowie ihrem Erbringungszeitraum anzugeben und zu erläutern. Die NRW.BANK behält sich vor, die Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger/Referenzkunden zu überprüfen. Die erforderliche Referenzerläuterung kann bei wei-tergehendem Erläuterungsbedarf formlos auf Anlagen zu diesem Vordruck erfolgen. Mindestbedingungen: (1) Es müssen Erfahrungen in der Durchführung eines Trainings gem. Leistungsbeschrei-bung (Selbstführung/-organisation, Stressmanagement & Resilienz) nachgewiesen werden. (2) Das Auftragsvolumen jeder dieser Referenz muss mind. 10.000 EUR (netto) im Referenzzeit-raum (01.01.2022-31.12.2025) aufweisen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Begrenzung der Bewerberzahl
5 bis 100 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2034
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 100 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.nrw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Zuschlagskriterien im "Mini-Wettbewerb": Die Zuschlagskriterien für den Einzelvertrag werden jeweils nach den Maßgaben gemäß Rahmenvereinbarung, § 4 Einzelaufträge festgelegt.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen (Bezirksregierung Münster), Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5D2Q5# 1. Die NRW.BANK verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) und dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ( … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5D2Q5# 1. Die NRW.BANK verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) und dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) in jeweils aktueller Fassung sowie darüber hinaus allen einschlägigen weiteren Bundes- bzw. Landesgesetzen. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu diesem Verfahrensrecht sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Sinne der gesetzlichen Regelungen auszulegen. Die Bewerbungsbedingungen enthalten insoweit arbeitserleichternde Hinweise und ausgestaltende Vorgaben, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Diese Hinweise und Vorgaben vermögen die genaue Kenntnisnahme der geltenden Verfahrensvorschriften nicht zu ersetzen. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Auftragsbekanntmachung zu den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die Auftragsbekanntmachung in letzter Fassung maßgeblich. 2. Die NRW.BANK behält sich vor, bei Bedarf Aufklärungsgespräche gem. § 48 Abs. 7 VgV durchzuführen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 805 (Ausbildung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

78vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (114 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 706853e9-0f81-4961-ae2a-08ce965f423a.