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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Personal- und Organisationsamt: Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern

Stadt Schweinfurt · Schweinfurt, Bayern

Aktenzeichen LV 2026-13veröffentlicht 25.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 72 Tagen abgelaufen

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 47 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Schweinfurt97421, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 108 Tage (13 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 13 Tagen
  2. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern für die Mitarbeitenden der Stadt Schweinfurt sowie der Hospitalstiftung

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
Für die Wertung wird der anhand der im Preisblatt angegebenen Preise errechnete Gesamtpreis(brutto) herangezogen. Die festgelegten preisbezogenen Kriterien werden anhand der Angaben der Bieter im Preisblatt von Anlage 7 der Rahmenvereinbarung in Teil D der Vergabeunterlagen („Angebotsunterlagen (Rahmenvereinbarung nebst Anlagen)“) in EUR erfasst. Die Preisangaben werden inklusive der geltenden  Umsatz­ bzw. Versicherungsteuer in die Wertung eingestellt. Daraus wird nach Maßgabe der Festlegungen ein Vergleichsgesamtpreis in EUR (brutto) als Grundlage für die Bewertung errechnet (Vergleichsgesamtpreis=P). Der gewichtete Gesamtpunktwert (L) wird durch den ermittelten Vergleichsgesamtpreis (P) geteilt, daraus ergibt sich die Kennzahl des Preis­ / Leistungsverhältnisses (Zuschlagswert = Z), die zur besseren Darstellung  mit einem Skalierungsfaktor von 1000 multipliziert wird. Der Zuschlagswert (Z) wird auf vier Nachkommstellen  gerundet. Daraus ergibt sich folgende Formel: Z (Zuschlagswert) = L (gewichteter Gesamtpunktwert) geteilt  durch P (Preis) x 1000 Das Angebot mit dem höchsten Zuschlagswert (Z) erhält den Zuschlag. Sofern Angebote  denselben Zuschlagswert (Z) erreichen sollten, gelten für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots die  nachfolgenden Leitlinien. Im Einzelnen: • Haben zwei oder mehrere Angebote den höchsten Zuschlagswert  (Z) erzielt, gewinnt von diesen Angeboten dasjenige Angebot, das die höchste Wertung beim gewichteten Gesamtpunktwert (L) und damit in den leistungsbezogenen Kriterien erzielt hat. • Sofern auch bezogen auf  den gewichteten Gesamtpunktwert (L) und damit in den leistungsbezogenen Kriterien dann noch Angebote  denselben Punktwert erzielt haben, entscheiden die Auftraggeber auf Grundlage eines Losentscheids zwischen  den gleichauf liegenden Angeboten. Die Wertung der nachfolgenden preisbezogenen Kriterien und deren Gewichtung erfolgt auf Grundlage der preislichen Angaben der Bieter und nach Maßgabe der folgenden  Festlegungen. a) Preiskriterien und deren Gewichtung Der Bieter hat für die nachfolgenden Produktkategorien verbindliche Gesamtleasingraten anzugeben. Die Gesamtleasingraten enthalten die Kosten für die Bereitstellung  der Fahrräder nebst leasingfähigem Zubehör, Versicherungs­ sowie Serviceleistungen (Wartung und Inspektion). Gewichtung gesamt: 100 %. Produktkategorien: Fahrrad 1: EUR 750,00 Fahrrad 2: EUR 1.000,00 Fahrrad 3:  EUR 1.500,00 Fahrrad 4: EUR 1.750,00 Fahrrad 5: EUR 2.500,00 Fahrrad 6: EUR 3.250,00 Fahrrad 7: EUR  5.500,00 Fahrrad 8: EUR 7.000,00 Die Auftraggeber ziehen für die preisbezogenen Kriterien die Angaben der Bieter im Preisblatt von Anlage 7 der Rahmenvereinbarung in Teil D der Vergabeunterlagen in EUR heran. Zunächst werden die Preisangaben für die Produktkategorien addiert. Die Preisangaben werden inklusive der geltenden Umsatz­ bzw. Versicherungsteuer in die Wertung eingestellt. Daraus wird nach Maßgabe der Festlegungen ein Vergleichsgesamtpreis in EUR (brutto) als Grundlage für die Bewertung gebildet. b) Angaben zur Preiskalkulation Der Bieter hat die Gesamtleasingrate für jede der vorgegebenen Produktkategorien  anzugeben. Dabei gibt er die Höhe der Leasingrate für ein Fahrrad der Produktkategorie inklusive leasingfähigem  Zubehör, Vollkaskoversicherung und Service und Wartung an, wobei von dem in der jeweiligen Produktkategorie genannten Wert eines Fahrrads ausgegangen wird. Für die Kalkulation der monatlichen Gesamtleasingraten für die jeweilige Produktkategorie sowie für die Umsetzungsleistungen sollen die Bieter für die Kalkulation von  folgenden unverbindlichen Leitlinien als Hilfestellen ausgehen: • Die Laufzeit eines Einzelleasingvertrages  beträgt grundsätzlich 36 Monate. • Es können nur Fahrräder ab einem Wert von EUR 750,00 und bis zu einem Wert von EUR 7.000,00 inklusive leasingfähigem Zubehör und Versicherung über die Laufzeit eines Einzelleasingvertrages geleast werden. • Es ist für den Preis des Fahrrads inklusive leasingfähigem Zubehör die  …
Qualität
Neben dem Preis werden von den Auftraggebern auch qualitative bzw. leistungsbezogene Kriterien bewertet. Die Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der sog. Einfachen Richtwertmethode  (vgl. UfAB 2018 des Beschaffungsamts des Bundesministeriums des Innern in der Version vom April 2018). Zum Wertungsvorgang im Einzelnen: Die festgelegten qualitativen bzw. leistungsbezogene Kriterien werden nach Maßgabe des sog. umgekehrten Schulnotensystems unter Berücksichtigung der Zielerreichungsgrade  mit Bewertungspunkten von Note 1 = 100 Punkte (schlechteste erreichbare Punktzahl) bis Note 6 = 600 Punkte  (beste erreichbare Punktzahl) bewertet. Es werden ausschließlich ganzzahlige Punktwerte vergeben. Die im  jeweiligen Leistungskriterium erzielten Bewertungspunkte werden mit dem dafür festgelegten Gewichtungsfaktor  multipliziert und in Summe in die Wertung eingestellt (gewichteter Gesamtpunktwert = L). Dabei muss insgesamt ein Mindestpunktwert von 300 Punkten erreicht werden, andernfalls wird das betreffende Angebot ausgeschlossen und der jeweilige Bieter im Verfahren nicht weiter berücksichtigt. Die Punkte werden nach folgenden Leitlinien ermittelt: 100 Punkte: (Note 1) Erhält ein Bieter, wenn seine Darstellungen im Konzept aus Sicht der Auftraggeber nicht oder allenfalls zu einem sehr geringen Teil plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nur ungenügende Umsetzung des jeweiligen Ziels unter Berücksichtigung des vorgegebenen Leistungssolls schließen lassen. • 200 Punkte: Note 2: Erhält ein Bieter, wenn seine Darstellungen im Konzept aus Sicht der Auftraggeber lediglich in einzelnen Teilen plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nur in Teilen noch ausreichende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. • 300 Punkte: Note 3: Erhält ein Bieter, wenn seine Darstellungen im Konzept aus Sicht der Auftraggeber zumindest in nicht unwesentlichem Umfang plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine noch insgesamt ausreichende Umsetzung des  jeweiligen Ziels schließen lassen. • 400 Punkte: Note 4: Erhält ein Bieter, wenn seine Darstellungen im Konzept aus Sicht der Auftraggeber zum großen Teil plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine überwiegende Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. • 500 Punkte: Note 5: Erhält ein Bieter, wenn seine Darstellungen im Konzept aus Sicht der Auftraggeber im Wesentlichen plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nahezu vollumfängliche Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen. • 600 Punkte: Note 6: Erhält ein Bieter, wenn seine Darstellungen im Konzept aus Sicht der Auftraggeber in jeder Hinsicht plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine optimale und vollumfängliche Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen.
Qualität
Leistungskriterien und deren Gewichtung: ­Aspekte der Organisation 100­600 Punkte insgesamt  20% Gewichtung der Leistungskriterien Der Bieter hat in dem Konzept darzustellen und zu erläutern, wie er  die wesentlichen Maßnahmen in organisatorischer Hinsicht zur Einhaltung der vertraglichen Vorgaben konkret umsetzen wird. Der Bieter hat insbesondere zu folgenden Aspekten Ausführungen zu machen: • Darstellung  der verfügbaren Personalressourcen beim Auftragnehmer in den jeweiligen Projektphasen (Vorbereitung, Einführung und Abwicklung) nebst Ausführungen zur Qualitätssicherung im Projekt und Wissenstransfer beim Eigenpersonal • Ausarbeitung eines Arbeits­ und Zeitplans (Projektplan) für die einzelnen erforderlichen Schritte  von der Vorbereitung bis zur Einführung des Angebots unter Berücksichtigung des 01. Oktober 2026 als spätestem „Go­ Live“­Termin • Darlegung der Konzeption und Inhalte der Schulungen der Personalverantwortlichen der Auftraggeber und Vorgehen zum effizienten Aufbau von Wissen • Erörterung des Vorgehens zur Einbindung der Vertragshändler im gesamten Gebiet des Regierungsbezirks Unterfranken sowie angrenzenden Gebieten zur Sicherstellung eines ausreichenden und möglichst flächendeckenden Angebots an Mitarbeiterfahrrädern, unter  besonderer Berücksichtigung des Stadtgebiets und des Landkreises Schweinfurt sowie der Hauptwohnorte der  Beschäftigten (Pendlerbereiche) • Darstellung des Vorgehens zum Umgang mit technischen Problemen von der Annahme bis zur Beseitigung  • Aufzählung der erforderlichen Mitwirkungshandlungen der Auftraggeber ­Aspekte der Kommunikation 100­600 Punkte insgesamt 20% Gewichtung der Leistungskriterien Der Bieter hat  in dem Konzept darzustellen und zu erläutern, wie er die wesentlichen Maßnahmen in kommunikativer Hinsicht  zur Einhaltung der vertraglichen Vorgaben konkret umsetzen wird. Der Bieter hat insbesondere zu folgenden Aspekten Ausführungen zu machen: • Erörterung der geplanten Marketingmaßnahmen zur Einführung des Angebots an Mitarbeiterfahrrädern und der konkreten Schritte zur Vorbereitung, inhaltlichen Ausgestaltung und Arbeits und Zeitplanung für die einzelnen Arbeitspakete • Darstellung der Bereitstellung von Informations­ und Marketingmaterial und Ausführungen zu den Möglichkeiten einer individuellen Ausgestaltung • Erörterung  des Vorgehens für den kontinuierlichen Informationsaustausch im Rahmen der Leistungserbringung zwischen den Auftraggebern und dem Auftragnehmer • Darstellung der Erreichbarkeit der Projektleitung und weiteren  Serviceeinheiten beim Auftragnehmer und Möglichkeiten der Kontaktaufnahme ­Konzept zur Realisierung eines digitalen Bestell­ und Abwicklungsprozesses sowie einer IT­Schnittstelle 100­600 Punkte insgesamt 60%  Gewichtung der Leistungskriterien Der Bieter hat in dem Konzept darzustellen und zu erläutern, wie er die  erforderlichen Maßnahmen zur technischen Realisierung eines digitalen Bestell­ und Abwicklungsprozesses  sowie einer IT­Schnittstelle konkret umsetzen wird. Der Bieter hat insbesondere zu folgenden Aspekten  Ausführungen zu machen: • Darstellung der einzelnen Schritte für die Einführung eines digitalen Bestell­ und  Abwicklungsprozesses nebst Aufzählung der praxistypischen technischen Herausforderungen und Darlegung von möglichen Lösungsansätzen • Erörterung der Maßnahmen zur Sicherstellung einer Ausfallsicherheit  der technischen Lösung in ausreichendem Maße • Darstellung der Maßnahmen zur Sicherstellung der ITSicherheit und des Datenschutzes unter Berücksichtigung der Vorgaben der Auftraggeber und insbesondere des Pflichtenhefts zur Softwareintegration • Ausführungen zur Art und Weise der Unterstützung bei Einführung und Betriebsphase der Sachbearbeiter der Auftraggeber

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Postfach 606, 91511 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Ve … ganz lesenDer Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur  Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des  Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Ride Mobility GmbH, Bochum–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Markt 1, 97421 Schweinfurt
Kontakt
evergabe@schweinfurt.de

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41vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (26 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 20.08.2026 auf 27.08.2026 verschoben
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 11.08.2026 auf 20.08.2026 verschoben
  4. BekanntmachungFrist 11.08.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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