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Frist im Verfahrenseit 745 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hessen.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 16 Monaten · aus Veröffentlichung und Laufzeit geschätzt · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
36 Monatebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 181 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Erfüllungsgrad Leistungsverzeichnis40 %
  • Ausführungskonzept15 %
  • Lieferzeit15 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Auftraggeberin beabsichtigt ein PDMS zur digitalen Dokumentation der Intensivmedizin sowie ein AIMS zur digitalen Dokumentation im OP und Aufwachraum für die Orthopädische Klinik Hessisch Lichtenau zu beschaffen.

Beschreibung des Loses

Von der gemeinnützige Krankenhausgesellschaft des Lichtenau e.V. wurden im Zuge des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) Fördermittel (EU-Fördermittel) nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KHSFV "Klinische Entscheidungsunterstützungssysteme" ein PDMS zur digitalen Dokumentation der Intensivmedizin sowie ein AIMS zur digitalen Dokumentation im OP und Aufwachraum für die Orthopädische Klinik Hessisch Lichtenau beantragt.

Ein wesentliches Element in Behandlungsprozessen der Orthopädischen Klinik Hessisch Lichtenau stellt die intensivmedizinische Versorgung dar. In den Intensiv- und Wachbereichen werden die Patienten nach schwierigen Eingriffen, Operationen sowie mit lebensbedrohlichen Erkrankungen und nach schweren Verletzungen versorgt. Um die anspruchsvolle Versorgung auf medizinisch hochwertigem Niveau zu garantieren, ist der Einsatz modernster Technologie erforderlich. Das vorliegende Projekt verfolgt das Ziel, die Prozesse auf der Intensivstation und der Anästhesie durch den Einsatz von Technologie zu unterstützen.

Im Rahmen der Dokumentation sollen die Werte auch über elektronische Schnittstellen von medizintechnischen Geräten übernommen werden. Auf der Intensivstation sind 10 Intensivbetten vorhanden. Im Aufwachraum sind derzeit 5 Plätze vorhanden. Aktuell sind 4 Säle und 4 Einleitungen im OP-Bereich vorhanden. 1. Ausgangssituation Die Prozesse der Intensivmedizin und der Anästhesie der Orthopädischen Klinik Hessisch Lichtenau sollen durch ein PDMS / AIMS unterstützt werden. Die Kernprozesse in der Intensivmedizin und -pflege sowie der Anästhesie laufen derzeit noch papierbasiert. Im Gegensatz dazu wird auf Normalstation bereits seit einigen Jahren digital dokumentiert. So kommt es im Rahmen der Prozesse zu häufigen Medienbrüchen und somit in der Folge zu nicht wertschöpfenden Tätigkeiten. Diese zu beseitigen, stellt ein wesentliches Element des Projekts und der Ausschreibung dar. 2. Ziele Das primäre Ziel ist die durchgängige und fachabteilungsübergreifende digitale Erfassung medizinisch und pflegerischer Patienteninformationen. Die konkreten und messbaren Ziele des Vorhabens sind: • Vermeidung von Medienbrüchen im Rahmen der intensivmedizinischen Behandlung und der perioperativen Prozesse nach Umsetzung des Projekts • Voll umfängliche digitale Dokumentation und Archivierung des Behandlungsverlaufs im intensivmedizinischen, anästhesiologischen und -pflegerischen Umfeld sowie Bereitstellung von Informationen zur digitalen Weiterverarbeitung in allen umgesetzten Bereichen • Senkung des Anteils nichtwertschöpfender Tätigkeiten im ärztlichen und pflegerischen Bereich • Vermeidung von Doppeldokumentationen • In einer Patientenakte durchgehend verfügbare, zeit- sowie ortsunabhängige medizinische Informationen eines Patienten • Auf Grundlage dieser zentralen Ziele wird der folgende, abgeleitete Nutzen vom Projekt erwartet: • Verbesserung der Abläufe und Workflows auf der Intensivstation und der Anästhesie durch Digitalisierung mit einer Zeiteinsparung im Bereich der Dokumentation • Verbesserung der Kodierqualität und Steigerung der Erlöse • Entlastung des medizinischen und pflegerischen Fachpersonals von administrativen Tätigkeiten • Verbesserung der Versorgungsqualität durch Therapieassistenz • Erhöhte Datentransparenz und kürzere Reaktionszeiten gegenüber dem medizinischen Dienst der Krankenkassen

Die Einzelheiten sind der Liste der Mindestanforderungen (Anlage 1) zu diesen Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Erfüllungsgrad Leistungsverzeichnis40 %
Ausführungskonzept15 %
Lieferzeit15 %
Preis30 %
Qualität
Erfüllungsgrad Leistungsverzeichnisgem. Vergabeunterlagen
Qualität
Ausführungskonzeptgem. Vergabeunterlagen
Qualität
Lieferzeitgem. Vergabeunterlagen
Preis
gem. Vergabeunterlagen

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
36 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal: Sind sofern vorliegend abschließend in den Vergabeunterlagen zur Angebotsaufforderung aufgeführt.
Optionen
Es besteht die Möglichkeit den Vertrag um 60 Monate zu verlängern. Die Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen geregelt.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind. 2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. … ganz lesen1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind. 2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten. 3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform X-Vergabe zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elek … ganz lesenA) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform X-Vergabe zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen. **** B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform X-Vergabe einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. **** C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 2 F2 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung Mindestentgelt/Tariftreue/Scientologyschutzerklärung" - sofern jeweils gefordert - einzureichen. **** D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt. **** E) Das Formblatt Eignung (Anlage F2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will. **** F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Frist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen. *** G) Nur der guten Ordnung halber teilt die Vergabestelle im Hinblick auf den vergaberechtlichen Rechtschutz mit, dass die Vergabekammer nach Auffassung der Vergabestelle aufgrund der fehlenden Eigenschaften des Zuwendungsempfängers als öffentlicher Auftraggeber nicht zuständig sein dürfte. Die Angabe dieser erfolgt aus Sicht der Vergabestelle rein informativ, damit Bietern eine Anlaufstelle zur Verfügung steht.
Hinweis
Bei allen Verfahrensarten mit Ausnahme des offenen Verfahrens kann der öffentliche Auftraggeber die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert oder zur Verhandlung eingeladen werden, begrenzen, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Dazu gibt der öffen … ganz lesenBei allen Verfahrensarten mit Ausnahme des offenen Verfahrens kann der öffentliche Auftraggeber die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert oder zur Verhandlung eingeladen werden, begrenzen, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Dazu gibt der öffentliche Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung die von ihm vorgesehenen objektiven und nicht-diskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl, die vorgesehene Mindestzahl und gegebenenfalls auch die Höchstzahl der einzuladenden Bewerber an. *** Der Auftraggeber fordert die drei Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Prüfung der Bewertungskriterien zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. *** Die Punktzahlen ermittelt der Aufraggeber (sofern Lose gebildet sind im jeweiligen Los) wie folgt: Umsatz 10 Anzahl der vergleichbaren Referenzen 20 Qualität der vergleichbaren Referenzen 60 Mitarbeiter 10 Max Gesamtpunkte 100 *** Auswahlkriterium 1: Umsatz Gewertet wird der durchschnittliche jährliche Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen anhand nachfolgender Tabelle: Weniger als 1,0 = Ausschluss Mehr als 1,0 Weniger als 2,0 1 Mehr als 2,0 Weniger als 3,0 1,5 Mehr als 3,0 Weniger als 4,0 2 Mehr als 4,0 Weniger als 5,0 2,5 Mehr als 5,0 Weniger als 6,0 3 Mehr als 6,0 Weniger als 7,0 3,5 Mehr als 7,0 Weniger als 8,0 4 Mehr als 8,0 Weniger als 9,0 4,5 Mehr als 9,0 Weniger als 10,0 5 Mehr als 10,0 Weniger als 11,0 5,5 Mehr als 11,0 Weniger als 12,0 6 Mehr als 12,0 Weniger als 13,0 6,5 Mehr als 13,0 Weniger als 14,0 7 Mehr als 14,0 Weniger als 15,0 7,5 Mehr als 15,0 Weniger als 16,0 8 Mehr als 16,0 Weniger als 17,0 8,5 Mehr als 17,0 Weniger als 18,0 9 Mehr als 18,0 Weniger als 20,0 9,5 Mehr als 20,0 10 Die Angabe des Umsatzes erfolgt in Anlage 2_F2.1. *** Auswahlkriterium 2: Anzahl der vergleichbaren Referenzen: Weniger als 3 Referenzen = Ausschluss ≥ 3 2 Punkte ≥ 4 4 Punkte ≥ 5 6 Punkte ≥ 6 8 Punkte ≥ 7 10 Punkte ≥ 8 12 Punkte ≥ 9 14 Punkte ≥ 10 16 Punkte ≥ 11 18 Punkte ≥ 12 20 Punkte Die Angabe der Referenzen erfolgt in Anlage 2_F5. *** Auswahlkriterium 3: Qualität der vergleichbaren Referenzen Bewertet wird die Qualität der drei eingereichten Referenzen gemäß Anlage 2F5. Die Vergabestelle wertet dabei max. 3 Referenzen gemäß den in Anlage 2F5 genannten Kriterien aus. Sollte ein Bieter mehr als drei Referenzmuster mittels der vorgegebenen Anlage einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestelle die ersten drei Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl gemäß Anlage 2F5 erhält die höchste Bewertung entsprechend der dem Kriterium zugeordneten Maximalpunktzahl. Alle übrigen Angebote erhalten im Verhältnis weniger Punkte (inverser Dreisatz). Es gilt folgende Formel: P = Punktzahl_max* ((akt_Angebot) )/((max_Angebot)) Erläuterung: P = Erreichte Punktzahl im Kriterium Punktzahl_max = Maximal erreichbare Punktzahl max_Angebot = Bester Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium akt_Angebot = Betrachteter Wert i …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
kein Zuschlag angegeben1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Am Mühlenberg, 37235 Hessisch Lichtenau
Kontakt
vergabe@ebnerstolz.de

Bei uns erfasst

14Bekanntmachungen
7Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

167vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (170 Lose mit Angabe)
615.830 €Zuschlagswert im Median
446.152 € – 1,7 Mio. €mittlere Hälfte, 17 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 22.10.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 002b0042-5fed-4f0e-9855-d1b995b36e11.