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PCCTs für NR und Rad

Universitätsklinikum Würzburg · Würzburg, Bayern

Aktenzeichen EU2025/017 + 018veröffentlicht 05.05.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Würzburg97080, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

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Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

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Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

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Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 88 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (14 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Es sollen 2 Photonenzählende Computertomographen (PCCTs) beschafft werden. Einer für die Neuroradiologie, ein zweiter für die Radiologie des UKW.

Beschreibung des Loses

Durch den Vorstand des UKW wird die Einführung und Forschung an und mit der gewünschten neuen Technologie als wegweisend empfunden. Die Beschaffung und der Betrieb eines solchen Prestigeobjektes für die Forschung und eines solchen Geräts für die Krankenversorgung in den Kopfkliniken 81 und 82 des UKW ist nach Vorgabe des Vorstandes schnellst möglichst in2.Quartal 2025 umzusetzen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität
Technische InnovationDurch den Vorstand des UKW wird die Einführung und Forschung an und mit der gewünschten neuen Technologie als wegweisend empfunden. Die Beschaffung und der Betrieb eines solchen Prestigeobjektes für die Forschung und eines solchen Geräts für die Krankenversorgung in den Kopfkliniken 81 und 82 des UKW ist nach Vorgabe des Vorstandes schnellst möglichst in2.Quartal 2025 umzusetzen. Erklärung: Die photonenzählende Computertomographie ermöglicht durch die neuartige, photonenzählende Detektortechnologie eine detaillierte Energiequantifzierung der Röntgenquanten.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Innovative Beschaffung
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Postfach 606, 91511 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gilt § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorsch … ganz lesenEs gilt § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH95NNH Ferner ist diese substanzspezifische Differenzierung speziell im Fach Neuroradiologie von konkreter klinisch-diagnostischer, sogar auch therapeutischer Relevanz. So kommen der sicheren individuellen Differenzierung/Detektion von zerebralen Blutungsbetsandteilen spez … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YH95NNH Ferner ist diese substanzspezifische Differenzierung speziell im Fach Neuroradiologie von konkreter klinisch-diagnostischer, sogar auch therapeutischer Relevanz. So kommen der sicheren individuellen Differenzierung/Detektion von zerebralen Blutungsbetsandteilen speziell in häufigen neurovaskulären Krankheitsbildern besondere diagnostische und therapeutische Bedeutungen zu. Die sichere diagnostische Erkennung von zerebralen Blutbestandteilen und ihre substanzspezifische Differenzierung von z.B. Kontrastmittelextravasaten ist mit dem PCCT objektiv deutlich besser und sicherer möglich. Der photonenzählende Computertomograph ermöglicht das Scannen von Patienten mit sehr niedrioer Strahlendosis oder Kontrastmitteldosis (bzw. -konzentration) auforund der deutlich verbesserten Dosiseffizienz durch den neuartigen photonenzählenden Detektor. Darüber hinaus liefert die neuartige Technologie multispektrale/multienergetische Bildinformationen. Die mit der neuen Technologie einhergehende höhere räumliche Auflösung führt in vielen Bereichen der existierenden CT Bildgebung zu einem Mehrwert an diagnostischer Information, welche in der Patientenversorgung neue Möglichkeiten in der Diagnostik ermöglicht. Diese Möglichkeiten sind nur in Verbindung der eingesetzten Technologien möglich. Hierbei könnten laufende Studien nochmals auf Ergebnissicherung überprüft und im Sinne der Wissenschaft und des Patientenwohls in Folge dieser Prüfung, entsprechend angeglichen werden, falls nötig. Dies macht in diesem Jahr auch die schnellstmögliche Installation zu einem Prioritätsmerkmal dieser Beschaffung.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Siemens Healthineers AG, Erlangen1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Josef-Schneider-Str. 2, 97080 Würzburg
Website
ukw.de
Kontakt
euvergaben@ukw.de

Bei uns erfasst

40Bekanntmachungen
13Zuschlagsmeldungen

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 331 (Medizinische Geräte) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

201vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (211 Lose mit Angabe)
401.201 €Zuschlagswert im Median
211.394 € – 889.185 €mittlere Hälfte, 44 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. Vorabinformation Direktvergabe

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 98c32f8c-7401-4b4b-8d6f-1f8c7cbcc9d8.