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Patientenportal (Aufnahme- und Behandlungsmanagementsystem sowie Entlass- und Übernahmemanagementsystem)

Schwester Euthymia Stiftung · Vechta, Niedersachsen

Aktenzeichen Patientenportal SESveröffentlicht 09.10.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 943 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Niedersachsen.

Alle Ausschreibungen: Software in Niedersachsen (15 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 10 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
36 Monatebis zu 3 Verlängerungen
Lose
2
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Vechta49377, Landkreis Vechta, Niedersachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Umfang der Leistungen20 %
  • Auftragsbezogenes Implementierungskonzept (je Los ein Konzept)20 %
  • Auftragsbezogenes technisches Konzept20 %
  • Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Schwester Euthymia Stiftung (auch "Auftraggeber" genannt) ist Trägerin der vier Krankenhausgesellschaften St. Josefs-Hospital Cloppenburg gemeinnützige GmbH, Krankenhaus St. Elisabeth gemeinnützige GmbH, St. Franziskus-Hospital Lohne gemeinnützige GmbH und die St. Marienhospital Vechta gemeinnützige GmbH ("Krankenhausgesellschaften", "Klinken", "Krankenhäuser" und/oder "Einrichtungen des Auftraggebers" genannt). Gegenstand des Verfahrens ist die Erstellung sowie Implementierung eines Patientenportals, das für alle Krankenhausgesellschaften (gemeinsam auch "Einrichtungen des Auftraggebers" genannt) in der Trägerschaft des Auftraggebers. Die Beschaffung des Patientenportals erfolgt auf Grundlage einer KHZG-Förderung der Krankenhausgesellschaften des Auftraggebers. Die Beschaffung ist in zwei Fachlose aufgeteilt: Digitales Aufnahme- und Behandlungsmanagements (Los 1) sowie Digitales Entlass- und Übernahmemanagements (Los 2)

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Aufnahme- und Behandlungsmanagementsystem

Das Patientenportal soll die Bereiche des Digitalen Aufnahme- und Behandlungsmanagements (Los 1) sowie eines Digitalen Entlass- und Übernahmemanagements (Los 2) im Sinne der Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 KHSFV in allen Einrichtungen des Auftraggebers abdecken. Die Fördervoraussetzungen des § 19 Abs. 2 KHSFV müssen vom erstellten und implementierten Patientenportal zwingend eingehalten werden; dies gilt auch und insbesondere für Nachweisführungen, Umsetzungs- und Ausführungsfristen. Die Leistungen der Lose 1 und 2 müssen jeweils die Interoperabilitätsanforderungen, die aus §19 Abs. 2 Nr. 1 KHSFV folgen, gewährleisten. Der Auftraggeber verfolgt mit der Einführung des Patientenportals das Ziel, die Patientenbindung ebenso wie die Bindung von Zu- und Einweisern zu stärken, die Gewinnung neuer Patienten zu erleichtern, die Digitalisierung der Prozesse rund um die Aufnahme von Patienten voranzutreiben und stationäre Patienten stärker in die Behandlung einzubinden. Über die angestrebte Vereinfachung und Digitalisierung von Abläufen hinaus soll insbesondere die Einbindung stationärer Patienten in die jeweils eigene Behandlung einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, den Therapieerfolg zu sichern.

36 Monate–
2
Entlass- und Übernahmemanagementsystem

Das Patientenportal soll die Bereiche des Digitalen Aufnahme- und Behandlungsmanagements (Los 1) sowie eines Digitalen Entlass- und Übernahmemanagements (Los 2) im Sinne der Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 KHSFV in allen Einrichtungen des Auftraggebers abdecken. Die Fördervoraussetzungen des § 19 Abs. 2 KHSFV müssen vom erstellten und implementierten Patientenportal zwingend eingehalten werden; dies gilt auch und insbesondere für Nachweisführungen, Umsetzungs- und Ausführungsfristen. Die Leistungen der Lose 1 und 2 müssen jeweils die Interoperabilitätsanforderungen, die aus §19 Abs. 2 Nr. 1 KHSFV folgen, gewährleisten. Der Auftraggeber verfolgt mit der Einführung des Patientenportals das Ziel, die Patientenbindung ebenso wie die Bindung von Zu- und Einweisern zu stärken, die Gewinnung neuer Patienten zu erleichtern, die Digitalisierung der Prozesse rund um die Aufnahme von Patienten voranzutreiben und stationäre Patienten stärker in die Behandlung einzubinden. Über die angestrebte Vereinfachung und Digitalisierung von Abläufen hinaus soll insbesondere die Einbindung stationärer Patienten in die jeweils eigene Behandlung einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, den Therapieerfolg zu sichern.

36 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag4 von 4 angegeben

Umfang der Leistungen20 %
Auftragsbezogenes Implementierungskonzept (je Los ein Konzept)20 %
Auftragsbezogenes technisches Konzept20 %
Preis40 %
Qualität
Umfang der LeistungenUmfang der angebotenen Leistungen bemessen an den angebotenen Funktionalitäten (B-Kriterien)
Qualität
Auftragsbezogenes Implementierungskonzept (je Los ein Konzept)Los 1: Auftragsbezogenes Konzept zur Einführung eines Aufnahme- und Behandlungsmanagementsystems Los 2: Auftragsbezogenes Konzept zur Einführung eines Entlass- und Übernahmemanagements
Qualität
Auftragsbezogenes technisches Konzept
Preis
Wertungspreis gemäß Bewerbungsbedingungen

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
36 Monate
Verlängerung
bis zu 3-mal: Je Los: Bis zu dreimalige Verlängerung um jeweils zwölf (12) Monate
Optionen
1.) Verlängerungsoption: dreimalige Verlängerung um jeweils zwölf (12) Monate 2.) Optionaler Abruf von Dienstleistungen des Projektmanagements, der Softwareentwicklungsleistungen und des Schnittstellenmanagements nach näherer Ausgestaltung in den Vergabeunterlagen
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer F … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Aufforderung zur Interessensbestätigung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Aufforderung zur Interessensbestätigung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PHWQS

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1POLAVIS GmbH, Berlin2
2Recare Deutschland GmbH, Berlin2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Bürgermeister-Möller-Platz 1, 49377 Vechta
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 488 (Informationssysteme und Server) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

51vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (19 Lose mit Angabe)
371.280 €Zuschlagswert im Median
256.350 € – 763.954 €mittlere Hälfte, 11 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Niedersachsen (15 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 08.04.2024
  3. BekanntmachungFrist 08.04.2024
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 08.04.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6fc8581f-e2cc-419a-aeda-07810f1793eb.