Parkleitsystem - Dinkelsbühl (PLS)
Stadt Dinkelsbühl · Dinkelsbühl, Bayern
Aktenzeichen RA-2026-001veröffentlicht 04.08.2026erstmals 27.05.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 1,25 Mio. €
- Laufzeit
- 3 Monate
- 07.09.2026 – 22.12.2026
- Lose
- 2
- Hauptleistung
- Steuer- und Überwachungs-, Sicherheits- oder Signaleinrichtungen für Parkplätze
- CPV 34996300
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 1,25 Mio. €
- Laufzeit
- 3 Monate07.09.2026 – 22.12.2026
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Dinkelsbühl91550, Bayern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 03.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 5 Monaten
- 3. Berichtigung (diese Fassung)vor 3 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 2 Monatennur elektronisch über deutsche-evergabe.de
- Vertragsbeginnvor 57 TagenLaufzeit bis 22.12.2026
- Bindefrist endetvor 11 Tagen59 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Umsetzung eines neuen Parkraumkonzeptes mit einem dynamisches Parkleitsystem (PLS) inkl. sämtlichen Tiefbauarbeiten, Fundament und Kabelverlegung
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 "Tiefbau" Die Stadt Dinkelsbühl hat das Ziel, im Zusammenhang mit der Umsetzung ihres neuen Parkraumkonzeptes ein dynamisches Parkleitsystem (PLS) zu errichten, um die Nutzung der Parkierungsanlagen außerhalb der historischen Altstadt zu erhöhen und damit den Parkdruck sowie den Parksuchverkehr innerhalb der Altstadt zu verringern. 2. Rückbau, Demontage bzw. Überkleben der Bestandsbeschilderung: • 18 x Rückbau bestehender Schilderstandorte inkl. Entsorgung 3. Tiefbau, Montage und Inbetriebnahme der Schilderstandorte: • 32 x Herstellen der Fundamente inkl. der erforderlichen Tiefbauarbeiten davon an 1 Schilderstandort Einbau eines Fertigteilfundamentes • 19 x Tiefbauarbeiten für den Energieanschluss der Schilderstandorte via Erdkabel • Verlegen der Energieanschlusskabel bis zu den Standorten (Niederspannungskabel (für Pos. 01.05.0002), Trassenwarnband (für Pos. 01.05.0003) und Abdeckhauben (für Pos. 01.05.0004) müssen bei den Stadtwerken Dinkelsbühl käuflich erworben werden.) Hinweis: Für die Kalkulation ist für den Erwerb der Materialien für diese drei Positionen zusammen von einem Preis von 15 €/m auszugehen. • Herstellen der Erdung der dynamischen Schilderstandorte • Verkehrssicherung 4. Tiefbau, Montage und Inbetriebnahme von Detektionssystemen an acht Parkierungsanlagen • 12 x Herstellen der Fundamente inkl. der Tiefbauarbeiten für Standorte der Kameras und der Gateways • Tiefbauarbeiten für den Energieanschluss der kabelgebundenen Detektionsstandorte via Erdkabel • Verlegen der Energieanschlusskabel bis zu den Standorten • Herstellen der Erdung der Standorte • Verkehrssicherung | 3 Monate | 520.000 € |
| 2 | Los 2 "Parkleitsystem - Telematik" Die Stadt Dinkelsbühl hat das Ziel, im Zusammenhang mit der Umsetzung ihres neuen Parkraumkonzeptes ein dynamisches Parkleitsystem (PLS) zu errichten, um die Nutzung der Parkierungsanlagen außerhalb der historischen Altstadt zu erhöhen und damit den Parkdruck sowie den Parksuchverkehr innerhalb der Altstadt zu verringern. Folgende Leistungen werden angefragt: 1. Lieferung des Materials für 32 Schilderstandorte, bestehend aus: • 18 x statische Wegweisungsschilder • 37 x Wegweisungsschilder mit einer dynamischen Anzeige in RGB-LED-Technik • 5 x Wegweisungsschilder mit zwei dynamischen Anzeigen in RGB-LED-Technik • 4 x Übersichtstafeln • 4 x Kopfschilder • 19 x Steuerelektronik für dynamische Schilderstandorte • 19 x Mobilfunk-Gateways für dynamische Schilderstandorte • 32 x Aufstellvorrichtungen für Schilderstandorte (Rundrohrmaste, Trimaste bzw. Gabelständer) 2. Rückbau, Demontage bzw. Überkleben der Bestandsbeschilderung: • 8 x Demontage von Bestandsschildern inkl. Entsorgung • 19 x Ersetzen der Bestandsbeschilderung inkl. Entsorgung 3. Tiefbau, Montage und Inbetriebnahme der Schilderstandorte: • Herstellen des Energieanschlusses an den dynamischen Schilderstandorten, z. T. mit Pufferbatterie • Herstellen der Erdung der dynamischen Schilderstandorte • Montage der Aufstellvorrichtungen und Schilder • Inbetriebnahme der dynamischen Schilderstandorte • Verkehrssicherung 4. Tiefbau, Montage und Inbetriebnahme von Detektionssystemen an acht Parkierungsanlagen • 5 x Kameras für die Datenerfassung nach dem Bilanzierungsverfahren • 395 x aufgeklebte Bodensensoren zur Einzelstellplatzerfassung • 14 x Mobilfunk-Gateways für die Detektionssysteme • 6 x Solarmodule und Pufferbatterien für die autarke Energieversorgung von Gateways • 12 x Aufstellvorrichtungen für Standorte der Kameras und der Gateways (Rundrohrmaste; Los 2) • Herstellen des Energieanschlusses an den Standorten • Herstellen der Erdung der Standorte • Montage der Detektionssysteme und der Aufstellvorrichtungen • Inbetriebnahme der Detektionssysteme • Verkehrssicherung 5. Aufbau Datenkommunikation zwischen Detektionssystemen der Parkierungsanlagen und PLS-Zentrale sowie zwischen PLS-Zentrale und Schilderstandorten 6. Einrichten und Inbetriebnahme einer cloudbasierten PLS-Zentrale 7. Betrieb der PLS-Zentrale, der Schilder und Detektionseinrichtungen 8. Wartung und Instandhaltung der PLS-Zentrale, der Schilder und Detektionseinrichtungen | 9 Monate | 730.000 € |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100Die Bewertung der Angebote erfolgt zu 100 % nach dem Angebotspreis. Der niedrigste Angebotspreis erhält den Zuschlag. Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden wird ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, des evtl. Erstattungsbetrages aus der Lohngleitklausel, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
Eignung11 von 11 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Ich erkläre / Wir erklären, dass ich / wir in dem Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren, vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter / die Bietergemeinschaft drei Referenz … ganz lesenkürzer
Ich erkläre / Wir erklären, dass ich / wir in dem Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren, vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter / die Bietergemeinschaft drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. Hierfür hat der Bieter zwingend das Formblatt 444 (Referenzbescheinigung) zu verwenden. In dem Formblatt 444 (Referenzbescheinigung) sind von dem Bieter, also von dem Referenznehmer folgende Angaben zu machen: • Firma (Name und vollständige Anschrift) des Bieters oder des vertretungsberechtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft oder Benennung der Bietergemeinschaft. • Angaben zum Referenzgeber: Angabe der juristischen Person des Bauherrn / des Auftraggebers; Anschrift sowie der Name des Vertreters und dessen Anschrift (nur erforderlich, falls die Referenzbescheinigung im Auftrag des Bauherrn/Auftraggebers von einem Dritten (z.B. Architekt) erstellt wird • Bezeichnung des Bauvorhabens • Ankreuzen zur ausgeführten Leistung, ob es sich hier um eine Einzelleistung (Einzelnes Gewerk/Leistungsbereich) oder um eine Komplettleistung (Gewerkebündelung, z.B. erweiterter Rohbau oder Generalunternehmer) handelt • Ort der Ausführung (Ort, Straße) • Ausführungszeit: Baubeginn (Monat/Jahr) und Fertigstellung (Monat/Jahr) • Ankreuzen, wie der Referenznehmer vertraglich gebunden war, ob als Hauptauftragnehmer oder ARGE-Partner oder Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) • Ankreuzen der Art der Baumaßnahme, ob Neubau oder Umbau oder Denkmal. • Angabe der Leistungsbereiche entsprechend der Anlage 2 der Leitlinie zur Durchführung eines PQ-Verfahrens, auf die sich die Referenz bezieht; hierzu hat der Bieter die Nummer und die Be-zeichnung anzugeben; die Anlage 2 der Leitlinie zur Durchführung eines PQ-Verfahrens liegt den Vergabeunterlagen bei • Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen (z.B. m³, m², m St, kg, t) oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Kurzbeschreibung der Baumaßnahme • Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten eigenen Arbeitnehmer • Oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Auflistung der mit eigenem Führungspersonal koordinierten Gewerke • Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen; oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Eventuelle Besonderheiten der Ausführung- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Fortführung: • Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Auftragswert der vorgenannten Leistungen (netto in Euro) oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Auftragswert der vorge … ganz lesenkürzer
Fortführung: • Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Auftragswert der vorgenannten Leistungen (netto in Euro) oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Auftragswert der vorgenannten Maßnahme (netto in Euro) • Erklärung des Referenznehmers, dass seine Angaben richtig sind; sowie Erklärung des Referenznehmers, dass ihm bewusst ist, dass falsche Angaben seine Zuverlässigkeit beeinträchtigen; Angabe zu Ort, Datum, Stempel [freiwillig], Name des Verantwortlichen in Druckbuchstaben. • In dem Formblatt 444 (Referenzbescheinigung) sind von dem Referenzgeber folgende Angaben zu machen (es sind nur hinreichend belegbare Sachverhalte anzugeben): • Ankreuzen, wenn die Leistungen von dem Referenznehmer auftragsgemäß durchgeführt worden sind; • Ankreuzen, wenn im Ergebnis die Leistungen auftragsgemäß durchgeführt worden sind, folgen-de Feststellungen während der Abwicklung gemacht wurden: • Ankreuzen, wenn der Auftragnehmer gegen Obliegenheiten und Pflichten gemäß § 4 Abs. 2 VOB/B verstoßen hat; • Ankreuzen, wenn die Einhaltung der Vertragsfristen schriftlich angemahnt wurde; • Ankreuzen, wenn der Auftragnehmer wiederholt zur Mängelbeseitigung während der Bauausführung aufgefordert wurde; • Ankreuzen, wenn dem Auftragnehmer schriftlich Kündigung angedroht wurde; • Ankreuzen, wenn die Abnahme wegen wesentlicher Mängel vorübergehend verweigert wurde; • Ankreuzen, wenn wiederholt zur Vervollständigung der Rechnungsunterlagen aufgefordert wurde; • Ankreuzen, wenn die Schlussrechnung durch den Auftraggeber erstellt werden musste. • Ankreuzen, wenn die Leistungen von dem Referenznehmer nicht auftragsgemäß ausgeführt worden sind; • Ankreuzen, wenn die Leistungen wegen Kündigung nicht fertig gestellt worden. • Angaben zu dem Ansprechpartner bei dem Referenzgeber (Name des Ansprechpartners; Abteilung; Telefon des Ansprechpartners; Fax des Ansprechpartners [sofern vorhanden]; E-Mail-Adresse des Ansprechpartners) • Einwilligung des Referenzgebers Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.StB den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.- Spezifischer Jahresumsatz
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (Angabe Jahr und Euro). Nicht präqualifizierte … ganz lesenkürzer
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (Angabe Jahr und Euro). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung zwingend das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ für das Los 1 „Tiefbau“ ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.StB den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich bes … ganz lesenkürzer
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, angeben. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung zwingend das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ für das Los 1 „Tiefbau“ ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.StB den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.- Eintragung in das Handelsregister
Ich bin / Wir sind • im Handelsregister eingetragen. • für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen. • bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen. • zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wa … ganz lesenkürzer
Ich bin / Wir sind • im Handelsregister eingetragen. • für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen. • bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen. • zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung zwingend das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ für das Los 1 „Tiefbau“ ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.StB den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation … ganz lesenkürzer
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung zwingend das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ für das Los 1 „Tiefbau“ ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.StB den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt. Ich/Wir erkläre(n), • dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen. • keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert s … ganz lesenkürzer
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt. Ich/Wir erkläre(n), • dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen. • keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind. • für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt. zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. Ab einer Auftragssumme von 50.000 Euro netto wird der Auftraggeber über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister durchführen.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt … ganz lesenkürzer
Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse2, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen3 sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung zwingend das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ für das Los 1 „Tiefbau“ ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.StB den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versi … ganz lesenkürzer
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung zwingend das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ für das Los 1 „Tiefbau“ ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.StB den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 07.09.2026
- Vertragsende
- 22.12.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 59 Tage
- Angebotsöffnung
- keine öffentliche Submission da E-Vergabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Nicht zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ab … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Aus technischen Gründen kann nur eine Rechtsgrundlage für beide Lose genannt werden. Vor diesem Hintergrund wird klarstellend darauf hingewiesen, dass die Rechtsgrundlage in dem Vergabeverfahren für das Los 1 "Tiefbau" die Vergabe- und Vertragsordnung für Baul … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Aus technischen Gründen kann nur eine Rechtsgrundlage für beide Lose genannt werden. Vor diesem Hintergrund wird klarstellend darauf hingewiesen, dass die Rechtsgrundlage in dem Vergabeverfahren für das Los 1 "Tiefbau" die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU (VOB/A-EU) ist. Das Los 1 „Tiefbau“ betrifft die Beschaffung einer Bauleistung, das Los 2 „Parkleitsystem – Telematik“ betrifft die Beschaffung einer Liefer- und Dienstleistung. Für unterschiedliche Leistungsarten existiert kein einheitliches Formblatt 213 „Angebotsschreiben“. Vor diesem Hintergrund hat der Auftraggeber getrennt für das Los 1 „Tiefbau“ und das Los 2 „Parkleitsystem – Telematik“ das Formblatt 213 „Auftragsschreiben ohne Lose“ zur Verfügung gestellt, denn in dem jeweiligen Los 1 „Tiefbau“ und Los 2 „Parkleitsystem – Telematik“ sind weitere Lose nicht vorgesehen. Folglich existiert zu jeder Leistungsart ein (1) Los. Der Bieter hat daher getrennt für das jeweilige Los jeweils das einschlägigen Formblatt 213 „Auftragsschreiben“ zu verwenden, auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. 1. Eignungsverleihende Unterauftragnehmer Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Ferner hat der Bieter das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzuweisen. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Ver-pflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eig-nungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflich-tungserklärung" abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschluss-gründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb ei-ner von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen. Für weitere Einzelheiten wird verwiesen auf das Formblatt „Los1_212EU_Teilnahmebedingungen_EU“. 2. Unterauftragsvergabe Bei Einsatz von anderen Unternehmen (reine Unterauftragnehmer) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Für weitere Einzelheiten wird verwiesen auf das Formblatt „Los1_212EU_Teilnahmebedingungen_EU“.
Los 2
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 20Energieverbrauch der LED-Anzeigen Zuschlagskriterium 2 ist der Energieverbrauch der LED-Anzeigen. Für dieses Zuschlagskriterium werden maximal 20 Punkte vergeben (qualitative Punkte). In die Wertung geht der Energieverbrauch [kWh] für den Dauerbetrieb über 365 Tage (jeweils 14 h pro Tag) von einer LED-Anzeige für den Belegungsstatus ein. Für die Berechnung des Energieverbrauchs ist von einer Displayhelligkeit von 3.000 cd/m² auszugehen. Es ist der Anzeigetext „belegt“ bei einer Schrifthöhe von 140 mm mit gelber Schriftfarbe anzusetzen. Der Rechenweg zur Ermittlung des Energieverbrauches ist nachvollziehbar darzulegen und mit dem Angebot von dem Bieter einzureichen (vgl. hierfür auch Dokument „DKB-PLS – Hinweise_Vergabeverfahren – Los 2_v4-0“). Die erreichte qualitative Punktzahl des Bieters XY ermittelt sich gemäß nachfolgender Berechnungsmethode: Das Angebot mit dem niedrigsten Energieverbrauch wird durch den Energieverbrauch des Bieters XY geteilt und mit der maximal erreichbaren Punktzahl (20 Punkte) multipliziert. Das Ergebnis wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
- Preis
- PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 80Zuschlagskriterium 1 ist der Angebotspreis. Für dieses Zuschlagskriterium werden maximal 80 Punkte vergeben (preisliche Punkte). Die vom Bieter XY errichte preisliche Punktzahl ermittelt sich gemäß nachfolgender Berechnungsmethode: Das preislich günstigste Angebot wird durch den Angebotspreis des Bieters XY geteilt und mit der maximal erreichbaren Punktzahl (80 Punkte) multipliziert. Das Ergebnis wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Eignung12 von 12 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Los 2 „Parkleitsystem Telematik“: Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in dem Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben. Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ic … ganz lesenkürzer
Los 2 „Parkleitsystem Telematik“: Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in dem Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben. Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenzen aus dem Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren, mit mindestens folgenden Angaben benennen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; Beschreibung der ausgeführten Leistungen. Als vergleichbare Referenzprojekte werden dabei umgesetzte dynamische Parkleitsysteme angesehen mit ▪ einer cloudbasierten PLS-Zentrale; ▪ mind. 5 eingebundenen Parkierungsanlagen und ▪ mind. 10 dynamischen Schilderstandorten. In mindestens einem der Referenzprojekte müssen Detektionseinrichtungen (Kameraerfassung und/oder Einzelplatzdetektion) durch den Bieter installiert und in das PLS integriert worden sein. Die Anzahl und Art der Detektionseinrichtungen sind zu benennen. Ein Referenzprojekt ist auch dann vergleichbar, wenn zwar die Umsetzung des dynami-schen Parkleitsystems vor dem 01.01.2021 begonnen wurde, jedoch die ausgeführten Leistungen des Referenzprojekts [Umsetzung eines dynamischen Parkleitsystems mit einer cloudbasierten PLS-Zentrale; mind. 5 eingebundenen Parkierungsanlagen; mind. 10 dynamischen Schilderstandorten und Detektion (wobei mindestens ein Referenzprojekt Detektionseinrichtungen (Kameraerfassung und/oder Einzelplatzdetektion) durch den Bie-ter installiert und in das PLS integriert worden sein muss)] in dem festgelegten Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabe-verfahren erbracht, das heißt abgeschlossen, wurden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung zwingend das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ für das Los 2 „Parkleitsystem Telematik“ aus-gefüllt mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt L213 den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung über das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegen-ständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.- Spezifischer Jahresumsatz
Los 2 „Parkleitsystem Telematik“:Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (Angabe Jahr u … ganz lesenkürzer
Los 2 „Parkleitsystem Telematik“:Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (Angabe Jahr und Euro). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung zwingend das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ für das Los 2 „Parkleitsystem Telematik“ ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt L213 den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung über das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Los 2 „Parkleitsystem Telematik“: Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Auftragsfall eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens (Angabe in Euro), für sonstige … ganz lesenkürzer
Los 2 „Parkleitsystem Telematik“: Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Auftragsfall eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens (Angabe in Euro), für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens (Angabe in Euro), abschließen werde(n). Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. einen entsprechenden Versicherungsnachweis werde(n) ich/wir auf gesondertes Verlangen übersenden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung zwingend das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ für das Los 2 „Parkleitsystem Telematik“ ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt L213 den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung über das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Los 2 „Parkleitsystem Telematik“: Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Durchschnitt der letzten drei Jahre über folgende Anzahl von Bes … ganz lesenkürzer
Los 2 „Parkleitsystem Telematik“: Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Durchschnitt der letzten drei Jahre über folgende Anzahl von Beschäftigten und Führungskräfte verfügte(n): (Angabe Jahr, Anzahl der Beschäftigten, Anzahl Führungspersonal). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung zwingend das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ für das Los 2 „Parkleitsystem Telematik“ ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt L213 den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung über das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Los 2 „Parkleitsystem Telematik“: Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet oder Ich bin/Wir sind eingetragen bei (Angabe des Berufsregister). Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kom … ganz lesenkürzer
Los 2 „Parkleitsystem Telematik“: Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet oder Ich bin/Wir sind eingetragen bei (Angabe des Berufsregister). Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung zwingend das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ für das Los 2 „Parkleitsystem Telematik“ ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt L213 den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung über das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Los 2 „Parkleitsystem Telematik“: Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unse … ganz lesenkürzer
Los 2 „Parkleitsystem Telematik“: Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung zwingend das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ für das Los 2 „Parkleitsystem Telematik“ ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt L213 den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung über das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Los 2 „Parkleitsystem Telematik“: Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt. Ich/Wir erkläre(n), dass • für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen • zwar ist zu mein … ganz lesenkürzer
Los 2 „Parkleitsystem Telematik“: Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt. Ich/Wir erkläre(n), dass • für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen • zwar ist zu meinem/unseren Unternehmen ein Eintrag im Wettbewerbsregister gespeichert, jedoch hat mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen, die jederzeit nachprüfbar sind und der Registerbehörde zur Prüfung vorgelegt werden. Ab einer Auftragssumme von 50.000 Euro (netto) wird der Auftraggeber bei der Registerbehörde im Bundeskartellamt abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gespeichert sind. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung zwingend das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ für das Los 2 „Parkleitsystem Telematik“ ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt L213 den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung über das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Los 2 „Parkleitsystem Telematik“: Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Falls mein/unser Angebot/Teilna … ganz lesenkürzer
Los 2 „Parkleitsystem Telematik“: Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse2, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen3 sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.- Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Los 2 „Parkleitsystem Telematik“: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung zwingend das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ für das Los 2 „Parkleitsystem Tel … ganz lesenkürzer
Los 2 „Parkleitsystem Telematik“: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung zwingend das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ für das Los 2 „Parkleitsystem Telematik“ ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt L213 den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung über das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.- Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Los 2 „Parkleitsystem Telematik“: RAL-Gütesiegel oder gleichwertig Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir zum Führen des RAL-Gütesiegels für Verkehrszeichen (oder gleichwertig) berechtigt sind. Der Bieter hat eine Erklärung des Herstellers über die Zulässigkeit zum Führen des RAL-Gütesiegels für Verkehrsz … ganz lesenkürzer
Los 2 „Parkleitsystem Telematik“: RAL-Gütesiegel oder gleichwertig Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir zum Führen des RAL-Gütesiegels für Verkehrszeichen (oder gleichwertig) berechtigt sind. Der Bieter hat eine Erklärung des Herstellers über die Zulässigkeit zum Führen des RAL-Gütesiegels für Verkehrszeichen (oder gleichwertig) dem Angebot beizufügen. Der Bieter hat die Hersteller-Kennziffer anzugeben sowie ein Prüfzeugnis (z.B. vom Bundesamt für Materialprüfung oder gleichwertig) des Herstellers über die Verarbeitung von retroreflektierenden Folien mit dem Angebot einzureichen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung zwingend das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ für das Los 2 „Parkleitsystem Telematik“ aus-gefüllt mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt L213 den Namen und die PQ_Nummer an-zugeben, wenn der Nachweis der Eignung über das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegen-ständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 24.08.2026
- Vertragsende
- 14.05.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 59 Tage
- Angebotsöffnung
- keine öffentliche Submission da E-Vergabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Nicht zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ab … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# 1. Eignungsverleihende Unterauftragnehmer Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und beruflic … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:other-sme# 1. Eignungsverleihende Unterauftragnehmer Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Ferner hat der Bieter das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzuweisen. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Ver-pflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eig-nungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflich-tungserklärung" abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschluss-gründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb ei-ner von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen. Für weitere Einzelheiten wird verwiesen auf das Formblatt „Los2_L+212EU_Bewerbungsbedingungen_EU“. 2. Unterauftragsvergabe Bei Einsatz von anderen Unternehmen (reine Unterauftragnehmer) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Für weitere Einzelheiten wird verwiesen auf das Formblatt „Los2_L+212EU_Bewerbungsbedingungen_EU“.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Stadt Dinkelsbühl
- Art
- Kommunalbehörden, Allgemeine öffentliche Verwaltung
- Anschrift
- Segringer Straße 30, 91550 Dinkelsbühl
- Website
- deutsche-evergabe.de
- Kontakt
- vergabestelle@
dinkelsbuehl.de
Bei uns erfasst
- Ersatzbeschaffung eines Mittleren Löschfahrzeuges (MLF)12.09.2025 · 3 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 349 (Verschiedene Transportmittel und Ersatzteile) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Häufige Zuschlagsempfänger
- Südwestdeutsche Salzwerke AG13 Zuschläge
- Bremicker Verkehrstechnik GmbH2 Zuschläge
- Consel Group AG2 Zuschläge
- Deutscher Straßen-Dienst GmbH2 Zuschläge
- JENOPTIK Robot GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens7 Meldungen
- 3. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 25.08.2026
- 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 16.07.2026 auf 25.08.2026 verschoben
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 02.07.2026 auf 16.07.2026 verschoben
- BekanntmachungFrist 02.07.2026
- 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 25.08.2026
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 25.08.2026
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 16.07.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c784b451-4303-4877-b687-a9f9356d0311.