Parkhaus Entkernung - Schadstoffsanierung - Betoninstandsetzung
Gewobag WB Wohnen in Berlin GmbH · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 118-24veröffentlicht 03.06.2024erstmals 03.06.2024BauleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 7 Monate
- 16.09.2024 – 11.04.2025
- Leistungsart
- Bauleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 7 Monate16.09.2024 – 11.04.2025
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 29 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 29 Monaten
- Fragen bis 10:00 Uhrvor 28 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 28 Monatennur elektronisch über meinauftrag.rib.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 28 Monaten
- Bindefrist endetvor 26 Monaten53 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 26 MonatenLaufzeit bis 11.04.2025
- Heute
Beschreibung
Schadstoffsanierung (insbesondere PCB und Asbest) und Betoninstandsetzung von einem Parkhaus Das Gebäude befindet sich in der Straße Am Eichenquast 48 in 12353 Berlin-Buckow. In unmittelbarer Nähe befinden sich die Gebäude des 1.- Bauabschnitt Am Eichenquast 50,52,54,56,58,60,62 und der Ringslebenstr. 66. Es handelt sich bei dem Gebäude um Parkpalette mit halbgeschossig versetzt angeordneten Parkebenen. Es wurde vermutlich 1971/72, hinsichtlich der tragenden Konstruktion, überwiegend in Skelettbauweise mit Stahlbetonfertigteilen errichtet. Die geschlossenen Wandscheiben, die jeweils die Rampenanlagen von den Stellplätzen im Mittelbereich trennen, dienen der Aussteifung. Auch die geschlossenen Treppenhauskerne der Fluchttreppenhäuser dienen diesem Zweck. Folgende Arbeitsschritte sind vorgesehen: Schadstoffsanierung (insbesondere PCB und Asbest) - Instandsetzung der Decken in den Fahrwegen einschl. Rampen - Abtrag des Asphaltbelages - erforderliche Instandsetzungsmaßnahmen an der Deckenoberseite (z. B. Abtrag des chloridbelasteten Betons) - Verschließen bzw. kraftschlüssiges Verbinden von Rissen und ggf. Instandsetzung geschädigter Bewehrung in den Rissbereichen - Beschichtung der Decken mit einem Oberflächenschutzsystem - Instandsetzung (ggf. einschl. Abtrag chloridbelasteten Beton und Reprofilierung) der Sockelbereiche der Wände und Stützen - Erhöhung der Dauerhaftigkeit der Stahlbetonbauteile (Decke, Unterzüge, Wände und Stützen) in den in Variante I nicht Bearbeiteten Bereichen (Stellplatzbereiche, Treppenhäuser im Innenbereich etc.) durch ein Oberflächenschutzsystem - Beschichtung einschl. erforderliche Instandsetzungsmaßnahmen an den Stützen im Erdgeschoss bis zu den Fundamenten Parkhaus Entkernung - Schadstoffsanierung - Betoninstandsetzung Maßnahmen Zusatzbaustein Überdachung Photovoltaik und Batteriespeicher: Da ein Komplettabbruch aus Gründen der Nachhaltigkeit vermieden werden soll, wurde ein Konzept entwickelt, in dem das Parkhaus, als Standort für Elektromobilität, in seiner dienenden Funktion für das Quartier gestärkt wird. Durch eine Überdachung mit PV- Modulen wird der "grüne" Strom für die neue Ladeinfrastruktur im Gebäude selbst erzeugt, der durch Batteriespeicher auch in den Nachtstunden zur Verfügung steht. Der Ausbau erfolgt sukzessive, parallel zu dem prognostisch steigenden Bedarf an Stellplätzen für Elektro- PKW.
Beschreibung des Loses
Schadstoffsanierung (insbesondere PCB und Asbest) und Betoninstandsetzung von einem Parkhaus Das Gebäude befindet sich in der Straße Am Eichenquast 48 in 12353 Berlin-Buckow. In unmittelbarer Nähe befinden sich die Gebäude des 1.- Bauabschnitt Am Eichenquast 50,52,54,56,58,60,62 und der Ringslebenstr. 66. Es handelt sich bei dem Gebäude um Parkpalette mit halbgeschossig versetzt angeordneten Parkebenen. Es wurde vermutlich 1971/72, hinsichtlich der tragenden Konstruktion, überwiegend in Skelettbauweise mit Stahlbetonfertigteilen errichtet. Die geschlossenen Wandscheiben, die jeweils die Rampenanlagen von den Stellplätzen im Mittelbereich trennen, dienen der Aussteifung. Auch die geschlossenen Treppenhauskerne der Fluchttreppenhäuser dienen diesem Zweck. Folgende Arbeitsschritte sind vorgesehen: - Schadstoffsanierung (insbesondere PCB und Asbest) - Instandsetzung der Decken in den Fahrwegen einschl. Rampen - Abtrag des Asphaltbelages - erforderliche Instandsetzungsmaßnahmen an der Deckenoberseite (z. B. Abtrag des chloridbelasteten Betons) - Verschließen bzw. kraftschlüssiges Verbinden von Rissen und ggf. Instandsetzung geschädigter Bewehrung in den Rissbereichen - Beschichtung der Decken mit einem Oberflächenschutzsystem - Instandsetzung (ggf. einschl. Abtrag chloridbelasteten Beton und Reprofilierung) der Sockelbereiche der Wände und Stützen - Erhöhung der Dauerhaftigkeit der Stahlbetonbauteile (Decke, Unterzüge, Wände und Stützen) in den in Variante I nicht Bearbeiteten Bereichen (Stellplatzbereiche, Treppenhäuser im Innenbereich etc.) durch ein Oberflächenschutzsystem - Beschichtung einschl. erforderliche Instandsetzungsmaßnahmen an den Stützen im Erdgeschoss bis zu den Fundamenten Parkhaus Entkernung - Schadstoffsanierung - Betoninstandsetzung Maßnahmen Zusatzbaustein Überdachung Photovoltaik und Batteriespeicher: Da ein Komplettabbruch aus Gründen der Nachhaltigkeit vermieden werden soll, wurde ein Konzept entwickelt, in dem das Parkhaus, als Standort für Elektromobilität, in seiner dienenden Funktion für das Quartier gestärkt wird. Durch eine Überdachung mit PV- Modulen wird der "grüne" Strom für die neue Ladeinfrastruktur im Gebäude selbst erzeugt, der durch Batteriespeicher auch in den Nachtstunden zur Verfügung steht. Der Ausbau erfolgt sukzessive, parallel zu dem prognostisch steigenden Bedarf an Stellplätzen für Elektro- PKW
Gegenstand nach CPV
- 45111100AbbrucharbeitenHauptgegenstand
- 45262660Asbestbeseitigungsarbeiten
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung7 von 7 angegeben
- Kriterium
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle rechtlichen (insbesondere berufsrechtlichen) Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen, • über sein/ihr Vermögen weder das … ganz lesenkürzer
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle rechtlichen (insbesondere berufsrechtlichen) Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen, • über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, • er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden, • er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde, • er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben, • keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist, • er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann, • insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und • er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG bzw. §98c AufenthG vorliegen, Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/ den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch die Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der Gewobag geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EU-Ausland.- Kriterium
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 2,5 Mio. für Personen- und Sachschäden sowie Verletzungen datenschutzrechtlicher Bestimmungen, sowie einer Deckungssumme von mindestens EUR 500.000 für Vermögensschäden, jeweils 2fach maximiert auf alle Versicherungsfälle. Di … ganz lesenkürzer
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 2,5 Mio. für Personen- und Sachschäden sowie Verletzungen datenschutzrechtlicher Bestimmungen, sowie einer Deckungssumme von mindestens EUR 500.000 für Vermögensschäden, jeweils 2fach maximiert auf alle Versicherungsfälle. Die Versicherung ist binnen 10 Werktagen nach Vertragsunterzeichnung und vor Beginn der Leistungserbringung unaufgefordert nachzuweisen.- Kriterium
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen: Mindestanforderungen: Netto-Umsatz pro Jahr mit vergleichbaren Leistungen: 1,3 Mio netto EUR
- Kriterium
vergleichbare Referenzprojekte aus dem Bereich Bauhauptarbeiten (mit Ausführungen zu folgenden Punkten: Bezeichnung Referenzprojekt; Beschreibung der erbrachten Leistung; Unternehmen (welches die Leistung erbracht hat), Auftraggeber, Ansprechpartner Auftraggeber, Volumen der eigenen erbrachten Leist … ganz lesenkürzer
vergleichbare Referenzprojekte aus dem Bereich Bauhauptarbeiten (mit Ausführungen zu folgenden Punkten: Bezeichnung Referenzprojekt; Beschreibung der erbrachten Leistung; Unternehmen (welches die Leistung erbracht hat), Auftraggeber, Ansprechpartner Auftraggeber, Volumen der eigenen erbrachten Leistung (in EUR netto); Zeitraum der Leistungserbringung) Eine Referenz darf nicht älter als 5 Jahre sein (gerechnet vom Tag der Bekanntmachung dieser Vergabe); Mindestens 2 Referenzen. Mindestanforderungen: erfolgreich fertiggestellte ähnliche Leistungen, insbesondere Betonsanierung , einschl. Schadstoffsanierung, in vergleichbarer Größenordnung während der letzten 5 Kalenderjahre min. 1,3 Mio€/netto pro Referenz- Kriterium
- der Bieter/die Bietergemeinschaft erklärt gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A dass er/sie zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns über folgende spezielle Eignungsnachweise verfügt: Sachkundenachweis des verantwortlichen Bauleiters und Aufsichtsführenden: - Nachweis der Sachkunde nach TRGS 519 - Nachweis der Fachkunde nach TRGS 521 - Nachweis der Fachkunde der DGUV Regel 101-004 bzw. TRGS 524
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 16.09.2024
- Vertragsende
- 11.04.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- meinauftrag.rib.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 53 Tage
- Angebotsöffnung
- 19.07.2024, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- … ganz lesenkürzer
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, sofern der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich nach Ablauf von 10 Tagen nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2n GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Für das hier ausgeschriebene Gewerk Betoninstandsetzung, einschl. Schadstoffsanierung des Bauvorhabens wurde auf Grundlage der Kostenschätzung eine absolute Kostenobergrenze von 1.747.278,79 € (brutto) festgelegt, welche unbedingt einzuhalten ist. Die Kostenobergrenze wurde ermittelt auf der Grundla … ganz lesenkürzer
Für das hier ausgeschriebene Gewerk Betoninstandsetzung, einschl. Schadstoffsanierung des Bauvorhabens wurde auf Grundlage der Kostenschätzung eine absolute Kostenobergrenze von 1.747.278,79 € (brutto) festgelegt, welche unbedingt einzuhalten ist. Die Kostenobergrenze wurde ermittelt auf der Grundlage eines festgelegten Investitionsbudgets. Dieses Investitionsbudget stellt die für das Bauvorhaben maximal zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und damit die maximal zulässige Vergütung da, die für die zu vergebenen Ausführungsleistungen versprochen und ausgegeben werden kann und darf. Eine nachträgliche Budgeterhöhung oder anderweitige Darstellung fehlender finanzieller Mittel ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich vor Angebote, die über der Kostenobergrenze liegen vom Vergabeverfahren auszuschließen.- Hinweis
a) Die auf der elektronisch angegebenen e-Vergabeplattform abrufbaren Unterlagen sind zwingend zu verwenden. Interessierte Bieter werden gebeten, sich auf der e-Vergabeplattform als Bieter mit ihren Kontaktdaten registrieren zu lassen, damit sie gegebenenfalls über Antworten zu Bieterfragen und Klar … ganz lesenkürzer
a) Die auf der elektronisch angegebenen e-Vergabeplattform abrufbaren Unterlagen sind zwingend zu verwenden. Interessierte Bieter werden gebeten, sich auf der e-Vergabeplattform als Bieter mit ihren Kontaktdaten registrieren zu lassen, damit sie gegebenenfalls über Antworten zu Bieterfragen und Klarstellungen informiert werden können. Sofern keine Registrierung erfolgt, haben sich die Bieter selbst auf der angegebenen e-Vergabeplattform über etwaige Veränderungen im Verfahren zu informieren. b) Die Angebotsunterlagen sind auszufüllen und elektronisch auf der angegebenen e-Vergabeplattform einzureichen. c) Fragen können bis zum 28.06.2024 über die e-Vergabeplattform gestellt werden. Die Beantwortung erfolgt auf elektronischem Wege über die e-Vergabeplattform; die Antworten werden aus Gründen der Gleichbehandlung und der Transparenz grundsätzlich allen Bietern anonymisiert zur Verfügung gestellt. Etwaige mündlich erteilte Auskünfte sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der Bestätigung in Textform. Verbindlich und bindend für den Auftraggeber sind allein die von ihm über die e-Vergabeplattform verschickten Mitteilungen in Textform. d) Bewerbergemeinschaften haben die bereitgestellte Bietergemeinschaftserklärung auszufüllen und einzureichen, wonach sie im Fall einer Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung bilden und in der sie einen bevollmächtigten Vertreter benennen. e) Bieter, die sich hinsichtlich der Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen berufen, haben mit ihrem Angebot die bereitgestellte Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen, wonach die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bewerber tatsächlich zur Verfügung stehen f) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von den Verbotstatbeständen betroffen sein sollte, ist er/sie verpflichtet, mit dem Angebot eine ausführliche Darlegung abzugeben, die es der Gewobag ermöglicht, über den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zu entscheiden.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
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- Alt-Moabit 101 A, 10559 Berlin
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- Hartmann Ingenieure GmbH4 Zuschläge
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Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- BekanntmachungFrist 04.07.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 04.07.2024 auf 12.07.2024 verschoben
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 12.07.2024 auf 19.07.2024 verschoben
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 05ca9977-671a-41d7-bc5e-c7a7798db875.