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Palma III

Universität Münster · Münster, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2025_177_SFveröffentlicht 19.08.2026Lieferleistungen · Offenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Münster48149, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 66 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (30 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 03.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 2 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Leistungsverzeichnis (LV) Hardware

Ausstattung und Anforderungen an die Rechen-Knoten (Knoten-Typ 1): Nr. Beschreibung 01 CPUs - x86-64 Architektur - Dual Sockel mit mind. 2x64 Kernen - mind. 4 MB L3 Cache pro Kern - keine Thin-/Efficient Cores 02 Memory - Mindestens 768 GB RAM - Es sind alle Speicherkanäle zu verwenden, der Speicher muss mit der maximalen für die CPU möglichen Frequenz betrieben werden können (gemeint ist dies jeweils bei Verwendung von DDR5- oder MRDIMMs), ohne Mehrfachbelegung der Speicherkanäle 03 Festplatten - 1x NVMe SSD mit mindestens 1.9 TB und 1 DWPD Lebensdauer, mind. PCIe4.0, power loss protection 04 Netzwerk - Mindestens 1x 10GbE RJ45 Anschluss - Dediziertes 1GbE Management / BMC Interface - Mindestens 1x Infiniband NDR200 Port - es müssen passende DAC-Splitterkabel für die Verbindung mit den Leaf-Switchen mitgeliefert werden (siehe Abschnitt "Netzwerk") 05 Strom - Redundante Power-Supplies, mindestens Titanium Standard - Passende Stromkabel 06 BMC - HTML5 KVM - Unterstützung für virtuelle Medien - Redfish Interface - Keine zusätzlich anfallenden Lizenzgebühren - Keinerlei zeitliche Begrenzung der genannten Funktionen 07 Kühlung - Direktflüssigkeitskühlung (DLC) 08 Mindestens ein drittes Jahr Gewährleistung

Ausstattung und Anforderungen an die 5 Management-Knoten: Nr. Beschreibung 01 CPUs - x86-64 Architektur - 1 Sockel mit mind. 64 Kernen - Identische CPU-Architektur (AMD/Intel) wie die angebotenen Rechenknoten, nicht zwangsläufig dieselbe SKU 02 Memory - Mind. 384GB RAM - Es sind alle Speicherkanäle zu verwenden, der Speicher muss mit der maximalen für die CPU möglichen Frequenz betrieben werden können (gemeint ist dies jeweils bei Verwendung von DDR5- oder MRDIMMs), ohne Mehrfachbelegung der Speicherkanäle 03 Festplatten - 1x NVMe SSD mit mind. 1,9TB, 1DPWD Lebensdauer, PCIe 4.0, power loss protection 04 Netzwerk - Mindestens 1x 10GbE RJ45 Anschluss - Dediziertes 1GbE Management / BMC Interface - 1x Infiniband NDR200 - Dual Port 100GbE (ConnectX-6 VPI, QSFP56) - Es müssen passende (Splitter-)Kabel für die Verbindung mit den Infinibandswitchen mitgeliefert werden (Die Infinibandswitche befinden sich in demselben/einem benachbarten Rack, 3m Kabellänge erwünscht). Für die 100G Ethernet-Ports sind Kabel und Switche bereits vorhanden. 05 Strom - Redundante Power-Supplies, mindestens Titanium Standard - Passende Stromkabel 06 BMC - HTML5 KVM - Unterstützung für virtuelle Medien - Redfish Interface - Keine zusätzlich anfallenden Lizenzgebühren - Keinerlei zeitliche Begrenzung der genannten Funktionen 07 Kühlung - Luftkühlung. Die Management Knoten werden nicht in die DLC Racks der Rechenknoten integriert. 08 Mindestens ein drittes Jahr Gewährleistung

? Ausstattung und Anforderungen an die Leaf-Switche: Nr. Beschreibung 01 Es ist eine für die Zahl der angebotenen Rechenknoten + 10% Nachkaufoptionen sowie für eine effiziente Verkabelung innerhalb der Racks ausreichende Zahl von NDR400 IB Switches anzubieten (wir gehen von einem Switch pro Rack aus). 02 Typ: NDR400 Infiniband 03 Lüftungsrichtung entsprechend der angebotenen Rechenknoten 04 Verkabelung Leaf und Spine Ebene - 24 Ports (NDR400) pro Switch sind für den Uplink auf den bereits vorhandenen Spine zu verwenden - LWL-Kabel (mit je 2x MPO-12 Transceivern, sodass beide Kabelenden damit ausgestattet sind) mit 15m Länge für die Verbindung zwischen Leaf- und Spine-Switches sind in passender Anzahl (24 pro Leafswitch) mit anzubieten 05 Verkabelung Rechenknoten - Passende Infiniband-Splitterkabel sind mit anzubieten 06 Mindestens ein drittes Jahr Gewährleistung

Optional anzubieten ist zudem - Eine Gewährleistungsverlängerung des Gesamtsystems auf 5 Jahre - Eine Gewährleistungsverlängerung ausschließlich für das Kühlsystem auf 5 Jahre

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Anzahl von SystemRangfolge 1Wer die meisten Systeme im festgelegten Kostenrahmen anbietet.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Universität Münster behält sich vor, Garantieverlängerunen lt. Leistungsbeschreibung zu beauftragen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Alberecht-Thaer-Str. 9, 48128 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 135 Absatz 2 GWB Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht s … ganz lesen§ 135 Absatz 2 GWB Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 Absatz 3 Nummern 1 bis 4 GWB Der Antrag zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YRDDYY85V00X# Für die Nutzung der Vergabeplattform https://www.evergabe.nrw.de gelten die Nutzungsbedingungen VMP NRW (https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/nutzungsbedingungen-vmp-nrw). Bieter, welche ohne eine vorherige Registrierung auf www.evergabe.nrw.de auf die Verg … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXS0YRDDYY85V00X# Für die Nutzung der Vergabeplattform https://www.evergabe.nrw.de gelten die Nutzungsbedingungen VMP NRW (https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/nutzungsbedingungen-vmp-nrw). Bieter, welche ohne eine vorherige Registrierung auf www.evergabe.nrw.de auf die Vergabeunterlagen zugegriffen haben, müssen sich selbstständig informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die öffentlichen Auftraggeber Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet haben (Holschuld). Sie tragen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessensbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden. Bieterfragen sind in Textform über das Vergabeportal evergabe.nrw.de zu stellen. Die Fragen und Antworten werden über das Portal allen Bietern durch die ausschreibende Stelle zur Verfügung gestellt. Im Falle von gleichwertigen Angeboten (gemäß den Wertungskriterien der Ausschreibung) entscheidet in der Wertungsstufe das Los. Für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen unter Einbeziehung der VOL/B als Vertragsbedingungen gelten die Vertragsstrafen nach §11 Nr.2 VOL/B für in den Auschreibungsunterlagen enthaltenen Ausführungsfristen als vereinbart. Geschäftsbedingungen des Bieters in den Angebotsunterlagen werden nicht zum Vertragsbestandteil. Stellt ein Bieter mit seinem Angebot abweichende Bedingungen entfalten diese im Falle der Auftragserteilung keine rechtliche Wirkung.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Boston Server & Storage Solutions GmbH, Feldkirchen2

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Universität Münster
Art
Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene, Bildung
Anschrift
Schlossplatz 2, 48149 Münster
Kontakt
zentraler.einkauf@uni-muenster.de

Bei uns erfasst

67Bekanntmachungen
25Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 488 (Informationssysteme und Server) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

31vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (24 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 8 Meldungen plausibel angegeben

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fc9660aa-33da-4140-a33d-4e2b9a961873.