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vergebenEU-weitLieferleistungen

Palladium-Membran-Wasserstoffabscheider

Leibniz-Institut für Plasmaforschung & Technologie · Greifswald, Hansestadt, Mecklenburg-Vorpommern

Aktenzeichen INP-24-2025veröffentlicht 04.08.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 425 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Vorpommern-Greifswald.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Mecklenburg-Vorpommern (37 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbi-medien.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 237 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 04.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Fragen bis 13:00 Uhr
    vor 14 Monaten
  3. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über bi-medien.de
    vor 14 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 14 Monaten
  5. Bindefrist endet
    88 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 11 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

• Der Zweck der Anschaffung eines Palladium-Membran-Wasserstoffabscheiders besteht darin, hochreinen Wasserstoff (H₂) aus einem komplexen Prozessgasgemisch in einer Methan-Spaltungsanlage abzutrennen. Das Prozessgas besteht nach der Entfernung fester Kohlenstoffpartikel hauptsächlich aus Wasserstoff (H₂), Methan (CH₄), Stickstoff (N₂) und geringen Verunreinigungen durch Kohlenwasserstoffe.

• Der Separator nutzt die selektive Permeabilität von Palladiummembranen, die nur Wasserstoff durchlassen und so die Lieferung von hochreinem Wasserstoff (>99,99 %) für die nachgeschaltete Analyse oder Verwendung gewährleisten. Diese Anlage ist für die Bewertung der Effizienz des Methanspaltungsprozesses, die Optimierung der Reaktionsbedingungen und die Unterstützung der Forschung im Bereich der Wasserstoffreinigungstechnologien von entscheidender Bedeutung.

• Die Umsetzung dieser Einheit wird die experimentellen Möglichkeiten und die Wasserstoffproduktion in laufenden Forschungsprojekten zur plasmaunterstützten Methanspaltung erheblich verbessern.

Alle technischen Spezifikationen sind in der Lesitungsbeschreibung aufgeführt.

Beschreibung des Loses

keine losweise Vergabe

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung3 von 3 angegeben

Durchschnittlicher Jahresumsatz
Sonstige Mindestanforderungen: • Das System muss in den verfügbaren Platz passen, einschließlich der Höhe (0,8 x 0,8 x 1m LxBxH). Außerdem muss um das System herum genügend Platz für regelmäßige Inspektionen und Wartungsarbeiten vorhanden sein. Bei eingeschränktem Zugang zum Gebäude (z. B. schmale T … ganz lesenSonstige Mindestanforderungen: • Das System muss in den verfügbaren Platz passen, einschließlich der Höhe (0,8 x 0,8 x 1m LxBxH). Außerdem muss um das System herum genügend Platz für regelmäßige Inspektionen und Wartungsarbeiten vorhanden sein. Bei eingeschränktem Zugang zum Gebäude (z. B. schmale Türen oder Tore) muss das System in Teilen geliefert oder liegend und vor Ort montiert werden. • Dazu gehört eine ausreichende Beschreibung des zugrundeliegenden Trennprinzips (z. B. Wasserstoffselektivität über Palladiummembran) und des Betriebsprozesses. Insbesondere: · Verbrauchsmaterialien und Versorgungsanforderungen (z. B. Kühlwasser, Druckluft) · Wartungshäufigkeit und Wartungsintervalle · Lebenszykluskosten und Filter-/Membranwechselzyklen · Steuerungssystem/programmierbare Steuerungslogik · Schnittstelle und mechanische und elektrische Anschlusspunkte • Handhabung von mindestens 2 Nm³/h Prozessgas · Wasserstoffreinheit am Ausgang: > 99 % · Dauerbetrieb für mindestens 1 Woche; Gesamtbetriebsstunden mindestens 10000 (zehntausend) · Leistungsaufnahme: < 3 kW • Die Lieferbedingungen müssen DAP oder DDP entsprechen Auswahlkriterien zum Ausschluss (Alle Ausschlusskriterien sind zwingend zu erfüllen, ist dies nicht der Fall führt dies zum sofortigen Ausschluss aus dieser Vergabe) • Das Angebot muss ausreichende technische Unterlagen enthalten, um zu bestätigen, dass das vorgeschlagene System die Leistungs- und Anwendungsanforderungen erfüllt. • Das System muss über eine CE-Zertifizierung verfügen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Zahlungsunfähigkeit

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
3 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
bi-medien.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
88 Tage
Angebotsöffnung
04.09.2025, 11:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Johannes-Stelling-Str.14, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ge … ganz lesen§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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18vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 0 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 1 Meldungen plausibel angegeben

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 04.09.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6090e59f-47ea-4f83-9cf8-99152e7141a5.