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Outtasking HKP & Pflege Abrechnung - Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit

AOK NordWest · Hagen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 13013veröffentlicht 22.12.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Hagen58079, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

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Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Preis60 %
  • Qualität40 %

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Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Mit der Ausschreibung "Outtasking HKP & Pflege Abrechnung für die AOK NordWest" hat die AOK NordWest im November 2022 die Auslagerung (sog. Outtasking) bestimmter Rechnungsbearbeitungsprozesse im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung an einen externen Dienstleister vergeben (Ergebnisbekanntmachung: 664404-2022). Diese Bekanntmachung dient der Information über die zeitliche Verlängerung des Auftrags gem. § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, Abs. 5 GWB.

Beschreibung des Loses

Die am 15.11.2022 beauftragte Dienstleistung, das Outtasking HKP & Pflege Abrechnung, wird über den ursprünglich vorgesehenen Vertragszeitraum hinaus bis längstens zum 30.06.2028 fortgeführt. Die Änderung betrifft eine zusätzliche Dienstleistung im Sinne des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB, da die Vertragsverlängerung im ursprünglichen Vergabeverfahren nicht vorgesehen war und ein Auftragnehmerwechsel aufgrund wirtschaftlicher und technischer Gründe nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für die Auftraggeberin verbunden wäre. Anlass für die Änderung sind im Zeitraum unmittelbar nach dem regulären Vertragsende im November 2026 anstehende, umfassende Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere im Bereich der digitalen Abrechnung mit elektronischem Leistungsnachweis in den Bereichen der Behandlungspflege, der außerklinischen Intensivpflege und der Pflege nach SGB XI sind betroffen. Aufgrund von bislang nicht ausreichend vorgegebenen Zeitschienen durch die Bundesebene für die technische Umsetzung stehen die zwingend notwendigen Erprobungen und Übergangsphasen noch aus, sodass sie im Rahmen einer neuen Ausschreibung zum jetzigen Zeitpunkt nicht zukunftsfest berücksichtigt werden können. Diese Entwicklungen erfordern für die anschließend geplante Neuvergabe des Auftrags umfassende Anpassungen im Bereich der Leistungsbeschreibung, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sachgerecht und vor allem nicht den Anforderungen des § 121 GWB entsprechend umsetzbar sind. Die temporäre Fortführung des bestehenden Vertrags dient somit der Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit der Auftraggeberin in einem zentralen Geschäftsbereich mit wesentlichen Auswirkungen auf Versicherte und Leistungserbringer. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht möglich und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für die Auftraggeberin verbunden. Die Umstellung auf einen neuen Dienstleister für den begrenzten Zeitraum bis zur Umsetzung der angekündigten rechtlichen Neuregelungen wäre mit erheblichen betrieblichen Anpassungen, Personal- und Schulungsaufwänden sowie hohen Implementierungskosten verbunden, dies sowohl bei der Auftraggeberin als auch bei einem angebundenen IT-Dienstleister der Auftraggeberin, der zentrale Schnittstellen zu Finanz- und Leistungsprozessen betreibt. Diese Kosten würden etwaige Einsparpotenziale bei weitem übersteigen und einen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 SGB V) verursachen. Auch aus technischen Gründen kann der Wechsel nicht erfolgen, da zwingend eine Kompatibilität mit bestehenden Systemen gewährleistet sein muss. Insbesondere müssen Leistungsdaten nach den TP5- und TP6-Spezifikationen ohne Unterbrechung übermittelt werden können. Eine Störung in diesem Bereich könnte erhebliche, existenzgefährdende Auswirkungen auf die Leistungsgewährung gegenüber über 100.000 Versicherten bewirken.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis60 %
Qualität40 %
Preis
Der Preis wurde in der ursprünglichen Ausschreibung mit maximal 60 Prozentpunkten bewertet.
Qualität
Die Qualität wurde in der ursprünglichen Ausschreibung mit maximal 40 Prozentpunkten bewertet.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Unwirksamkeit der Vertragsverlängerung kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union mittels eines Nachprüfungsverfahrens geltend gemacht werden (§ 135 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 GWB). Unternehmen werden auf die Gel … ganz lesenDie Unwirksamkeit der Vertragsverlängerung kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union mittels eines Nachprüfungsverfahrens geltend gemacht werden (§ 135 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 GWB). Unternehmen werden auf die Geltung der §§ 135, 160 ff. GWB hingewiesen: § 135 GWB: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. [...] 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) [...]" § 160 GWB: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) [...]."
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Diese Bekanntmachung dient der Bekanntmachung der Auftragsänderung des öffentlichen Auftrags "Outtasking HKP & Pflege Abrechnung für die AOK NordWest" (bekannt gemacht im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union unter der Kennung 443106-2022) gem. §§ 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, Abs. 5 GWB, 39 Abs. … ganz lesenDiese Bekanntmachung dient der Bekanntmachung der Auftragsänderung des öffentlichen Auftrags "Outtasking HKP & Pflege Abrechnung für die AOK NordWest" (bekannt gemacht im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union unter der Kennung 443106-2022) gem. §§ 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, Abs. 5 GWB, 39 Abs. 5 VgV. Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, § 135 Abs. 2 S. 2 GWB.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6LM6SV#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
DAVASO GmbH, Leipzig2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 799 (Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

169vergebene Aufträge
4,5Angebote je Los im Median (140 Lose mit Angabe)
298.873 €Zuschlagswert im Median
190.800 € – 557.918 €mittlere Hälfte, 26 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ae9011d7-bc33-4d86-aaad-55a85b928ba5.