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vergebenEU-weitBau1 Berichtigung

Osttangente Ahlen 1. Bauabschnitt - Ausgleichsmaßnahmen A1.5, A3.2, A11.6, A11.8D, E12.1D, G4.1 und Radweg K27

Stadt Ahlen, Der Bürgermeister · Ahlen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2025-0130veröffentlicht 20.08.2025erstmals 20.08.2025BauleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 409 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Warendorf.

Alle Ausschreibungen: Bau in Nordrhein-Westfalen (795 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
44 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe-westfalen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 90 Tage (29 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4,5 Angebote je Los (36 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 15 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadt Ahlen, Der Bürgermeister
    vor 14 Monaten
  4. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabe-westfalen.de
    vor 13 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    vor 13 Monaten
  6. Bindefrist endet
    58 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 12 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Freianlagen

Beschreibung des Loses

ca. 29.000 m2 Aufwuchs auf Ackerlandflächen mähen ca. 32.400 m2 Bodenflächen umbrechen ca. 15.350 m2 Ansaat herstellen ca. 10.000 m2 Wiesenflächen mähen ca. 1.890 m Wildverbißschutzzaun herstellen ca. 150 m3 Boden aufnehmen und entsorgen ca. 120 m3 bauseitigen Oberboden laden, Transportieren, einbauen ca. 300 m2 Blänken herstellen ca. 30 m3 Baumsubstrat liefern, einbauen ca. 1.550 m2 Strauchpflanzungen herstellen ca. 2.900 St Sträucher o. B. liefern, pflanzen ca. 2.400 St Heister m. B. liefern, pflanzen ca. 38 St Hochstämme StU 12/14 liefern, pflanzen ca. 58 St Hochstämme StU 16/18 liefern, pflanzen Fertigstellungs- und Entwicklungspflege

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Eignung8 von 8 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer bezogen auf die zu vergebene Leistung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Sofern keine Eintragungspflicht in der Handwerksrolle besteht, ist ein Nachweis der Eintragung / Anmeldung bei der Industrie- … ganz lesenEintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer bezogen auf die zu vergebene Leistung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Sofern keine Eintragungspflicht in der Handwerksrolle besteht, ist ein Nachweis der Eintragung / Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer einzureichen bzw. der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes (Niederlassungsmitgliedstaat)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (z.B. SOKA-Bau, SOKA-Gerüstbau, SOKA-Dach, Malerkasse, EWGala u.s.w.) falls das Unternehmen beitragspflic … ganz lesengültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (z.B. SOKA-Bau, SOKA-Gerüstbau, SOKA-Dach, Malerkasse, EWGala u.s.w.) falls das Unternehmen beitragspflichtig ist. Die Bescheinigung müss zum Zeitpunkt der Vorlage gültig sein. Sofern kein Gültigkeitsdatum vorgegeben ist, darf die Bescheinigung max. ein Jahr alt sein.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Vorlage gültig sein. Sofern kein Gültigkeitsdatum vorgegeben ist, darf die Bescheinigung max. ein Jahr alt sein.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
mind. eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Exemplarisch für alle Krankenkassen ist mind. eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung zur gesetzlichen Sozialversicherung der in Ihrem … ganz lesenmind. eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Exemplarisch für alle Krankenkassen ist mind. eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung zur gesetzlichen Sozialversicherung der in Ihrem Betrieb am häufigsten besetzten Krankenkasse einzureichen. Die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Vorlage gültig sein. Sofern kein Gültigkeitsdatum vorgegeben ist, dürfen die Bescheinigungen max. ein Jahr alt sein.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Nachweise vergleichbarer durchgeführter Leistungen (Referenznachweise) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Nachweise (Referenznachweise / Referenzbescheinigungen) über die Ausführung von mindestens drei Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
44 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe-westfalen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
58 Tage
Angebotsöffnung
24.09.2025, 09:00 Uhr
Sicherheiten
verlangt: Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: - Besondere Vertragsbedingungen (VVB 214) - Besondere Vertragsbedingungen gem. Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW (513) - Zusätzliche Vertragsbedingungen (VVB 215) - Ergänzungen Abfall (VVB 241) - Ergänzungen Datenverarbeitung (VVB 244) - Der Zuschlag kann nicht a … ganz lesenLeistung: - Besondere Vertragsbedingungen (VVB 214) - Besondere Vertragsbedingungen gem. Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW (513) - Zusätzliche Vertragsbedingungen (VVB 215) - Ergänzungen Abfall (VVB 241) - Ergänzungen Datenverarbeitung (VVB 244) - Der Zuschlag kann nicht auf russische Staatsangehörige und russische Einrichtungen erteilt werden, soweit deren Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen gem. Verordnung (EU) 2022/576 verboten ist.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung v … ganz lesen§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YM0YTF511R9P a) Aufklärung von Unklarheiten und Widersprüchen in den Vergabeunterlagen / Kommunikation: Bestehen nach Auffassung eines Bieters in den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, so ist dies dem Auftraggeber unverzüglic … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS0YM0YTF511R9P a) Aufklärung von Unklarheiten und Widersprüchen in den Vergabeunterlagen / Kommunikation: Bestehen nach Auffassung eines Bieters in den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, so ist dies dem Auftraggeber unverzüglich elektronisch über die Kommunikationsfunktion auf dem Vergabemarktplatz mitzuteilen. Die Kommunikation zwischen Bietern und Auftraggeber erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz NRW - Vergabe Westfalen. Bieterfragen werden durch Bieterinformationen für alle Interessenten ausschließlich durch Veröffentlichung auf der Vergabeplattform beantwortet. Interessenten, die sich für das Vergabeverfahren registriert haben, erhalten automatisch und unaufgefordert eine E-Mail-Benachrichtigung über vorliegende Bieterinformationen. Zur Sendung von Anfragen bzw. Informationen an die Zentrale Vergabestelle durch ein interessiertes Unternehmen ist eine vorherige Anmeldung auf dem Vergabemarktplatz (www.vergabe-westfalen.de), erforderlich. Eine Registrierung / Anmeldung für das Vergabeverfahren wird aus den genannten Gründen ausdrücklich empfohlen. Sofern Sie sich nicht anmelden / registrieren, sind Sie selbst dazu angehalten, sich in regelmäßigen Abständen auf dem Vergabemarktplatz über Änderungen am bzw. Informationen zum Vergabeverfahren zu informieren. b) Vergabeunterlagen: Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dritte, wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und Freischaltung zum jeweiligen Projektraum empfohlen. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW. Weiter kann die Bieterkommunikation erläuternde Hinweise zum Vergabeverfahren enthalten. Beachten Sie hierzu auch die evtl. während des Verfahrens bereitgestellten Informationen und Unterlagen. Diese können direkte Auswirkungen auf die Angebotserstellung und Wertung haben. Grundlage für die Erstellung des Angebotes sind ausschließlich die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen in der aktuellsten über den Vergabemarktplatz NRW (www.evergabe.nrw.de) bereitgestellten Version c) Angebotsabgabe: Möchten Sie zum ersten Mal ein elektronisches Angebot abgeben, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig mit dem Vergabemarktplatz und dem Bietertool zu beschäftigen. Geben Sie Ihr Angebot ruhig zwei Tage vor Ablauf der Angebotsfrist ab. So bleibt bei etwaigen Problemen noch ausreichend Zeit, diese zu beheben. Ihr abgegebenes Angebot ist durch die Software des Bietertools / Vergabemarktplatzes verschlüsselt und auch für die Vergabestelle erst nach Ablauf der Angebotsfrist einsehbar. Weitere Informationen zur Angebotsabgabe entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen. d) Mittel der Nachweisführung für Eignungsnachweise sowie auch der Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A: Der Nachweis kann geführt werden: 1. durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Bei bestehender Präqualifikation ist die Präqualifizierungsnummer im Angebot anzugeben. 2. durch Vorlage von Einzelnachweisen. Der öffentliche Auftraggeber kann vorsehen, dass für einzelne Angaben Eigenerklärungen ausreichend sind. Eigenerklärungen, die als vorläufiger Nachweis dienen, sind von den Bietern, deren A …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 451 (Baureifmachung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.068vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (487 Lose mit Angabe)
417.797 €Zuschlagswert im Median
150.828 € – 1,04 Mio. €mittlere Hälfte, 322 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 24.09.2025
  3. BekanntmachungFrist 24.09.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a613eca6-cbc0-4565-a16c-c5ec51e6d62b.