Open-House-Zulassungsverfahren zur Zulassung von Distributoren für das openDesk-Ökosystem
Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) GmbH · Bochum, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen ZenDiS-ZLV-001veröffentlicht 27.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 24 Monate
- bis zu 100 Verlängerungen
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 24 Monatebis zu 100 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bochum44803, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 42 Tagen
- Heute
- Fragen bis 23:59 Uhrin 3 Monatenan Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) GmbH
- Angebotsfrist 23:59 Uhrin 3 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrin 3 MonatenNicht einschlägig. Es findet kein gemeinsamer Eröffnungs- oder Öffnungstermin statt.
- Bindefrist endetin 12 Monaten9 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner
Beschreibung
Die Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) GmbH führt ein offenes Zulassungssystem in Form eines Open-House-Verfahrens zur Zulassung von Distributoren für das openDesk-Ökosystem durch. Zugelassene Distributoren fungieren als Bindeglied zwischen dem von ZenDiS zusammengestellten openDesk-Portfolio und dem Endkundenvertriebsnetz. Sie stellen auf Grundlage der von ZenDiS vorgegebenen Paketkonfigurationen Softwarekomponenten zu Bundles und zeitlich begrenzten Subskriptionen zusammen, bauen ein Netz von IT-Partnern auf und vertreiben die Angebote über dieses Partnernetz. Das Verfahren ist kein Vergabeverfahren im Sinne des GWB, der VgV oder der VOB/A. Es erfolgt keine vergleichende Auswahl, Wertung oder Reihung der Antragsteller. Jeder Antragsteller, der sämtliche bekannt gemachten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, wird zu einheitlichen und nicht verhandelbaren Bedingungen zugelassen. Die Anzahl der Zulassungen ist nicht begrenzt.
Beschreibung des Loses
Gegenstand der Bekanntmachung ist die Zulassung von Unternehmen als Distributoren für das openDesk-Ökosystem im Rahmen eines offenen Zulassungssystems. openDesk ist eine quelloffene Office- und Kollaborationssuite. Die Suite bündelt in einer webbasierten Umgebung insbesondere Funktionen zur Dokumentenbearbeitung, zum Datei- und Wissensmanagement, für E-Mail, Kalender, Kontakte, Chat, Videokonferenzen, Projekt- und Aufgabenmanagement sowie Identitäts- und Zugriffsmanagement. Das openDesk-Portfolio setzt sich aus Softwarekomponenten verschiedener Komponentenhersteller und der openDesk-Integrationsschicht zusammen. ZenDiS verantwortet die Zusammensetzung, Weiterentwicklung und Paketierung des Portfolios und gibt Qualitäts-, Sicherheits- und Interoperabilitätsstandards vor. Die zugelassenen Distributoren bilden die Vertriebsstufe zwischen ZenDiS beziehungsweise den Komponenten des openDesk-Portfolios und dem nachgelagerten Netz von IT-Partnern. Sie stellen auf Grundlage der von ZenDiS vorgegebenen Paketkonfigurationen Kombinationen einzelner Softwarekomponenten zu Bundles zusammen, gestalten daraus zeitlich begrenzte Subskriptionsangebote und vertreiben diese über die in ihr Partnernetz eingebundenen IT-Partner. Der Distributor tritt nach dem vorgesehenen Vertriebsmodell nicht unmittelbar gegenüber Endkunden auf. Der Endkundenvertrieb sowie insbesondere Einrichtung, Integration, Betrieb und Support erfolgen durch die eingebundenen IT-Partner. Mit der positiven Zulassungsentscheidung kommt zwischen ZenDiS und dem Antragsteller das Distributor-Agreement zu den vorab veröffentlichten, einheitlichen und nicht verhandelbaren Bedingungen zustande. Das Distributor-Agreement regelt insbesondere die Zulassung zum openDesk-Ökosystem, Nutzungs- und Unterlizenzierungsrechte an den Softwarekomponenten und der openDesk-Integrationsschicht, den Zugang zu den openDesk-Repositories und Lizenzschlüsseln, die Nutzung der Bezeichnung "Official openDesk Distributor" sowie die Pflichten des Distributors bei der Ausgestaltung und dem Vertrieb der Bundles und Subskriptionen. Gegenstand der Zulassung ist der jeweilige Antragsteller als Vertriebspartner. Eine technische Prüfung oder Integration eines Softwareprodukts des Antragstellers findet nicht statt. Die Zulassung von Komponentenherstellern zum openDesk-Portfolio ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Das Verfahren ist als Open-House-Zulassungsverfahren ausgestaltet. Es erfolgt keine vergleichende Auswahlentscheidung zwischen den Antragstellern. Eine Wertung, Reihung oder Priorisierung geeigneter Antragsteller findet nicht statt. Jeder Antragsteller, der sämtliche vorab bekannt gemachten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, wird zu den gleichen Bedingungen zugelassen. Ein Mehr an Leistungsfähigkeit, Erfahrung oder wirtschaftlicher Ausstattung begründet keinen Vorrang. Die Anzahl der Zulassungen ist nicht begrenzt. ZenDiS gewährt keine Exklusivität, keinen Gebietsschutz und keinen Schutz vor Wettbewerb. Das Verfahren ist kein Vergabeverfahren im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, der Vergabeverordnung, der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen oder sonstiger vergaberechtlicher Vorschriften. Die Bekanntmachung dient der transparenten, gleichbehandelnden und diskriminierungsfreien Öffnung des Zulassungssystems. Mit ihr wird weder ein öffentlicher Auftrag noch eine Konzession vergeben. Die Zulassungsanträge werden für jeden Antragsteller getrennt geprüft. Die Prüfung erfolgt zunächst in formaler Hinsicht und anschließend inhaltlich ausschließlich nach dem Maßstab "Zulassungsvoraussetzungen erfüllt" oder "Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt". Das Zulassungsverfahren ist fortlaufend bis zum 31. Januar 2027 geöffnet. Zulassungsanträge können innerhalb dieses Zeitraums jederzeit nach Maßgabe der Verfahrensunterlagen eingereicht werden.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung3 von 3 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Die nachfolgenden Anforderungen sind abschließende Mindestvoraussetzungen für die Zulassung als Distributor. Die Prüfung erfolgt ausschließlich nach dem Maßstab "erfüllt" oder "nicht erfüllt". Eine vergleichende Bewertung, Reihung oder Gewichtung findet nicht statt. Ein Mehr an Leistungsfähigkeit, E … ganz lesenkürzer
Die nachfolgenden Anforderungen sind abschließende Mindestvoraussetzungen für die Zulassung als Distributor. Die Prüfung erfolgt ausschließlich nach dem Maßstab "erfüllt" oder "nicht erfüllt". Eine vergleichende Bewertung, Reihung oder Gewichtung findet nicht statt. Ein Mehr an Leistungsfähigkeit, Erfahrung oder wirtschaftlicher Ausstattung begründet keinen Vorrang gegenüber anderen Antragstellern. 1. Open-Source-Vendor-Management Der Antragsteller muss über mindestens drei Vertragsbeziehungen zu Open-Source-Herstellern verfügen, die aktuell bestehen oder innerhalb der letzten fünf Jahre abgeschlossen wurden. Nachweis: vollständig ausgefülltes Dokument 3.3 unter Angabe des Herstellers, des Ansprechpartners, des Vertragsgegenstands, der Vertragslaufzeit und des Status der Vertragsbeziehung. 2. Partnernetz Der Antragsteller muss über ein bestehendes Netz von Managed Service Providern und/oder Cloud Service Providern als Vertriebspartner verfügen. Nachweis: anonymisierte Übersicht des Partnernetzes mit Angaben zur Anzahl der aktiven Partner, zu den abgedeckten Regionen und zu den angebotenen Leistungskategorien. 3. Europäische Präsenz Der Antragsteller muss über lokale Niederlassungen in mindestens zehn europäischen Ländern verfügen. Nachweis: Handelsregisterauszüge oder vergleichbare Registerdokumente der jeweiligen Jurisdiktionen. 4. Technische Kompetenz Der Antragsteller muss mindestens fünf technische Consultants mit nachgewiesener Erfahrung in der Administration und im Support von Open-Source-Software beschäftigen. Nachweis: Qualifikationsprofile, Zertifizierungen oder geeignete Referenzprojekte. 5. Hauptsitz Der satzungsmäßige Hauptsitz des Antragstellers muss in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums liegen. Nachweis: aktueller Handelsregisterauszug oder ein vergleichbares Registerdokument. Der Registerauszug darf bei Einreichung des Zulassungsantrags nicht älter als drei Monate sein. 6. Datenschutz Der Antragsteller muss die im Rahmen des Partnermanagements, der Abrechnung und des Support-Prozesses anfallenden personenbezogenen Daten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und den sonstigen anwendbaren Datenschutzvorschriften verarbeiten. Soweit gesetzlich erforderlich, muss ein Datenschutzbeauftragter gemäß Art. 37 DSGVO benannt sein. Nachweis: Datenschutzerklärung und ein Auszug aus dem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 DSGVO für die Distributorentätigkeit, sofern ein solches Verzeichnis zu führen ist. 7. Qualitätsmanagement Der Antragsteller muss über dokumentierte Betriebs- und Vertriebsprozesse insbesondere für Partnermanagement, Vertrieb, Abrechnung, Support und Support-Weiterleitung verfügen. Nachweis: geeignete Prozessdokumentation oder ein gültiges Zertifikat. Eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder einem gleichwertigen Standard wird empfohlen, ist jedoch keine zwingende Zulassungsvoraussetzung. 8. Haftpflichtversicherung Der Antragsteller muss über eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000 EUR je Versicherungsfall verfügen. Nachweis: aktuelle Versicherungsbestätigung oder verbindliche Deckungszusage des Versicherers. Die Zulassungsvoraussetzungen müssen bei Antragstellung, bei der Zulassungsentscheidung und während der gesamten Laufzeit des Distributor-Agreements erfüllt sein. Der Wegfall einer Zulassungsvoraussetzung ist ZenDiS unverzüglich anzuzeigen. Maßgeblich sind die vollständigen Regelungen in den Verfahrensunterlagen, insbesondere Dokument 1.2 und Anlage 1 zum Distributor-Agreement.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
bis zu 100-mal: Das Distributor-Agreement wird für eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten geschlossen. Es verlängert sich anschließend automatisch um jeweils weitere zwölf Monate, sofern es nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit oder der jeweiligen … ganz lesenkürzer
bis zu 100-mal: Das Distributor-Agreement wird für eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten geschlossen. Es verlängert sich anschließend automatisch um jeweils weitere zwölf Monate, sofern es nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit oder der jeweiligen Verlängerungsperiode gekündigt wird. Die Laufzeitangabe bezieht sich auf das mit der Zulassung zustande kommende Distributor-Agreement. Sie bezeichnet nicht die Laufzeit eines öffentlichen Auftrags, einer Rahmenvereinbarung oder eines dynamischen Beschaffungssystems.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 9 Monate
- Angebotsöffnung
01.02.2027, 10:00 Uhr. Nicht einschlägig. Es findet kein gemeinsamer Eröffnungs- oder Öffnungstermin statt.. Die Bindefrist beträgt neun Monate ab dem vollständigen Eingang des jeweiligen Zulassungsantrags. Da Zulassungsanträge während der Verfahrenslaufzeit fortlaufend eingereicht werden können, be … ganz lesenkürzer
01.02.2027, 10:00 Uhr. Nicht einschlägig. Es findet kein gemeinsamer Eröffnungs- oder Öffnungstermin statt.. Die Bindefrist beträgt neun Monate ab dem vollständigen Eingang des jeweiligen Zulassungsantrags. Da Zulassungsanträge während der Verfahrenslaufzeit fortlaufend eingereicht werden können, beginnt die Bindefrist für jeden Antragsteller individuell mit dem vollständigen Eingang seines Zulassungsantrags. Das Recht zur Rücknahme des Antrags vor der Zulassungsentscheidung sowie das besondere Rücknahmerecht nach Übermittlung der vertraulichen Preisliste bleiben unberührt.- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Die technische Bezeichnung "Auftrag" erfolgt ausschließlich aufgrund der Struktur der Bekanntmachungsmaske. Gegenstand ist kein öffentlicher Auftrag, sondern der Abschluss eines Distributor-Agreements nach erfolgreicher Zulassung zu einem Open-House-System. Der zugelassene Distributor hat … ganz lesenkürzer
Leistung: Die technische Bezeichnung "Auftrag" erfolgt ausschließlich aufgrund der Struktur der Bekanntmachungsmaske. Gegenstand ist kein öffentlicher Auftrag, sondern der Abschluss eines Distributor-Agreements nach erfolgreicher Zulassung zu einem Open-House-System. Der zugelassene Distributor hat während der gesamten Vertragslaufzeit sämtliche Zulassungsvoraussetzungen aufrechtzuerhalten und alle Pflichten des Distributor-Agreements einzuhalten.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bundeskanzlerplatz 2-10, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach Auffassung der Zulassungsstelle handelt es sich bei dem vorliegenden Open-House-Zulassungssystem nicht um ein Vergabeverfahren im Sinne des GWB. Es erfolgt keine vergleichende Auswahlentscheidung zwischen Antragstellern und keine Zuschlagserteilung. Die Zahl der Zulassungen ist nicht begrenzt. … ganz lesenkürzer
Nach Auffassung der Zulassungsstelle handelt es sich bei dem vorliegenden Open-House-Zulassungssystem nicht um ein Vergabeverfahren im Sinne des GWB. Es erfolgt keine vergleichende Auswahlentscheidung zwischen Antragstellern und keine Zuschlagserteilung. Die Zahl der Zulassungen ist nicht begrenzt. Jeder Antragsteller, der sämtliche vorab bekannt gemachten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, wird zu den einheitlichen und nicht verhandelbaren Bedingungen zugelassen. Die Benennung der Vergabekammern des Bundes als zuständige Stelle erfolgt vorsorglich und zur technischen Befüllung der Bekanntmachungsmaske. Hiermit ist keine Anerkennung verbunden, dass das kartellvergaberechtliche Nachprüfungsverfahren eröffnet oder ein Nachprüfungsantrag zulässig ist. Sollte das Verfahren entgegen der Rechtsauffassung der Zulassungsstelle als Vergabeverfahren im Sinne des GWB eingeordnet werden, wird vorsorglich auf die Regelungen der §§ 160 ff. GWB hingewiesen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag insbesondere unzulässig, soweit 1. ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Zulassungsstelle gerügt wurde, 2. ein aufgrund der Bekanntmachung erkennbarer Verstoß nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Antragstellung gegenüber der Zulassungsstelle gerügt wurde, 3. ein erst aufgrund der Verfahrensunterlagen erkennbarer Verstoß nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Antragstellung gegenüber der Zulassungsstelle gerügt wurde oder 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Zulassungsstelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die vorstehenden Hinweise erfolgen ausschließlich vorsorglich und lassen die rechtliche Einordnung des Verfahrens als vergaberechtsfreies Open-House-Zulassungssystem unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4YWLMV2L#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Suttner-Nobel-Allee 4, 44803 Bochum
- Website
- zendis.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Rahmen- und Supportvertrag für openDesk15.08.2024 · 3 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH7 Zuschläge
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- B1 Systems GmbH4 Zuschläge
- IBM Deutschland4 Zuschläge
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH4 Zuschläge
- adesso SE4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3077096b-3595-4922-97ca-da04c29c0b19.