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Open House Vertrag über die Versorgung mit verordnungsfähigen Medizinprodukten im Sinne des § 31 SGB V Bekanntmachung geschlossener Verträge 01.02.2024 - 31.07.2024

AOK Bayern - Die Gesundheitskasse · München, Bayern

Aktenzeichen 24-099veröffentlicht 13.09.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: Medizintechnik in Bayern (12 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
München81379, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (21 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 13 Angebote je Los (95 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Mit der vorliegenden Bekanntmachung veröffentlicht die AOK Bayern aus Gründen der Transparenz alle im Rahmen der Open House geschlossenen Verträge über die Versorgung mit verordnungsfähigen Medizinprodukten im Sinne des § 31 SGB V - patientenindividuell verordnete Verbandmittel und sonstige Produkte der Wundbehandlung im Zeitraum vom 01.02.2024 bis 31.07.2024. Eine Auflistung aller im Rahmen der Open House geschlossenen Verträge über die Versorgung mit verordnungsfähigen Medizinprodukten im Sinne des § 31 SGB V - patientenindividuell verordnete Verbandmittel und sonstige Produkte der Wundbehandlung im Zeitraum vom 01.02.2024 bis 31.07.2024 finden sich unter der Rubrik "Weitere Informationen/Zusätzliche Angaben". Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen interessierten Unternehmen nicht-exklusiven Verträge über die Versorgung mit verordnungsfähigen Medizinprodukten im Sinne des § 31 SGB V, soweit nicht apothekenpflichtig, hier: patientenindividuell verordnete Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundversorgung im Sinne der Anlage Va der Arzneimittelrichtlinie zu schließen. Die AOK Bayern bietet allen interessierten Unternehmen, die die unten genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer Verträge an. Die Laufzeit ist auf zwei Jahre begrenzt, ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit zum ersten eines Monats möglich, spätestens jedoch am 05.12.2025. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende gekündigt werden. Die AOK kann die Verträge nur einheitlich gegenüber allen Vertragspartnern kündigen. Ihr Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt unberührt. Ein Vertrag wird mit allen interessierten Unternehmen geschlossen, die ihre Eignung durch eine ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung Qualität und eine Zuverlässigkeitserklärung nachweisen. Sofern eine Qualitätsstufe ausgewählt wird, sind weitere Nachweise zu erbringen. Einzelheiten können der Auftragsbekanntmachung zum Open House Verfahren im Amtsblatt der Europäische Union entnommen werden.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
genannt

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetze … ganz lesen§ 135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Alle im Rahmen der Open House geschlossenen Verträge über die Versorgung mit verordnungsfähigen Medizinprodukten im Sinne des § 31 SGB V - patientenindividuell verordnete Verbandmittel und sonstige Produkte der Wundbehandlung im Zeitraum vom 01.02.2024 bis 31.07.2024: Fresenius Kabi Deutschland Gmb … ganz lesenAlle im Rahmen der Open House geschlossenen Verträge über die Versorgung mit verordnungsfähigen Medizinprodukten im Sinne des § 31 SGB V - patientenindividuell verordnete Verbandmittel und sonstige Produkte der Wundbehandlung im Zeitraum vom 01.02.2024 bis 31.07.2024: Fresenius Kabi Deutschland GmbH, Bad Homburg Sanitätshaus Schug GmbH, Eschenbach Orthopädiehaus Blaschke GmbH & Co. KG, Sonneberg WKM Medizintechnik GmbH, Emmering CC Care-Consult GmbH, Nürnberg confido Care GmbH, Münster Profi Gesundheits-Service GmbH, Weiler bei Bingen Reha Bedarf GmbH, Erbes-Büdesheim RMP Medizinische Produkte, Ansbach Sanitätshaus Lindauer medicare GmbH, Neusäß Gesundheitsteam Löhrlein GmbH, Bad Staffelstein W.I.M Wund- und Informations-Management, Großhabersdorf Sanitätshaus Pauli GmbH & Co. KG, Frankfurt Medipro Ärztebedarf GmbH, Mannheim Sanitätshaus Curavo GmbH, Rödermark Berger Care GmbH, Gießen Falkomed GmbH & Co. KG, Gründau Illenseer Hospitalia GmbH, Umkirch inocura GmbH, Rudersberg Sanitätshaus Angermüller u. Traub GmbH, Meiningen Schwarz Medizintechnik GmbH & Co. KG, Oberpframmern WFW GmbH, Wertheim mediteam Homecare GmbH & Co. KG, Hallstadt Orthopädietechnik Chiemgau GmbH, Vogtareuth Spörer AG, Ingolstadt JK Medizinische Hilfsmittel GmbH, Lahr Sanitätshaus Urban & Kemmler GmbH, Weiden i. d. OPf. Medivitalis Reha- und Medizintechnik GmbH, Berlin RP Medizinprodukte GmbH & Co. KG, Kassel Sanitätshaus Zaglauer e.K., Grafenau Zimmermann Sanitäts- und Orthopädiehaus GmbH, Straubing Sanitätshaus Dechet GmbH, Roth Seitz GmbH, Bad Mergentheim Vitalcenter Gerstberger GmbH & Co. KG, Memmingen Buss Sanitätshaus & Rehatechnik OHG, Wasserburg CDG GmbH, Wermelskirchen Vulcura Wundmanagement GmbH, Grünheide DiaExpert GmbH, Liederbach Mediq Direkt Diabetes GmbH, Dresden mediteam Homecare GmbH & Co. KG, Hallstadt Wundmanagement Gabi Weigold, Döhlau Strehlow GmbH, Magdeburg MySelf der Gesundheitsdienst GmbH, Großkrotzenburg helpline Handels GmbH, Schobenhausen Logistikpoint Medizinlogistik GmbH, Erlangen OPED Wundversorgung GmbH, Schwaig Lausitzmed Medizindienstleistungen GmbH & Co. KG, Schirgiswalde-Kirschau KVG Vertriebs-GmbH, Seeshaupt Magisa Wundmanagement, Heinersdorf Sanitätshaus Schug, GmbH, Eschenbach Maprax e.K., Pappenheim Sanitätshaus Otto Traub GmbH, Schweinfurt Walter-CMP GmbH & Co. KG, Kiel WVDE WundVersorgungsgesellschaft diakonischer Einrichtungen mbH, Hamburg Wundkompetenzzentrum W&H GmbH, Langenselbold WundTeam Kalmbach GmbH, Buch-Obenhausen Burchardt & Zimmermann Medizin-Technik OHG, Mainz Hildegard Götz Beratungsservice, Plech Wundmanagement Andrea Gastl, Hammelburg ACT Medical Center GmbH, Buxheim Doktors Warenhaus Sanitätsfachhandel, Odelzhausen Nobamed Paul Danz AG, Wetter Reha Bedarf GmbH, Erbes-Büdesheim RehaTechnik Jesse GmbH, Velbert Rogg Verbandstoffe GmbH & Co. KG, Fahrenzhausen Sovelio Berlin GmbH, Berlin WFP GmbH, Scheinfeld Andreas Dorschu e.K., Heusenstamm Sanitätshaus Estner, Brannenburg MediProLife e.K., Marktleuthen Praximed Vertriebs GmbH, Zwönitz Reha-Service GmbH, Hof VPM Versorgungs- und Pflegemanagement, Dachsbach ImPulse. Health Care UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Alzenau Wundtherapie Sass, Egelsbach AWT Ambulantes WundTeam, Oederan Daheim! Marko Bauer, Osterhofen Phadimed Pharma-Medica Vertriebs-GmbH, Herne Delex-Wundexperte, Marktbreit Care Friends GmbH, Eggenfelden Wundversorgung Heinemann, Breitbrunn first medical GmbH, Geyer apocare GmbH, Buttenheim Mediko Ärztebedarf GmbH, Gevelsberg Alligatura Med. Consilium GmbH, Berlin GT Gesundheitsteam GmbH Bayern, Gauting Roos Homecare GmbH, Schweinfurt IWG GmbH, Welschenbach mapomed GmbH & Co. KG, Bischofsheim recusana GmbH, Stuttgart Jencare GmbH, Jena Sanitätshaus Altenburg GmbH, Altenburg PharmaCare GmbH, Oberhaching AGM Müller GmbH, München Filiale Olching uroSax GmbH, Dresden Wundcare Berlin-Brandenburg, Wustermark Zimeda GmbH & Co. KG, Passau Hans Müller HMP Medizintechnik GmbH, Nürnberg IST Medical GmbH, Nellingen Kipka Homecare, Großenseebach Aviva …
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6YHX18 Die als zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren benannten Vergabekammern des Bundes sind zuständig für die Überprüfung von Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge im Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts. Nach Auffassung der Auftraggeberin … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4Y6YHX18 Die als zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren benannten Vergabekammern des Bundes sind zuständig für die Überprüfung von Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge im Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts. Nach Auffassung der Auftraggeberin handelt es sich vorliegend nicht um einen öffentlichen Auftrag in diesem Sinne. Zuständig ist demnach das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten die Fristen des SGG.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
kein Zuschlag angegeben999

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 331 (Medizinische Geräte) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

201vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (211 Lose mit Angabe)
401.201 €Zuschlagswert im Median
211.394 € – 889.185 €mittlere Hälfte, 44 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e2abbedc-d07f-436e-98dc-4d6415e68fdc.